Diskussion:Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/74

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Zentrale Verwaltung vs. Dezentrale Verwaltung

  • Hans-Jürgen:

(6) Die Beiträge sind per Einzugsverfahren oder Überweisung an die jeweilige Gliederung zu leisten. ....

  • enfallen im vorliegendem Antrag
  • Hans-Jürgen:

(3) Die Spenden verbleiben bei der jeweiligen Gliederung, für die sie gespendet wurden.

  • enfallen im vorliegendem Antrag und ersetzt durch:

(2)....Nicht zweckgebundene Spenden werden unverzüglich (innerhalb von 10 Tagen) auf das zentrale Bundeskonto weitergeleitet. Sachspenden können nur zweckgebunden akzeptiert werden.

  • Hans-Jürgen:

§ 4 (1) Gebietsverbände die zur eigenständigen Kontoführung berechtigten sind, bestätigen den Empfang der Spende.

  • enfallen im vorliegendem Antrag
  • Vorliegender Antrag

(3) Über Unternehmensbeteiligungen und Verträge mit Dritten entscheidet der Vorsitzende bzw sein Stellvertreter oder ein vom Vorstand dafür beauftragter Pirat.

  • solche Dinge sollten durch einen Beschluss des Gesamtvorstandes herbeigeführt werden

--Nimix 14:00, 15. Mai 2007 (CEST)

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