Archiv:2011/AG Jugendschutz

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Die AG Jugendschutz hat ihren neuen Wikiraum als Untergruppe der reaktivierten AG Jugend.

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Die Arbeitsgruppe Jugendschutz beschäftigt sich mit einer piratigen Ausgestaltung des Jugendschutzes. Also der Frage, ob die Jugend überhaupt geschützt werden muss und, wenn ja, vor was?

Knut am 6.11.11:Die AG ist nach Rücksprache mit den Beteiligten mit folgendem festzuhatenden Ergebnis in die AG Jugend aufgegangen.

Team

Leitung:


Mitglieder:

Interessierte:

Programmentwurf

Drogen

  • Absolutes Werbeverbot für Suchtmittel (Alkohol, Nikotin, THC, harte Drogen)
    —Nur weil ein Produkt vermeintlich gefährlich ist und das auch nur durch den Konsumenten selbst, rechtfertigt nicht ein Werbeverbot. Autos können in den falschen händen auch zu einem tödlichem Ergebnis führen
    —Es gibt keine harten Drogen. Wenn Werbung für Klingeltöne akzeptabel ist, ist jegliche Werbung akzeptabel. Selbstzerstörung hat ihre Ursache bestimmt nicht in Werbung. --Mms 01:31, 21. Jul. 2008 (CEST)
    —Auch wenn ich weiß, dass Mms nicht mehr aktiv ist, sollte hier klar etwas gegen seine Position stehen. Ich bin der Meinung, dass Suchtmittel nicht beworben werden sollen. Die gesundheitlichen Gefahren sind hinlänglich bekannt. Was für Tabak gilt bezüglich des Werbeverbots, sollte auch für Alkohol gelten. Das Alkohol ein Zellgift ist, die kindliche Entwicklung hemmen und abhängig machen kann, sollte Jedem klar sein. Damit gehört Alkoholwerbung im Sinne des Jugendschutzes konsequenterweise verboten. --Pemu 17:41, 26. Dez. 2008 (CET)
    Irrtum, mein Lieber. --Mms 22:50, 4. Okt. 2009 (CEST)
  • Abgabe weicher Drogen (also auch Tabak und Alkohol) nur in Spezialgeschäften ("Genußmittel-Laden" ähnlich zu Sex-Shops)
    +Bessere Beratung möglich durch fachkundiges Personal.
    +Abgabemengen können kontrolliert werden.
    +Bessere Alterskontrolle möglich, da Kundenaufkommen verglichen mit Supermärkten geringer sein sollte.
    —Es gibt keine weichen Drogen (und falls doch, dann würde ich Tabak und Alkohol nicht dazu zählen). Drogen würden problematisiert wie Sex mit sog. Sex-Shops. Sex kann man selbst machen und Drogen auch. Mit welchem Argument sollte man die Heimproduktion verbieten? Wem der Supermarkt zu armselig ist, der geht ins Fachgeschäft. Eine Regelung ist nicht notwendig. --Mms 11:54, 21. Jul. 2008 (CEST)
    +Klappt in Schweden hervorragend. Und ich habe Niemanden dort verschämt in einen solchen Laden schleichen gesehen. Sie sind offen und freundlich gestaltet. Also warum nicht? Das einzige Problem sehe ich, gerade in meiner Region, bei der Vielzahl von Festen, bei denen traditionell Alkohol ausgeschenkt wird. Ein Weinfest ohne Wein? Ich finde, hier sollte es Ausnahmeregelungen geben, die dem Tourismus und der Kultur nicht schaden. Gerade im Hinblick auf den Jugendschutz hat sich hier in den letzten Jahren Einiges verbessert. Von daher sehe ich diese Fälle nicht als so problematisch an. --Pemu 17:41, 26. Dez. 2008 (CET)
    +Schaffung neuer Arbeitsplätze (Bauern - Hanfanbau, Betreiber der Läden, Angestellte in den Läden, Putzfrauen usw.....)
  • Abgabe von Drogen nur an volljährige Menschen gegen Vorlage des Ausweises
    +Eines der höchsten Ziele des Jugendschutz muß es sein "verbotene" Drogen zu legalisieren um den Jugendschutz überhaupt ansatzweise zu gewährleisten
    +Weniger Kinder und Jugendliche in Psychatrien durch übermäßigen Drogenkonsum
    +Weniger Kinder und Jugendliche nehmen Drogen, klauen von Zigaretten und Alkohol in Geschäften wird unmöglich da kein Zutritt
