Benutzer:Dirk/Kulturflatrate

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Version vom 28. Februar 2009, 19:05 Uhr von imported>Flobg
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Dies ist mein Vorschlag zur Verwirklichung einer Kulturflatrate. Kommentare, Lob und Kritik bitte nur auf die Diskussionsseite!


Was diese Kulturflatrate NICHT ist:

Ein wie auch immer gearteter Versuch eines revolutionär neuen Konzeptes zum Urheberrecht. Grundlegende Änderungen müssen „wachsen“, wie zum Beispiel eine Stadt. Es gibt Retortenstädte vom Reißbrett, aber die Schönheit und die Lebensqualität einer über Jahrhunderte gewachsenen Stadt erreichen diese nicht ansatzweise. Nicht viel anders ist es in der Politik. Wenn eines Tages vieles besser sein soll, geht dies nur in vielen einzelnen Schritten, wo beim gehen des einen Schrittes nicht zwangsläufig klar sein muss, wo der darauf folgende Schritt hin geht. Wem es trotzdem um eine revolutionäre Neuerung im Urheberrecht, oder gar der ganzen Gesellschaft geht, der kann aufs weiterlesen getrost verzichten.


Was diese Kulturflatrate ist:

Ein einfacher Schritt, der ein großes Manko in der Anwendung des bestehenden Urheberrechts ausbügeln soll, dabei aber möglichst weniger Änderungen bedarf, eben einfach und funktional sein soll. Millionen von Menschen in Deutschland tauschen urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich im Internet. Keine Moralkampagnen und auch keine Massenabmahnungen haben daran etwas ändern können. Dem müssen Gesetzgeber, Künstler und Rechteinhaber wie -verwerter Rechnung tragen und ein Bezahlsystem für den Dateitausch installieren, wenn sie nicht weiterhin Millionen von Bürgern kriminalisieren wollen.


Grundsätze der Kulturflatrate:

  • freiwillige Teilname des Konsumenten
  • verpflichtende Teilname des Künstlers / Rechteinhabers
  • kein Ersatz sondern Ergänzung zu den bisherigen Vertriebswegen


Beschreibung der Flatrate:

Der Kunde schließt über seinen Internetzugangsanbieter zusätzlich zum Vertrag seines Internetanschlusses einen Vertrag über die Teilname an der Kulturflatrate ab. Der feste und regelmäßig zu zahlende Beitrag für die Kulturflatrate wird dem Kunden zusammen mit der regelmäßigen Abrechnung des Internetzugangsanbieter in Rechnung gestellt. Der Internetzugangsanbieter teilt dem Nutzer der Kulturflatrate grundsätzlich nur IPs zu, die ausschließlich für Nutzer der Kulturflatrate reserviert sind. Auf diese Weise können staatliche und private Ermittler unterscheiden, ob ein Nutzer legal oder illegal geschützte Inhalte tauscht.


Verteilung der Einnahmen:

Die Internetzugangsanbieter reichen die Beiträge ihrer Kunden zur Kulturflatrate an eine eigens zu gründende Verwertungsgesellschaft weiter. Diese ist für die Verteilung an die einzelnen Künstler und Rechteinhaber zuständig. Die Verwertungsgesellschaft setzt sich dabei aus Vertretern von Interessenverbänden der Künstler, Plattenfirmen etc. zusammen. Will ein Künstler (Geld verdienend) an der Kulturflatrate teilnehmen, muss er Mitglied in einem der Interessenverbände werden.

Wer letztlich welchen Anteil aus dem Topf bekommt, wird von den Interessenvertretern, welche die Verwertungsgesellschaft bilden, gemeinsam entschieden bzw. abgestimmt. Wie die Verteilung der Gelder im Endeffekt abläuft, ist somit völlig in der Hand der Verwertungsgesellschaft und damit der Privatwirtschaft, wird also nicht „sozialistisch“ von Staat diktiert. Eine Protokollierung des Tauschverkehrs ist zur Festlegung des Verteilungsschlüssels nicht notwendig. Auch die Festlegung der Höhe des monatlichen Beitrages ist Sache der Verwertungsgesellschaft. Gleichwohl bleiben die bisherigen Vertriebswege, wie Tonträgerverkauf oder Lizenzeinnamen für öffentliche Aufführungen, weiterhin erhalten.

Die Kulturflatrate ist letztlich nur ein weiterer Vertriebsweg zu den bisherigen Vertriebswegen für geschützte Inhalte.


Anmerkung:

Wer schon mal eine Party mit DJ-Musik veranstaltet hat und diese auch bei der GEMA angemeldet hat weiß, dass dazu keine Titelliste der abgespielten Stücke eingereicht werden muss. Stattdessen wird von der GEMA ein Pauschalbetrag abgerechnet, der sich nur nach Größe und Eintrittspreis der Party richtet. Welche einzelnen Musikstücke gespielt werden ist egal. Ist nur ein gespieltes Stück davon im Verwertungsrepertoir der GEMA, oder alle auf der Party gespielten, es fällt jeweils der gleiche Betrag an. Bei genauerem Hinsehen fällt somit auf, dass die bisher praktizierte Verwertung von Inhalten über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA dem Grundprinzip der hier vorgestellten Kulturflatrate entspricht. Die Kulturflatrate ist also nichts weiter, als die Erweiterung eines bisher erfolgreich praktizierten Verwertungssystems auf den Dateitausch im Internet.