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L
Die Versammlung möge beschließen an geeigneter Stelle des Wahlprogramm für das Jahr 2022 folgenden Text einzufügen:
"Die Piratenpartei NRW setzt sich für die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen auf 14 Jahren ein. Das passive Wahlrecht bleibt auch weiterhin bei 18 Jahren. Für den Altersbereich von 14 - 16 Jahren besteht eine Verpflichtung zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis und eine Briefwahl ist ausgeschlossen. Durch diese Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass Jugendliche auf Eigeninitiative an der Wahl teilnehmen. +
Wir können davon ausgehen, dass zukünftig immer mehr Informatiksysteme (z.B. das Internet) im Verborgenen arbeiten, sodass von den Betroffenen nicht erkannt wird, dass hinter einem Phänomen die programmgesteuerte Aktion eines Informatiksystems steckt. Neben gewünschten und erwartbaren Funktionen und Ergebnissen treten auch Phänomene auf, die oft unerklärlich bleiben oder zunächst unverständlich sind. Beispiele dafür sind gezielte Platzierung von Werbung mithilfe von Cookies oder die Verbreitung von Fake News in sozialen Medien durch Chatbots.
In der Grundschule ist die Hauptaufgabe, die Fähigkeiten, Interessen und Neigungen von Kindern aufzugreifen und sie mit den Anforderungen fachlichen und fachübergreifenden Lernens zu verbinden. Eine bewusste Teilnahme am Leben in unserer Gesellschaft, aber auch die konstruktive Mitgestaltung der Lebenswelt, setzen zunehmend informatische Kompetenzen voraus
Zur Teilhabe in der digitalen Welt müssen alle Schülerinnen und Schüler über informatisches Grundwissen verfügen.
Daher müssen in der Primarstufe verbindliche Angebote einer informatischen Allgemeinbildung verankert werden.
Für die Sekundarstufe I ud II muss Informatik im Lernbereich Naturwissenschaften verpflichtendes Unterrichtsfach werden. Erforderlich ist hier im Lehrplan die reflektierte Nutzung von Informatiksystemen zu favorisieren. Ein grundlegendes Verständnis der Funktionalitäten, gibt Einblick in die Wirkungsweisen digitaler Medien und macht deutlich, welchen spezifischen Beitrag Informatiksysteme gegenüber anderen Medien leisten können. Somit trägt die informatische Bildung wesentlich zu einer zeitgemäßen digitalen Bildung bei.
Aus Sicht der Piraten ist die von der Landesregierung vorgenommene Einführung eines Kernlehrplan zu begrüßen, aber weiterhin bleibt die Stundenvorgabe für das Fach Informatik deutlich hinter dem Bedarf. Der Stellenwert der Informatik muss aus unserer Sicht deutlich angehoben werden. +
Wir stehen für eine Politik, welche die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden sowie den Zwang zu geschlechtseindeutigen Vornamen ablehnen.
Positiv sehen wir Piraten, dass das Gesetz
zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Mai 2021 eingeführt wurde und somit auch in NRW nach § 1631 e BGB Gültigkeit hat.
Kinder und Jugendliche können derzeit mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung den Namen und Personenstand ändern. Wir fordern, dass Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres eigenständig über die Änderung entscheiden dürfen. Dies entspricht zum einen der zunehmenden Entscheidungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, z. B. bei der Wahl der Konfession bzw. Religion, zugetraut wird. Zum anderen ist die Berücksichtigung des Willens von Kindern und Jugendlichen sowie deren Diskriminierungsschutz aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention eindeutig geboten.
Das Transsexuellengesetz (TSG) ist ein Bundesgesetz und es unterliegt der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Viele Verfahren nach TSG laufen über Prozesskostenhilfe (PKH). Je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen wird diese bisher mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt.
