NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Gevelsberg
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Gevelsberg
Kontaktdaten Wahlamt
Frau Richert Rathausplatz 1 D-58285 Gevelsberg Telefon: 02332/771-119 E-Mail: Christine.Richert@stadtgevelsberg.de
Infos
- Plakatierung ab 3 Monate vor der Wahl genehmigungsfrei
- Plakatierung ist nach der Wahl umgehend zu entfernen
- keine öffentlichen Flächen für Plakate vorgesehen
Auszug aus:
TECHNISCHE BETRIEBE DER STADT GEVELSBERG Plakatwerbung vor Wahlen Bei der Plakatierung bitte ich Folgendes zu beachten: 1.Im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen und Fußgängerabsperrungen und am Innenrand von Kurven darf keine Werbung betrieben werden. 2.Verkehrszeichenmasten, Brückengeländer, Lichtmasten und andere öffentliche Anlagen und Einrichtungen dürfen zum Aufhängen bzw. Umstellen nur so genutzt werden, dass keinerlei Sichtbehinderungen, Beeinträchtigungen oder Beschädigungen entstehen. 3.Die Plakatierung in den Pflanzbeeten im gesamten Stadtgebiet ist nicht gestattet. 4.Plakate und Werbematerial dürfen nur auf stabilen und wasserfesten Ständern bzw. Hängeplakatträgern angebracht werden. Ein Ankleben oder Anheften an öffentlichen Anlagen oder Einrichtungen ist verboten. 5.Der Aufsteller hat regelmäßig zu kontrollieren, dass sich die Werbeträger in einwandfreiem Zustand befinden. Abgefallene Plakate oder beschädigte Träger sind unverzüglich zu entfernen bzw. zu reparieren.
Kontaktdaten Technische Betriebe Gevelsberg
Ansprechpartner: Herr Harloff
Mühlenhämmerstraße 4
58285 Gevelsberg
Telefon: 02332/7045-0
Fax: 02332/7045-33
vorläufige Infos
Es sind bisher keine Plakatierungen durch die Piratenpartei vorgenommen.
Ansprechpartner: Sirhcnailuj