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Version vom 29. Januar 2011, 21:58 Uhr von imported>Woogpirat (Tippfehler korrigiert)
Vorbemerkung: Dies ist der (rudimentäre?) Entwurf einer Finanzordnung. Ich bin nicht der Autor und will sie nur aus Gründen der Information hier einstellen.
Finanzordnung
Vorbemerkung -Nummerierung der Paragraphen hab ich mir noch gespart -die Dinge aus "Verwaltung" gehört in Geschäftsordnung (die gesondert beschlossen werden muss, leider noch nicht vollzogen) -ganz unten findet sich noch weiter unklares ("Zusätze" und Finanzverteilung)
schaus dir mal an und kommentier wo dir was auffällt, danke im Voraus
§ - Verbindlichkeit der Finanzordnung
- Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Bundesverband der Piratenpartei Deutschland und regelt dessen Finanzen.
- Nachgeordnete Gebietsverbände dürfen der Finanzordnung nicht widersprechen, sondern diese nur ergänzend regeln.
§ - Verwaltung
- Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
- Die rechtliche Vertretung der Partei erfolgt durch den Parteivorsitzenden und seinen Stellvertreter.
- Die politische Vertretung der Partei erfolgt durch den politischen Geschäftsführer.
- Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Schatzmeister verwaltet als für Finanzangelegenheiten zuständiges Vorstandsmitglied die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen der Piratenpartei Deutschland.
§ - Rechenschaftsbericht
- Der Vorstand der Piratenpartei Deutschland hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland zum Ende des Kalenderjahres (Rechnungsjahr) in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.
- Der Rechenschaftsbericht wird vor der Zuleitung an den Bundeswahlleiter im Vorstand beraten.
- Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände sind bis zum 1. Februar des dem Rechenschaftsjahr folgenden Jahres beim Schatzmeister des übergeordneten Gebietsverbandes der Piratenpartei Deutschland einzureichen. Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände sind im Rechenschaftsbericht aufzunehmen. (Gesamter Rechenschaftsbericht)
- Werden Maßnahmen nach §31a Abs.1 PartG durch nachgeordnete Gebietsverbände verursacht, so haben die entsprechenden Gebietsverbände ihre Rechenschaftsberichte zu berichtigen und erneut einzureichen. Soweit eine Berichtigung im folgenden Jahr nach §23a Abs.5 Satz 3 erfolgen kann, ist der Rechenschaftsbericht im folgenden Jahr zu berichtigen. Über die betroffenen Gebietsverbände wird vom Vorstand eine der oben genannten Maßnahme ensprechende Geldstrafe verhängt. (Betrifft Geldstrafe vom Bundeswahlleiter für Versäumnisse im Rechenschaftsbericht)
- Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben der §§24,26,27,28 PartG erfüllen.
- Rechnungsunterlagen, Bücher, Bilanzen und Rechenschaftsberichte sind zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Rechnungsjahres.
- Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben.
- Der Rechenschaftsbericht wird von den Vorsitzenden(, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär) und vom Schatzmeister der Piratenpartei Deutschland unterzeichnet.
§ - Finanzierung
- Die Partei finanziert sich durch Zuwendungen und etwaige staatliche Mittel. Zuwendungen sind Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge, Spenden von Mitgliedern und Spenden von Nichtmitgliedern.
- Die Mitgliedsbeiträge regulär pro Jahr 20? plus freiwillig 1% des Nettoeinkommen. Für letzteres Bedarf es KEINER Selbsteinschätzung des Nettoeinkommens durch das Mitglied, der im Rechnungsjahr über dem regulären jährlichen Beitragssatz hinaus gezahlte freiwillige Anteil wird als Mitgliedsbeitrag verbucht.
- Spenden sind Sachspenden, Geldspenden oder Verzicht auf berechtigte Forderungen gegenüber der Partei.
- Parteispenden darf nur der Vorstand annehmen. Der zuständige Schatzmeister hat sicher zu stellen, dass keine dem PartG zuwiderlaufende Spendenstückelung (englisch: "to smurf") stattfindet. Jeder Spender erhält ab einer Jahresspende von 100? nach Ablauf des die Spende betreffenden Jahres eine von Bundesschatzmeister ausgestellte Spendenquittung.
- Spenden von juristischen Personen werden auf den Hundertstel Euro genau veröffentlich.
- Bis zu einem Betrag von 1.000 (1) Euro kann eine Spende mittels Bargeld erfolgen. Es werden keine anonymen Spenden angenommen.
- Spenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10.000 (2) Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen.
- Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 (3) Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.
- Der Vorstand kann Spenden zurückweisen. Spenden, die die Partei aufgrund Gesetze nicht annehmen darf, werden stets zurückgewiesen oder am Ende des Jahres dem jeweils zuständigen Organ der Bundesrepublik übergeben.
- Die Partei nimmt ausschließlich zinslose Darlehen mit langer Laufzeit und freier Tilgung an.
- Über Unternehmensbeteiligungen und Verträge mit Dritten entscheidet der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter oder ein vom Vorstand dafür beauftragter Pirat.
- die Piratenpartei geht keine Verträge mit Dritten ein, die die Unabhängigkeit der Partei gefährden könnte.Iim Interesse der Transparenz ist jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der Partei mit Unternehmen und Kaufleuten offen zu legen.
§ - Erstattung von Aufwendungen
- Grundsätzlich dienen die Ausgaben der Partei der politischen Willensbildung und damit verbundener Tätigkeiten.
- Aufwendungen werden auf Antrag erstattet. Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister zu stellen.
- Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der Vorstand.
§ - Fundraising
- Der Vorstand kann für Spendenerhebungen Dritte bevollmächtigen. Diese haben lückenlos die Spendenquellen aufzuzeichnen und anzugeben. Sie erhalten auf Antrag 10% der eingeworbenen Spenden. (Anmerkung: PartG erlaubt in diesem Fall bis 25%)
Zusätze:
- Vorstand kann in Einzelfällen Mitglieder von Beitragszahlungspflichten jahresweise/dauerhaft befreien.
- Beitragsverteilung auf Bundesverband, Landesverband, Ortsverband gemäß Satzung
Es besteht weiterhin das Problem Finanzverteilung Länder:
- ENTWEDER verhältnismäßig pro Kopf der Einwohnerzahl des Gebietsverbandes
- ODER verhältnismäßig nach Mitgliedern/Piraten eines Gebietsverbandes
- ODER verhältnismäßig nach Beitragseinnahmen/Spenden des Gebietsverbandes
- ODER jeder Gebietsverband den gleichen Anteil
Das ist bis jetzt nirgendwo geregelt.