BE:Satzungsentwürfe/1

Version vom 12. Oktober 2011, 01:25 Uhr von imported>Aer4reev
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Satzung Nr.1 Klein

Beute einer Kaperfahrt am 21.09.06: bw-Links geraubt in Baden-Würtenberg ; Fette Beute in Rheinland-Pfalz, ein Entwurf ihrer Satzung.

http://www.gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Daten_und_Fakten/Satzung_LV.pdf http://www.cdu-bw.de/uploads/media/2005-12-12-Satzung.pdf

http://www.fdp-bw.de/docs/SATZUNG.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Parteisatzung

http://www.csu.de/home/Display/Partei/Satzung/Satzung

Satzung

http://gruene-berlin.de/site/440.0.html

http://www.gruene.de/cms/gruene_work/rubrik/0/180.gruene_dokumente.htm http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndnis_90/Die_Gr%C3%BCnen

http://www.berlin.spd.de/servlet/PB/menu/1006252/index.html


Achtung!! Entwurf!!!


Vorschlag für die Satzung (Erhebt keinerelei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit):

Rheinland-Pfalz hat versucht sich möglichst nah an der Bundessatzung zu hangeln... Die Anmerkungen in kursiv sollten überdacht werden.



Satzung für Berlin '(Testversion)'


§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Die Piratenpartei Deutschland Berlin ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland und richtet sich nach den Vorgaben aus der Satzung der Piratenpartei Deutschland.

(2) Der Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland trägt den Namen Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN BERLIN ( oder BERLIN PIRATEN, PIRATEN B. ????)

(3) Der Sitz des Landesverbandes ist in Berlin .

(4) Der Tätigkeitsbereich der PIRATEN BERLIN ist auf das Gebiet des Bundeslandes Berlin beschränkt.

(5) --> brauchen wir den Abschnitt über die bezeichnung der Mitglieder? <--

§2 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin kann jede in Deutschland lebende Person werden, die einen Wohnsitz im Berlin hat, das 16. Lebensjahr vollendet hat,und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Piraten sein oder werden.(Auf jeden Fall lassen, da dies vom Parteiengesetz so vorgegeben sein dürfte)

(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland können nur natürliche Personen sein. Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Die Mitglieder des Landesverbandes Berlin sind im Piratenverzeichnis des Landesverbandes Berlin vermerkt.

(3) gleichzeitige Mitgliedschaft ist bei Landesverbänden irrelevant, oder? (ja, da dies schon aus der Bundessatzung hervorgeht und dieser nicht widersprechen darf)

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Berlin wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei, dannach bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Piratenpartei sind verweise erlaubt????' bestimmten Wohnort umfasst.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.

(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich des Landesverbandes Berlin einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.

(4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederung anzuzeigen.

(4) Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand. wird hier eine anmerkung zum Landesverband gebraucht?

(5) Einen zusätzlichen Mitgliedsausweis erhält der Pirat nicht. Oder doch? Wie wäre es mit einem Vermerk auf dem Orginal? (Der Parteiausweis verbleibt dem Mitglied doch auch nach einem Umzug in ein anderes Bundesland, deshalb nein)

§4 Rechte und Pflichten der Piraten

(1) Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des Bundesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur in den Vorstand des Landeverbandes Berlin gewählt werden, wenn er dort seinen in der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der PIRATEN BERLIN dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. [Ich bin gegen eine Pflicht. Es ist auch toll, wenn ein Mensch die Partei nur durch seinen (finanziellen) Beitrag unterstützt. Je nach individueller Situation bleibt keine Zeit, oder Kraft, für mehr {Hosea}] [Wieso Ämterkumulation ausschließen?]

(2) Interna können per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss von diesem Status befreit werden.

(3) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.

(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) was verändern???'

(5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei und somit dem Landesverband berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Bestimmungen zur Beendigung der Mitgliedschaft richten sich nach der Satzung des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschland.

(2) Die Mitgliedschaft im Landesverband Berlin endet mit Austritt, oder Verlegung des gemeldeten Wohnsitzes außerhalb von Berlin. ergänzungen? korrekt? bleibt so? anders?

§6 Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so treten die Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland in Kraft. oder sollen wir eigene definieren?

(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er/sie vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland und/oder gibt es die formulierung in satzungen? der Piratenpartei Deutschland Berlin verstößt und ihnen damit schweren Schaden zufügt.