Wir setzen uns dafür ein, dass Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr den Antrag ohne Erziehungsberechtigte und Vormundschaft durchführen können. Wir fordern weiterhin, dass bei allen Verfahren nach dem TSG die Verfahrenskostenbeihilfe als Hilfe gewährt wird, unabhänging vom Einkommen oder Vermögen. +
Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ist zu ermöglichen. Eine historisch gewachsene, strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab. +
Homophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Abneigungen gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen.
Wir setzen uns für die Unterstützung von Initiativen auf Landesebene ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung mit Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken.
Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen. +
Vielfach sind Kinder, Jugendliche und junge Menschen von Armut bedroht. Schlechte finanzielle Verhältnisse in Familien verhindern auch den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe. Die bisherige Ausgestaltung der Transferleistungen ist zum einen zu niedrig, zum anderen durch den Verwaltungsaufwand nicht niederschwellig genug. So erreicht das Geld nicht jeden Anspruchsberechtigten.
Wir setzen uns daher für eine auskömmliche Kindergrundsicherung als Brückentechnologie hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommens ein.
Die Kindergrundsicherung wird an jedes Kind, jungen Menschen und Menschen über 18 in Ausbildung gezahlt. Um sie sozial gerecht bzw. entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie mit steigendem elterlichen Einkommen langsam abgeschmolzen werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien einen Mindestbetrag von 330 Euro, der der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus.
Bisherige pauschal bemessene Transferleistungen werden ersetzt. Für Sonder- oder Mehrbedarfe im Falle behinderter oder kranker Kinder oder bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein.
Aktuell würden wir die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums in Höhe von 695 Euro monatlich als Kindergrundsicherungsbedarf ansetzen.
In einem ersten Schritt wird es erforderlich sein die Transferleistungen im Rahmen des Bürokratieabbau zu vereinfachen. Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Gelder aus dem Paket Bildung und Teilhabe, BAföG, Kinderwohngeld, Sozialgeld, Unterhaltsvorschuss, etc. müssen in einer Behörde wohnortnah zu beantragen sein.
Im Hinblick auf die Verpflichtung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) Anträge auch online stellen zu können, setzen wir uns für einen geeignete Plattform für Familienleistungen in NRW ein, die besonders niederschwellig nutzbar ist.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung erkannt, dass Familien stärker gefördert und finanziell besser ausgestattet werden müssen, jedoch reichen die bisherigen Änderungen bei weitem nicht. Wir werden uns dafür einsetzen, dass NRW ein klares Zeichen für die Einführung der Kindergrundsicherung abgeben wird.
Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen und Ethik, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Die Vermittlung von religiösen und politischen Inhalten führt dagegen häufig zur Intoleranz gegenüber Andersdenkenden.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht in NRW, an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen, durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen.
Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Heute gibt es sie nur noch in NRW und in Niedersachsen. Etwa 30 Prozent der 2.713 öffentlichen Grundschulen in NRW sind staatliche Bekenntnisschulen - 90 Prozent davon katholisch.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen unterstützt und gefördert wird und geeignete Initiativen vom Land NRW finanziert werden.
Knapp 200 der 5800 weiterführenden Schulen befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Es muss sichergestellt sein, dass Schulen in öffentlicher Trägerschaft bestehen bleiben können, wenn diese sich in Nachbarschaft zu Schulen in kirchlicher Trägerschaft befinden. Wir fordern, dass die Anzahl der aufzunehmenden Lernenden pro Jahrgang die Zahl von 50% gegenüber den öffentlichen Schulträgern nicht übersteigt.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Artikel 7 der Verfassung NRW geändert wird. Die bisherige Passage: "Ehrfurcht vor Gott" soll gestrichen werden. +
Wir unterstützen ein möglichst langes, gemeinsames Lernen. Alle Lernenden sollen ihre Schullaufbahn individuell planen und absolvieren können. Das bedeutet insbesondere binnendifferenziert, mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Methoden zu lernen.
