Diskussion:Pressemitteilung/Verfassungsschutz in NRW
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Version vom 8. Dezember 2006, 21:16 Uhr von imported>VanilleBert (Kommentar zum Gesetzesentwurf)
--VanilleBert 20:16, 8. Dez 2006 (UTC) Zum Gesetzesentwurfstext unter Link (1) -> Drucksache:
- Punkt C "Alternativen": Keine -> die Politiker sind zu blind um alternative Vorgehensweisen gegen "Home-grown-terrorism" zu sehen... hier könnte man gleich mal Alternativen nennen
- Punkt D "Kosten": Keine -> ja ahemm *hust*
- Abs. 12 (3): nachträgliches Zugeben der Abhörung beim Betroffenen... aber nicht wenn eine von 5 Ausnahmen zutreffen:
- "Gefährdung der Aufgabenerfüllung"
- "Quellen gefährdet (Anmerkung: war vor einiger Zeit nicht sowas in den Nachrichten wie, Journalisten müssen Quellen offenbaren) oder die Offenlegung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist" (Anmerkung: wär ja auch schrecklich wenn wir uns die Methoden, die DIE verwenden, anhören müssten)
- "öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde" (kK)
- "überwiegende berechtigten Interessen eines Dritten" (kK)
- Sinngemäß: zeitlich unbeschränkte Zurückhaltung... aber wie die das formuliert haben, is schon wunderlichst
- soweit ich das beim Überfliegen verstanden hab, begründen die viele Änderungen, die "home-grown-terrorism" verhindern sollen, mit der steigenden Gefahr von internationalem Terrorismus. WUT? Nochmal übersetzt, denn in deutschen Parlamenten können die das nicht: "home-grown-terrorists" sind deutsche Terroristen mit deutscher Nationalität... "international" bedeutet......