    —Entmündigung Jugendlicher ohne sinnvollen Grund. Was bringt es, 16-Jährigen zu verbieten, gelegentlich ein Bier zu trinken? Die werden dann vielleicht seltener trinken, dafür aber heftiger und sich mit billigem Fusel zudröhnen
    —richtig lesen hilft: nicht der Konsum ist verboten, nur der Verkauf.
    Das eine schließt das andere direkt mit ein. Wenn es verboten wird, Einem Alkohol zu verkaufen, dann wird ihm quasi verboten, es zu konsumieren - wie soll er es denn sonst legal tun?
    z. B. als Geschenk von den Eltern. --Jamasi 19:52, 2. Jan. 2008 (CET)
    Mit dem Programmpunkt werden Drogen problematisiert. Drogen sind etwas alltägliches und normales. --Mms 01:31, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Aufklärungskampagnen ausweiten, vorhandene Aktionsgruppen oder Ähnliches besser unterstützen
    +Aufklärung muß wirklich als Aufklärung und nicht als Bevormundung verstanden werden dann ist dieses Vorgehen ein muß!
    —Die herkömmlichen Aufklärungskampagnen aller Art finde ich schlecht und will sie keinesfalls zu Pflichtveranstaltungen machen. Die Antidrogen-Vereine bestehen traditionell aus frommen Leuten. Eine radikal andere Aufklärung wäre es, wenn Leute wie Christian Rätsch über Drogen aufklären würden. Diese Aufklärung wäre notwendig. --Mms 11:54, 21. Jul. 2008 (CEST)
  • Drogenkunde im Bio-Unterricht
    • Wie wirken verschiedene Drogen (physisch und psychisch)?
    • Was ist überhaupt eine Droge (körpereigene, natürliche, chemische)?
    • Welche Gefahren gibt es?
    • Wie kann man Drogensüchtigen helfen?
    Im Unterricht könnten dann z. B. auch Drogenfilme (z. B. Trainspotting) ein Einstieg ins Thema sein. Das Ganze sollte aber möglichst sachlich und faktenorientiert sein, keine Moralpredigt.
    —Die heutigen Lehrer sind für Drogenunterricht ungeeignet. Der Begriff Drogensüchtige ist problematisch. Damit werden fast immer nur die Anderen bezeichnet, die eigenen Drogensüchte werden nicht wahrgenommen. Durch eine Legalisierung der aktuell illegalen Drogen müsste sich der Umgang mit Drogen verbessern und es bestünde kein Bedarf an allgemeiner Drogenbildung in der Schule. --Mms 01:31, 21. Jul. 2008 (CEST)
    (i)Drogenunterricht gab es bei mir am Gymnasium bereits in den niedrigen Klassen (in den Fächern Biologie und Religion), aber ich glaube, dort nichts gelernt zu haben, das dafür verantwortlich ist, dass ich Drogen eher fern bleibe (selten Alkohol). Taikano 20:15, 20. Sep. 2008 (CEST)
  • Höhere Strafen bei Abgabe von Alkohol an Minderjährige, um eine bessere Kontrolle durch die Verkäufer zu erzwingen.
    +Ein Anheben der Strafen führt hier vermutlich wohl zu einer Besserung, da Gewerbetreibende oder Angestellte betroffen sind. Folge könnte auch der Entzug der z.b. Schanklizenz sein oder Arbeitsplatzverlust
    —Höhere Strafen bringen Nichts, das sollten Piraten eigentlich wissen. -> Diskussionseite
    —Finde die Strafen eigentlich schon hoch genug. Ich habe mal eine Rechnung über 500€ gesehen, wegen einer DVD ab 16 J. (zwar kein Alkohol, aber auch Jugendschutz). Außerdem können sich viele Jugendliche - v. a. Mädchen - so stylen / auftakeln, dass man sie nicht mehr von Volljährigen unterscheiden kann. Da kann jedem Verkäufer mal ein Fehler passieren und wir sollten bedenken, dass auch Verkäufer unsere Mitmenschen sind. Taikano 20:15, 20. Sep. 2008 (CEST)
  • Uweb: die Wirkungen und deren sozialen Grund zu verstehen, sowie den Mechanismus der Selbstmanipulation sichtbar werden zu lassen versuche ich mit theatralen Mitteln im folgenden link im Bereich von Tabak, Kaffee, Zucker und Alkohol http://coforum.de/index.php?7784

