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50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Carlos

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Ausgangslage

Das Internet, geschaffen um eine militärische Reaktion nach einem thermonuklearen Erstschlag einer Supermacht zu organisieren, entwickelt sich zur einzigen wirklichen Macht, welche die Politik im Schacht halten kann. Seien es z.B. korrupte Umtriebe; moralische Abgründe, Missbrauch oder Folter von Gefangenen, chronische Verlogenheit und Machtgeilcheit bei mangelhaften Charakter oder was auch immer. Wie jetzt wider im Fall Berlusconi, der es auch als Regierungschef nicht vermag, die Bilder seines Sex Exzess von seinen Bürgern fernzuhalten, konnte Sie doch jeder bei El Pais im Internet einsehen. Neidisch blicken diese Politiker nach China, wo man zumindest technisch un versierten Menschen den Zugang zu solchen Quellen verlegen kann.

Hierzulande sollen dafür die Kinderschänder herhalten, um endlich zu einem wenigstens Teilweise wirksamen Mechanismus zu kommen, der vergleichbares Leistet. In einer öfendlichen Petition gegen die Zensur im Internet mit weit über 100000 mitzeichnen wird gefordert, das die "Stoppschild" Initiative zu beerdigen. Sie hat zwar keine Ahnung, was sie mit Ihrer Initiative anrichtet, aber mit einem hat Zensula ja Recht: Es sollte etwas gegen die Kinderschänder unternommen werden. Meiner Meinung aber nicht, indem man die Gesamtbevölkerung überwacht, sondern indem man die erkennungsdienstliche Behandlung einschlägig Vorbestrafter verschärft.

Ich wollte dazu die folgende Petition ebenfalls als öffentliche Petition zur Zeichnung publizieren:


   Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das
   anstelle von Zensur Aktionen im Internet
   Straftäter die einschlägig Vorbestraft sind
   (Exhibitionismus, Spanner, Straftaten gegen
   die Sexuelle Selbstbestimmung sowie Besitz 
   und Herstellung von Kinderpornographie) 
   einmal jährlich und Personen gegen die ein
   hinreichender Tatverdacht besteht nach
   richterlicher Anordnung in einer Datei
   polizeilich erfasst werden durch eine
   durchzuführenden hochauflösenden
   photografischen Erfassung ihrer gesamten Haut!

Also zusammengefasst, Menschen die Straftaten aus dem Bereich "Exhibitionismus, Spanner, Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung sowie Besitz und Herstellung von Kinderpornographie" sollen keine Menschenrechte mehr haben und zudem soll NOCH eine Datenbank erstellt werden? Sorry wenn ich das ein wenig drastisch forumliere, aber das scheint mir diametral zu allem wofür Piraten stehen. --CWagner


Begründet habe ich das wie folgt:


   Die jetzigen Versuche eine Internetzensur zu
   etablieren sind (1) Wirkungslos, weil durch
   ein simples Eintragen eines anderen DNS
   Servers (unter Windows nicht mehr als 10
   Mausklicks und vier Zahlen eingeben) in 20
   Sekunden umgangen werden kann. Die IP des
   "Stopp" Server wird nicht lange geheim 
   bleiben, ein simpler Sperr Eintrag dieser 
   in der Firewall die eh jeder haben sollte
   reicht, um Versuche zu vereiteln, anhand von
   Aufrufen des Sperr Servers eine Vorsatz
   Erkenntnis zu konstruieren, weil diese dann
   schlicht nicht mehr erreicht werden. Einen
   eigenen DNS Server aufzusetzen ist auch kein
   Hexenwerk, und es ist anzunehmen das sehr 
   bald Add Ons und Plug ins zu Internet
   Programmen auftauchen werden, welche die DNS
   Umwandlung ohne DNS Server bewerkstelligen.
    (2) Es reine Polemik ist, um so tun als würde
   man was tun. Das die Straftäter Ihre
   Missetaten sorgfältig Dokumentieren und diese
   dann Veröffentlichen ist ein Service, den 
   kein anderer Typ von Straftätern der Polizei
   bietet. Man muss "nur" noch lernen, damit
   umzugehen und die Subjekte die sowas machen
   auch identifizieren. Den Erfolgen der
   Polizeiarbeit welche die Medien erreichen 
   lassen es zu, anzunehmen das solche Leute in
   Ringen operieren, und somit eine partielle
   primäre Aufklärung Rate auch sekundäre 
   Erfolge nach sich ziehen dürfte. Die Haut
   des Menschen ist nicht homogen, sonder verfügt
   über farbliche und strukturelle Merkmale, von
   denen ein Teil auch über sehr lange Zeit
   Konstant ist. Die jährliche Erfassung würde es
   erlauben, mit geeigneter Software solche
   permanenten Merkmale zu ermitteln und diese in
   einer Datenbank abzulegen. Diese Datenbasis
   kann dann genutzt werden, um die öffentlich
   zugänglichen Dokumentationen von Straftaten
   einer Konkreten Person zuzuordnen, so wie das
   durch die Entschleierung des Gesichts eines
   Straftäters bereits gelungen ist. Es ist eine
   besorgniserregende Tendenz, das Politiker in
   immer grösseren Maßstab davon abgehen, sich 
   von der Verfolgung konkreter Straftaten auf
   eine Totalüberwachung der Bevölkerung zu
   verlegen. Dieser muss unbedingt Umgekehrt
   werden, um die freiheitlichen Bürgerrechte zu
   schützen.



