Diskussion:Landesverband Baden-Württemberg/Satzung

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Mustersatzung

Bundessatzung

die bundessatzung gilt ja sowieso. eigentlich kann man die verweise auf die bundessatzung ganz streichen. -- mauk 13:56, 8. Okt. 2007 (CEST)

Die Bundessatzung gilt auch für uns, wir können sie jedoch ergänzen. Für den Anfang sollten wir die Stellen aber drin lassen. Ich bin kein Jurist, daher vertraue ich einfach auf die Vorarbeit und ändere so wenig wie möglich in der Mustersatzung. Brg 20:54, 8. Okt. 2007 (CEST)
vielleich findet sich ja noch ein vorarbeiter, der sich dazu aeussert. -- mauk 18:16, 9. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe schon mit ]pdg[ gesprochen. Die Mustersatzung entstand durch die Überarbeitung der Landessatzung des LV Bayern und sollte alles abdecken was wir benötigen. Brg 21:33, 9. Okt. 2007 (CEST)

§ 1

§ 1 Absatz 3 Satz 3:

  • Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.

Das Parteigesetz § 4 Absatz 2steht nur:

  • Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung.
kann meiner meinung nach gestrichen werden. -- mauk 12:23, 5. Okt. 2007 (CEST)
Siehe oben: lieber doppelt aufgeführt, als einmal zuviel gestrichen. Brg 20:54, 8. Okt. 2007 (CEST)

§ 1 Absatz 5:

  • Die im Landesverband Baden-Württemberg der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.

steht schon in der bundessatzung:

  • Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.
kann wohl auch gestrichen werden. -- mauk 12:23, 5. Okt. 2007 (CEST)
Siehe oben: lieber doppelt aufgeführt, als einmal zuviel gestrichen. Brg 20:54, 8. Okt. 2007 (CEST)

§ 9

§ 9a Absatz 10:

  • Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn [...]
  1. was heisst 'kann nicht mehr seiner aufgabe nachkommen'?
Der Pirat hat keine Zeit oder Lust mehr, ist aber noch nicht zurückgetreten. Brg 20:54, 8. Okt. 2007 (CEST)
mein problem ist, wie definiert man bzw. wer entscheidet, wann jemand keine zeit hat. im gegensatz dazu ist es wohl ziehmlich klar, wann jemand zurueckgetreten ist. -- mauk 18:16, 9. Okt. 2007 (CEST)
  1. der vorsitzende sollte durch den stellvertreter ersetzbar sein. wie ist es beim generalsekretaer und beim schatzmeister. waere aergerlich, wenn der vorstand handlungsunfaehig wird, nur weil einer zuruecktritt. -- mauk 12:23, 5. Okt. 2007 (CEST)
Einer oder mehrere aus dem verbliebenen Vorstand übernehmen den Job. Der Vorsitzende kann z.B. auch die Jobs des Schatzmeisters übernehmen. Brg 20:54, 8. Okt. 2007 (CEST)
fuer mich sieht es eher nach 'wenn der schatzmeister zuruecktritt ist der vorstand handlungsunfaehig' aus. -- mauk 18:16, 9. Okt. 2007 (CEST)
Nein, gleich im ersten Satz steht doch schon, dass ein anderes Mitglied des Vorstands den Job des Zurückgetretenen (wer auch immer das ist) übernehmen kann. Brg 15:36, 11. Okt. 2007 (CEST)

§ 9b Absatz 3:

  • Er (außerordentlicher Landesparteitag) dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.
darf nicht anderes gemacht werden? wenn ja, ist das sinnvoll? und ist dann eine tagesordnung notwendig :) -- mauk 12:23, 5. Okt. 2007 (CEST)
Wenn der außerordentliche Parteitag wegen des inkompletten Vorstands einberufen werden muss, sollten wir uns zuerst um die wichtigen Dinge (sprich: ein neuer Vorstand) kümmern. Parteiprogramm oder Satzungsänderungen sind da eher nebensächlich. Brg 20:54, 8. Okt. 2007 (CEST)
das ist schon klar. dazu muss es
  1. nicht in der satzung stehen.
  2. darf nichts anderes gemacht werden, wenn da 'ausschliesslich' steht. -- mauk 18:16, 9. Okt. 2007 (CEST)

