Attribut:Antragstext
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A
Die SDMV möge beschließen, dass der Abschnitt "Nationalpark Pfälzerwald" hinter dem Abschnitt "Langfristige Landschaftsplanung" und vor dem Abschnitt "Ökologische Landwirtschaft" mit folgendem Text eingefügt wird:
"Es soll innerhalb der Grenzen des bereits bestehenden Naturparks Pfälzerwald der Nationalpark Pfälzerwald ausgewiesen werden. Die Menschen der betroffenen Kommunen sollen umfassend informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Ihre Sorgen und Bedenken sollen ernst genommen werden und ihre Stimme durch Bürgerbeteiligung in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Dies schließt ausdrücklich mit ein, dass bestimmte durch die Einwohner genutzte Gebiete mittelfristig aus dem Nationalpark ausgeklammert werden." +
Die SDMV möge beschließen, dass der Abschnitt
"Mindeswirkungsgrad für neue Kraftwerke"
mit dem dazu gehörenden Text
"Für neue Kraftwerke, die ihre Energie aus fossilen Energieträgern beziehen, soll ein dem Stand der Technik entsprechender Mindestwirkungsgrad vorgeschrieben werden. Damit wird erreicht, dass nur dann neue Kraftwerke entstehen, wenn deren Abwärme sinnvoll, z.B. in Form von Fernwärme, genutzt werden kann. Ein festgelegter Mindestwirkungsgrad muss auch für erneuerbare Energien ermittelt werden, sobald diese staatlich gefördert werden. Der Wirkungsgrad wird für jede Energiefom genau festgelegt und leistungseffizienteren Anlagen der gleichen Energieproduktion sind allein förderbar."
aus dem Programm entfernt wird. +
Die SDMV möge beschließen, dass der Satz
"Die Energiegewinnung durch "non profit"-Systeme, v.a. Energiegenossenschaften, ist hier besonders hervorzuheben."
durch folgenden Satz ersetzt wird:
"Die Energiegewinnung durch nicht auf Gewinnmaximierung orientierte Unternehmen, z.B. Energiegenossenschaften, ist hier besonders hervorzuheben." +
Die SDMV möge folgendes Positionspapier verabschieden:
„'''Nationalpark Hunsrück'''
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz begrüßt die geplante Einrichtung eines Nationalparks im Gebiet Hochwald/Idarwald. Dabei möchten wir eine größtmögliche Ausdehnung des Parks erreichen. Jedoch fordern wir von der Landesregierung eine offene Informationspolitik: die Bevölkerung muss ständig über den Stand der Planung informiert werden und in kritischen Fragen ein Mitbestimmungsrecht haben.
Die Flächen, auf denen der Nationalpark gegründet wird, sollen im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz beziehungsweise des Saarlandes stehen, notfalls muss dafür Privatwald aufgekauft oder gegen eine angemessene Entschädigung verstaatlicht werden.
Der Nationalpark muss ein Maximum an Naturschutz bieten. Insbesondere fordern wir, dass die Jagd nur in Ausnahmefällen zugelassen wird, vor allem die Trophäenjagd wollen wir auf dem Gebiet des Nationalparks verbieten. Die exzessive Nutzung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in den an den Park angrenzenden Gebieten muss vermieden werden. Bäume dürfen im Nationalpark nur gefällt werden, wenn dies unumgänglich ist. Der Verkehr von Kraftfahrzeugen auf Straßen, die durch den Nationalpark oder die angrenzenden Gebiete führen, soll so umweltverträglich wie möglich gestaltet werden, auch zur Vermeidung von Wildunfällen.
Für die Zukunft muss aber sichergestellt werden, dass Einwohner und Touristen das Gebiet weiterhin nutzen und Natur aktiv erleben können, insbesondere den Ausbau und Erhalt eines Wanderwegnetzes wollen wir vorantreiben. Der Nationalpark bietet die Möglichkeit, Kindern die regionale Pflanzenwelt näher zu bringen, das wollen wir durch die Einrichtung von Naturerlebnispfaden unterstützen. Dabei soll jedoch sichergestellt werden, dass die Besucher möglichst wenig in die natürliche Umgebung eingreifen. Trotzdem müssen Wanderer weiterhin die Möglichkeit haben, die Wanderwege auch zu verlassen und zum Beispiel Beeren im Gebiet des Nationalparks zu pflücken.