Allen weiterführenden Schulen wird die Möglichkeit gegeben, jahrgangshomogene Klassenverbände aufzulösen und zum Beispiel durch ein flexibles Kurssystem zu ersetzen, das zahlreiche Probleme der existierenden Klasseneinteilung löst: Lernende werden nicht mehr über- oder unterfordert oder zum Überspringen von Klassen genötigt, sondern können Kurse wählen, die ihrem individuellen Fortschritt entsprechen. Eine erzwungene Unterteilung in verschiedene Schulstufen findet nicht mehr statt.
Wir fordern, die Möglichkeit zu schaffen, dass integrierten Sekundarschulen auch eigene gymnasiale Oberstufen einrichten können.
Wir setzen uns außerdem für die Ausweitung der Schulsozialarbeit auf alle Schulformen ein, damit die Schüler jederzeit auf individuelle Begleitung und Beratung zurückgreifen können.
Ziffernnoten und sogenannte Kopfnoten lehnen wir ab. Bewertungen sollen den Lernenden vorrangig als Rückmeldung über ihre Bildungsfortschritte dienen und nicht der interpersonellen Vergleichbarkeit. +
Die aktuelle Notlage bei den Blutkonserven, bedingt durch die Coronapandemie, führt bei den Verantwortlichen zum Umdenken. Ärzteverband, RKI und Paul Ehrlich Institut haben sich nun für die Blutspende von MSM ausgesprochen.
Trotzdem fordern wir auch weiterhin eine grundsätzliche Zulassung zur Blutspende von:
*MSM (Männern, die Sex mit Männern haben),
*weiblichen und männlichen Sexarbeitern
*sowie Drogenkonsumenten die Drogen intravenös (i.v.) anwenden oder schnupfen.
Sie dürfen durch keinerlei Fristen, die länger sind als jene für “ungeschützten Sex” praktizierende, heterosexuelle Männer, (also 4 Monate), von der Blutspende ausgeschlossen werden.
Wir setzen uns für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes ein. +
Das Wahlprogramm 2017 der Piraten NRW wird übernommen. Bereits beschlossene Wahlprogrammanträge bleiben hiervon unberührt und ergänzen das Programm weiterhin. +
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle folgenden Text einzutragen:
Im Gesundheitssystem ist das Spannungsfeld zwischen Sinnhaftigkeit, der Notwendigkeit von Datenaustausch und Vernetzung und dem notwendigen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowie der ärztlichen Schweigepflicht äußerst sensibel.
Wir wollen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens die konsequente Umsetzung zugunsten der Patienten und nicht der Gesundheitswirtschaft. Ein Austausch von Krankendaten zwischen behandelnden Ärzten ist oft im Interesse des Patienten, da Fehlbehandlungen und Fehlmedikamentierungen verhindert werden können. Auch moderne Behandlungsverfahren sind auf den Datenaustausch angewiesen, wenn z.B. ein Arzt einen OP-Roboter in einem anderen Raum, Gebäude oder Ort bedient.
Wir begrüßen diese technischen Möglichkeiten, die den Patienten zugute kommen.Bei diesem sinnvollen, notwendigen und sich ausweitenden Datenaustausch setzten wir uns für den konsequenten Einsatz von geeigneter Ende zu Ende Verschlüsselungssoftware und wo möglich Anonymisierung der Daten, sofern eine Weitergabe notwendig wird.
Zwar unterstützen wir gut gemachte Gesetze im Bereich e-Health, jedoch ist das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) genau das Gegenteil. Bedenklich finden wir, dass der Gesundheitsminister das Recht der Patienten auf Datensouveränität und informierte Einwilligung nicht ernst nehme. Das Projekt der Nutzung von Gesundheitsdaten sei komplett an der Bevölkerung vorbei geplant und verwirklicht worden.
Wir fordern daher in der Umsetzung des DVG die Nutzung der Daten für wirtschaftliche Zwecke zu untersagen und für die Weitergabe an der Daten für Forschungszwecke eine klare Formvorgabe bei der Einwilligung der Patienten vorzuschreiben. +
Die Versammlung möge beschließen, diesen Antrag an geeigneter Stelle einzufügen:
Bei der Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen in Schule und Elternhaus werden Kompetenzen gefördert, Handlungswissen vermittelt, Verantwortung gefordert und Prävention geleistet.
