Benutzer Diskussion:Jh/Antrag Widerrufbare Delegierte

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Wenn das ganze zeitlich zu knapp wird, dann könnte sowas alles in einer dedizierten Wahlordnung niedergelegt werden. den passenden Antrag dazu habe ich schon gestellt (Bundesparteitag/2007.1/Satzungsänderungsanträge/68). So hätte man noch 4 Wochen für das Ausarbeiten und Diskutieren von Details. --Jamasi 17:00, 21. Apr 2007 (CEST)

Problem mit §10 und §11 + Änderungsvorschlag

(10) iii. 6 Wochen vor den Bundesparteitag werden die Stimmen der eingegangenen Stellungnahmen durch die Geschäftsstelle ausgezählt. Die Auszählung erfolgt öffentlich für alle Piraten. Sie muss 6 Wochen vor dem angekündigten Termin bei der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Die Verteilung der Stimmen auf die Delegierten ergibt sich dabei analog zu Abs 4, 5: statt der Teilnahme am Bundesparteitag zählt die Wahrnehmung der Stellungnahme. iv. Fallen mehr als die Hälfte aller Stimmen auf die Annahme des Terminvorschlages, so gilt er als beschlossen. Daraufhin erfolgt eine unverzügliche, schriftliche Einladung aller Piraten durch den Bundesvorstand. Sie enthält mindestens Ort, Zeitrahmen und Begründung der Einberufung des Bundesparteitages.

(11) Auf einfache Mehrheit aller Stimmen von Piraten und Delegierten kann dem Vorstand Ort und Zeit des Bundesparteitages vorgegeben werden. Der Vorstand besitzt kein Einspruchsrecht und muss die Einberufung darauf unverzüglich einleiten. Abs. 10 bleibt davon unberührt. Jeder Delegierte hat dabei so viel Stimmen, wie stimmberechtigte Mitglieder in seinem Gebietsverband. Stimmt ein Delegierter eines Gebietsverbandes für den Tagungsvorschlag, verfallen die Stimmen aller Mitglieder und Delegierter dieses und untergebener Gebietsverbände. Die Einspruchsmöglichkeit gegen das Votum eines gleich- oder übergeordneten Delegierten ergibt sich durch Abs. 10 Ziffer iii.

Zu Stimmt ein Delegierter eines Gebietsverbandes für den Tagungsvorschlag, verfallen die Stimmen aller Mitglieder und Delegierter dieses und untergebener Gebietsverbände.: Dadurch, daß ein Delegierer abstimmt, verfällt seine Stimme. Ergo bleiben keine (gültigen) Stimmen übrig.

Zu Abs. 10 bleibt davon unberührt.: Es gibt keinen Widerspruch, den man klären muß.

Nach 10 stimmt jedes Mitglied durch Stellungnahme über alternative Alternative Veranstaltungsorte ab. Nach 11 kann aber ein Mitglied nur dann abstimmen, wenn kein für ihn zuständiger Delegierter abgestimmt hat.

Katastrophenszenario: Vorstand Schlägt als Veranstaltungsort Pampa 1 vor. Die Delegierten auf Bundesebene schlagen als Veranstaltungsort Pampa 2 vor. Selbst wenn jetzt 95% der Piraten einen vernünftigen Vorschlag hätten, kommen sie nach 11 nicht mehr zum Zuge.

Lösung:

Abs (11) sollte gestrichen, und Abs (10) ii

Jeder Pirat und jeder Delegierte hat die Möglichkeit zur Stellungnahme. Diese erfolgt schriftlich und umfasst die beiden Wahlmöglichkeiten Annahme und Ablehnung des Vorschlages.

wird geändert in

Jeder Pirat und jeder Delegierte hat die Möglichkeit zur Stellungnahme. Diese erfolgt schriftlich und umfasst die folgenden Wahlmöglichkeiten:

  • Annahme des Vorschlages
  • Ablehnung des Vorschlages
  • Einreichung eines eigenen Vorschlages

--Bodo Thiesen 20:27, 21. Apr 2007 (CEST)

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