Benutzer:TurBor/Wahlprogrammvorschlag

< Benutzer:TurBor
Version vom 5. Juli 2009, 15:16 Uhr von imported>MagisterForan (Linkfix)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ich habe hier meine stark abgeänderte Version des Punkts "Urheberrechts" vom Wahlprogramm von Jens Seipenbusch im Bereich Urheberrecht platziert. Ich habe folgende Begründung angegeben:

Autor: Boris Turovskiy Unterstützer: Thomas Wojcik, Christian Stöveken Basierend auf Diskussionen in der Aktiven-ML

Es handelt sich um einen Antrag auf die Änderung des von Jens Seipenbusch vorgeschlagenen Wahlprogramms im Kapitel "Immaterielles Eigentum", Unterkapitel "Urheberrecht". Die wesentlichen Änderungen beinhalten: - Streichung des Punktes "Kommerzielles Urheberrecht" - Streichung des Punktes "Infrastrukturmonopole" - Streichung einer expliziten Forderung nach Fristkürzungen - Zusatz des Punktes "Einriffe in die Privatsphäre unterbinden"

Die Formulierungen im ursprünglichen Programm waren oftmals unbegründet oder inkorrekt verallgemeinert - darauf wurde mehrmals in MLs, Blogs und neulich auch auf dem BPT hingewiesen. Dazu widerspricht der Punkt "kommerzielles Urheberrecht" der früher vorgetragenen Forderung nach CC-Lizenzen. Generell ist der Ton des ursprünglichen Vorschlags sehr antagonistisch, was im Falle, wenn es offiziell angenommen wird, einen konstruktiven Dialog mit Kulturschaffenden und Urheber wesentlich erschweren würde. Außerdem bedürfen viele der angesprochenen Punkte einer ausführlichen Außeinandersetzung bzw. Studie, bevor man konkrete Aussagen z.B. zu Schutzfristen machen kann.

Zusätzlich habe ich den Text stilistisch verändert.

Falls das Wahlprogramm als Ganzes nicht angenommen wird, gilt der Text als Wahlprogrammvorschlag zum Thema "Urheberrecht". Falls diese Änderung abgelehnt werden sollte aber das Wahlprogramm von JS1 allgemein angenommen wird, beantrage ich eine 1-zu-1-Übernahme des Parteiprogramms im Bereich Urheberrecht anstatt der entsprechenden Kapitels.

Urheberrecht

Das Urheberecht entfernt sich immer weiter vom Urheber und entwickelt sich hin zum Verwerterrecht. So profitieren zum Beispiel Musik- und Filmindustrie, während Nutzer kriminalisiert und Künstler entrechtet werden. Wir PIRATEN fordern das Recht, Werke für private nicht-kommerzielle Zwecke frei und unbeschränkt verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen wie der DRM-Technologie oder ähnlichen Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind neue künstlerische Schöpfungen und müssen grundsätzlich erlaubt sein.

Wir stellen uns gegen eine weitere Ausweitung der Schutzfristen für die Verwertung und fordern, dass diese soweit begrenzt werden, dass sie Ihren ursprünglichen Zweck erfüllen, nämlich zusätzliche Anreize für kulturelle Schaffensprozesse zu bieten. Hierzu setzen wir uns für eine ausführliche kritische Studie der bestehenden Lage ein, die nicht durch Verwertungsgesellschaften geprägt wird, sondern in erster Linie von Künstlern und Fachleuten. Falls es die Ergebnisse einer solchen Studie belegen, werden wir für Deutschland und Europa einen Ausstieg aus dem TRIPS-Abkommen fordern.

Nach dem Ende dieser Schutzfrist setzen wir uns für Neuregelungen ein, welche die Bestimmungsrechte des Urhebers über sein Werk (insbesondere die Vermeidung von Fremdverkäufen) stärken, ohne den diese Frist bedingenden Absichten zu widersprechen. Dies könnte beispielsweise durch die Benutzung von Creative Commons-Lizenzen sichergestellt werden. Die kommerzielle Verwertungsmöglichkeit von abgeleiteten Werken darf darunter aber nicht leiden.

Die für eine internationale Neuausrichtung des Urheberrechts zu verhandelnden Themen müssen der öffentlichen Debatte gestellt werden und dürfen nicht einseitig durch die Lobbyinteressen der Rechteverwerter geprägt sein.