Dabei treten folgende Lernziele in den Vordergrund:
*sich selbst und andere zu respektieren
*Krankheiten und deren Übertragung bei sich und anderen zu vermeiden
*frühe Schwangerschaften zu vermeiden
*den altersgemäßen Umgang mit der Vielfalt des Medienangebots zu lernen
Die Verantwortung für Erziehung und Bildung wird von Eltern und Schule gemeinsam getragen. Obwohl die Sexualbildung in erster Linie in der Verantwortung des Elternhauses liegt, kommt der Schule im Rahmen des gesetzlichen Auftrages dennoch eine unterstützende Rolle zu: Der Aufklärungsunterricht soll das bereits erworbene Wissen ergänzen und nach den allgemeinen Bildungszielen der Verfassung des Landes vervollständigen. Wir Piraten gehen aber davon aus, dass die Lehrenden nicht zeitgemäß fortgebildet sind im Bereich der Sexualerziehung. Weiter gehen wir davon aus, dass ein Vertrauensverhältnis zum Lehrenden hinderlich in der Sexualerziehung ist. Wir Piraten wollen uns daher dafür einsetzen, dass die Sexualerziehung von anerkannten Beratungseinrichtungen durchgeführt wird. Positiver Nebeneffekt wäre, dass die Kinder und jungen Menschen den ersten Kontakt zur Beratungsstelle haben und somit die Hemmschwelle für zukünftige Kontakte verringert wird. +
Die Versammlung möge beschließen folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen:
Der Zugang zu medizinischen Angeboten ist für Patientinnen und Patienten heute stark abhängig von ihrem Wohnort. So sind in Großstädten je Einwohner deutlich mehr Ärzte angesiedelt als in ländlichen Regionen. Deshalb streben wir PIRATEN eine Bedarfsplanung an, in der jede Abweichung vom Durchschnitt der Versorgungsdichte öffentlich zu begründen ist.
Zur Schließung von Versorgungslücken werden wir uns dafür einsetzen, dass Kommunen das Recht erhalten, hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte im Rahmen eines kommunalen MVZ (medizinisches Versorgungszentrum) anzustellen.
Abgesehen von regionalen Besonderheiten und einem Stadt/Land-Gefälle gibt es in NRW tendenziell eine Überversorgung mit medizinischen Leistungen, die zu Lasten der Versichertengemeinschaft aufrechterhalten wird, insbesondere von Arztpraxen und Krankenhäusern. Mit dem Ziel einer ausgeglichenen Verteilung ist daher einem Überangebot von Gesundheitsleistungen in einer Region über dem Durchschnitt mit entsprechenden Anreizen entgegenzuwirken.
Wir PIRATEN werden uns dafür einsetzen, dass jede Abweichung vom Durchschnitt der Versorgungsdichte besonders und öffentlich zu begründen ist. Dort, wo regionale Gebietskörperschaften oder Kommunen bewusst eine überdurchschnittliche Versorgung beibehalten, sind sie für deren Finanzierung aus dem eigenen Haushalt verantwortlich, um die Versichertengemeinschaft zu entlasten. +
Die Versammlung möge beschließen an geeigneter Stelle folgenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Die Menschen in NRW haben ein Anrecht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch, dass gemeindenah bzw. wohnortnah ausreichend Ärzte aller Fachrichtungen vertreten sind. Die Bedarfsplanungen für Vertragsärzte müssen unter Einbeziehung der regionalen Gegebenheiten eine ausreichende Zahl von Vertragsärzten in sinnvoll gegliederten und homogen strukturierten Versorgungsgebieten vorsehen.
In ländlichen Regionen mit Unterversorgung ist auch das Modell mobiler Arztpraxen und die Anstellung von Ärzten durch die Kommune eine sinnvolle Ergänzung.
