NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Hünxe
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Version vom 7. September 2009, 16:11 Uhr von imported>Stephan13360 (→Plakatierungsplan)
Plakatierung in Hünxe
Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Wesel beachten!
Aktiver Pirat | Stephan |
Status | Plakatierungsinfos liegen vor |
Ansprechpartner: Ewald Brefort <e w a l d [dot] b r e f o r t [at] h u e n x e [dot] d e>
Ansprechpartner: Klaus Stratenwerth <K l a u s [dot] S t r a t e n w e r t h [at] h u e n x e [dot] d e>
Antwort auf Email vom 20.7.:
Die Gemeinde Hünxe stellt den Parteien keine Plakatierungsflächen zur Verfügung. Es können natürlich eigene Plakate aufgestellt werden. Die Aufstellung ist drei Monate vor der Wahl möglich. Eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich, es sind aber folgende Nebenbestimmungen zu beachten: eine Plakatierung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven, die Plakate dürfen nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen Anlass geben, die Gemeinde Hünxe ist über die Durchführung der Plakatierung zu informieren (Herr Brefort; ewald.brefort@huenxe.de), am besten mit Angabe der vorgesehenen Standorte. Auf jeden Fall sind die selbst aufgestellten Plakate nach der Wahl zu entfernen.
Plakatierungsplan
Es stehen 10 HFP zur Verfügung. Ich bespreche mit Dennis wo wir sie aufhängen und schicke dann eine Email an die Gemeinde. (Stephan13360 17:11, 7. Sep. 2009 (CEST))
Log
Datum | Aktion | User |
---|---|---|
2009-07-20, 08:00 | Email-Anfrage versandt | TobyS |
2009-07-20, 15:00 | Email-Antwort erhalten | TobyS 11:11, 21. Jul. 2009 (CEST) |
2009-07-21, 11:00 | Daten eingetrageb | TobyS 11:11, 21. Jul. 2009 (CEST) |