Es gilt das Tabu der Betrachtung des psychsozialen Beweggrundes aufzuheben.

*Ausschank von Alkohol in Restaurants und Volksfesten sollte untersagt sein wenn Kinder und Jugendliche Zutritt haben.

    • Kindern und Jugendlichen wird ein falsches Bild vermittelt, wenn ihnen ein Zusammenhang zwischen Essen und Alkohol als normal und gewöhnlich dargestellt wird.
    • Genau wie beim Nichtraucherschutz, haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf eine Drogenfreie Umgebung. Recht auf Psychisch und Physische Unversehrtheit.
    • Dem Koch sollte es untersagt sein bei Kinderspeisen oder generellen Essensbestellungen für Kinder, Alkohol als Geschmacksstoff - Geschmacksträger bei zu mischen, sofern Kinder und Jugendliche Zutritt haben.
    • Restaurants und Gaststätten die Alkohol zum Essen ausschenken sollten als solche gekennzeichnet sein (Zutritt erst ab 18 Jahren).
    • Restaurants und Gaststätten die Alkohol zum Essen ausschenken sollten geschlossen sein, ein Einblick für Kinder sollte nicht möglich sein.
    • Alkoholwerbung am Restaurant oder der Gaststätte sollte untersagt sein.
    • Biergärten sollten so betrieben werden das Kinder und Jugendliche keinen Einblick haben.
    • Volksfeste, Oktoberfest usw. sollten eine Trennungspflicht haben, nach Familienzone und Erwachsenen Zone, Kinder und Jugendliche sollten dort nicht mit Alkohol oder Alkoholisierten in Kontakt kommen.

Schulpflicht

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Dargestellte Meinungen sind keinesfalls eine Aussage der Piratenpartei! Es gibt in der Piratenpartei sowohl Gegner als auch Befürworter der dargelegten Standpunkte.
  • Abschaffung der Schulpflicht
~ Alternative: Wie lernen unsere Kinder einen Beruf auszuüben? Kinder sind noch nicht alt genug, um selbst entscheiden zu können, ob sie in die Schule gehen wollen oder nicht, da sie die Folgen nicht abschätzen können! --icehawk 14:13, 28. Jul. 2008 (CEST)
—Die Eltern sollen für ihre Kinder entscheiden. Um einen Beruf auszuüben, bedarf es keiner Schulbildung. Die Schulen behaupten noch nicht mal, dass sie eine Berufsausbildung leisten. Vorhandene Hürden für schulisch Unbelastete können sämtlich abgeschafft werden, wenn man es will. --Mms 23:48, 23. Nov. 2009 (CET)
—Die sogenannte Schulpflicht bedeutet vornehmlich ein Recht auf kostenfreie Beschulung....eine Abkehr hiervon wäre ein Schritt zurück ins Mittelalter Kreta 21:51, 29. Jun. 2009 (CEST)
—Die Schulpflicht ist -- wie der Name schon sagt -- ein Unterdrückungsinstrument. Du weißt nicht, wie das Mittelalter war. Mozart ging nie zur Schule! --Mms 23:36, 29. Jun. 2009 (CEST)
— So nen Scheiß hab ich ja noch nie gelesen! Ich bin zwar dafür, dass das Schulgetz reformiert wird, aber nicht in der Form. Unser höchstes Gut sind unsere Kinder! Und gerade die solllten wir zu mündigen Bürgern erziehen!
—Genau deswegen dürfen wir die Kinder keineswegs erziehen. Erziehung bedeutet, dass wir unsere Neurosen an den Nachwuchs weitergeben. Der Kreis muss durchbrochen werden! Ich empfehle dringend das Studium des LSR-Projekts. --Mms 23:48, 23. Nov. 2009 (CET)
~ Alternative: Liberalisierung des Schulwesens. Insbesondere, dass Eltern sich aussuchen können, auf welche Schule sie ihr Kind schicken. Das beinhaltet auch den Einsatz staatlich geprüfter Privatschulen. Im Hinblick auf die Gefährdung der sozialen Eingliederung durch Abschottung, bin ich dagegen Heimunterricht zu ermöglichen. Stattdessen sollten die Kanäle zur Kommunikation und durchaus auch Bewertung der Lehrkräfte ausgebaut werden. --Floh1111 10:57, 20. Nov. 2009 (CET)
(i)Mozart hat nie eine Schule besucht -- und das ist auch gut so. Ansonsten wäre er sicherlich nicht der berühmte Komponist geworden. Denkt nach! --Mms 23:48, 23. Nov. 2009 (CET)
Mms, träume bitte weiter. Hausunterricht hat er nun mal gehabt, auch wenn er keine öffentliche Schule besucht hat. Deine Argumente werden nicht wirklich besser. ThomasG 23:58, 23. Nov. 2009 (CET)
Meine Ideologie ist perfekt, Du hingegen bist ein Wirrkopf. Hier geht es um die Schulpflicht. Schulen zerstören Menschen noch mehr als Privatunterricht. --Mms 00:13, 24. Nov. 2009 (CET)
Ich lasse Dir Deine Meinung. Da Deine Ideologie ja perfekt ist, bin ich halt fehlbar. Dumm gelaufen für mich.ThomasG 00:18, 24. Nov. 2009 (CET)