Auch ist eine Unterversorgung im klinischen Bereich zu vermeiden! Gerade in der Coronapandemie haben wir erfahren müssen, dass jedes Bett wichtig ist und dies auch im ländlichen Bereich wie Ostwestfalen-Lippe.
Wir sehen die Trägervielfalt (öffentliche, frei-gemeinnützige und private Träger) als Anreiz für einen Wettbewerb um die Versorgungsqualität. Gleichzeitig betrachten wir die Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und Behandlung von Krankheiten als Fürsorgepflicht des Staates. Deshalb befürworten wir Initiativen, die einen Erhalt von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft zum Ziel haben. +
Die Versammlung möge beschließen folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen:
Kinder und Jugendliche beteiligen!
Auch 27 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention werden in Nordrhein-Westfalen Kinder und Jugendliche nicht angemessen in sie betreffende Entscheidungen einbezogen.
Mitbestimmung und Teilhabe sind wichtige gesellschaftliche Leitziele und somit auch im Bildungsauftrag bzw. Bildungsprozess sowie in den Erziehungskonzepten umzusetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, sich an Entscheidungsprozessen aktiv zu beteiligen. Kinder und Jugendliche sollen vor allem in ihrer eigenen Lebenswelt, wie z. B. in Kita, Schule, Jugendzentrum oder Politik, mitbestimmen können. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv einzubringen und an der Gestaltung ihres Alltages beteiligen zu können. +
die Versammlung möge beschließen an geeigneter Stelle folgenden Text einzufügen:
Wir setzen uns außerdem für die Verankerung eines echten Jugendparlaments in der nordrhein-westfälischen Verfassung ein. Gerade die seit 2019 aktive Bewegung FFF (friday for future) hat gezeigt, dass auf der einen Seite viele junge Menschen in politischen Meinungsbildungsprozessen beteiligt werden wollen, dies jedoch nicht können. So bleibt nur die Möglichkeit mit Klimastreiks die Aufmerksamkeit auf sich zu lenke.
Hingegen könnten gewählten Jugendlichen und deren Beschlüsse konkreten Einfluss auf laufende Beratungsprozesse im Landtag NRW nehmen.
Die Kinder- und Jugendparlamente sind Beratungsgremien mit Rede-, Antrags- und aufschiebendem Vetorecht, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber den bei Landtags- bzw. Bundestagswahlen gewählten Mandatsträgern vertreten. Die Kinder- und Jugendparlamente werden demokratisch durch alle im jeweiligen Wahlgebiet lebenden Kinder und Jugendliche, die das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt. +
Die Versammlung möge beschließen folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen:
Die Schuldenbremse im Art.109 Abs.3 im Grundgesetz verhindert wertvolle Bildungs- und Zukunftsinvestitionen und führt erkennbar in eine Bildungskatastrophe, die nicht zuletzt die Demokratie in Deutschland schwächt. Die Finanzierung der Bildung muss unabhängig von Bestrebungen zur Einhaltung der Schuldenbremse besser gestellt werden. Nach der Coronapandemie sind massive Investitionen in den Bildungsbereich erforderlich um die Defizite der letzten 2 Jahre zu kompensieren und endlich auch in der Lage zu sein die Digitalisierung in Bildungseinrichtungen auskömmlich zu finanzieren.
Wir setzen uns auf Landesebene dafür ein, Bildung zu den Ausnahmen in Art. 115 GG hinzuzufügen. +
die Versammlung möge beschließen, das folgender Text an geeigneter Stelle eingefügt wird:
Die Piratenpartei NRW fordert, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr aufzulösen.
Der Kooperationsvertrag räumt der Bundeswehr exklusive Rechte in der Bildungslandschaft in NRW ein: Er sieht vor, dass Jugendoffiziere der Bundeswehr Schülerinnen und Schüler in sicherheitspolitischen Fragen aufklären. Dafür übernehmen Jugendoffiziere die Gestaltung von Unterrichtsstunden, um die Schüler über Militärpolitik zu informieren. Zudem werden Jugendoffiziere in die Ausbildung von Lehramtanwärter/innen eingebunden. Klassen werden zu Studienfahrten oder zum "Tag der offenen Tür" in Kasernen eingeladen. Lehrerinnen und Lehrer haben außerdem die Möglichkeit, an Seminaren zur Sicherheitspolitik der Bundeswehr teilzunehmen.
