Archiv Diskussion:2009/HowTo Landesverband gründen

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to-do-liste

  • kurze bemerkungen zur weiteren binnendifferenzierung der lv (zb. durch kreisverbände) - ihre gründung, organisatorischen aufgaben, pflichten, rechtliche stellung etc
  • entwurf einer verwendbaren mustersatzung


Wichtige Links

http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/informationen/parteien_downloads.html

http://www.bundeswahlleiter.de/

http://www.bundeswahlleiter.de/landeswahlleiter/

http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahltermine.html

http://wiki.piratenpartei.de/index.php/Wahlzulassung

http://de.wikipedia.org/wiki/Parteienfinanzierung#H.C3.B6he_der_Finanzierung

http://de.wikipedia.org/wiki/Parteiengesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/partg/index.html


2 Test Landessatzungen PIRATEN BERLIN

http://wiki.piratenpartei.de/index.php/Satzung_Nr.2

http://wiki.piratenpartei.de/index.php/Satzumg_Nr.1


--Pdg 13:38, 26. Sep 2006 (CEST)

Eingriff

Hi allerseits,
zwar war gebeten worden den Artikel nicht anzurühren, habe es aber doch getan, da dieser teilweise sehr hirarchisch geschrieben war. Der LV-Leitfaden ist keine rechtliches Dokument wie die Satzung oder das Programm, welches gesetzlich und satzungsmäßig durch die Bundesversammlung geändert werden muss. Daher erlaube ich mir diese Dokument (es ist eine Gebrauchsansleitung) dem demokratischen Wikiprozess zurückzugeben (jetzt kling ich schon wie der Artikel vorher;)

Parteigründung vs. Landesverbandsgründung

Um eine nicht existente Partei zu gründen erscheint mir eine vorerste öffentliche Versammlung sinnvoll, da es ja keine Parteimitglieder geben kann. Aber sind wir uns sicher das das bei einer Unterorganisation auch so sein muss? Nach meiner juristischen Logik müssten sich hier nur bereits Parteimitglieder einfinden und halt gründen, ihre Landeszusatzung aufstellen (viel Referenz auf die Bundessatzung und ein bisserl weissblau) den Vorstand wählen und fertig?!? 20:03, 26. Okt 2006 (UTC)

Zu "1.1 ordentliche Eröffnung" des Leitfadens: Es sei ein Parteimitglied anwesend, welches bereits vom Bundesverband aufgenommen wurde. Dieses stimmt nun auf die Frage der LV-Gründung gegen die Gründung. Gründe seien dahingestellt. Dieses Parteimitglied ist bereits Mitglied und wird Kraft Bundessatzung LV-Mitglied. Nach Leitfadenlesart ist es aber nicht Gründungsmitglied und darf ausgeschlossen werden. Laut Bundesverbandssatzung obliegt der Parteiausschluß aber nicht dem Landesverband und schon überhaupt nicht dem Versammlungsleiter. Das Abstimmverhalten dürfte auch kein hinreichender Grund sein das Mitglied einfach aus der Versammlung auszuschließen, sofern man den Ausschluß nicht als Parteiauschluß werten will. Da sind Widersprüche zu erkennen. Der anonyme/schlecht signierte Vorschreiber dürfte der (nicht nur juristischen) Logik zufolge Recht haben: Untergliederungsgründung unterscheidet sich von der Parteigründung! Das ist im Leitfaden nicht ausreichend berücksichtigt.--Bart 05:55, 20. Dez 2006 (UTC)

Löschdiskussion

Es wurde beantragt den Artikel zu löschen. Ich plädiere für nicht löschen. Gründe:

  • Rein theoretisch könnten wir noch weitere LVs gründen, die CDU hat z.B. 18 Stück davon. Schlimmstenfalls könnten auch Gründungen ungültig sein und wir müssen nochmal neu ran
  • Die Tipps könnten auch für Untergliederungen interessant sein
  • Die Tipps könnten für andere junge Parteien interessant sein (Share Knowledge!)

Deshalb bitte allenfalls archivieren, aber bitte nicht löschen. --Unglow 20:30, 29. Jun. 2009 (CEST)

Wow, ich wollte inhaltlich fast das Gleiche schreiben :-) Zustimmung, nicht löschen. -- Sbeyer 15:35, 30. Jun. 2009 (CEST)
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