Sex

Links zum Thema

Vorschläge und Meinungen

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  • Legalisierung von einvernehmlichen Sex von und mit Minderjährigen
~ Alternative: Von (<18 mit <18) ja, mit (<18 mit >=18) weiß nicht. Müsste man differenzieren. --Alu 23:52, 23. Okt. 2008 (CEST)
&#151;Dann wäre einvernehmlicher Sex von z. B. 16 mit 17 legal und von 17 mit 18 illegal. Das ist doch Unsinn. Es geht um einvernehmlichen Sex. Wieso sollte der überhaupt verboten werden? --Mms 11:28, 24. Okt. 2008 (CEST)
&#151;Weil Kinder noch nicht einschätzen können, ob sie schon bereit für Sex sind und sich leicht einschüchtern bzw. bedrängen lassen. Andererseits ist Sex unter 18 etwas völlig Normales und ein Verbot würde sehr viele Jugendliche kriminalisieren. Man sollte also eine Altersgrenze <18. Außerdem sollten Partner, die sehr viel älter (z. B. 5-7 Jahre mehr auf dem Buckel haben) sind, nicht mit Minderjährigen schlafen dürfen. So oder so ähnlich ist dies meines Wissens derzeit geregelt. --icehawk 23:05, 27. Okt. 2008 (CET)
Da hat Österreich eine sehr interessante Regel: Es ist ein maximaler Altersunterschied von afaik 5 Jahren definiert. --TheK 00:06, 17. Nov. 2008 (CET)
&#151;Die Verantwortung für die Entwicklung von Kindern obliegt bis zum 18. Lebensjahr (natürlich mit ständig abnehmender Tendenz, während die Eigenverantwortung der Jugendlichen steigen sollte) den Erwachsenen; dem Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen zu entsprechen, wäre ein völlig falsches Signal auch für die Kinder und Jugendlichen - schon jetzt findet Erziehung in vielen Familien nicht statt Kreta 21:58, 29. Jun. 2009 (CEST)
&#151;Eben nicht, der Gesetzgeber mischt sich ein und schreibt vor, dass Minderjährige keinen Sex haben dürfen. Wenn doch nur keine Erziehung statt fände! Tatsächlich findet sie aber statt, Du erkennst sie nur nicht in ihren subtilen Formen. Gruppenzwang unter Erwachsenen findest Du wohl in Ordnung? Die Beendigung der sexuellen Unterdrückung der Kinder ist der Schlüssel für eine bessere Zukunft. --Mms 23:36, 29. Jun. 2009 (CEST)
+Ich denke, das die Eltern ein gewisses Mitspracherecht haben sollten. Wenn der Mann z. B. 6 Jahre älter ist als die Frau (die momentan 15 ist), sollten die Eltern einschätzen können, ob der Typ das ernst meint. Wenn die Eltern denken das es okay ist, warum nicht? Man könnte ja ein Formular einführen, das für beide Parteien verbindlich ist. --Marcinator 2 01:01, 8. Jul. 2009 (CEST)
ROFL --Mms 00:22, 24. Nov. 2009 (CET)
  • Sex-Offender Datenbanken nach Amerikanischem Vorbild müssen in jeglicher Form verhindert werden.
  • Schriften, die lediglich ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben, werden nicht wie ein wirkliches Geschehen/gar nicht geahndet. (Erläuterung des Problems siehe Heise: Von einem Problem, zu jung auszusehen --Floh1111 10:45, 20. Nov. 2009 (CET)
~ Alternative: Nicht erlaubt ist Sex mit unter 16-jährigen, es sei denn, der Altersunterschied zwischen den Beteiligten beträgt nicht mehr als drei Jahre. (differenzierter siehe Schweizer StGB)--Floh1111 10:34, 20. Nov. 2009 (CET)
&#151;Dann wäre einvernehmlicher Sex von Personen mit *3 Jahren und einem Tag* Altersunterschied illegal. Das ist doch Unsinn. Es geht um einvernehmlichen Sex. Wieso sollte der überhaupt verboten werden? Zu große Altersunterschiede gerade in jungen Jahren erwecken den Verdacht, dass es sich um ein disharmonisches Verhältnis handelt. Doch so ist das nun mal im wirklichen Leben: Es gibt nichts Ideales. Sollten Beziehungen, die scheitern und somit mindestens den direkt Beteiligten Schmerzen bereiten, verboten werden? Ist die Piratenpartei nun schon so weit, dass sie Glück gesetzlich vorschreiben will? --Mms 00:21, 24. Nov. 2009 (CET)
Es geht nicht darum, einvernehmlichen Sex bei Kindern zu verbieten, sondern darum, einvernehmlichen Sex zu ermöglichen und nicht einvernehmlichen Sex unter Strafe zu stellen. Kinder müssen bis zu einem bestimmten Alter (hier 16) besonders durch das Gesetz geschützt werden. Das Selbstbewusstsein eines 9-jährigen Kindes ist wohl kaum soweit gefestigt, dass es sich gegen nicht einvernehmlichen Sex mit einem 17-Jährigen Kind wehren kann. Des weiteren bestehen in unserer Gesellschaft bestimmte Verhaltensvorstellungen, die bestimmte Verhältnisse (z. B. das oben genannte) verbieten. Deshalb muss der Gesetzgeber hier klare Regeln vorgeben. Die Regelung, die ich vorgeschlagen habe, halte ich als Rahmen für sehr sinnvoll. Ob der Rahmen jetzt 3 oder 4 Jahre, oder das Alter 16 oder 15 ist, ist dabei ja durchaus diskutabel. --Floh1111 15:11, 24. Nov. 2009 (CET)
Du verstehst nicht, was ich vorschlage. Ich bin gegen strikte Regeln und für Willkürurteile -- insbesondere von den Eltern. --Mms 16:46, 24. Nov. 2009 (CET)

Pornografie

(Legale) Pornografie wird grundsätzlich ab 16 (oder 18) Jahren freigegeben. Pornografische Schriften können Jugendlichen unter 16 (oder 18) Jahren durch die Eltern zugänglich gemacht werden (Erzieherprivileg). Eine abgestufte Altersfreigabe (mit klarer Definition) wäre denkbar.

Einrichtungen wie FSK und USK können bestehen bleiben, um Eltern eine Orientierung zu geben, um ihr Erzieherprivileg verantwortungsbewusst ausüben zu können.

