Attribut:Begründung

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B
hiermit würden die Ämter "politischen Geschäftsführer" und "Generalsekretär", wie sie auch die Bundes- und Landessatzung kennt, geschaffen damit können sich Kandidaten speziell auf diese Positionen bewerben in der konstituierenden Sitzung des aktuellen Vorstands hat es sich gezeigt, dass die gewählten Beisitzer ungern die Aufgaben eines Generalsekretär übernehmen wollten und sich da nicht einig waren dieser Vorschlag erweitert den Vorstand nicht direkt auf 7 Mitglieder, sondern der Parteitag kann beschließen, dass es zusätzlich auch weiterhin bis zu 2 Beisitzer gibt - ansonsten ist es aus der [[Bundessatzung#.C2.A7_9a_-_Der_Bundesvorstand|Bundessatzung]] kopiert  +
hiermit würden die Ämter "politischen Geschäftsführer" und "Generalsekretär", wie sie auch die Bundes- und Landessatzung kennt, geschaffen damit können sich Kandidaten speziell auf diese Positionen bewerben in der konstituierenden Sitzung des aktuellen Vorstands hat es sich gezeigt, dass die gewählten Beisitzer ungern die Aufgaben eines Generalsekretär übernehmen wollten und sich da nicht einig waren der Vorschlag ist aus der [[Bundessatzung#.C2.A7_9a_-_Der_Bundesvorstand|Bundessatzung]] kopiert  +
hiermit würden die Ämter "politischen Geschäftsführer" und "Generalsekretär", wie sie auch die Bundes- und Landessatzung kennt, geschaffen damit können sich Kandidaten speziell auf diese Positionen bewerben in der konstituierenden Sitzung des aktuellen Vorstands hat es sich gezeigt, dass die gewählten Beisitzer ungern die Aufgaben eines Generalsekretär übernehmen wollten und sich da nicht einig waren der Vorschlag ist aus der [[BY:Satzung_des_Landesverband_Bayern#.C2.A7_9a_-_Der_Vorstand|Landessatzung]] kopiert  +
Eine hinreichende Vorbereitung der Parteimitglieder auf Diskussionen zur Entlastung der Vorstandsmitglieder muss eine geeignete Vorlaufzeit zum Einarbeiten in die Rechenschaftsberichte vorsehen. Die demokratische Meinungsbildung innerhalb der Partei ist bei nicht rechtzeitiger Vorlage gefährdet. Der derzeitige Zustand, dass Rechenschaftsberichte und sonstige für die Meinungsbildung von Piraten erforderlichen Informationen nicht bzw. an nicht auffindbaren Orten veröffentlicht werden, ist nicht akzeptabel. Diese Informationen müssen gemäß dem piratigen Grundsatz der Transparenz rechtzeitig an für einen geneigten Piraten auffindbaren Stellen veröffentlicht werden.  +
<del> Es ist nicht auszuschließen, dass für die Kandidatur auf Landkreis- und Gemeindeebene entsprechende Parteigremien diese beschließen müssen. Z.B. könnte es sein, dass nur ein Orstverband/-verein die Kandidaten für eine Gemeinde/Stadt bzw. ein Kreisverband die Kandidaten für einen Landkreis aufstellen darf. </del> <del> Sollten solche Untergliederungen erforderlich sein und auf dem jetzigen BzV-Parteitag ausgeschlossen werden, so wird die Einberufung eines ordentlichen oder außerordentlichen BzV-Parteitages (oder eines anderen, übergeordneten Parteitages) eine Teilnahme an den Kommunalwahlen unnötig erschweren oder gar unmöglich machen. </del> <del> Sofern eine rechtliche Prüfung (Prüfungsergebnisse und Kopien von Rechtsgutachten etc. bitte im WIKI veröffentlichen und hier einen entsprechenden Link posten) definitiv ergibt, dass parteiinterne Untergliederungen für die Teilnahme an den Kommunalwahlen 2014 nicht erforderlich sind, ist dieser Antrag gegenstandslos. </del>  +
* Die Klarstellung sollte rein! * Schriftliche Einladungen hatten wir im aktuellen Vorstand nicht.   +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_Paragraph">bisheriger Paragraph</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> (1) Die Gliederung des Bezirksverbands regelt die Bundessatzung. (2) Ein dem Bezirksverband untergeordneter Kreisverband führt die in Abschnitt C enthaltene Satzung. Diese kann durch Beschluss einer eigenen Satzung vom Kreisverband ersetzt oder ergänzt werden. (3) Selbiges gilt analog für dem Bezirksverband direkt untergeordnete Ortsverbände. <div style="clear:left;"></div></div> * Der Abschnitt C wurde im März 2010 anlässlich der Gründung des KV Nürnberg eingeführt als Reaktion auf eine KV Gründung ohne Satzung. Der §7 lässt jedoch zu, dass ein KV eine eigene Satzung führt. Diese Satzung könnte auch "leer" sein, wodurch sich die Regelung selbst ad absurdum führt. * Die Bindungswirkung aller übergeordeneten Satzungen betreffen ohnehin alle Untergliederungen => es gibt keine leeren Satzungen. * Die Satzung in Abschnitt C weist erhebliche Mängel auf. Z.B. §14 (4)"Nominierungs-Versammlungen können auch..."  +
Der bisherige Absatz ermöglichst es nicht abzustimmen, wenn nicht eine "Ja" und "Nein" Stimmkarte verteilt wurde. Der bisherige Absatz ist: Für offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte zwei Stimmkarten, die durch Farbe, Symbol und Beschriftung als "Ja" und "Nein" gekennzeichnet sind. Bei Abstimmungen wird in einer Abfrage gleichzeitig nach "Ja"- und "Nein"-Stimmen gefragt, es ist die jeweils gewünschte Stimmkarte zu zeigen. Enthaltungen werden nicht gezählt.  +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_Absatz">bisheriger Absatz</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bezirksparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag gewählt. <div style="clear:left;"></div></div> :Die alte Regelung verhindert Parteitage, die nur dazu dienen programmatische Themen oder Satzungsänderungen zu beschließen, ohne den Vorstand neu zu wählen. Die Amtsdauer wird unmissverständlich festgelegt (365 Tage).  +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_Paragraph">bisheriger Paragraph</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> (1) Die Gliederung des Bezirksverbands regelt die Bundessatzung. (2) Ein dem Bezirksverband untergeordneter Kreisverband führt die in Abschnitt C enthaltene Satzung. Diese kann durch Beschluss einer eigenen Satzung vom Kreisverband ersetzt oder ergänzt werden. (3) Selbiges gilt analog für dem Bezirksverband direkt untergeordnete Ortsverbände. <div style="clear:left;"></div></div> * Der Abschnitt C wurde im März 2010 anlässlich der Gründung des KV Nürnberg eingeführt als Reaktion auf eine KV Gründung ohne Satzung. Der §7 lässt jedoch zu, dass ein KV eine eigene Satzung führt. Diese Satzung könnte auch "leer" sein, wodurch sich die Regelung selbst ad absurdum führt. * Die Bindungswirkung aller übergeordeneten Satzungen betreffen ohnehin alle Untergliederungen => es gibt keine leeren Satzungen. * Die Satzung in Abschnitt C weist erhebliche Mängel auf. Z.B. §14 (4)"Nominierungs-Versammlungen können auch..." Der Unterschied zum ähnlichen anderen Antrag "Entfernung Abschnitt C" ist, dass dessen Absatz (3) weggelassen wurde, da sonst die gesamte Satzung des Bezirksverbandes in Untergliederungen durchwirken könnte und deren Autonomie einschränken würde.  +
Besonders während des Wahlkampfes ist das Amt des Schatzmeisters in einem grossen Gebietsverband sehr arbeitsintensiv und verantwortungsvoll und kann kaum einem einzelnen ehrenamtlichen Mitglied zugetraut werden. Die Wahrscheinlichkeit eines Rücktritts soll durch diesen Antrag minimiert werden und selbst im Falle eines Rücktritts die Stellvertretung regeln. Die explizit für die Verwaltung der Finanzen gewählten Mitglieder dürfen die Spendenerlangung gemäß des fünften Abschnitts des PartG nur an einen hauptamtlichen Mitarbeiter delegieren. Falls die für Finanzen Verantwortlichen ihre Aufgaben an einfache Mitglieder delegieren, haften sie dennoch selbst dafür und können diesen keine Vorschriften machen. Deswegen sollten diese Mitglieder durch den Parteitag gewählt sein und ihre Verantwortung und Pflichten in der Satzung geregelt werden. Durch den Antrag soll dem Schatzmeister ein vom Parteitag gewähltes Finanzgremium (§23 (1) PartG) aus Vertretern bzw. Helfern des Schatzmeisters zur Seite gestellt werden, das mehrere Vorteile bietet: # die Mitglieder des Finanzgremiums teilen sich die Arbeit und Verantwortung des Schatzmeisters, wobei dieser hauptverantwortlich ist; # nur der Schatzmeister als Vorsitzender des