An den Außengrenzen des Nationalparks sowie im Umkreis von durch den Wald umschlossenen Ortschaften sollen Schutzzonen eingerichtet werden, die nicht dem Gebiet des Nationalparks zugehörig sind, in denen aber bereits erhöhte Umweltschutzauflagen insbesondere für die Landwirtschaft, die Jagd und die Holzwirtschaft gelten müssen.
Durch die Einhaltung dieser Grundsätze ist es möglich, einen Nationalpark zu gründen, der sowohl die Anliegen der Bürger als auch den Schutz der Natur bestmöglich vereinen kann.“
An der [[RP:Geschäftsordnung/SDMV|Geschäftsordnung zur ständigen dezentralen Mitgliederversammlung]] werden folgende Änderungen durchgeführt:
1: '''2.1(3)''' wird geändert von
"Generalsekretäre von Untergliederungen sind ebenfalls zur Akkreditierung der Piraten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs berechtigt, gehören aber nicht der Abstimmungsleitung an und müssen auch nicht vom Landesvorstand beauftragt werden."
in
"<span style="color: red">Vorstandsmitglieder von Untergliederungen, die für die Mitgliederverwaltung zuständig sind</span>, sind ebenfalls zur Akkreditierung der Piraten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs berechtigt, gehören aber nicht der Abstimmungsleitung an und müssen auch nicht vom Landesvorstand beauftragt werden."
2. '''2.2(1)''' wird ergänzt um den Satz "Abstimmungshelfer müssen Piraten sein."
3. In '''2.3(2)''' wird der Satz
"Das Protokoll ist von allen Abstimmungshelfern zu unterzeichnen und innerhalb von 5 Werktagen an die Abstimmungsleitung zu übermitteln."
geändert in
"Das Protokoll ist von allen <span style="color: red">bei der Abstimmung anwesenden</span> Abstimmungshelfern zu unterzeichnen und innerhalb von 5 Werktagen an die Abstimmungsleitung zu übermitteln."
4. '''3.2(2)''' wird geändert von
"Ist abzusehen, dass an einer Urne bei der Abstimmung weniger als zwei Abstimmungshelfer zur Verfügung stehen werden, so kann sich der verbleibende Abstimmungshelfer mit seiner Akkreditierungsliste auch einer anderen Urne anschließen, solange dadurch nicht das Ende der Abstimmung überschritten wird. Dies ist schnellstmöglich der Abstimmungsleitung und über die vereinbarte Mailingliste anzuzeigen."
in
"Ist abzusehen, dass an einer Urne <span style="color: red">am Tag</span> der Abstimmung <span style="color: red">nur ein</span> Abstimmungshelfer <span style="color: red">oder weniger als 5 stimmberichtigte Piraten</span> zur Verfügung stehen werden, so kann sich <span style="color: red">diese Urne einer anderen Urne anschließen. Dazu muss mindestens ein Abstimmungshelfer der ersten Urne mit seiner Akkreditierungsliste an der zweiten Urne zugegen sein. Die erste Urne verliert dadurch bei dieser Abstimmung ihre Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass an der ersten Urne noch keine Stimmabgabe erfolgt ist und dass durch die Zusammenlegung</span> das Ende der Abstimmungszeit nicht überschritten wird. <span style="color: red">Eine Zusammenlegung</span> ist schnellstmöglich der Abstimmungsleitung und über die vereinbarte Mailingliste anzuzeigen."
Die SDMV möge beschließen, dass der Abschnitt "Intelligentes Stromnetz (Smart Grid)" hinter dem Abschnitt "Energieeinsparung" und vor dem Abschnitt " Intelligente Zähler (Smart Meter)" mit folgendem Text eingefügt wird:
"Wir setzen uns dafür ein, die Einführung der Smart-Grid-Technologie anders als bisher geplant umzusetzen. Anstelle eines Netzmanagements, in dem jeder Kleinverbraucher kommunikativ mit einer Steuerzentrale verbunden ist, sollen Erzeuger und Verbraucher im Verteilnetz anhand der messbaren Netzparameter Spannung und Frequenz ihr Verbrauchs- oder Erzeugungsverhalten selbstorganisierend und netzstabilisierend anpassen.