Die zwischen dem MSW und der Bundeswehr getroffenen Kooperationsvereinbarung existiert seit 2008. Aufgrund massiver Kritik in dieser Vereinbarung gab es 2012 eine Neufassung durch die rot/grüne Landesregierung. Die neu eingefügte Aussage, auch Friedensaktivist/innen könnten eingeladen werden, ändert an der grundsätzlichen Kritik nichts. Nach wie vor ist die vorrangige Aussage des MSW, dass die Landesregierung die Einladung von Jugendoffizieren in den Unterricht begrüßt.
Weiterhin setzen wir PIRATEN uns dafür ein, dass die automatische Weiterleitung der Daten von Menschen die 18 geworden sind abgeändert wird in ein OPT - IN Verfahren, also die Weiterleitung nur mit einer aktiven Zustimmung erfolgen darf. +
Die Versammlung möge beschließen an geeigneter Stelle folgenden Text einzufügen:
Inklusion flächendeckend an allen Regelschulen funktioniert nur durch Doppelbesetzung, ausreichend Sonderpädagog:innen die entsprechende Förderung gewährleisten können. Für diese Sonderpädagog:innen an Regelschulen muss es eine verbindliche Arbeitsplatzbeschreibung geben, welche den inklusiven Unterricht sicherstellt und die Kolleg:innen und den sonderpädagogischen Aufgabenbereich klar abgrenzt. Auch soll in den ersten drei Jahren künftig eine aussagefähige Diagnostik durch die Fachkräfte durchgeführt werden können.
Schulinterne Lösungen, z.B. temporäre Förderklassen an Regelschulen, müssen ermöglicht werden. Für alle Schüler:innen soll eine maximale Klassengröße von 20 gelten. An inklusiv arbeitenden Schulen sind darüber hinaus Mindeststandards auch für die sächliche und räumliche Ausstattung zu vereinbaren.
Lehrerinnen und Lehrer, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen künftig nicht schon mit Beginn ihrer Ausbildung als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an der Schule geführt werden, ohne, dass sie als Neulinge in diesem Bereich direkt die Erstellung von weitreichenden Gutachten und andere fachspezifische Aufgaben übernehmen müssen.
Die flächendeckende Versorgung mit Förderschulen bzw. Förderklassen soll zusätzlich zum inklusiven Unterricht erhalten bleiben, um eine echte Wahlmöglichkeit und individuelle Fördermaßnahmen zu gewährleisten.
Lehrerinnen und Lehrer, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen nach erfolgreicher Beendigung für einen Schutzzeitraum weiter an ihrer ursprünglichen Schule verbleiben dürfen.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden müssen dringend Mindeststandards für die Qualifikation von Inklusionsassistent:innen vereinbart werden. Ebenso muss die rechtliche Stellung und der Arbeitsrahmen von Inklusionsassistent:innen an den Schulen definiert werden. +
die Versammlung möge beschließen den nachfolgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen:
Aufgabe einer Ombudschaft im Rahmen der Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe ist es, das Machtungleichgewicht zwischen Beteiligten (Kindern/Jugendlichen, Eltern und Jugendämter) auszugleichen, mit dem Ziel, eine gerechte Entscheidung bei Streitfragen zu erreichen.
Konkret soll die Ombudschaft NRW :
*informiert Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ihre Rechte auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
*unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt nicht ausreichend beteiligt, beraten und beschieden fühlen
*unterstützt junge Menschen, die durch einen freien Träger betreut werden, hiermit nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten
In den vergangenen Jahren hat sich die Ombudschaft Jugendhilfe NRW hierfür erfolgreich eingesetzt. Ziel muss es sein, auch auf kommunaler Ebene Ombudschaften in der Jugendhilfe zu etablieren. +