(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden vom Bundesvorstand angeordnet. Der Vorschrift des § 10 Absatz 5 des Parteiengesetzes (ParteiG) ist unbedingte Beachtung zu schenken. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.

(4) Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Vorstandes ist eine Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Handelt es sich um einen Ausschluss, ruht die Mitgliedschaft bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung.

(5) Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei Deutschland sind gehalten, einen rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetretenen Piraten aus ihrer Gruppe auszuschließen.

Werden Absatz 3-5 Überhaupt gebraucht?

§7 Gliederung

(1) Die Piratenpartei Deutschland Berlin gliedert sich in Bezirksverbände.

(2) Die weitere Untergliederung erfolgt in Orts- und Kreisverbände.( Orts- und Kreisverbände gibt es in Berlin soweit ich weiß nicht, Flächenländer wie Bayern u.s.w. haben die aber schon.)

(3) Eine wirtschaftliche Beteiligung des Landesverbandes Berlin an der Piratenpartei Deutschland ist nicht vorgesehen. (verstehe ich nicht)

$8 Bundespartei und Landesverband

(1) Der Landesverband Berlin verpflichtet sich alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Der Landesverband Berlin verpflichtet sich weiter, auch seine Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten.

§9 Organe des Landesverbandes

(1) Organe sind der Vorstand und der Landesparteitag? nee das heißt anders --> bitte nachgucken! ich glaube Landeshauptversammlung


So sieht es bei ALTEN Parteien aus: (§ 4 ORGANE UND GREMIEN DES LANDESVERBANDES) (1) Die Landesmitgliederversammlung bzw. die Landesdelegiertenkonferenz (2) Das Landesschiedsgericht (3) Der Landesausschuß (4) Der Landesvorstand (5) Der Landesfinanzrat


(2) Der Landesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland Berlin vor dem Bundesvorstand. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.


(3) Dem Landesvorstand gehören sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Bundesschatzmeister, der Generalsekretär und zwei weitere Piraten. ???

(4) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung bzw. der Landesdelegiertenkonferenz in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. ?????

(5) Der Landesvorstand tritt mindestens X-Mal jährlich zusammen. Er wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

(6) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

(7) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesvorstandes, des Bundesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.

(8) Die Landesmitgliederversammlung bzw. die Landesdelegiertenkonferenz tagt jährlich. oder auch öfter oder auch gar nicht oder wie oder was Die Einberufung folgt den Regularien der Absätze 5 und 6 mit der Maßgabe, dass die Einberufungsfrist sechs Wochen zu betragen hat. Der Parteitag wird einberufen durch schriftliche Einladung der Mitglieder (Fax genügt). Gleiches gilt für außerordentliche Landesmitgliederversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen. überarbeiten nicht vergessen!!!

Weitere Organe????

§10 Bewerberaufstellungen für die Wahlen

(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und des Landesverbandes Berlin.

(2) Landeslistenbewerber müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben, Kreisbewerber sollten ihren Wahlsitz im entsprechenden Wahlkreis haben.

§11 Zulassung von Gästen

(1) Der dieseskomischedingohnenamen und der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen.

(2) Gäste haben kein Stimmrecht.

§12 Satzungs und Programmänderung

(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einer Landesmitgliederversammlung bzw. Landesdelegiertenkonferenz mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht die dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einer Landesmitgliederversammlung bzw. Landesdelegiertenkonferenz kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der Landesmitgliederversammlung bzw. Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingegangen ist.

§14 Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

(2) Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.

(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

(5) Die Landesverbände haben eine Bestimmung in ihrer Satzung aufzunehmen, wonach Beschlüsse über ihre Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages bedürfen.

§15 Verbindlichkeit dieser Landessatzung

(1) Widerspricht eine Teil dieser Satzung der Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die Bundessatzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben dabei unverändert.

(2) Widerspricht ein Teil dieser Satzung dem Gesetz, so bleiben die restlichen Bestimmungen trotzdem in Kraft.

kömma glaub ich weglassen, oder? (eine salvatorische Klausel ist recht hilfreich)

§16 Parteiämter

(1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.

(2) Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Amtsträger, einem beauftragten Piraten oder einem Bewerber bei öffentlichen Wahlen, durch Ausübung des Amtes, des Auftrages oder der Kandidatur erwachsen, werden auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen erstattet.

(3) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesvorstand und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen der nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelungen des Landesverbandes nicht überschreiten.


§17 Finanzordnung

(1) Die Finanzordnung des Landesverbandes richtet sich nach der Satzung des Bundesverbandes.


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