Bei der Umsetzung des europäischen Energiebinnenmarkts werden modernste internetgestützte Technologien (Smart Grid) eine Schlüsselrolle spielen. Allerdings birgt die damit verbundene detailgetreue Dokumentation des individuellen Energieverbrauchs erhebliche Missbrauchsgefahren. Hier müssen höchste Datenschutzstandards eingehalten werden, wonach z. B. keine Auswertung zum individuellen Nutzerverhalten erfolgt, sodass keine Rückschlüsse möglich sind, ob und wann jemand zu Hause ist, welche Geräte zeitgenau und aktuell genutzt werden oder welche Person gerade Strom einschaltet bzw. nutzt.
Wir lehnen die Bildung von Infrastrukturmonopolen ab und treten für ein dezentrales Energienetz auf der Basis von lokalen Energieverbundsystemen ein. Kleinteilige, energieautonome Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentrale Einheiten und senken Betriebs- und Ausfallrisiken. Nur durch den Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur zu einem leistungsfähigen und engmaschigen Netz, in dem sich Nachbarregionen gegenseitig ergänzen und damit stabilisieren, können Monopolstellungen verhindert und der freie Zugang und Wettbewerb ermöglicht werden.
Die lokalen Energienetze sind nach Möglichkeit zu rekommunalisieren. Verträge mit Netzbetreibern sind zeitlich zu befristen und öffentlich zu machen, um den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sowie Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu fördern. Unter dem Primat der Netzneutralität soll sichergestellt werden, dass alle Erzeuger und Verbraucher unter den gleichen Bedingungen Zugang zur Energienetzinfrastruktur erhalten. Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und ihre Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Wettbewerb, Markttransparenz und Netzneutralität sollen gestärkt werden."
Die Versammlung möge beschließen, den Text des Abschnitts 19.2.8 des Wahlprogramms von bisher:
"Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass der Zeitplan des Ausstieges aus der Atomkraft eingehalten oder sogar beschleunigt wird. Auch sind wir dagegen, dass in der EU die Atomkraft weiter ausgebaut wird. Deshalb fordern wir, unseren außenpolitischen Einfluss geltend zu machen, um den Atomausstieg in Nachbarländern wie Frankreich voranzutreiben."
zu ändern in:
"Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Zeitplan des Ausstieges aus der Atomkraft eingehalten oder sogar verkürzt wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir diese Hochrisikotechnologie nicht beherrschen. Auch wurde nach über einem halben Jahrhundert immer noch keine Lösung für die Entsorgung der gigantischen Abfallmengen gefunden.
Auf europäischer Ebene wollen wir unseren außenpolitischen Einfluss geltend machen, um den Atomausstieg in Nachbarländern wie Frankreich voranzutreiben.
Insbesondere das störanfällige Atomkraftwerk Cattenom (50 km von Trier und 110 km von Kaiserslautern entfernt), das in allen Stresstests als mangelhaft bewertet wurde, muss so schnell wie möglich abgeschaltet werden. Der Rückbau der Anlage wird, gemessen an den Erfahrungen des Kernkraftwerks Greifswald, etwa 25 Jahre in Anspruch nehmen und soll zeitnah nach der Abschaltung beginnen. Das Know-how der bisherigen Belegschaft wird beim Rückbau benötigt, wodurch deren Arbeitsplätze erhalten bleiben. Außerdem besteht genug Zeit, um zum Ausgleich andere Arbeitgeber in die Region zu holen." +
* An passender Stelle unter "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte" wird folgender Unterpunkt eingefügt
'''Keine Massenvernichtungswaffen in Rheinland-Pfalz'''
Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, in dem Atomwaffen der Vereinigten Staaten im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" gelagert werden. Wir wollen dafür sorgen, dass alle in Rheinland-Pfalz gelagerten Atomwaffen abgezogen und möglichst vernichtet werden.
Wir lehnen jegliche Massenvernichtungswaffen ab und sprechen uns entschieden dagegen aus, dass diese in Rheinland-Pfalz erforscht, gebaut, getestet oder gelagert werden.
