Attribut:Antrag
Dies ist eine Eigenschaft des Typs Text.
L
Der Landesparteitag möge die Nachwahl eines neuen 2. Vorsitzenden beschließen und durchführen. +
Hiermit beantragen wir die Auflösung des Kreisverbands Kleve rückwirkend zum 01.01.2018 +
Der Landesparteitag möge beschließen, den Ortsverband Minden rückwirkend zum 01.01.2018 aufzulösen. +
GO Antrag auf §14 Abs.1 3.Fall (das Einfügen und sofortige Behandeln eines Tagesordnungspunktes)
Einfügen des fortlaufenden Sonstigen Antrags X004.0 Auflösen des KV Duisburg +
GO Antrag auf § 14 Abs. 1 3. Fall (das Einfügen und sofortige Behandeln eines Tagesordnungspunktes)
Einfügen des fortlaufenden Sonstigen Antrags X005.0 Auflösen des KV Bochum +
Die Piratenpartei NRW bekennt sich zu grundlegenden Menschenrechten wie dem Recht auf Leben, Teilhabe, körperliche Unversehrtheit, Wasser, Brot, Familie, eine angemessen bescheidenene Unterkunft, und Chancengerechtigkeit.
Im Lande Nordrhein-Westfalen, inkl. der zugeordneten Inseln und Seen, soll jedem Mensch ein angemessenes Recht auf Leben, Chance und Teilhabe zugestanden werden, der dieses Land erreicht, oder der sich auf ein Boot geflüchtet hat. Insofern fordern wir Piraten, auch sittenwidrige Mindestlöhne zu untersagen, die dem nationalen Sozialismus nahekommen.
Jeder Mensch soll das Recht zugesprochen bekommen, in diesem Land von seiner Hände Arbeit leben zu wollen. Sofern ein Mensch sich diesem Land anschließen möchte, soll in einem angemessenen Zeitraum von 1 Jahr über seinen oder ihren Aufnahmeantrag entschieden werden. Kinder bis 18 Jahre sollen bzgl. der Aufnahme im Regelfall durch Ihre Eltern vertreten werden, sofern sie nicht begründet widersprechen, um ihre Verfassungsgemäßen Grundrechte wahrzunehmen. Ein Antrag auf Teilhabe in der Piratenpartei NRW soll nur aus gutem Grund abgelehnt werden können, um die gerechte Teilhabe und das Überleben der Vielen zu schützen.
Sofern ein Mensch aus gutem Grund Hungersnot geltend macht, soll die Piratenpartei NRW eine Bäckerei betreiben, die diesem Menschen binnen eines Tages bis zu ein guts kg Brot zur Ernährung aus Wasser, Mehl, Zucker, Salz und Sauerteig bereitet, und dazu ausreichend Wasser zum Preis von insgesamt einem Euro anbieten.
Jeder Pirat soll das Grundrecht wahrnehmen können, eine solche Bäckerei aus der Familie heraus ohne Anmeldung beim nationalen Rechtsstaat, sowie irgend einer politischen Partei oder Religion zu betreiben, dem er oder sie von unbeteiligten Dritten seit Geburt zugeordnet wurde. Wasser und Brot sind vor Ort abzuholen.
Sofern ein Mensch mit oder ohne persönliches Verschulden binnen eines Tages keinen einzigen Euro aufbringen kann, um sein oder ihr Leben zu erhalten, soll ein jedes Mitglied seinen gerechten Anteil am Parteivermögen bis zum Beitrag der vollen Höhe seiner Einzahlung für die Aufrechterhaltung dieser juristischen Position zur Verfügung stellen, so dass die Piratenpartei NRW auch formal bis zur Substanz von 1000 Euro in Haftung geht, um den Betrieb einer Bäckerei aufrechtzuerhalten. Als Versammlung ehrbarer, rechtschaffener Menschen werden keinem Teilhaber Schulden zugemutet.
Sofern es der Piratenpartei nicht gelingen sollte, im allgemeinen Fall nach Recht und Gesetz angemessen zu wirtschaften, sollen Piraten es notfalls hinnehmen, dass die übrigen Menschen uns verhungern lassen, wenn sie uns nichts abgeben wollen.
Die Entscheidung, seine Familie notfalls auch unter Anwendung von Raub oder Gewalt in angemessener Form durchzubringen, bleibt jeder Familie überlassen.
Ab Beschluss dieses Positionspapiers soll der reguläre Mitgliedsbeitrag in der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen 12 Euro pro Jahr betragen.