Gremiums gehört gemäß §11 (2) PartG dem Vorstand an; seine Stellvertreter kümmern sich ausschliesslich um die Finanzen; # auch Finanzexperten anderer Verbände können in das Gremium gewählt werden und helfen, jedoch nicht in den Vorstand (§4(1) Bundessatzung); # sollte der Schatzmeister vom Amt zurücktreten, bestimmen seine Vertreter selbst aus ihren Reihen einen Nachfolger (gemäß §11 (2) PartG); # da beliebig viele Mitglieder ins Gremium gewählt werden können, können auch Mitglieder dafür gewonnen werden, die durch Mitarbeit dazulernen oder nicht im Vorstand sitzen wollen; # wird kein Vertreter gewählt, gibt es keinen Unterschied zur existierenden Lösung (ein Schatzmeister).  +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_Absatz_1_im_.C2.A7_9a">bisheriger Absatz 1 im § 9a</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern. <div style="clear:left;"></div></div> Die Grösse des Vorstands soll je nach Bedarf und Angebot beim Parteitag beschlossen werden. Eine Satzungsänderung bei jeder Neuwahl wird unnötig. Bei jedem optionalen Amt wird einfach gefragt, welche Bewerber es gibt und dann vom Parteitag beschlossen, ob das Amt besetzt werden soll. Auch eine ungerade Anzahl von Ämter ist entgegen verbreiteten Glaubens nicht notwendig, da jederzeit ein Mitglied zurücktreten kann nicht immer alle bei Abstimmungen anwesend sein können.  +
In der Politik werden derzeit absolute Frauenquoten von bis zu 40% für Aufsichtsräte und Vorstände in der Wirtschaft diskutiert. Es gibt bisher keine verbindliche Position der Piratenpartei zu diesem Thema. Mit diesem Positionspapier sollen wir uns klar dagegen positionieren. Bei Erfolg soll diese Position Grundlage für einen Programmantrag auf Landes- und Bundesebene werden. Im Vergleich zu dem [[BY:Bezirksparteitag_Oberbayern/Antragsfabrik_2012.1/Positionspapier_Entscheidungsfreiheit_statt_Frauenquoten|generellen Antrag gegen Quoten]] bezieht dieser hier ganz konkret Position gegen Quoten in oberen Gremien der Wirtschaft, so wie es mit grosser Mehrheit in der [[BY:AG_Familienpolitik/Protokolle/2012-06-06_-_Protokoll_AG_Familienpolitik|Sitzung der AG Familienpolitik]] abgestimmt wurde, auf deren Diskussion dieser Antrag beruht. Die beiden Anträge sind voneinander unabhängig. Verbesserungsvorschläge und konstruktive Kritik an diesem Positionspapier sind stets erwünscht. Ein paar relevante Links und Studien zum Thema # aktuelle Gesetzesentwürfe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38132532_kw10_de_frauenquote/index.html # Zunahme des Frauenanteils http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-von-pwc-immer-mehr-frauen-ziehen-in-aufsichtsraete-ein-a-838669.html # Erfahrungen in Norwegen http://www.nytimes.com/2010/01/28/world/europe/28iht-quota.html?_r=3&pagewanted=all # Ursachen für Geschlechterunterschiede in der Wirtschaft http://www.brandeins.de/magazin/wir-lieben-die-vielfalt/die-besserverdienerinnen.html # Wie mit Statistik getrickst wird http://www.profil.at/articles/1213/560/323609_s1/einkommen-loehne-die-wahrheit-ungleichheit # Lebensläufe statt Geschlecht entscheiden http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Standpunkt_131_01.pdf # Studie über Quoten http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1364470 # Effekte von Frauen in der Führungsgremien http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1107721 # Neid unter Frauen http://psp.sagepub.com/content/34/2/237 # Präferenzunterschiede unter Neugeborenen http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0163638300000321 [http://www.autismresearchcentre.com/docs/papers/2001_connellan_etal.pdf PDF] # Herkunft des Top-Managements http://www.sueddeutsche.de/karriere/aufstieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133  
[[Media:Frist.odp]] [[Archiv:Antragsfabrik Bayern/Auslegung der Fristenregelung|Antrag zum LPT 2010.1]]  +
