Attribut:Antrag
Dies ist eine Eigenschaft des Typs Text.
L
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt:
"* Scientology"
aufzunehmen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt:
"* Nationaldemokratische Partei Deutschlands"
aufzunehmen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt:
"* Alternative für Deutschland"
aufzunehmen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt:
"* Die Freiheit"
aufzunehmen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" die Punkte:
"
* Pro Deutschland
* Pro NRW
* Pro Köln"
aufzunehmen. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §4 Absatz 3 der Strukturordnung die Textpasage:
" Arbeitskreis, Arbeitsgruppe und Projektgruppe"
zu streichen. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §6 Absatz 1 Punkt C der Strukturordnung zwischen "sie" und "sich" den Text
"ein Arbeitskreis, eine Arbeitsgruppe oder eine Projektgruppe ist und "
einzufügen. +
Der Landesparteitag möge beschließen §2 Absatz 2 Punkt B der Strukturordnung in:
"b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,"
sowie §4 Absatz 3 der Strukturordnung das Satzenden nach "zu jeder Zeit" in:
" eine Möglichkeit, sie zu kontaktieren."
und §6 Absatz 1 Punkt C der Strukturordnung in:
"c) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot (Strukturordnung §2) verstößt,"
zu ändern. +
Der Landesparteitag möge beschließen im ersten Satz von §3 Absatz 2 der Strukturordnung den Text:
"Mitglieder des Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden"
in:
" der Gründungsmitglieder NRW-Pirat sein"
zu ändern. +
Der Landesparteitag möge beschließen im ersten Satz von §3 Absatz 2 der Strukturordnung das Wort:
"Zur" durch "Bei" sowie "müssen mindestens drei" durch "muss mindestens eines" zu ersetzen.
Des weiteren in §6 Absatz 1 Punkt B der Strukturodnung den Text:
"weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind,"
durch:
"weniger als eines der Mitglieder NRW-Pirat ist,"
zu ersetzten. +
Der Landesparteitag möge beschließen den ersten Satz von §3 Absatz 2 der Strukturordnung in:
"Eine Organisationseinheit braucht mindestens drei Gründungsmitglieder, wobei mindestens eines NRW-Pirat sein muss."
zu ändern sowie in §6 Absatz 1 Punkt B der Strukturodnung den Text:
"ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind,"
durch:
"Personen Mitglied sind oder keiner davon NRW-Pirat ist,"
zu ersetzten. +
Der Landesparteitag möge beschließen an §2 Absatz 2 den folgenden Satz anzuhängen:
"Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand ansonsten der Landesvorstand." +
Der Landesparteitag möge beschließen an §2 Absatz 2 bei Annahme von SÄA073 den folgenden Satz anzuhängen:
"Ist eine Entscheidung durch diese Stellen nicht innerhalb eines halben Jahres erfolgt, entscheidet der Landesvorstand." +
Der Landesparteitag möge beschließen in §2 Absatz 2 bei Annahme von SÄA073 im dort hinzugefügten Satz den Text:
"der Landesvorstand"
durch:
"von der Mitgliederversammlung des betroffenen Gebietes damit beauftragte Büropiraten."
zu ersetzen. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §2 Absatz 2 bei Annahme von SÄA073 im dort hinzugefügten Satz den Text:
"der Landesvorstand"
durch:
Modul A: "die Mitgliederversammlung des betroffenen Gebietes"
und
Modul B: "oder von der Mitgliederversammlung damit beauftragte Büropiraten"
zu ersetzen.
Die Module sollen nacheinander abgestimmt werden. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §2 Absatz 2 der Strukturordnung bei Annahme SÄA075 oder SÄA076 jeweils in Kombination mit SÄA074 in dem Satz der in SÄA074 hinzugefügt wurde den Text:
"Ist"
durch:
"Hat die Mitgliederversammlung keine solche Beauftragung ausgesprochen oder ist"
zu ersetzen. +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Finanzordnung des Landesverbandes NRW den folgenden § hinzuzufügen:
§7 Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist an den Landesverband zu entrichten. +
Der Landesparteitag möge beschließen §8 Absatz 3 der Satzung zu streichen und die folgenden Absätze entsprechend neu zu nummerrieren. +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt:
"* Die Rechte"
aufzunehmen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern SÄA003 angenommen wurde, in dem in SÄA003 angehängten Punkt in §4 Absatz 3 der Finanzordnung vor dem Wort "beteiligt" den folgednen Text einzufügen:
"direkt " +