Das erstaunliche dabei, die Petition wurde nicht öffentlich gestellt, so das niemand die Petition unterstützen konnte. Hier wurde ganz offensichtlich versucht, eine Verbreitung dieser Idee zu verhindern. Vermutlich um sie einfacher ablehnen zu können, ohne dem Druck der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sein. Misstrauen gegen die etablierten Politiker ist von daher mehr als notwendig. Ich habe deshalb heute die Piratenpartei gewählt, weil das einzige Partei ist, von der man behaupten kann, das sie über nennenswerte Internetkompetenz verfügt. Wenn Sie diese Petition unterstützen wolen bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Petition selbst auf dem Petitionsserver einzureichen.

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages arbeitet langsam aber gründlich. Meine am 5. Mai eingereichte Petition ist immer noch nicht frei geschaltet, aber am 17. Juni hat der Petitionsausschuß immerhin ein Schreiben verfasst, daß mir in dieser Woche zugestellt wurde, in dem mir mitgeteilt wurde, daß sie dem »zuständigen Ministerium« zugeleitet wurde, um von dort eine Stellungnahme zu erhalten. Weiterhin wurde ich darüber informiert, daß dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird. --Bodo Thiesen 14:02, 28. Jun. 2009 (CEST)

Fazit

Ich beantrage, die Umsetzung der Petition in das Parteiprogramm aufzunehmen

Nein, das tust Du nicht. Denn dazu müsstest Du nicht nur schreiben, das Du es tust, sondern es auch tun. Also Antrag im Wortlaut produzieren. --Bodo Thiesen 14:15, 28. Jun. 2009 (CEST)

Zum Schluss möchte ich noch auf eine pikante Besonderheit im Zusammenhang mit Jungendpornos hinweißen, auf den ich durch eine Auslandsfernsehsendung aus den USA aufmerksam wurde. Bei Kinder & Jugendpornographie denkt jeder erstmal an den alten Sabbergreiß der sich an einem blutjungen Mädchen zu schaffen macht. In der Vergangenheit stimmte das ja auch, weil nur dieser das Geld für eine teure Kamera nähmst Dunkelkammer hatte, die man ja auch brauchte, um im Fotogeschäft nicht negativ aufzufallen.

Heutzutage ist eine Kamera eine Ramschartikel, und die Funktion zur Weitergabe ist meist, in Gestallt von Bluetooth oder Handy, auch schon mit drin. Die Folge, Kinder und Jugendliche haben Kameras! Und zwar in Massen! Kommen die dann in die Pubertät, dann machen sie selbst mitunter erotische Voneinander, z.B. um die Verbundenheit zu zeigen. Unsere Rechtsnormen ordnen diese dann mitunter in die höchste Klasse der Straftäter ein, obschon sie eigentlich nichts böses tun und es als Erwachsene auch ganz legal wäre! Die Normen haben keine Altersgrenze, einzig Strafunmündigkeit und das Jungendstrafrecht mildern die Folgen. Und wenn die Jugendlichen dann später Erwachsen werden, wollen sie sicher nicht das erotische Bild ihrer ersten Liebe zerstören, aber Formal sind Sie im Besitz von Kinder- oder Jugendpornographie! Und was passiert, wenn der Jugendliche stirbt? z.B. durch einen Autounfall. Müssen die Eltern dann erotische Bilder ihrer Kinder von potentiellen Schwiegertöchter und Schwiegersöhnen vernichten? Oder gar das Erbe ausschlagen, um es nicht zu unternehmen, in den Besitz dieser Werke zu kommen? Was ist mit Junges und Mädchen, die mit Ihrem tollen Partner bei Ihren Freuden angeben? Das erfüllt dann gleich der Tatbestand der Verbreitung!

Hier besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf, der aber durch die systematische Unterdrückung des Themas Kinder und Kindererziehung durch die öffentlich rechtliche Medienlandschaft völlig verdeckt wird! Die Normen im Strafrecht müssen so sein, das Sie eine nachvollziehbare Grenze ziehen, und nicht willkürlich jeden für ganz Normales Verhalten treffen können!


--Carlos 13:46, 13. Jun. 2009 (CEST)