Die Piratenpartei NRW bekennt sich zu grundlegenden Menschenrechten wie dem Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Teilhabe, Chancengerechtigkeit, Wasser, Brot, und einer angemessen bescheidenen Unterkunft.
Im Lande Nordrhein-Westfalen, inkl. der angeschlossenen Inseln und Seen, soll jedem Mensch ein angemessenes Recht auf Chance und Teilhabe zugestanden werden, der dieses Land erreicht, oder der sich auf ein Boot geflüchtet hat. Insofern fordern wir Piraten, auch sittenwidrige Mindestlöhne zu untersagen, die dem nationalen Sozialismus nahekommen.
Jeder Mensch soll das Recht zugesprochen bekommen, in diesem Land von seiner Hände Arbeit leben zu wollen. Sofern ein Mensch sich diesem Land anschließen möchte, soll in einem angemessenen Zeitraum von 1 Jahr über seinen oder ihren Aufnahmeantrag entschieden werden. Kinder bis 18 Jahre sollen bzgl. der Aufnahme im Regelfall durch Ihre Eltern vertreten werden, sofern sie nicht begründet widersprechen, um ihre Verfassungsgemäßen Grundrechte wahrzunehmen. Ein Antrag auf Teilhabe in der Piratenpartei NRW soll nur aus gutem Grund abgelehnt werden können, um die gerechte Teilhabe und das Überleben der Vielen zu schützen.
Sofern ein Mensch aus gutem Grund Hungersnot geltend macht, soll die Piratenpartei NRW eine Bäckerei betreiben, die diesem Menschen binnen eines Tages bis zu ein guts kg Brot zur Ernährung aus Wasser, Mehl, Zucker, Salz und Sauerteig bereitet, und dazu ausreichend Wasser zum Preis von insgesamt einem Euro anbieten.
Jeder Pirat soll das Grundrecht wahrnehmen können, eine solche Bäckerei aus der Familie heraus ohne Anmeldung beim Land, dem nationalen Rechtsstaat, einer politischen Partei oder Religion zu betreiben, dem er oder sie von unbeteiligten Dritten seit Geburt zugeordnet wurde. Wasser und Brot sind vor Ort abzuholen.
Sofern ein Mensch mit oder ohne persönliches Verschulden binnen eines Tages keinen einzigen Euro aufbringen kann, um sein oder ihr Leben zu erhalten, soll ein jedes Mitglied seinen gerechten Anteil am Parteivermögen bis zum Beitrag der vollen Höhe seiner Einzahlung für die Aufrechterhaltung dieser juristischen Position zur Verfügung stellen, so dass die Piratenpartei NRW auch formal bis zur Substanz von 1000 Euro in Haftung geht, um den Betrieb einer Bäckerei aufrechtzuerhalten. Als Versammlung ehrbarer, rechtschaffener Menschen werden keinem Teilhaber Schulden zugemutet.
Sofern es der Piratenpartei nicht gelingen sollte, im allgemeinen Fall nach Recht und Gesetz angemessen zu wirtschaften, sollen Piraten es notfalls hinnehmen, dass die übrigen Menschen uns verhungern lassen, wenn sie uns nichts abgeben wollen.
Die Entscheidung, seine Familie notfalls auch unter Anwendung von Raub oder Gewalt in angemessener Form durchzubringen, bleibt jeder Familie überlassen.
Ab Beschluss dieses Positionspapiers soll der reguläre Mitgliedsbeitrag in der Piratenpartei NRW 12 Euro pro Jahr betragen.
Die Piratenpartei NRW setzt sich in besonders hohem Maße für Teilhabe, Chancengerechtigkeit, Fairness, Ehrlichkeit, sowie den Schutz und die elementare Versorgung der Familien ein.
Aus diesem Grund soll jeder Mensch in diesem Land ein Grundrecht auf Leben und elementare Versorgung erhalten. Um die Selbstbestimmung des Einzelnen zu erhalten, soll jeder Mensch, der diesem Land angehört, ein Bedingungsloses Grundeinkommen von 250 Euro pro Monat erhalten. Mit diesem kann zum Beispiel eine Krankenkasse finanziert werden, damit Menschen nicht an ihrer Armut versterben. Um die Freiheit des Einzelnen zu respektieren und zu fördern, sollen alle Menschen selbst über die Verwendung des BGE entscheiden dürfen. Das BGE wird monatlich vom Finanzamt überwiesen; Kinder erhalten ein entsprechendes Sparkonto.