Wir PIRATEN setzen uns für die Veröffentlichung von Lehrmaterialien unter freien Lizenzen und die bevorzugte Nutzung von freien Lehrmaterialien in der Bildung ein. Dies beinhaltet die Erstellung von Lehrmaterialien durch Lehrkräfte oder beauftragte Personen unter freien Lizenzen. Wir müssen zumindest folgendes am Urheberrecht ändern:

Keine Medien- oder Hardwareabgaben Pauschalabgaben, die für Kopiermöglichkeiten kompensieren, sollten nicht erlaubt sein. Regierungsstipendien oder ähnliches für Künstler sind zulässig, werden aber nicht als eine diesartige Kompensation angesehen. Bis zur endgültigen Abschaffung der Pauschalabgaben wird im Sinne des Transparenzgebotes angestrebt, sowohl das resultierende Aufkommen nach Medien/Geräteart als auch seine Verteilung nach Empfänger öffentlich zu machen.

Kopierschutzmaßnahmen abschaffen

Der Einsatz von technischen Maßnahmen, welche zur Begrenzung bzw. Unterbindung der Nutzung zur Kultur im Rahmen des Gesetzes dienen, wie z.B. die DRM-Technologie ("Kopierschutz"), müssen untersagt werden. Bis zum endgültigen Verbot dieser Maßnahmen muss deren Umgehung komplett dekriminalisiert werden.

Eingriffe in die Privatsphäre unterbinden

Wir fordern bedigungslose Verbote der mit dem Schutz von urheberrechtlichen Interessen begründeten Beschaffung und Speicherung von privaten Daten sowie jeglicher Art von Nutzerüberwachung seitens der Verwertungsgesellschaften. Unter keinem Vorwand dürfen Bürgerrechte wirtschaftlichen Interessen geopfert werden.

Abgeleitete Werke grundsätzlich zulassen

Derzeit wird die Erschaffung von abgeleiteten Werken durch weitgehend unklare und subjektiv basierte Regeln geregelt. Wir fordern ein Urheberrecht, welches abgeleitete Werke grundsätzlich unbeschränkt erlaubt, mit exakt im Gesetz verschriebenen Ausnahmen (wie zum Beispiel die "Übersetzung eines Buches"). Zu nichtkommerziellen Zwecken soll insbesondere das Remixen, Verknüpfen und Übersetzen von bestehenden Werken immer erlaubt sein.

Neue Geschäftsmodelle fördern

Für viele Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Programmierer und andere Kulturarbeiter stellt heutzutage das Urheberrecht eine wesentliche Grundlage ihrer Geschäftsmodelle und Verdienstmöglichkeiten dar. Die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung und Kommunikation und die in oft digitaler Form vorliegenden Werke verändern die Grundlagen für diese Geschäftsmodelle zum Teil radikal.

Anstatt den alten Geschäftsmodellen nachzutrauern und sie mit unzumutbaren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger künstlich am Leben erhalten zu wollen, fordern die PIRATEN dazu auf, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diese Geschäftsmodelle sollen den Urhebern der digitalen Kulturgesellschaft ermöglichen, auf marktwirtschaftliche Art und Weise Erlöse aus der Verwertung ihrer Werke oder deren Umfeld zu erzielen, wenn sie dies anstreben.

Überholte Vermittlerfunktionen von Rechteverwertern, die in der Vergangenheit z.B. in der Unterhaltungsmusikindustrie zu hohen Renditen geführt haben, sind größtenteils nicht mehr zeitgemäß und werden in diesem Umfang keinen Bestand haben. Die Ausschaltung von Zwischenhändlern ermöglicht es, dass den Künstlern vom Erlös ihrer Werke ein größerer Teil verbleibt und direkter zufließt. Außerdem wird damit das Spektrum der Kulturszene deutlich erweitert.

Insbesondere die Verwendung von CreativeCommons-Lizenzen erlaubt heutzutage bereits die erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung von Werken ohne jegliche Einschränkung bei der digitalen Privatkopie und deren Verbreitung. Gleichzeitig werden herkömmliche Verwertungsgesellschaften wie die GEMA damit mehr und mehr überflüssig.