Attribut:Zusammenfassung
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B
Einzelne Vorstandsmitglieder sollen vom Parteitag bei Ausfall durch Nachwahl ersetzt oder auch abgewählt werden können +
Es wird beantragt in der Satzung des Bundes den §9a Abs. 1 zu ändern. +
Schaffung eines Quorums von 5 Piraten für SÄA / PÄA +
Das Mindestalter für den Beitritt bei der Piraten Partei Deutschland soll von 16 Jahren auf 14 Jahre abgesenkt werden. +
altersunabhängig Mitgliedschaft in der Piratenpartei +
An den Anfang der Satzung wird eine Präambel in Form einer Unvereinbarkeitserklärung angefügt. Menschenverachtendes Gedankengut und Mitgliedschaft bei den Piraten sind unvereinbar miteinander. +
Unvereinbarkeitserklärung angefügt. Rassismus und Relativierung faschistischer Gewalt und Mitgliedschaft bei den Piraten sind miteinander unvereinbar. +
Die früheren Transparenzregelungen zu Verträgen zwischen Partei und Dritten werden wiederhergestellt. +
Ergänzung § 4 der Finanzordnung bezüglich Einheitlichkeit der Buchführung durch einen eigenen Absatz +
Laut Parteiengesetz darf nur der Parteitag die Satzung ändern +
PartG, Parteienfinanzierung, Auszahlung der staatlichen Mittel +
Mitgliederbefragung sowie Mitgliederentscheid sind probate Mittel zur innerparteilichen Basisdemokratie. Wir werben dafür, jedoch haben wir diese Instrumente im Gegensatz zu anderen Parteien nicht in unserer Satzung verankert. +
Um Mitglieder, die dauerhaft keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen, aus der Mitgliederdatenbank entfernen zu können, soll der Tatbestand der Streichung von Mitgliedern in die Satzung aufgenommen werden. +
Den ermäßigten Beitrag auf 1/4 des regulären Beitrages festsetzen. +
Es wird ein allgemeiner Informationsanspruch gegenüber der Partei analog zu Informationsfreiheitsgesetzen und -satzungen in Gebietskörperschaften geschaffen. +
Vorständen der Piratenpartei ist es nicht gestattet, sich in ihrer Funktion als Vorstände zu Personen zu äußern. +
Feste Beitragstaffeln bei Wahrung des Datenschutzes +
Die bisher mehrdeutigen Bestimmungen für Ämterkumulation werden hiermit eindeutig definiert. +
Parteiamts- und Mandatsträger anderer Parteien am kurzfristigen Parteiübertritt hindern. +
Möglichkeit freigewordenen Vorstandsposten nachzuwählen und ggf. Vorstände von ihrem Posten abzuwählen +