Automatische Crossover-Lizenzierung bei Komplementärpatenten

Version vom 31. Juli 2010, 17:50 Uhr von imported>Trias
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Benutzer:R.H.

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Originell genug um Patentgewährung für Erfindung B zu kriegen, aber zur Verwirklichung der Erfindung B von Patent A einer anderen Firma abhängig? In dem Fall sollte das Patentamt (sofern noch existent) eingreifen und 2 Dinge tun:

  1. Dem Erfinder von B auch die Nutzung der Erfindung A erlauben -- inklusive Lizenzierung an Dritte.
  2. Dem Erfinder von A die Nutzung von Erfindung B erlauben -- auch wieder inklusive Lizenzierung an Dritte.

Wenn ein Patent C der Firma Z auf den Patenten A der Firma X und B der Firma Y basiert, bekommt jede der Firmen, deren Patente berührt werden, die Rechte an den Patenten A, B und C.

Es gibt verschiedene Positionen zu Patenten. Viele, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, lehnen Patente total ab. Trivialpatente zeigen, dass es schwierig bis unmöglich ist, eine plausible Höhe für Erfindungswürdigkeit festzulegen. Der Vorschlag zu automatischen Crossover-Lizenzen verringert die Monopolwirkung von Patenten etwas und stellt deshalb für den Patentablehner zwar keine optimale Lösung, aber zumindest eine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar.