RP:Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Landesvorstands Rheinland-Pfalz

Allgemeines

Änderungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Landesvorstand des Landesverbands Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland. Sie umfasst gemäß § 4.2 (13) der Landessatzung u. a. Regelungen zu:

  1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
  2. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  3. Dokumentation der Sitzungen
  4. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
  5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  6. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

§ 2 Geltungsdauer

Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Landesvorstand gemäß § 4.2 (13) der Landessatzung eine neue beschließt.

§ 3 Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.

Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

§ 4 Vorsitzender

(1) Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig.

(2) Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Landesvorstands zählen u.a.:

  1. AP für Presse, wird ausgeschrieben
  2. Vertretung des LV gegenüber dem Bundesvorstand
  3. Vertretung des Landesschatzmeisters bezüglich Kontozugang Girokonten (zweite Kontokarte)
  4. Organisation & Koordination Öffentlichkeitsarbeit
  5. Verantwortung für den Einkauf von Werbematerialien und Inventar
  6. Vernetzung zu Landesverbänden und Bundesverband
  7. Weiterleitung von öffentlichkeitsrelevanten Themen der Vorständeliste und der Vorstands-Emailadresse an die dafür relevanten Listen. RLP, RLP Info, Mattermost
  8. Planung und Koordination von landesweiten Aktionen (z.B. Ahoisausen)
  9. Koordination inhaltliche Arbeit

§ 5 Stellvertretender Vorsitzender

(1) Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig.

(2) Zu den Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden zählen u.a.:

  1. Organisation & Koordination Öffentlichkeitsarbeit
  2. Organisation von Ordnungsmaßnahmen
  3. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Landesparteitage (1)
  4. Koordination der Kreisverbände, Regionalgruppen und Stammtische/Piratentreffen (1)
  5. Koordination von politischen Aktionen, Barcamps, Konferenzen und LMV (1)
  6. Koordination der Wahlkämpfe (1)
  7. Kommunikation/Anlaufstelle Thema Jugend und Queer
  8. Koordination von internen Informationssystemen (Wiki)

§ 6 Schatzmeister

Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.:

  1. Führung von Konten und Barkasse -> Muss mit Protokoll bei Sparkasse Koblenz geändert werden
  2. Erstellung der Rechenschaftsberichte
  3. Finanzplanung
  4. Entgegennahme und Verbuchung von Spenden
  5. Ausstellen von Spendenquittungen
  6. Buchführung gemäß Parteiengesetz
  7. Klärung von Finanzfragen
  8. Auskünfte zur Finanzlage
  9. Verschicken der erstellten Rechnungen
  10. Veröffentlichung von Finanzdaten
  11. Vertretung und Unterstützung des Landesgeneralsekretärs, besonders bei der Mitgliederverwaltung
  12. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten -> neu ausschreiben
  13. Einzelermächtigung zur Genehmigung oder Ablehnung von Beitragsminderungsanträgen
  14. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Landesparteitage

§ 7 Generalsekretär

Zu den Aufgaben des Generalsekretärs zählen u.a.:

  1. Erfassen der Mitgliedsanträge
  2. Entscheidung über Aufnahme beziehungsweise Einholung der Entscheidung über Aufnahme bei der zuständigen Gliederung
  3. Begrüßung von Neumitgliedern
  4. Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern
  5. Einzelermächtigung zur Genehmigung oder Ablehnung von Beitragsminderungsanträgen und deren Bearbeitung
  6. Verschicken von Einladungen zu Parteitagen
  7. Koordination des Ausstellens der Mitgliedsausweise
  8. Akkreditierung von Mitgliedern bei Parteitagen
  9. virtuelle Landesgeschäftsstelle
  10. Audioaufzeichnung der Landesvorstandssitzungen (Mit Beschluss der Sitzung vom 10.02.2023 beendet)
  11. LimeSurvey-Umfragen
  12. Verantwortung für die IT, Kontakt zur PiratenIT, Berechtigungen (Redmine, Mailinglisten, Sage)
  13. Proaktive Mitgliederkommunikation ("Happiness Coordinator")

