Diskussion:LoeschenStattSperren/Demoideen/10 Gruende

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Version vom 20. Juni 2009, 17:57 Uhr von imported>Klabusti
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Anregung zum Layout: Kann man die Punkte nicht weiter nach links holen? Müssen sie unbedingt eingerückt werden oder geht das nicht anders? Wenn man den Platz nutzen würde, dann sähe das Seitenende nicht so gequetscht aus...

Teiler Döhrden 21:25, 19. Jun. 2009 (CEST)

Danke für die Anregung. Alleine damit habe ich leider keien weitere Leerzeile bekommen, wohl aber durch die Verkleinerung des Logos und durch das Hochrücken des gesamten Textblocks. Denke, das ist jetzt besser so :) Skreutz 21:31, 19. Jun. 2009 (CEST)

Ich finde den Punkt 2 recht falsch. In der kleinen Anfrage wurde gerade gesagt, dass die regierung keine Ahnung hat ob ein Markt existiert. Mit der Bemerkung "verdienen so dank der Internetsperre noch mehr Geld mit ihren Angeboten" wird ja gerade das gegenteilige gesagt. das sollte raus. Mein Vorschlag:

  1. Unwirksamkeit im Schutz von Kindern

Laut Fahnderkreisen des BKA stammt ein Großteil des Materials von missbrauchten Kindern aus dem familiären Umfeld. Eine Internet-Zensur fördert hier lediglich eine „Kultur des Wegsehens“, zum Schutz der Kinder müssen derartige Seiten komplett gesperrt und die Täter strafrechtlich verfolgt werden – auf internationaler Ebene. Hier darf kein Budget für eine überflüssige, aufwändig zu pflegende Sperrliste missbraucht werden.

  1. Förderung der Kinderpornografie durch das Gesetz

Die angestrebte Sperre ist technisch nicht nur unwirksam, sondern fördert entgegen ihrer Intention sogar die Kinderpornografie. Die vermeintlich geheimen Sperrlisten können öffentlich werden, wie dies bereits in Dänemark geschah. So wird die Sperrliste zu einer Art "Katalog" für Pädophile. Gleichsam sparen illegale Anbieter von Kinderpornografie Budget für Spam-Kampagnen. Auch dienen die Sperren als Indikator der Verfolgung, so können Kriminelle sich noch besser dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen.

  1. Flächendeckende Zensur-Infrastruktur

Mehrere Abgeordnete der CDU sowie SPD äußerten bereits den Wunsch, die Sperren für weitere Zwecke nutzen zu wollen – darunter auch legale und international anerkannte Inhalte wie z.B. Computerspiele aus dem Action-Genre. In einer Erklärung der CDU wurden sogar Urheberrechtsverletzungen auf eine Stufe mit Kinderpornografie gestellt.

  1. Ignorieren von Bürgerbegehren und Expertenmeinungen

Die größte Petition in der Geschichte der Bundesrepublik - mit über 134.000 Mitzeichnern - wurde ignoriert, stattdessen wurde das Gesetz im Eilverfahren trotz deutlicher Änderungen des Entwurfs durchgedrückt. Vielfältige Expertenmeinungen auch des juristischen Dienstes des Bundestages wurden ebenso ignoriert.

  1. Falsche Sperren

Die Sperren können zu enormen Nebenwirkungen führen. Befindet sich auf dem gleichen Server eine gesperrte Website, führt dies zu einer Sperrung aller anderen dort befindlichen Seiten - Firmenauftritte und private Seiten gleichermaßen. Dass dies zu einem enormen Imageschaden führen und Existenzen zerstören kann, haben Beispiele aus anderen Ländern gezeigt.

  1. Fehlinformationen -> ist eine wiederholung von 5


Danke für die Korrekturen, werde sie in dieser Form einbauen. Auch einige Formulierungen erscheinen mir in der Form besser geeignet und prägnanter. Ich empfand die Herausstellung des Aspekts unter "Fehlinformationen" noch als wichtig. Hätten Sie hier ein alternatives wichtiges Argument, um wieder auf 10 Punkte aufzufüllen? Skreutz 22:52, 19. Jun. 2009 (CEST)



  1. Vorsätzlicher Grundgesetzbruch

Auch Artikel 5 des Grundgesetzes wird ausgehebelt, welcher Zensur klar verneint: „Eine Zensur findet nicht statt“.

Ist so nicht korrekt. Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits 1972 im "Zensur"-Urteil, dass Zensur im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG lediglich Vorzensur betrifft, also ein präventives Verfahren, vor dessen Abschluss ein Werk noch nicht veröffentlicht werden darf. Nachträgliche Kontroll- und Repressionsmaßnahmen sind unter dem Vorbehalt des Art. 5 Abs. 2 GG (allgemeine Gesetze) möglich. [vgl. Schmidt, Grundrechte, Rdn. 518; BVerfGE 33, 52: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033052.html Rdn. 75) Klabusti

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