NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Werne
Status
- Städtische Wahlflächen: Beantragt, Aufteilung erfolgt Anfang August nach §5 Abs. 1 des Parteiengesetzes. Es gibt 29 dieser speziellen städt. Wahlwerbeflächen in Werne mit jeweils 8 Möglichkeiten zur Plakatanbringung. Mit allzuviel Flächen sollten wir nicht rechnen.
- Sonstiges Stadtgebiet: Beantragt, Genehmigung wird per Post an 4alpha versandt.
Kontaktpersonen
Städtische Wahlflächen
Frau Mertens
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
E-Mail: k.mertens ät werne dot de
Sonstiges Stadtgebiet
Herr Kneip
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
w.kneip ät werne dot de
Bisheriger E-Mail-Kontakt
Frau Mertens
Antwort auf erste Nachfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Stadt Werne sind grundsätzlich für die Genehmigung von Plakatierungen anläßlich von Wahlen das Ordnungsamt und die Verkehrsabteilung zuständig.
Die Stadt Werne stellt den Trägern zugelassener Wahlvorschläge (Parteien und politischen Vereinigungen) auf insgesamt 29 städtischen Wahlflächen Werbeflächen zur Verfügung, um für die Bundestagswahl am 27. September 2009 Wahlwerbung betreiben zu können. Schriftliche Anzeigen, an der Wahlwerbung für diese Wahl teilzunehmen, sind bis zum 23. Juli 2009 an die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Werne, z.H. Frau Mertens, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne, E-mail: k.mertens ät werne dot de, zu richten (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Werne). Die Aufteilung der Werbeflächen erfolgt nach den Grundsätzen des § 5 Abs. 1 des Parteiengesetzes.
Für die Plakatierung von Trägern zugelassener Wahlvorschläge außerhalb dieser städtischen Tafeln ist ein Antrag, ebenfalls an die Stadt Werne, Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Werne, z.H. Herrn Kneip, E-mail: w.kneip ät werne dot de, zu richten. Hierbei wird nach gesetzlichen und insbesondere verkehrsrechtlichen Vorgaben für das Werner Stadtgebiet entschieden.
Mit freundlichen Grüßen K. Mertens
Antrag auf städt. Wahlflächen von 4alpha
Sehr geehrte Frau Mertens,
vielen Dank für die Information. Ich möchte an dieser Stelle stellvertretend für den Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland um die Teilnahme an der Wahlwerbung an den städtischen Wahlflächen zur Bundestagswahl 2009 bitten. Aufgrund des Zeitdrucks kann leider nur noch eine schriftliche Beantragung per E-Mail erfolgen - ich hoffe, dies ist ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
(Name)
Antwort von Frau Mertens
Hallo,
kein Problem. Sie erhalten von mir umgehend MItteilung, sobald die Aufteilung der städtischen Wahltafeln (Anfang August) erfolgt ist.
Herzliche Grüße
K. Mertens
Herr Kneip
Antrag auf Genehmigung der Wahlwerbung
Sehr geehrter Herr Kneip,
hiermit möchte ich stellvetretend für den Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland um die Erlaubnis außerhalb der städtischen Tafeln im öffentlichen Raum Wahlwerbung anzubringen. Bitte teilen Sie mir die dabei zu beachtenden Details mit. Aufgrund des Zeitdrucks ist die schriftliche Beantragung leider nur per E-Mail möglich - ich hoffe, dies ist ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
(Name)
Antwort auf Antrag
Sehr geehrter Herr (Name),
bitte teilen Sie mir die Postanschrift mit, an die die Genehmigung geschickt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Werner Kneip
Adressmitteilung, damit Genehmigung verschickt wird
Sehr geehrter Herr Kneip,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Meine Adresse lautet wie folgt: (Adresse)
Mit freundlichen Grüßen,
(Name)