Medien sind durch die Hersteller zu kennzeichnen, auf einen pornografischen Charakter ist hinzuweisen, z. B. beim Betreten von Web-Seiten, am Anfang von Filmen oder auf Covern von Büchern (inkl. eBooks) etc.

Harte Pornografie ist weiterhin komplett verboten, d. h. sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren, aber auch sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten.

Anmerkung: Wie kann Eltern beim Schutz geholfen werden? Ggf. verbindliche 'Header' in Web-Seiten und Dateien, die von lokaler Filtersoftware erkannt werden und sich Eltern auf einen lückenlosen Jugendschutz verlassen können? Brauchen wir nicht einen internationalen Jugendschutz-Standard? --Magicalfruit 14:09, 26. Jun. 2009 (CEST)

Religion

  • Staatlicher Schutz vor Religionszugehörigkeit bis zum 14. Lebensjahr. Insbesondere vor Verstümmelung sollten die Kinder geschützt werden.
Noch deutlicher: kein Religionsunterricht für <14jährige, keine Kindstaufe. --TheK 00:06, 17. Nov. 2008 (CET)
&#151;Die Piraten sollten dringend aufhören, ihren Nicht-Glauben Anderen aufdrücken zu wollen. In Deutschland herrscht Relegionsfreiheit und das ist auch gut so. Ich erwarte unbedingt Toleranz von den Piraten in Religionsfragen. Wir sind keine Betonkopf-Kommunisten. Schaut man sich religiöse Werte genauer an (Beispielsweise die 10 Gebote aus dem christlichen Glauben), so kann man feststellen, das dies gute Grundregeln für ein gemeinsames Zusammenleben darstellen, die Jahrtausende gut funktioniert haben. Man kann die Gesellschaft ermutigen, sich zu erneuern, aber bitte nicht die Kultur abschneiden wie ein Krebsgeschwür! --scarab 01:00, 27. Jun. 2009 (CET)
&#151;Und wie gut diese Grundregeln für ein gemeinsames Zusammenleben über die Jahrtausende funktioniert haben! Wach auf! --Mms 13:15, 25. Jun. 2009 (CEST)
&#151;Und genau weil wir Religionsfreiheit haben, sollte man Säuglinge nicht taufen. Ehrlich gesagt finde ich selbst 14 noch zu jung. In dem Alter können einen die (Groß-) Eltern noch viel zu leicht mit Geld ködern, obwohl man nicht will. Von dem psychischen Terror mal ganz abgesehen. --Marcinator 2 21:01, 7. Jul. 2009 (CEST)
+Momentan ist leider Fakt, dass wir in Deutschland lediglich Religionsfreiheit zum Vorteil der großen Kirchen haben. Negative Religionsfreiheit ist dagegen immer noch nicht gern gesehen. Doch man sollte bedenken: Glaube ist gleich Unwissen. Ich halte es gar für gefährlich, dass Kinder bereits kurz nach der Geburt in eine Religion hineingezwungen werden (und beim Austritt auch noch Geld bezahlen müssen, wie in NRW der Fall). Beeinflussbare Kinder sollten daher unbedingt bis zum Erwachsenenalter vor Religion geschützt werden. --Rene D. 20. Aug. 2009 (CEST)


Jugendschutz bei Medien

Jugendschutz bei Medien (wie Filmen und Spielen) entwickelte sich in den letzten Jahren immer wieder zu einer Erwachsenenbevormundung und Verbotswahn. So werden Altersfreigaben immer weiter hochgesetzt, viel mehr Medien indiziert und bei sog. "Killerspielen" wird sogar über Verbote diskutiert.

Wichtig sollte sein, dass Jugendschutz zwar bestehen bleibt, aber eine Verschärfung nicht weiter stattfindet. So ist es zunächst einmal sinnvoll, dass Kontrolleinrichtungen, wie die FSK und USK bestehen bleiben - oder alternativ: durch die PEGI ersetzt werden.

