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Sicherheit in Freiheit

I. Vorschläge für das Europawahlprogramm aus Sicht der Bürgerrechte


1. Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche
Aufgabe. Er ist nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente,
rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage
wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten. Um kluge
Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu
können, wollen wir, dass die Europäische Grundrechteagentur alle
bestehenden europäischen Befugnisse und Programme der
Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien
auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf
Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten
untersucht (systematische Evaluierung). Die Grundrechteagentur wollen
wir so ausstatten, dass sie diese Aufgabe erfüllen kann.
2. Wir wollen den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte aufhalten, der seit
2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Wir treten für ein
Moratorium für weitere Eingriffe in unsere Menschenrechte im Namen
der inneren Sicherheit ein, solange nicht die systematische Überprüfung
der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Zur Gewährleistung unserer
Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze; die vorhandenen Gesetze
reichen aus.
3. Wir wollen, dass die Europäische Kommission und der Rat künftig jeden
Vorschlag für neue Sicherheitsmaßnahmen noch im Entwurfsstadium von
der Europäischen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren
Grundrechten, seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen
Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch
einen solchen „Gesetzes-TÜV“ kann der fortschreitenden Erosion unserer
Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam
entgegen gewirkt werden.
4. Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur
Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten
wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und
Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die einer
Straftat verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im
Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose,
massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und
Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Europa ist eine
derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht
hinnehmbar und schädlich.
5. Die europäische Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir
demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen
und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien wie dem Europäischen
Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF) sollen künftig
neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch
Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und
Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und
Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung
eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche
Untersuchung der Europäischen Grundrechtsagentur über die
Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte
(impact assessment) vorliegt. Die Entwicklung von Technologien zur
verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und
Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf
sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt
werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten,
schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen
Vorschlägen zum Gegenstand haben. Weil auch die gefühlte Sicherheit eine
wichtige Voraussetzung für unser Wohlbefinden ist, wollen wir zudem
erforschen lassen, wie das öffentliche Sicherheitsbewusstsein gestärkt und
wie verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage
entgegen gewirkt werden kann.

II. Vorschläge für das Bundeswahlprogramm aus Sicht der Bürgerrechte


1. Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte in Zeiten des
internationalen Terrorismus sind für uns zentrale politische
Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und
Überwachungsmaßnahmen, der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor
der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen
Globalisierungskritiker im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in
Heiligendamm und die wiederkehrenden Rechtsverstöße etwa bei dem
Bundesnachrichtendienst belegen gravierenden Handlungsbedarf. Als
Bürgerrechtspartei wollen wir die politische Verantwortung übernehmen,
indem wir den/die Bundesinnenminister/in und den/die
Bundesjustizminister/in stellen wollen. Auf diese Weise wollen wir
unmittelbar eine freiheitsfreundliche Innen- und Justizpolitik in Bund und
Europa gestalten.
2. Wir wollen einen Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung
von Präventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit
wissenschaftlich erwiesen ist. Nur so kann schon den Ursachen von
Kriminalität entgegengewirkt werden. Besonders wichtig ist uns dies bei
Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie
entwickeln und die bisher zersplitterten Ministerialzuständigkeiten für
Kriminalprävention auf das Bundesinnenministerium vereinen.
3. Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser
persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das
hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass
das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein
Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen
Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten
Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.
4. Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche
Aufgabe, die nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente,
rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage
wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden kann. Um kluge
Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu
können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche
Grundrechteagentur alle bestehenden Befugnisse und Programme der
Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien
auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf
Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten
untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können
wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben, wo dies ohne Einbußen an
Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist. Wir
wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass
die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer
Sicherheit beitragen können.
5. Wir wollen, dass Bundesinnen- und Bundesjustizministerium künftig jeden
Vorschlag für neue Sicherheitsgesetze noch im Entwurfsstadium von der
Deutschen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren
Grundrechten, auf seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen
Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch
einen solchen „Gesetzes-TÜV“ nach dem Vorbild des Normenkontrollrats
kann der zunehmenden Rechtsunsicherheit über die Bestandskraft von
Sicherheitsgesetzen, der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte
und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt
werden.
6. Wir wollen dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte entgegentreten,
der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Unnötige und
exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit
einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter die
Totalprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten
Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung), die Übertragung von
Polizeibefugnissen einschließlich Online-Durchsuchung auf das
Bundeskriminalamt, die gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden, die
elektronische Speicherung biometrischer Körpermerkmale in Pass und
Personalausweis, die Vernetzung der örtlichen Ausweisregister, die
lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer, das elektronische
Bankkontenverzeichnis, die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte
sowie die Überwachung von Wohnungen, Ärzten, Rechtsanwälten und
anderer Vertrauenspersonen.
7. Solange nicht eine systematische Revision der bestehenden
Sicherheitsgesetze erfolgt ist, treten wir für ein Moratorium für weitere
Eingriffe in unsere Rechte im Namen der Kriminalitätsbekämpfung ein.
Wir sprechen uns insbesondere gegen einen Zugriff der USA auf deutsche
Datenbanken, gegen bundesweit elektronisch abrufbare
Einkommensdaten, gegen die Einführung einer elektronischen
Flugreiseakte für jeden Fluggast, gegen ein Bundesmelderegister und gegen
die Erprobung sogenannter „Nackt-Scanner“ aus. Zur Gewährleistung
unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze; die vorhandenen
Gesetze reichen aus.
8. Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur
Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten
wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und
Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die einer
Straftat verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im
Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose,
massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und
Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine
derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht
hinnehmbar und schädlich.
9. Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren
und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger
ausrichten. In beratenden Gremien wie dem Wissenschaftlichen
Programmausschuss sollen künftig neben Verwaltungs-, Wissenschaftsund
Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher
Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und
Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und
Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung
eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche
Untersuchung der Grundrechteagentur über die Auswirkungen des
jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment)
vorliegt. Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung,
Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab.
Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur
Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige
Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und
Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben. Weil
auch die gefühlte Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für unser
Wohlbefinden ist, wollen wir zudem erforschen lassen, wie das öffentliche
Sicherheitsbewusstsein gestärkt und wie verzerrten Einschätzungen der
Sicherheitslage entgegen gewirkt werden kann.
10.In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer
häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte
verletzten. Damit solche Grundrechtsverstöße nicht wie bisher sanktionslos
bleiben, wollen wir dem Bundesverfassungsgericht das Recht geben, den
zwischenzeitlich von dem verfassungswidrigen Gesetz in ihren
Grundrechten verletzten Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur den
Beschwerdeführer/innen) eine angemessene Entschädigung
zuzusprechen.
11.Zur präventiven Stärkung der Verfassungskonformität der Gesetzgebung
wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen
das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur
Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der
Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei
verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das
Bundesverfassungsgericht anzurufen.
12.Den Gerichten kommt eine zentrale Funktion bei der Durchsetzung der
unserer Grund- und Menschenrechte zu. Wir wollen, dass die
Durchsetzung der Grundrechte nicht länger allein von dem Engagement
und den finanziellen Ressourcen einzelner Betroffener abhängt. Nach dem
Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir
Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die
Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht
gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.
13.Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche
Regierungsverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene zu
beenden, treten wir dafür ein, dass Deutschland Beschlüssen und
Verträgen auf europäischer und internationaler Ebene, die der Umsetzung
oder Ratifizierung durch den Bundestag bedürfen, künftig nur nach
vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Bundestag zustimmen
darf. Der Bundestag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu
jedem solcher Vorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die
Stellungnahme des Parlaments soll der deutsche Vertreter bei den
Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.