§ 9b Absatz 7:

  • Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen.
wie lange dauert so eine pruefung? -- mauk 12:23, 5. Okt. 2007 (CEST)
Sie sollte nicht zu lange dauern, da das Ergebnis am Landesparteitag noch vorgestellt werden muss :) Brg 20:54, 8. Okt. 2007 (CEST)
ja, schon klar :)
mir geht es eher darum, ob das praktikabel/normal ist. -- mauk 18:16, 9. Okt. 2007 (CEST)
Da der Landesparteitag die Rechnungsprüfer wählt und auch später über die Entlastung abstimmt, geht es nicht anders. Beim Bundesparteitag lief es ja auch so. Brg 15:36, 11. Okt. 2007 (CEST)

§ 11

§ 11 Absatz 1 Satz 2:

  • Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
was ist ein 'dringende erfordernis einer satzungsaenderung zwischen zwei landesparteitagen'? was waere der nachteil, wenn man immer aenderungen zulaesst, wenn sich genuegend unterstuetzer finden? -- mauk 12:23, 5. Okt. 2007 (CEST)
Spontanes Beispiel: Der Wahlleiter akzeptiert die Landessatzung nicht und die nächste Wahl ist vor dem nächsten regulären Landesparteitag. Brg 20:54, 8. Okt. 2007 (CEST)
wieder das problem, 'wer entscheidet, dass das dringend ist'. und beantwortet nicht 'was ist der nachteil, wenn man es immer zulaesst'. -- mauk 18:16, 9. Okt. 2007 (CEST)
Ich würde vermuten der Vorstand trifft die Entscheidung was dringend ist und was nicht. Wenn wir zulassen, dass wirklich jeder Pirat zu jeder Zeit Änderungsanträge stellen darf und alle Piraten _schriftlich_ ihre Meinung dazu abgeben müssen, dann sind wir unter Umständen nur noch am Abstimmen. Änderungen an der Landessatzung sind schon große Änderungen und sollten IMHO nur auf dem Landesparteitag erfolgen. Die Hintertür für "dringende" Änderungen lassen wir uns aber für den Fall der Fälle drin. Brg 15:36, 11. Okt. 2007 (CEST)

Satzungen der Konkurrenz

Kein Vorschlag bis jetzt, hier ein paar Links auf die "Konkurrenz":

Habe die o.g. Satzungen mal überflogen, mir gefällt dabei der Ansatz der FDP zunächst einmal über die Ziele zu sprechen und nicht mit irgendwelchen Namen anzufangen. Könnte ich mir auch gut für die Piratenpartei vorstellen. --Bold 01:49, 15. Sep 2006 (CEST)

Vorlagen

Wer sich mit Satzung etc. beschäftigt, sollte auch ab und zu einen Blick in das Forum "Landesverbände allgemein" werfen, dort werden allgemeine Dinge besprochen, und sogar eine Satzungsvorlage angekündigt. --Chrisv 20:38, 16. Sep 2006 (CEST)

Es gibt mitlerweile eine Mustersatzung. evtl. hilft euch diese. H0sch1 20:55, 12. Jun 2007 (CEST)

So, wie auf der Sitzung besprochen habe ich mal ein paar Zeilen zur Piraten-Philosophie und ein paar Gedanken zur Piraten-Parteiarbeit ins Wiki gestellt. Vielleicht ist ja der eine oder andere Gedanke dabei, den man einfliessen lassen könnte --Chrisv 21:21, 17. Sep 2006 (CEST)

Bitte um Sperrung als offizielle Aussage (sicher ist sicher)

Hallo Mauk, oder welcher Admin (Jamasi?) sich immer dazu berufen fühlt: ich fühle mich wohler, wenn diese Landessatzung wie die Bundessatzung gesperrt würde. Beide können nur durch Parteitage geändert werden! Orca 12:09, 27. Jul. 2008 (CEST)

erledigt. --Jamasi 16:14, 27. Jul. 2008 (CEST)
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