+
Der bestehende Absatz "[[RP:Wahlprogramm#S.C3.A4kularisierung_der_Bildung|Säkularisierung der Bildung]]" im Wahlprogramm wird folgendermaßen neu gefasst:
Öffentliche Bildungseinrichtungen müssen weltanschaulich und religiös neutral sein. Der bisher im Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll deswegen gestrichen werden. Staatlich finanzierte oder teilfinanzierte Schulen müssen bekenntnisfrei sein. Religions- und Ethikunterricht werden in diesen Schulen nicht mehr angeboten. Stattdessen sind ethische Fragestellungen fächerübergreifend zu behandeln. +
Der Landesparteitag möge beschließen,
das Kapitel "Trennung von Staat und Religion" um folgenden Abschnitt zu erweitern:
'''Aufhebung des Reichskonkordats'''
Wir sprechen uns für eine konsequente Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften aus. Hierzu wollen wir das [http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat Reichskonkordat] von 1933 zwischen dem NS-Regime und der katholischen Kirche aufgekündigen, da darin Privilegien für die katholische Kirche formuliert wurden, die unserem Verständnis von einem säkularen Staat widersprechen und die Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften zulassen. Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Das Gleichberechtigungsgebot ist einzuhalten.
Die Aufhebung des Konkordats ebnet den Weg für Reformen.
* rechtliche Gleichsetzung des Beichtgeheimnises mit der ärztlichen Schweigepflicht
* Religionsgemeinschaften sind als gemeinnützige Vereine freier in ihrem Handeln.
* Kirchliche Trauungen sollen auch unabhängig von der Zivilehe möglich sein." +
Das Kapitel "[[RP:Wahlprogramm#Hochschulfinanzierung_und_Nachwuchsf.C3.B6rderung|Hochschulfinanzierung und Nachwuchsförderung]]" wird aus dem Wahlprogramm gestrichen. +
In das Landeswahlprogramm wird im Abschnitt "Für ein selbstbestimmtes Leben" folgender Unterabschnitt eingefügt:
'''Recht auf körperliche Unversehrtheit'''
Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung muss Vorrang vor dem Recht der Eltern auf Erziehungs- und Religionsfreiheit haben.
Aus diesem Grund lehnen wir nicht medizinisch notwendige und nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen erfolgenden Eingriffe an den Genitalien und in die sexuelle Identität ab.
Dies sind insbesondere
* alle Formen der Beschneidung aus religiösen, kulturellen, sozialen oder prophylaktischen Gründen,
* alle auf gesellschaftlichen Zwang erfolgenden Schönheitsoperationen,
* das Geschlecht festlegende Maßnahmen bei Intersexuellen sowie
* rein kosmetische Korrekturen angeborener Fehlbildungen.
Den am 12.12.2012 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html § 1631 d BGB] (sogenanntes "Beschneidungsgesetz") soll wieder gestrichen werden. +
Der Inhalt des Kapitels [[RP:Wahlprogramm#Sozialpolitik|Sozialpolitik]] des Landeswahlprogramms wird folgendermaßen neu gefasst:
Der Grad an individueller Freiheit ist in unserer derzeitigen Gesellschaft in einem hohen Maß mit dem Besitz von Geld verknüpft. Geld entscheidet, welche Kindergärten und Schulen man besuchen kann, welche Behandlungsmethoden das Gesundheitssystem bietet, welche Absicherung man im Falle von Arbeitslosigkeit besitzt und nicht zuletzt, welche Lebensumstände einen Menschen im Alter erwarten. Auch das Maß an zur Verfügung stehender Freizeit und wie man diese Freizeit nutzen kann, hängt individuell vom Vermögen ab.
Aus diesem Grund nimmt Geld und vor allem dessen Beschaffung eine zentrale Rolle in unserem Alltag ein. Die Angst vor Arbeitslosigkeit und dem darauf folgenden sozialen Abstieg sorgt dafür, dass Existenz- und Zukunftsängste unsere gesamte Gesellschaft stark belasten. Diese Ängste werden außerdem immer häufiger ausgenutzt um Menschen in Beschäftigungsverhältnisse zu zwingen, die nicht ausreichend vergütet werden und zudem fragwürdige Arbeitsbedingungen bereithalten.
Wir fordern daher ein Sozialsystem, das Menschen diese Ängste nimmt und ihnen damit ermöglicht, sich aus freien Stücken und gemäß ihrer Interessen und Fähigkeiten eine Beschäftigung zu suchen. Die Abwägung, ob man eine Arbeit gewerbsmäßig (materieller Lohn) oder ehrenamtlich (emotionaler Lohn) übernimmt, soll jedem Menschen freigestellt sein.
Jeder Mensch hat das Recht auf eine gesicherte Existenz sowie auf Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dies hat das Sozialsystem bedingungslos sicher zu stellen.
=== Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ===
Als vielversprechendste Lösung für dieses Problem sehen wir ein bundesweites oder gar EU-weites bedingungsloses Grundeinkommen an. Hierbei wird jedem Menschen der gleiche monatliche Grundbetrag ausgezahlt. Einnahmen durch Erwerbsarbeit kommen hinzu und werden nicht mit dem BGE verrechnet.
Dafür entfallen Steuerfreibeträge auf Einkommen, staatliche Transferleistungen (ALG II, BAföG, Kindergeld, Grundsicherung im Alter etc.) sowie die damit zusammenhängenden Bedarfsprüfungen. Hierdurch wird der Verwaltungsapparat in hohem Maße reduziert, was einerseits Kosten senkt und andererseits die Abhängigkeit der Bedürftigen vom Gutdünken der Sachbearbeiter beendet.
Zwei entscheidende Punkte bei der Einführung des Grundeinkommens sind dessen Höhe und Finanzierung. Hierzu gibt es bereits mehrere realistische Modelle, wobei wir uns bewusst nicht auf eines festlegen. Wir wollen vielmehr dazu beitragen, die Diskussion über das Grundeinkommen in die Gesellschaft zu tragen, um ein breites Bewusstsein für dessen Wert zu schaffen. Ob es eingeführt werden soll, muss über einen Volksentscheid ermittelt werden. Ebenso sollen Höhe und Finanzierungsmodell nicht von der Politik, sondern von den Bürgern selbst festgelegt werden.
Im Wahlprogramm im Kapitel Bildung im Abschnitt Grundsätze soll am Ende des Unterabschnittes Bildung in Deutschland folgender Text eingefügt werden:
Ausgehend von der Tatsache, daß die Lehrerkräfte die wirkmächtigsten Akteure im System Schule sind, wollen wir dass die Eignung für ein Lehramtsstudium durch ein unverbindliches eignungsdiagnostisches Verfahren vor Beginn des Studiums festgestellt wird. +
Die Kapitel [[RP:Wahlprogramm#Flugverkehrsbelastungen_minimieren|Flugverkehrsbelastung minimieren]] und [[RP:Wahlprogramm#Ma.C3.9Fnahmen_zur_L.C3.A4rm-_und_Ersch.C3.BCtterungsvermeidung_im_Bahnverkehr|Maßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsvermeidung im Bahnverkehr]] des Landeswahlprogramms werden als Unterpunkte in das Umweltkapitel zwischen die
Abschnitte [[RP:Wahlprogramm#Umweltgerechte_Mobilit.C3.A4t|Umweltgerechte Mobilität]] und [[RP:Wahlprogramm#Lichtverschmutzung|Lichtverschmutzung]] verschoben. +
Der Landesparteitag möge beschließen,
sofern der Antrag "Recht auf körperliche Unversehrtheit" angenommen wurde, diesen Abschnitt zu ersetzen durch oder sofern genannter Antrag nicht angenommen wurde als neuen Unterabschnitt "Recht auf körperliche Unversehrtheit" in das Grundsatzprogramm des Landesverband Rheinland-Pfalz in den Abschnitt "Voraussetzungen für eine Gemeinschaft freier und gleicher Menschen" folgenden Text einzufügen:
Mit unserem Bekenntnis zu unveräußerlichen Grund- und Menschenrechten verteidigen wir die Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Wahl und Ausübung einer Religion des Individuums und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die Rechte Einzelner endet dort, wo die Freiheitsrechte anderer, auch noch unmündiger Personen, eingeschränkt werden.
Aus diesem Grund lehnen wir alle nicht aus medizinischer Notwendigkeit oder nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen erfolgenden Eingriffe an den Genitalien und in die sexuelle Identität von Kindern und Erwachsenen ab. Dies sind insbesondere alle Formen der Beschneidung von Jungen aus religiösen, kulturellen, sozialen oder prophylaktischen Gründen, alle anderen Formen der männlichen Genitalverstümmelung und alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung. Weiter lehnen wir alle nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen und alle auf gesellschaftlichen Zwang erfolgenden Schönheitsoperationen an den Genitalien ab, sowie das Geschlecht festlegende Maßnahmen bei Intersexuellen und Korrekturen angeborener Fehlbildungen, wenn sie rein kosmetischer Natur sind.
