Parteiprogramm/Änderungsanträge/Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen

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50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von MDS

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.

Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.

Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.

Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG):

  • Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten zuzulassen.
  • Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
  • Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.
  • Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein.
  • Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
  • Die Einhaltung der Informationsfreiheitsgesetze ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.

Siehe auch BW-AG Landespolitik: IFG.

Info: UIG ist meist durchsetzungsstärker. Verschmelzung von IFG, UIG und VerbraucherIG macht Sinn.