Dennoch sollte Ziel sein, dass die FSK und USK eine Freigabe nicht mehr, wie es momentan der Fall ist, verweigern kann. Die Höchstfreigabe sollte daher bei 18 Jahren liegen - oder auf 16 Jahren herabgesetzt werden. Dabei darf die Höchstfreigabe niemals verweigert werden. Zur Zeit ist es leider so, dass die FSK bei Filmen die Freigabe verweigern kann und entsprechende Titel so gezwungen sind, ihre Medien bei einer Juristenkommission vorzulegen. In der Regel bekommt der Film daraufhin die Freigabe "keine schwere Jugendgefährdung" oder "strafrechtlich unbedenklich". Mit derartigen Freigaben kann der Otto-Normalverbraucher nichts anfangen, da sie keinerlei Aussage über die Altersfreigabe haben. Außerdem sorgt der Zwang des Verkaufs innerhalb getrennter "18er Räume" für Umsatzeinbußen und Angst seitens der Verleiher/ Publisher, dass sie auf ihren Datenträgern sitzen bleiben. De facto verzichtet man auf die Veröffentlichung einer ungeschnittenen Fassung, oder gar gänzlich auf die Veröffentlichung in Deutschland, wie bspw. im Falle "Midnight Meat Train" von Universal Pictures geschehen.

Des Weiteren sollte unbedingt die Indizierung und Beschlagnahmung von Medien (ggf. mit Ausnahme von Nazipropaganda und Medien, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen) abgeschafft werden, da es sich dabei nicht mehr um Jugendschutz, sondern um Erwachsenenbevormundung handelt. Nach dem JuSchG haben Erwachsene das Recht, indizierte Medien zu kaufen und zu leihen. Es besteht kein Verkaufsverbot, sondern lediglich Werbeverbot. Aus diesem Grund ist die Verweigerung der Freigabe "ab 18 Jahren" nicht zu rechtfertigen und auch nicht sinnvoll.

Das Verbot der Freigabeverweigerung sorgt außerdem dafür, dass es keine SPIO/JK-Siegel ohne klar erkennbare Altersfreigabe mehr gibt. Während auf Medien mit FSK-Freigabe ein überdimensionaler "Flatschen" auf der Frontseite des Covers zu finden sind, bestehen "SPIO/JK"-Siegel immer noch aus kleinen schwarzen Kästchen ohne klare Altersfreigabe. Das ist paradox.

Im Übrigen sollte die Abschaffung des Front-FSK-Logos angestrebt werden, sodass entsprechende Altersfreigaben wieder normal auf der Rückseite angebracht werden können. Die aktuelle Jugendschutzpolitik zeigt lediglich, dass man Eltern für zu dumm hält, Altersfreigaben zu lesen. Das ist m. E. völlig unsinnig, wobei der große Aufdruck der Zahl im FSK-Logo durchaus sinnvoll ist. --Rene D.

Es wäre zu überlegen ob ein Aufdruck auf der Rückseite, der darstellt wie viel z.b. Sex, Gewalt oder Drogenkonsum in dem Film vorkommt Sinn macht. So könnten sich verantwortungsvolle Eltern ein klares Bild machen, was für eine Art von Film sie da für ihr Kind kaufen bzw. leihen. Einige Filme wie z.b. Bully, Trainspotting und Kids sind meines Erachtens mit FSK 16 zu milde geprüft, hier kann das Siegel Eltern in die Irre führen.

Nach einer Studie von Bitkom.org Jugend 2.0 schauen von 227 - 10 - 12 Jährigen 67 Filme und Videos über das Netz. Bei den 13 - 15 Jährigen sind es von 234, 71 die Filme und Videos über das Netz schauen. Bei den 16 - 18 Jährigen sind es bei 262 - 81. Die Problematik hierbei, die FSK und SPIO/JK greift nicht im Netz. Alle Bestrebungen den Jugendschutz zu gewährleisten sind als gescheitert anzusehen. Zumal die geprüften Medien (DVD,Blueray,Kinofilme) für Jugendliche kaum noch interessant sind.

Leider geht aus der Studie nicht hervor wo die Jugendlichen ihre Filme beziehen. Vermutlich jedoch auf Seiten wie z.b. movie2k, megastream usw. Selbst Youtube stellt oft Inhalte ohne Jugendprüfung online, Beispiel: Frontiers / UNCUT ( http://www.youtube.com/watch?v=MmvKkfzeVnc ).

