SN:Sozialpolitik

Version vom 13. März 2009, 10:15 Uhr von imported>Jamasi (skin jetzt automatisch)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
50px Diese Seite ist noch im Entwurfs-Stadium und wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite.

Vorschlag Sozialpolitik - Arbeitslosengeld II

Situation

Durch die derzeitige Sozialpolitik im Bereich des Arbeitslosengeld II entstehen für dessen Empfänger erhebliche Einschränkungen und Nachteile. Die Förderung der Familie und vor allen deren Kinder findet nicht statt. So werden Unterhalt und Kindergeld als Einkommen des Kindes gezählt und an den Familiensatz angerechnet. Ein Hartz-IV-Empfänger muss seine Fortbildung hinten an Stellen, sofern er Arbeit findet. So muss er zum Beispiel seine schulische Weiterbildung zur Nachholung eines Abschlusses aufgeben, wenn die Agentur für Arbeit einen Job für ihn hat.

Zielsetzung

Dieser Vorschlag soll Wege aufzeigen, wie die Situationen von Familien und deren Kinder verbessert werden kann. Es soll Kinderarmut verhindert werden. Zudem sollen durch eine gezielte Förderung der Weiterbildung bessere Arbeitsmarktchancen entstehen.

1. Vorschlag – Förderung der Familie

Kinder und Jugendliche bis zum Ende der schulischen Erstausbildung (Haupt, Real und Abi) erhalten ein definitiv zugesicherten Regelsatz von EUR 500,00 pro Monat. Dafür entfallen Kindergeld und Unterhaltsforderungen.

2. Vorschlag – Finanzielle Entlastung von Erwachsenen

Der Regelsatz soll auf EUR 375,00 pro Monat erhöht werden. Da Strom zur Grundversorgung zählt, soll der Bedarfsgemeinschaft eine Pauschale von EUR 19,00 für die erste Person und für jede weitere EUR 10,00 pro Monat ausgezahlt werden. Nachzahlungen und Rückzahlungen werden wie bei der Betriebskostenabrechnung gehandhabt.

3. Vorschlag – Neuer Grundsatz: Bildung vor Arbeit

Für jeden Empfänger steht der Weg der Weiter- und Ausbildung an oberster Stelle. Durch das Nachholen eines besseren Schulabschlusses werden die Arbeitsmarktchancen erheblich erhöht. Solle ein Empfänger in einer Aus- und Weiterbildung sein, so werden ihm grundlegende Pflichten (Bewerbungspflicht) erlassen. Der Empfänger ist dahingehend verpflichtet seine Bildung nachzuweisen, zum Beispiel durch Zeugnisse und Berichtshefte. Zudem soll der Erhalt einer Umschulung erleichtert werden.

Vorschlag am Rande – Verwaltungsvorschrift: Die Statistika der ARGE und der Bundesagentur sollen dahingend geändert werden, dass nicht mehr Arbeitslose in der Statistik stehen, sondern ALG-II-Empfänger. Somit bekommen wir eine klarere und offenere Statistik über die Arbeitsmarktsituation.