Den am 12.12.2012 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen § 1631 d BGB (sogenanntes "Beschneidungsgesetz") wollen wir wieder streichen. +
Der Landesparteitag beschließt
Der Absatz §4.2 (2) der Landessatzung wird wie folgt ersetzt:
Bisherige Version:
(2) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens fünf Piraten zusammen:
* Vorstandsvorsitzender
* Stellvertretender Vorsitzender
* Schatzmeister
* Generalsekretär
* Politischer Geschäftsführer
Neue Version:
(2) Der Landesvorstand setzt sich aus sieben Piraten zusammen:
* Dem Vorstandsvorsitzenden,
* dem Stellvertretenden Vorsitzenden,
* dem Schatzmeister,
* dem Generalsekretär,
* dem Politischen Geschäftsführer
* sowie zwei Beisitzern.
Der Absatz §4.2 (2a) wird gestrichen. +
Der §1 der Satzung mit dem Titel "Name, Sitz und Betätigungsbereich" wird durch einen weiteren Absatz ergänzt mit dem Inhalt: "Die Piratenpartei Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz wird ins Vereinsregister eingetragen" ergänzt.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird die Eintragung als rechtsfähiger Verein beim Registergericht beantragt. Bei zuständigen Finanzamt wird die Bestätigung eingeholt, dass die Satzung den Anforderungen für die Eintragung entspricht und es wird ein Freistellungsbescheid beantragt und beim Registergericht eingereicht. +
Der Beschluss 2013.5/003 der SDMV-Abstimmung vom 09.10.2013 wird für ungültig erklärt<s>, weil er auf einem unzulässigen Antrag beruht</s>. Er erfordert eine Änderung der Satzung und die kann bei einer SDMV nicht beschlossen werden. +
'''1. Änderungen der Satzung'''
Die LMV möge beschließen, die Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern (alle Verweise beziehen sich auf die Satzung):
* § 5.2a Abs. 3 S. 2: Die Zahl "5" wird durch die Zahl "3" ersetzt. Die Stelle in der geänderten Fassung lautet demnach: "''Eine Urne kann an Abstimmungen teilnehmen, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Piraten sich für diese Urne akkreditieren lassen.''"
* § 5.2a Abs. 3 S. 3: Die Zahl "5" wird durch die Zahl "3" ersetzt. Die Stelle in der geänderten Fassung lautet demnach: "''Die Urne ist bei einer Abstimmung beschlussfähig, wenn mindestens 3 Piraten dort abstimmen.''"
'''2. Änderungen der SDMV-GO'''
Die LMV möge beschließen, die Geschäftsordnung für die ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV) des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern (alle Verweise beziehen sich auf die SDMV-GO):
* § 3.4 Nr. 2: Die Zahl "5" wird durch die Zahl "3" ersetzt. Die geänderte Stelle lautet demnach: "''[...] weniger als 3 der dort angemeldeten Piraten ihre Stimme abgegeben haben oder [...]''".
* § 3.2 Abs. 2 S. 1: Die Zahl "5" wird durch die Zahl "3" ersetzt. Die geänderte Stelle lautet demnach "''Ist abzusehen, dass an einer Urne am Tag der Abstimmung nur ein Abstimmungshelfer oder weniger als 3 stimmberechtigte Piraten zur Verfügung stehen werden, so kann sich diese Urne einer anderen Urne anschließen.''"
* § 4.2 Abs. 3 S. 2: Das Wort "Pirat" wird durch das Wort "Landesverband" ausgetauscht. Der geänderte Satz lautet demnach "''Hierfür anfallende Kosten trägt der Landesverband.''"
'''3. Sonstige Änderungen der SDMV-GO'''
Die LMV möge beschließen, die Geschäftsordnung für die ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV) des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern (alle Verweise beziehen sich auf die SDMV-GO):
* § 1 Stichpunkt 4: Das Wort "Synonym" ist inhaltlich falsch, es bezeichnet das genaue Gegenteil. Es wird durch das Wort "Homonym" ausgetauscht. Die geänderte Begriffsbestimmung des Begriffs "Urne" lautet demnach "''Homonym sowohl für das Gefäß, in dem die ausgefüllten Stimmzettel gesammelt werden, als auch für den Ort, an dem eine Abstimmung möglich ist.''"
* § 3.1 Abs. 1: Hinter dem Wort "Recht" wird ein Komma eingefügt. Die geänderte Stelle lautet demnach "''haben das Recht, Urnen zu gründen.''"