HH:Satzung/Anträge/Tilgung der Gründungsversammlung als Organ des Landesverbands

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Begründung

Ihre Rechmäßigkeit bekam diese Satzung durch ihre Beschließung auf der Gründungsversammlung. Änderungen sind nicht rückwirkend gültig. Für die Rechtmäßigkeit dieser Satzung ist § 20 daher nicht mehr nötig. Weiter ist die Gründungsversammlung selbst als Organ des Landesverbands nicht mehr von nöten und kann abgeschafft werden. Fridtjof 12:48, 21. Mai 2008 (CEST)