NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Straelen

< NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung
Version vom 20. August 2009, 15:43 Uhr von imported>BlueOrangeLive (→‎Plakatierung in Straelen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Plakatierung in Straelen

Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Kleve beachten!

Aktiver Pirat BlueOrangeLive
Status OK 20.08.2009

Ansprechpartner: Wahlbüro-Straelen, Marcel Kroppen <marcel [dot] kroppen [at] straelen [dot] d e> und <Joachim_Wehner [aT] straelen [dot] de>

Die Sondernutzung für Plakatwerbung zur Bundestagswahl 2009 wird genehmigt.

Die Auflagen des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung und des Innenministeriums vom 08.08.2003 sind zu beachten.

Im gesamten Innenstadtbereich (innerhalb der Wallstraßen) gilt ein Plakatierungsverbot.
Das Anbringen von Plakaten an Bäumen, Laternen und Masten ist nicht zulässig.
Die Stadt Straelen verfügt über keine eigenen Wahlwerbeflächen.

Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenfrei.