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Gedanken zu einer Umweltpolitik der Piratenpartei

Bisher hat die Piratenpartei zu umweltpolitischen Themen keinerlei Programm. Dies liegt vor allem an einem inneren Interessenkonflikt zwischen einer funktionierenden, hochtechnisierten Gesellschaft und einem wirksamen Umweltschutz. In diesem Text möchte ich daher einige Überlegungen sammeln, aus denen vielleicht später ein Programm werden kann.

In Anlehnung an die Freiheit als oberstes Ziel der politischen Arbeit der Piratenpartei, andererseits aber auch im Bewusstsein der Notwendigkeit eines umfangreichen Umweltschutzes sind für die Umweltpolitik konkrete Ziele, nicht aber der Weg dahin festzuschreiben. Zu erreichen sind diese vor allem über Aufklärung und finanzielle Anreize, jedoch nur in Ausnahmefällen durch Verbote. Technische Verbesserungen sollten gegenüber reinen Verzichtsforderungen bevorzugt werden, da diese realistisch auf breiter Basis durchsetzbar sind.

Ein Primärziel einer langfristigen Umweltpolitik muss ein System der Nachhaltigkeit sein, in dem es keinen "Abfall" in diesem Sinne gibt; egal ob in Form von Müll oder von Abgasen.

Energiepolitik

Dauerhaft ist eine Energiewirtschaft anzustreben, die einzig auf dezentrale regenerative Energiequellen setzt. Für die Übergangszeit ist vor allem auf fossile Kraftwerke mit einem vergleichsweise geringen CO2-Ausstoß sowie bestehende Anlagen zu setzen. Hieraus folgt, dass insbesondere Atomkraft und Braunkohlekraftwerke keine Zukunft haben.

Kernkraft

In der derzeitigen Situation in Deutschland gibt es schlicht keinen Grund, den bestehenden Atomausstieg abzubrechen oder hinauszuzögern. Die Energieversorgung auch über den Ausstieg hinaus ist nach heutigem Stand der Erkenntnisse gesichert und die diversen Bedenken, die zu der Ausstiegs-Entscheidung geführt haben, sind unverändert vorhanden. Sollten sich die Grundlagen einmal ändern - etwa durch eine anders nicht schließbare Versorgungslücke oder durch grundlegende Änderungen an der Technik - kann sich dieses Ergebnis jedoch ändern.

Internationaler Vergleich

Die Frage einer Abschaltung von Kernkaftwerken darf kein nationaler Alleingang bleiben. Hierbei muss sich Deutschland international für strenge Sicherheitskriterien und deren Durchsetzung einsetzen.

Innerdeutscher Vergleich

Da es aber auch zwischen den verschiedenen deutschen AKWs Unterschiede gibt, sollte die im Atomkonsens vorgesehene Verlagerung von Restlaufzeiten auf neuere Anlagen auch in der Praxis erfolgen. Dies bedeutet insbesondere eine automatische Verlagerung der offen stehenden Restlaufzeiten des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die drei Konvoi-Reaktoren sowie eine rasche Abschaltung der nur noch in der Hoffnung auf einen Politikwechsel in Betrieb gehaltenen Anlagen in Biblis und Brunsbüttel.

Neubau und Kosten

Ein Neubau von Kernkraftwerken ist abzulehnen, da dies energiepolitisch nicht sinnvoll erscheint, das Entsorgungsproblem ungelöst bleibt und die langen Planungszeiten ein solches Vorhaben sinnlos erscheinen lassen.

Die Kosten des Rückbaus der Kraftwerke (sowie der Lagerung der Brennstäbe) sind alleine von den Kraftwerksbetreibern zu übernehmen.

Dezentrale Energiewirtschaft

Die Stromproduktion wird in Deutschland derzeit hauptsächlich von vier großen Konzernen kontrolliert, welches gewisse Merkmale eines Oligopols zeigt. Dieses kann dauerhaft nur durch eine dezentrale Stromproduktion durchbrochen werden. Konkret bedeutet dies eine Ablehnung von teuren Großkraftwerken und eine Förderung von kleinen, wirtschaftlich unabhängigen Anlagen. Ein Stromhandel findet dann über die Energiebörse statt.

Durch den zunehmenden Ausbau regenerativer Energien wird unsere Stromversorgung etwa ab dem Jahr 2020 beim Zusammentreffen des nächtlichen Verbrauchs-Tiefs und einem Höchststand beim Wind zeitweise vollständig aus regenerativen Energien gedeckt werden. Die zu diesem Zeitpunkt nach bestehenden Planungen noch existierenden Grundlast-Kraftwerke (Kernkraft und Braunkohle) und die Bevorzugung erneuerbarer Energien sind so nicht miteinander verträglich, weshalb klassische Grundlast-Kraftwerke ab diesem Zeitpunkt nicht mehr benötigt werden.

Fossile Brennstoffe

Die Frage, welche fossilen Brennstoffe zulässig sind, sind getrennt für Neubau und Bestandsnutzung einzig nach dem CO2-Ausstoß pro kWh zu definieren.

Diese Werte für den Bestand sind so festzulegen, dass jeweils die schlechtesten Kraftwerke im Gesamtbestand geschlossen werden, ohne eine spezielle Bevorzugung einer Brennstoffart. Hieraus ergibt sich kurzfristig ein Grenzwert von 1000 g/kWh und etwa ab 2020-2025 einer von 700 g/kWh [Steinkohle bei 45% Wirkungsgrad].

Für Neukraftwerke sollte bereits ab 2015 ein Grenzwert von 400 g/kWh greifen, der den Neubau jeglicher Kohlekraftwerke ausschließt und einzig Gaskraftwerke zulässt.

Letztere dienen wie schon derzeit neben Biomasse-Kraftwerke als kurzfristige Regellast für Schwankungen in schwankenden regenerativen Energiequellen und im Verbrauch. Die Grund- und Mittellast wird von schon bestehenden oder bis 2015 gebauten Anlagen gedeckt. Ein Neubau von fossil-thermischen Kraftwerken ist nur dann anzustreben, wenn eine Versorgung über ein regeneratives Kraftwerk nicht sinnvoll ist.

Eine CO2-Abscheidung ("CCS") ist Aufgrund von Sicherheitsbedenken (konzentriertes CO2 ist hochgiftig) und aufgrund des global betrachtet bedeutungslosen Effektes abzulehnen. Dies gilt nicht für Lösungen, bei denen etwa das CO2 als "Algenfutter" dient oder auf andere Art in Feststoffen gebunden wird.

Regenerative Energien

Ein wirksamer Klimaschutz darf nicht nur aus schönen Zielen in ferner Zukunft bestehen, sondern muss konkrete und realistische Ziele haben. Hierzu gehört vor allem eine Förderung von erneuerbaren Energien, bereits mit einem ersten, noch zu definierenden Zielwert für 2015.

Die Abstandsregelungen für Windkraftanlagen gegenüber Wohnhäusern müssen auf realistische Werte gesetzt werden; jene zwischen den Anlagen ergeben sich alleine aus wirtschaftlichen Überlegungen und müssen nicht gesetzlich geregelt werden. Ein Interesse der Anwohner, von eventuellen Laufgeräuschen nicht gestört zu werden, ist anzuerkennen, jedoch erscheint es nicht sinnvoll, hierbei strengere Grenzwerte als etwa für Straßenlärm anzusetzen. Optische Aspekte dürfen – abgesehen von Regionen die hauptsächlich vom Tourismus leben – den Ausbau von Windkraftanlagen nicht behindern.

Ein Ausbau der Geothermie ist unter Abwägung der Risiken durchzuführen. Die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung darf ausschließlich aus geprüften Quellen erfolgen, da nur so sichergestellt werden kann, dass keine Urwälder oder die Nahrungsproduktion darunter leiden.

Ein Speicherkraftwerk ist keine regenerative Energiequelle, sondern ein Energiespeicher und als solcher wie das einspeisende Kraftwerk (derzeit zumeist AKWs oder Braunkohlekraftwerke) im Strommix zu verrechnen. Eine solche Speicherung ist langfristig auch für den Ausgleich von Überschüssen aus der Windenergie nützlich und sollte über neue Speichertechnologien ausgebaut werden.

Forschung

Ein wichtiger Aspekt einer zukünftigen Energiepolitik ist die Forschung insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, Kernfusion, Energiespeicherung, Geothermie und besonders preisgünstiger sowie hocheffizienter Solarzellen. Diese muss deutlich gefördert werden.

Allgemein sind Subventionen ausschließlich für die Einführung von bisher noch unrentabler Technik, bei der aber eine Aussicht auf Rentabilität besteht und für die Forschung selbst vorzusehen.

Verkehr und Technik

Flugverkehr

Flugverkehr ist heute ein beinahe selbstverständliches Transportmittel geworden und ist auf langen Strecken auch mit dem heutigen Stand der Technik ökologisch sinnvoll. Dennoch sollte das Flugbenzin für den innereuropischen Verkehr (Schengen-Raum) besteuert werden, um so die Marktverzerrung gegenüber der Bahn abzuschaffen. Zudem begrenzt dies den ökologisch fragwürdigen Kurzstreckenverkehr.

Der Neu- und Ausbau von Flughäfen ist auf seine ökonomische Sinnigkeit zu überprüfen und ökologisch zu optimieren bzw. gegebenenfalls zu vermeiden.

Fluglärm

Die Vermeidung von Fluglärm muss von zwei Seiten angegangen werden. Einerseits durch eine Förderung der Forschung in diesem Bereich und andererseits durch eine durchdachte Auslegung von Start- und Landebahnen, Wohngebieten und Flugzeiten. Jedoch sollte auch immer eine durch die Bürger zu erfolgende Abwägung mit der lokalen Arbeitsmarktlage erfolgen.

Bei der derzeitigen Lärmsituation ist ein genereller Nachtflugverbot zwischen 0 und 7 Uhr anzustreben. Ausnahmen sind nur für Notfälle, Transkontinentalflüge und Einzelfälle vorzusehen. Dies sollte auch und gerade für besonders lärmintensive Militärflüge gelten.

Der Einsatz veralteter Flugzeuge sollte vor allem unter wirtschaftlich sonst bedeutungslosen Lärmaspekten streng kontrolliert werden sollte. Sollten sich bei dem Lärm ausreichende Verbesserungen ergeben, kann möglicher Weise auf die Dauer auf Flugbeschränkungen verzichtet werden.

Autoverkehr

Der CO2-Ausstoß des Autoverkehrs muss drastisch reduziert werden. Hierfür ist eine ganze Reihe von Maßnahmen erforderlich, die jedoch soweit möglich bei den Herstellern und nicht bei den Bürgern ansetzen sollen.

  • Derzeit ist oftmals zu beobachten, dass die Basisversion eines PKW wesentlich mehr verbraucht, als eine leistungsstärkere "Sparversion". Diese Aufpreise müssen abgeschafft werden. Hiermit verbunden sollte der Flottenverbrauch der Hersteller noch stärker als bisher reglementiert werden.
  • Darüber hinaus ist der Individualverkehr zum einen durch bessere Verkehrsplanung um sinnlose Fahrten zu verringern und zum anderen soweit wie möglich CO2-Neutral zu gestalten. PKW, die durch öffentliche Nutzer betrieben werden, müssen hauptsächlich nach ökologischen Aspekten ausgewählt werden, um den Markt für diese zu fördern.
  • Der CO2-Abhängige Anteil der Kfz-Steuer sollte wesentlich (etwa auf 5 oder gar 10€ pro 1g) erhöht werden, so dass die Steuer bei besonders umweltschädlichen Autos zu erheblichen Mehrkosten führt.
  • Sowohl der Testzyklus wie auch die daraus resultierenden CO2-Grenzwerte sollten mit den realen Werten abgeglichen werden, insbesondere wenn sich hieraus Verschiebungen am Markt ergeben, die sich in tatsächlichen Fahrzyklus umkehren.
  • Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen hat nur einen sehr begrenzten Nutzen im Vergleich mit der damit einhergehenden Einschränkung der Freiheit. Stattdessen sollte das Tempolimit auf Landstraßen von 100 auf 80 km/h gesenkt werden, die Ausweisung von 30-Zonen Innerorts erleichtert werden und die Höchstgeschwindigkeit von größeren SUV und Kleintransportern generell auf 100km/h begrenzt werden.

motorisierte Zweiräder

Kleinkrafträder und noch kleinere Motorfahrzeuge (Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor) sind heute bereits mit einem Elektromotor technisch problemlos machbar und verfügbar. Hier ist eine wirtschaftliche Förderung anzustreben, die den preislichen Nachteil bei der Anschaffung elektrisch angetriebener Fahrzeuge ausgleicht.

Die Höchstgeschwindigkeit für derartige Fahrzeuge sollte von 25 auf 35km/h erhöht werden, so dass diese in 30-Zonen kein zu überholendes Hindernis darstellen.

Fahrräder

Die Vorschriften an Radwege innerorts müssen verschärft (generelles Verbot linksseitiger und hinter Parkstreifen versteckter Radwege) und schnellstmöglich umgesetzt werden - schon die bestehenden Vorschriften erfüllen nur sehr wenige Radwege. Die Breite von Radwegen an Hauptverkehrsstraßen muss deutlich vergrößert werden, denn was für Autos der Hauptweg ist, ist dies oft auch für Radfahrer, bei denen die Geschwindigkeitsunterschiede wesentlich größer sind.

Außerorts, insbesondere parallel zu Bundesstraßen müssen gut gewartete Radwege zu einer Selbstverständlichkeit werden.

Sämtliche bestehenden Vorschriften für Radfahrer sollten hinterfragt und im Zweifelsfalle gestrichen werden - ein Fahrrad ist Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitspolitisch gegenüber dem Autoverkehr deutlich im Vorteil, was sich auch in den Vorschriften widerspiegeln muss. So erscheint es wenig sinnvoll, die Leistung und die Versorgung von Fahrradbeleuchtungen exakt festzuschreiben oder das Mitführen von Lampen auch am Tage vorzuschreiben.

ÖPNV

Der ÖPNV ist preislich und im Umfang attraktiver zu gestalten. Im ländlichen Raum ist andersherum aber auch zu hinterfragen, ob Konzepte wie etwa Sammeltaxis oder Kleinbusse nicht eine bessere Umweltbilanz aufweisen.

Ressourcen

IT als Umweltschutz

Die Informationstechnologie bietet vielfältige Möglichkeiten, Kommunikation zugleich schnell und ressourcenschonend zu gestalten, etwa durch Videokonferenzen oder den Verzicht auf Ausdrucke. Dieser Potential gilt es - unter dem Vorbehalt des Datenschutz und unter Abwägung der Zuverlässigkeit - zu stärken und zu fördern.

Energieeffizienz

Die Energiebilanz jeglicher Produkte in Betrieb und Herstellung ist ein wichtiger Aspekt für die Umweltbilanz einer Gesellschaft. Aus diesem Grunde sind umfangreiche Kennzeichnungen der Energiebilanz erforderlich.

Grundsätzlich muss bei der Energieeffizienz gelten Aufklären vor Fördern vor Fordern. Verbote sind daher nur sinnvoll, wenn über Aufklärung und wirtschaftliche Anreize alleine keine Verbesserung erreicht werden kann.

Ineffiziente Produkte, die aus scheinbaren wirtschaftlichen Gründen (geringer Kaufpreis bei höheren Betriebskosten) bevorzugt werden, sollten eher mit hohen Steuern belegt als verboten werden.

Als Grenzwerte sind einerseits bestehende Umweltlabel, andererseits aber auch ein "Toprunner"-Modell, bei dem nur Geräte, die einen bestimmten Wert (idr. 20%) unter dem Bestgerät liegen, geeignet. Bei fest installierten Geräten sind gegebenenfalls geringere Toleranzwerte, die dafür fallspezifisch ermittelt werden, vorzusehen.

Für private Haushalte ist ein gestaffelter Strompreis zu überlegen, der einerseits eine notwendige Energieversorgung finanzierbar hält, andererseits aber Verschwendung nicht durch niedrige Preise fördert.

Wohnraum

Um die Gebäudedämmung auch im Wohnraumbestand insbesondere von Mehrfamilienhäusern zu verbessern, sind Modelle zu fördern, bei denen sich externe, vorzugsweise nichtkommerzielle Geldgeber über Anteile an den Einsparungen refinanzieren.

Entsorgung

Bisher verklappen Schiffe ihren Müll oftmals auf See, da dies billiger ist. Eine Kontrolle ist kaum möglich, daher sollte eine kostenlose Entsorgung in den Häfen ermöglicht werden.

Ernährung

Die Ernährung ist ein elementares Grundinteresse, welches keinesfalls ein einzelnen Großkonzernen kontrolliert werden darf. Insbesondere darf die Produktion von Nahrungsmitteln nicht durch Patente oder ähnliche Regelungen kontrolliert werden.

Zu fördern ist eine nachhaltige, faire und soweit möglich und sinnvoll ökologische Nahrungsproduktion. Dies beinhaltet unter anderem eine sinnvolle und für alle Seiten tragfähige Preispolitik und den Verzicht auf (Gentechnik und) Klonen.

Der Verbraucher ist durch realistische Bezeichnungen über die Inhaltsstoffe der Produkte aufzuklären; Begriffe wie "naturidentische Aromastoffe" oder Produktbezeichnungen, die nicht auf eine künstliche Herstellungsweise hinweisen, sind zu untersagen.

Die persönliche Ernährungsweise darf nicht von staatlicher Seite vorgeschrieben werden, wohl aber ist eine umfangreiche Aufklärung an Schulen und über Informationsportale ohne wirtschaftliche Interessen zu leisten. Hierbei sind sowohl gesundheitliche wie auch ökologische Aspekte der Ernährung zu erläutern.

Agrarsubventionen dürfen nicht zu einer Überproduktion führen.

Überfischung

Frei lebende Tiere dürfen maximal in dem Maße gefangen werden, wie sich die natürlichen Bestände von alleine erholen können; Ausnahmen darf es hiervon nicht geben, auch nicht zu Forschungszwecken oder aus angeblichen Traditionen. Dies muss auf internationaler Basis durchgesetzt werden.

Weitere Themen...

  • Lichtverschmutzung
  • Landschaftsverbrauch
  • Chemie-Grenzwerte