Auf dem Bundesparteitag 2011.1 in Heidenheim gab es große Probleme, weil das Wahlverfahren in der GO fehlerhaft beschrieben war. Das wurde dann während des BPT durch zwei Änderungen notdürftig gefixt. Zum BPT 2011.2 in Offenbach habe ich dann [[Bundesparteitag_2011.2/Geschäftsordnung/Änderungsvorschläge#Klarstellung_des_Wahlverfahrens|die GO so überarbeitet]], dass die verbleibenden Unklarheiten beseitigt wurden. Dieser Vorschlag wurde vom BPT mit sehr großer Mehrheit angenommen. Die gleichen Fehler waren auch in der GO des bayrischen Landesparteitags, so dass ich prinzipiell die gleichen Änderungen auch dort vorschlug. Der LPT nahm auch diesen Vorschlag an. Selbes Spiel auch in der GO des Kreisparteitags München. Nun sind diese Fehler auch noch in der GO des Bezirksparteitags. Ich hatte den entsprechenden Vorschlag zwar schon [[BY:Bezirksverband_Oberbayern/Geschäftsordnung_Bezirksparteitag/Änderungsvorschläge|zum BzPT 2011.2 ausgearbeitet]], aber ich war an dem Tag des Parteitags verhindert und mein Vorschlag wurde schlicht vergessen. Dabei hatte ich sogar extra jemanden damit beauftragt, den Vorschlag vorzustellen. Also bringe ich ihn nun dieses mal ein. Ich möchte übrigens gar nicht wissen, in wie vielen Geschäftsordnungen diese Fehler sonst noch sind. Weitere Änderungen habe ich zusammen mit [[Benutzer:Flobraig|Flobraig]], [[Benutzer:TATE|TATE]] und [[Benutzer:Fagri|Fagri]] erarbeitet. Ich habe folgende Änderungen vorgenommen: * §4 (Wahlordnung) habe fast komplett durch entsprechende Teile der Satzung des Bundesparteitags in Offenbach ersetzt. Die Änderungen sind reine Korrekturen, um unser bisheriges Vorgehen korrekt, verständlich und fehlerfrei zu beschreiben. * Das Protokoll muss die nicht behandelten Anträge nicht mehr enthalten. * Das Protokoll muss die Ergebnisse der Wahlen enthalten, auch wenn kein separates Wahlprotokoll erstellt wird. * Der GO-Antrag auf Auszählung erfordert eine Zustimmung von 1/3 der Abstimmenden. Bisher war das unklar. * Der GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung erfordert die Zustimmung von 1/3 der Abstimmenden. Bisher war das unklar. * Bei konkurrierenden Anträgen wird das vom Landes- und Bundesparteitag bekannte dreistufige Verfahren verwendet. * Ob Anträge konkurrieren entscheidet der Wahlleiter. Durch einen GO-Antrag kann diese Entscheidung geändert werden. * Nicht behandelte Anträge verfallen. Das haben wir nie anders gemacht, es war nur bisher nicht geregelt. Alle Änderungen im Detail sind in der [http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Benutzer:Cmrcx/Vorschlag_GO_BzPT_Obb&action=history Versionsgeschichte des Vorschlags] zu sehen. Die aktuell gültige GO ist hier: [[BY:Bezirksverband_Oberbayern/Geschäftsordnung_Bezirksparteitag]]  
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="alte_Fassung">alte Fassung</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. <div style="clear:left;"></div></div> Wenn ein GO-Antrag auf geheime Abstimmung nur aus Versehen, als Spaß oder zur Sabotage gestellt wird, kostet uns dies auf einem Parteitag unnötig eine Menge Zeit. Je größer ein Parteitag wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit und der entstehende Aufwand. So was kam bereits vor und ließe sich durch diese Änderung zukünftig vermeiden. Selbstverständlich soll eine Abstimmung geheim durchgeführt werden, wenn dies berechtigt ist. In diesem Fall werden aber sicher 5 Teilnehmer dem Antrag zustimmen. Bei Wahlen genügt weiterhin der Antrag eines einzelnen, aber die meisten Wahlen sind ohnehin geheim. Beim Bundesparteitag gilt diese Regelung seit Neumünster mit einem Quorum von 50 Stimmberechtigten. Auch dieses Quorum wurde bei der Abstimmung über den neuen Mitgliedsbeitrag erreicht.  +
Die vorläufige Versammlungsleitung bei Versammlungen muss in der Satzung bestimmt sein. Dies soll durch die Verankerung einer dauerhaft gültigen Geschäftsordnung in der Satzung geschehen. Eine Neufassung der Geschäftsordnung bei jedem Parteitag verstösst gegen den Grundsatz der Gleichheit. Als gültige aktuelle Geschäftsordnung könnte z.B. [[BY:Landkreis_München/Geschäftsordnung|diese]] beschlossen werden.  +
Das Positionspapier dient dem Grundverständnis der Arbeit von Bezirkstagen.  +