§ 8 Politischer Geschäftsführer

Zu den Aufgaben des politischen Geschäftsführers zählen u.a.:

  1. Koordination der inhaltlichen Arbeit
  2. Koordination und Unterstützung der programmatischen Arbeitsgruppen
  3. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Landesparteitage
  4. Ausschreibung und Organisation von Barcamps und Landesmitgliederversammlungen
  5. Koordination der Wahlkämpfe
  6. Vertretung des Schatzmeisters im Schatzmeisterclub
  7. Unterstützung des Schatzmeisters beim Rechenschaftsbericht

§ 9 Beisitzer

Kein Beisitzer gewählt

Mitgliederverwaltung

§ 10 Verwaltungssoftware

(1) Die Mitgliedsdaten werden in der Mitgliederverwaltungssoftware der Piratenpartei Deutschland erfasst und gepflegt. Zur Ergänzung und weitergehenden Unterstützung der Mitgliederverwaltung werden die Mitgliedsdaten des Landesverbandes auch in der PiratenDatei verarbeitet.

(2) Generalsekretär, Schatzmeister und deren Stellvertreter sind von Seiten des Landesvorstands änderungsberechtigt, alle anderen Vorstandsmitglieder sind leseberechtigt. Außerdem können vom Landesvorstand beauftragte Verwaltungspiraten Zugriff erhalten.

(3) Sie sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten angemessen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. Alle Zugriffsberechtigten müssen eine Datenschutzverpflichtung entsprechend den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes abgeben.

§ 11 Dateien

Dateien mit Mitgliedsdaten außerhalb der Mitgliederverwaltungssoftware sind nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten sparsam zu organisieren.

§ 12 Dokumente und Drucksachen

Dokumente mit Mitgliedsdaten, wie z.B. Mitgliedsanträge, sowie Ausdrucke von Mitgliedsdaten sind vor der fahrlässigen oder vorsätzlichen Einsichtnahme durch Dritte angemessen zu schützen. Sie sind umgehend zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden und dies rechtlich zulässig ist.

§ 13 Ausscheiden aus dem Vorstand

Scheidet ein Mitglied des Landesvorstands, das Zugriff auf Mitgliederdaten hat, aus dem Vorstand aus, so sind alle Zugriffsberechtigungen zu löschen und es ist durch den verbleibenden Vorstand eine Erklärung über die Löschung aller Mitgliedsdaten einzuholen.

Finanzen

§ 14 Konto

Der Landesverband führt zwei Konten bei der Sparkasse Koblenz. Zeichnungsberechtigt und bevollmächtigt ist der Schatzmeister und der Vorsitzende. Weitere Kontoeröffnungen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

§ 15 Bargeldkasse

Der Schatzmeister führt eine Bargeldkasse. Die Bargeldkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 300 Euro auf das Konto des Landesverbandes einzuzahlen.

§ 16 Ausgaben

Über geringfügige Ausgaben bis 200 Euro kann der Schatzmeister, unter Berücksichtigung der Finanzlage des Landesverbandes, eigenmächtig entscheiden. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Vetorecht. Dieses kann er bei allen Anträgen anbringen, deren Annahme Kosten verursachen würde. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung aufgrund der Finanzlage des Landesverbandes zu Protokoll geben, womit der Antrag als abgelehnt zu behandeln ist. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters wird das Veto-Recht von seinem Stellvertreter wahrgenommen.

§ 17 Reisekostenerstattung

  1. Es gilt die aktuelle Reisekostenordnung des Bundes: https://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister/Reisekostenordnung

§ 18 Schatzmeisterclub

Der Schatzmeister und seine Vertretung legen die Anträge des Schatzmeisterclubs dem Landesvorstand zur Entscheidung vor. Sie verzichten auf ihr alleiniges Abstimmungsrecht und tragen die Entscheidung des Vorstandes in den Schatzmeisterclub.

Vorstandssitzungen

§ 19 Regelmäßiger Termin

Die Vorstandsitzungen finden regelmäßig am zweiten und vierten Auftreten eines Wochentags innerhalb eines Monats statt. Die Sitzungstermine müssen in der letzten Sitzung eines Monats jeweils für den Folgemonat festgelegt werden und im Wiki und auf dem Kalender der Webseite veröffentlicht werden.

§ 20 Form und Frist der Einladung

(1) Zum regelmäßigen Termin muss gemäß § 4.2 (8) Landessatzung nicht eingeladen werden.

(2) Die Einberufung einer vom regelmäßigen Termin abweichenden Vorstandssitzung soll mindestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail an die Adresse des Landesvorstands erfolgen und in der Form der Landessatzung genügen. Die Einladung wird zudem angemessen veröffentlicht. In dringenden Fällen kann die Einladung auch kurzfristiger erfolgen.

§ 21 Beschlussfähigkeit

Nach § 4.2 (11) Landessatzung ist der Landesvorstand beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, der Mitglieder des LVOR anwesend sind. Sie entscheiden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.

§ 22 Anträge

(1) Anträge zu einer Vorstandssitzung müssen in Textform an eine der Adressen des Landesvorstands (E-Mail, Postfach oder Fax) gerichtet werden oder in der Sitzung selbst vorgetragen werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständigen, endgültigen Antragstext und einer angemessenen Begründung. Antragsberechtigt sind alle Landespiraten.

(2) Anträge müssen 24 Stunden vor Beginn der Sitzung beim Landesvorstand eingegangen sein. Diese Frist gilt nicht für Mitglieder des Landesvorstandes.

(3) Bei jedem Beschluss, welcher ein Handeln des Vorstandes erfordert (Durchführung, E-Mail-Antworten usw.), wird ein Vorstandsmitglied mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.

(4) Bei allen Anträgen wird das Votum der einzelnen Vorstandsmitglieder namentlich protokolliert.

§ 23 Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von allen Vorstandsmitgliedern initiiert werden.

(2) Umlaufbeschlüsse werden auf der Info-Mailingliste angekündigt und das Ergebnis mitgeteilt. Die Mails müssen mit dem Tag "[UMLB]" im Betreff gekennzeichnet werden. Der Abstimmungsprozess muss transparent gehalten werden. Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Antragstextes und einer Begründung. Umlaufbeschlüsse benötigen die Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

(3) Die Abstimmung endet, sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, unabhängig davon, ob alle Vorstände abgestimmt haben, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem ein Vorstandsmitglied das Ergebnis bekannt gegeben hat. Die Bekanntgabe des Ergebnisses muss unmittelbar nach Beendigung des Umlaufbeschlusses erfolgen. Sie muss folgende Angaben enthalten: dafür, dagegen, enthalten, nicht abgestimmt.

(4) Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der jeweils nächsten Landesvorstandssitzung schriftlich inklusive ihres Wortlautes im Protokoll festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss in der Veröffentlichung anonymisiert. Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordnung sicherzustellen.

(5) Scheitert ein Umlaufbeschluss an der Teilnahme einer ausreichenden Anzahl Vorstandsmitglieder, wird der Antrag in der nächsten Vorstandssitzung behandelt.

§ 24 Dokumentation der Sitzungen

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, zusätzlich werden fernmündlich abgehaltene Sitzungen aufgezeichnet. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufs enthalten.

(2) Das Protokoll wird im CryptPad geführt und umgehend nach Sitzungsende durch ein Vorstandsmitglied ins Wiki übernommen. Mit der Einstellung ins Wiki gilt das Protokoll als veröffentlicht.

(3) Die Protokollwikiseite wird für Veränderungen gesperrt.

§ 25 Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen

(1) Der Landesvorstand hält seine Vorstandssitzungen mittels Mumble oder einer vergleichbaren kostenneutralen Technologie ab. Persönliche Vorstandssitzungen bleiben möglich. Dabei muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.

(2) Fernmündliche Vorstandssitzungen werden aufgezeichnet und veröffentlicht.

§ 26 Gäste

Gäste sind zu Vorstandssitzungen grundsätzlich zugelassen. Der Versammlungsleiter kann Gästen Rederecht erteilen und entziehen. Um Rederecht zu erhalten, müssen diese sich angemessen gemeldet haben.