Attribut:Beschreibung

Unterhalb werden 20 Seiten angezeigt, auf denen für dieses Attribut ein Datenwert gespeichert wurde.
L
Der Punkt ist in sich nicht ganz schlüssig, es gibt inhaltliche Sprünge. Weiterhin sind die Vorgaben der Barrierefreiheit aktuell schon verpflichtend umzusetzen.  +
Der Punkt ist in sich nicht ganz schlüssig, es gibt inhaltliche Sprünge. Weiterhin sind die Vorgaben der Barrierefreiheit aktuell schon verpflichtend umzusetzen.  +
Die Vorgabe für den Start und Flug von Drohnen ist aktuell genau vorgegeben  +
Dieser Punkt ist sehr umfangreich und sicherlich auch immer noch aktuell, es gehört aber nicht mehr zu unseren Kernthemen und haben aktuell keine Piraten die eine genaue fachliche Beurteilung vornehmen können.  +
Straffung des Wahlprogramms Welche Hürden gesenkt werden sollen, ist nicht näher beschrieben, so dass diese Aussage schon in 8.3 Mehr Einwohnerbeteiligung in die Landesverfassung enthalten ist: :* politische Partizipationsmöglichkeiten von Einwohnern und Einwohnerinnen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene zu erhöhen.  +
Straffung des Wahlprogramms Warum fordern wir das, was ist schlecht daran? Das Wahlprogramm sollte verständlich sein, sonst verliert sich die Lust am Lesen.  +
Straffung des Wahlprogramms Auch unverständlich für Lesende und damit uninteressant  +
IM Reul hat 2019 einen Beauftragten-Stelle geschaffen, die ist aber dem Ministerium unterstellt.  +
Kameras im ÖPNV tragen häufig erheblich zum Sicherheitsgefühl bei, auch wenn sie Taten nicht verhindern können. Überdies handelt es sich um Einrichtungen der Gemeinschaft, deren deren Überwachung toleriert wird zB. mit Hinblick auf mutwillige Zerstörung. Mit dieser Forderung stoßen wir oft auf Unverständnis. Kameras schützen zwar nicht, Videos können aber zur Aufklärung von Straftaten beitragen. In 8.18.3 "Videoüberwachung Grenzen setzen - Besondere Eigenschaften Kontrollieren und dokumentieren" sprechen wir uns allgemein gegen Videoüberwachung aus.  +
Im Dezember wurde ein Versammlungsgesetzt im Landtag beschlossen.  +
Der LDI ist personell in den letzten Jahren zu sehr gut ausgestattet worden. Er stellt seine Arbeit im Ausschuss vor und im Plenum können die MdL dazu debatieren.  +
Wenn wir die finanzielle Ausstattung verbessern, dann könnten manche Omdubsfälle oder Gerichtsverfahren vermieden werden. Es mangelt in den meisten Fällen an der Kommunikation, die durch einen höheren Personalschlüssel besser gestaltet werden könnte.  +
Aus verschiedenen Gründen können manche Menschen nicht an den Sitzungen der Ausschüsse und des Rates teilnehmen. Sie haben Kinder daheim, zu pflegende Angehörige, sind nicht mobil oder leisten andere Care-Arbeit oder bestreiten den Haushalt. Ihnen bleibt so der direkte Zugang zur Sitzung verwehrt, sie "verpassen" den Diskussionsverlauf und ihnen bleibt meist nur das Ergebnisprotokoll einige Wochen später. Es handelt sich dabei jedoch nicht, wie auf anderer Ebene, um abstrakte und komplexe Gesetzesinitiativen, sondern häufig um konkrete Maßnahmen mit niedriger Betroffenheitsschwelle. Aus Gründen der Steigerung von Transparenz sollte es daher per Gesetz ermöglicht werden, das Streaming von Sitzungen durchzuführen.  +
Die Forderung findet sich bereits in Punkt 6.2 "Ausländerwahlrecht auch auf Landesebene" wieder und ist daher redundant. Der Punkt 6.2 konkretisiert die Forderung und ist daher der weitergehende Punkt.  +
Aktuell gibt es noch keine Verpflichtung internationale Vorbereitungsklassen (IVK) an jeder Schule einzuführen. Dies ist aber für eine gelingende Integration von Zugewanderten unabdingbar und legt den Grundstein für Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit. Kinder aus zugewanderten Familien oder Familien mit Migrationshintergrund werden stand jetzt an vielen Schulen in die normalen Regelklassen gesetzt und sollen dort - ohne beispielsweise alphabetisiert zu sein - am Regelunterricht teilnehmen. Dass dies nicht gelingen kann, steht außer Frage. Eine einzelne Lehrkraft kann parallel neben dem Regelunterricht nicht noch die individuelle Förderung einzelner (um beim Beispiel zu bleiben) nicht alphabetisierter Schüler:innengruppen vornehmen. Dies führt dazu, dass Lernende, die im Heimatland z.B. von einem Gymnasium kommen, keinen Anschluss in ihrer neuen Klasse finden, das Niveau der Schulform nicht halten können und nach unten durchgereicht werden. So wird vielen Schüler:innen trotz bester schulischer Voraussetzungen eine akademische Laufbahn in Deutschland verbaut. Eine Möglichkeit, welche bereits an manchen Schulen umgesetzt wird, erfahrungsgemäß aber vor allem an Schulen der Sekundarstufe 1, ist der Start in die schulische Laufbahn über die internationalen Vorbereitungsklassen. Dort werden die Schüler:innen gezielt in den Kernfächern unterrichtet und schnellstmöglich auf ein Sprachniveau gebracht, welches die Teilnahme am Regelunterricht ermöglicht. Da es diese IVKs aber nicht verpflichtend an allen Schulen gibt, sieht die Realität so aus, dass Schüler:innen, die eigentlich eine Gymnasialempfehlung hatten, an der Hauptschule angesiedelt werden, weil das entsprechende Gymnasium keine adäquaten Integrations- und Fördermöglichkeiten für diese Schüler:innen bietet. Statistisch ist es erwiesen, dass der Aufstieg von Menschen mit Hauptschulabschluss in eine akademische Laufbahn sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich ist. Umso enttäuschender ist es, dass diesen Schüler:innen, die nachweislich das Niveau hätten, in eine akademische Laufbahn zu starten, der Weg systematisch so erschwert wird. Vor dem Hintergrund, dass bereits heute von 18 Mio. Einwohner:innen NRWs etwa 1/3 also ca. 6 Mio. Menschen einen Migrationshintergrund aufweisen, ist die verpflichtende Einführung von IVKs an allen Schulformen und dies mit adäquater personeller (denn wir sprechen gerade bei den Geflüchteten ja auch von Kindern mit traumatischen Vorbelastungen) und räumlicher Ausstattung nicht nur unabdingbar, sondern schon lange überfällig.  
Einige Arten des Crowdfunding eignen sich auch für den kommunalen Bereich. Gerade wenn Kommunen beispielsweise notwendige Eigenanteile für Fördermittel nicht aus eigener Kraft aufbringen können oder für gewisse Projekte kein Geld in den kommunalen Haushalten ist. Die Spendenbereitschaft gerade bei sozialen Projekten ist regelmäßig hoch. Jedoch bietet diese Art des Crowdfunding einige rechtliche Fallstricke, weshalb Kommunalverwaltungen sich, auch aufgrund der meist schlechten Personalsituation, nicht an das Thema herantrauen. Sie sollten daher in diesen Belangen beraten werden.  +
Die UN Kinderrechtskonvention wurde 1989 beschlossen. Der Wert 27 ist noch Stand 2016.  +
Bereits seit vielen Jahren bleiben jedes Jahr viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Gerade die Handwerksbetriebe beklagen fehlenden Nachwuchs und große Lücken hinsichtlich der Vorerfahrungen der Bewerber:innen. Während inzwischen viele Betriebe (auch Handwerksbetriebe) die allgemeine Hochschulreife oder zumindest die Fachhochschulreife als Voraussetzung für die Vergabe eines Jobs oder einer Ausbildung setzen, wurde das Schulsystem dem Wandel gegenüber noch nicht angepasst. An den wenigstens Gymnasien ist das Fach Technik überhaupt wählbar und das obwohl später potentiell vermehrt ebensolche Bewerber:innen gefragt sind. Auch hat sich das Handwerk an sich durch den technischen Fortschritt stark gewandelt. Viele Prozesse laufen automatisiert ab und auch die digitale Technik zieht selbst in kleinen Handwerksbetrieben immer mehr in den Fertigungsprozess ein. Eine entsprechende Vorbildung und entsprechende Vorkenntnisse, welche nur durch die allgemeinbildenden Schulen gelehrt werden können, sind also unabdingbar, um die Zukunft des Handwerks und die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten der Schüler:innen zu sichern.  +
Grund: alt und das merkt mensch auch  +