Zu Frontiers:

Der Film wurde von der FSK nach 3 versuchen und selbst erheblicher Schnitte verweigert und wurde der SPIO/JK vorgelegt. Nach 16 schnitten und ca. 188 Sekunden Spieldauerentfernung wurde der Film für den deutschen Markt am 29.08.2008 zugelassen. Die gekürzte deutsche Fassung wurde im Februar 2009 Indiziert (Liste A).

Bei dem Youtube Beispiel handelt es sich um die ungekürzte Fassung, der das FSK bzw. SPIO/JK Siegel verwehrt wurde.

Ein scheitern der FSK bzw. SPIO/JK ist hier offensichtlich. Hier sind eindeutig die Eltern in der Verantwortung und nicht der Staat.

Eine weiter Problematik des Schnittwahn ist das drängen von Händler und Konsumenten in eine Art Grauzone, bis hin in den strafrechtlichen Bereich.

Beispiel Filmbörsen:

Filmbörsen sind eine Ansammlung von Händlern (viele aus Österreich), die meist in großen Hallen (oft Gemeindehallen) ihre Filme anbieten. Zutritt ist in den meisten Fällen erst ab 18 Jahren, dieses wird auch stark kontrolliert. Strafrechtlich bedenklich hierbei ist, das ein Großteil der im geschlossenen Bereich offen angebotenen Filme in Deutschland verboten sind. Ein Großteil der Filme hat keine FSK oder SPIO/JK Kennzeichnung, oft werden ungeprüfte oder sogar Pressekopien angeboten. Umtauschrecht gibt es hier nicht, da die Händler keine Quittungen ausstellen. Ob hier ordentlich Steuern an den deutschen Staat abgeführt werden ist fraglich. Razzia seitens Polizei oder Ordnungsamt haben meines Erachtens bis dato noch nicht statt gefunden.

Beispiel Onlineshops:

Onlineshops wie z.b. Beyond Media haben ihren Sitz in Österreich, folge dessen zahlen sie ihre MwSt in Österreich. Der Besteller geht hier ein Strafrechtliches relativ hohes Risiko ein, falls der Zoll die Sendung öffnet und feststellt das es sich um ein verbotenes Medium handelt, folgt in der Regel eine Anzeige. Des weiteren entstehen hier für den Filmfreund erhebliche Mehrkosten durch Überteuerung und Absprache der Onlineshops. Ein erheblich höheres Porto da nicht Deutschland. Auch hier wie im Netz sind Altersprüfungen nur mangelhaft oder leicht umgehbar.

Ein Umsatz der Onlineshops ist nicht bekannt. Wie hoch die Einbusen der Filmindustrie - Händler in Deutschland sind, wurde meines Erachtens noch nicht ermittelt. Ebenfalls wäre zu bedenken ob wir bei einer Änderung der jetzigen Gesetze hin zu einer null Schnitt Toleranz mit Mehreinnahmen bei Industrie, Händler und Staat zu rechnen hätten. --Andre.


&#151;Ich finde die Frontaufdrucke durchaus sinvoll, da leider zuviele Eltern die kleinen Rückseitenaufdrucke übersehen und sich von ihren Kindern bequasseln lassen, das Produkt zu kaufen. Und wenn die Eltern das Produkt trotz des großen Frontaufdruckes für ihre zu junges Kind kaufen, gut, dann haben sie ihr Erzieherprivileg genutzt. Sollen sie halt, wenn sie meinen. -- Branleb 22:36, 27. Mär. 2010 (CET)
+Die FSK-Logos auf der Rückseite anzubringen würde aber völlig ausreichen, sofern sie so belassen werden, wie sie momentan sind (d. h. Zahl statt Paragraphen). Dann wäre auch so ein übergroßer Flatschen überflüssig, da bisher in erster Linie der Paragraph die Eltern verwirrte. Außerdem macht das Front-Logo nur Sinn, wenn Indizierung abgeschafft wird, da indizierte Filme kein solches Logo besitzen. -- Rene D.
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