Darüber hinaus soll ein Mensch begründet bis zu 500 Euro pro Person und Monat zur Unterstützung in elementarer Not für Wohnung, Nahrung und Kleidung, sowie vergleichbare elementare Bedürfnisse, auf Kosten der anderen in Anspruch nehmen können.
Oftmals verlieren Menschen ihre Arbeit ungewollt. Man kann erwarten, dass auch Menschen, die in diesem Falle eine Zusatzversorgung in Anspruch nehmen müssen, sich im ersten Monat ihrer Bedürftigkeit einen einfachen Gewerbeschein für ca. 25 Euro vom Ordnungsamt holen, und sich sodann im 2. Monat für eine Unternehmensform entscheiden, falls sie keine neue Anstellung gefunden haben, wie z.B. den Freelancer, den Kleinunternehmer, die GmbH, oder die GbR als einfachste Form der gleichberechtigten Zusammenarbeit.
Aufbauend auf diesen kleinen Erfolgen sollte jeder arbeitsfähige Menschen dann beginnen, den anderen dann ab und zu auch einen kleinen Beitrag zurückzugeben. Wer eine nützliche Lösung anbietet, und sich somit auf ehrliche Weise etwas verdient hat, der soll jeden selbst verdienten Euro behalten dürfen. Das Arbeitsamt übernimmt auf Antrag zunächst die Buchhaltung, ansonsten ist diese beim Finanzamt anzumelden.
Der Zuschuss der Anderen soll in diesem Fall um die Hälfte gekürzt werden. Bei 200 Euro Zuverdienst im Monat, also ca. 10 Euro pro Werktag, verbleiben so schon 100 Euro extra in der Tasche.
Bei 500 Euro Zuverdienst bleiben 250 Euro, bei 1000 Euro Zuverdienst ist der Zuschuss für die erste Person schließlich abgeschmolzen. Aus einem Arbeitslosen ist ein selbständiger Unternehmens-Gründer geworden, der inkl. BGE nun schon über ein Einkommen von 1.250 Euro verfügen kann. Nun kann ein eigener Buchhalter bestellt werden, womit der erste weitere Arbeitsplatz finanziert würde.
Chancengerechtigkeit und Teilhabe bedeuten aber auch, dass Menschen, die diesem Land angehören wollen, nicht länger aus nationalistischen oder rassistischen Gründen von der Mitarbeit ausgeschlossen werden dürfen. Wer hier mit anpacken will, der soll willkommen sein.
Ebenso wenig ist es mit unseren Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit vereinbar, dass ehrliche Menschen sich jeden Tag den Rücken krumm schuften, nur damit ihr Nachbar den ganzen Tag die Füße auf den Tisch legen kann.
Sofern ein Mensch insofern nicht einmal bereit ist, wenigstens Schritt für Schritt auch nur einen kleinen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten, so soll der ursprünglich gewährte Zuschuss alle drei Monate um 10 Euro sinken, bis das BGE-Niveau erreicht ist.
Rentner ab 66 Jahren, und Kinder bis 16 Jahre sollen hingegen ohne Eigenleistung auch Weiterhin als voll bezugsberechtigt gelten, sofern sie nicht anderweitig versorgt sind.
Zur Chancengerechtigkeit und Ehrlichkeit gehört auch die Rechtschaffenheit. Als Piratenpartei setzen wir uns für eine verständliche, gerechtere Welt ein, in der wir eine Kultur des friedlichen, sozialen Zusammenlebens anstreben. Wir sind überzeugt, dass übertriebene Schuldenmacherei, die ohne elementare Not betrieben wird, in aller Regel nur der verdeckten Korruption, Schiebung und Vetternwirtschaft Tür und Tor öffnet.
Denn das gute Geld, das wir für die Gemeinde zusammmengelegt haben, das ist in den meisten Fällen gar nicht verschwunden. Das ist noch jedes Mal in eine andere Tasche dreingesteckt worden.
Politiker aller Couleur, die tagtäglich auf Kosten des Allgemeinwohls Steuern eintreiben, um Wirtschaftsfreunde, Lobbyisten, Partikularinteressen, oder gar sich selbst zu bezahlen, ja, die sogar die Frechheit besitzen, uns allen immer neue Schulden auf Kosten unserer Kinder zu hinterlassen, die sollen eine faire Chance erhalten, dieses Land bis zur nächsten Wahl zu verlassen.
Ansonsten sollen sie ebenfalls beginnen, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie für uns, die Menschen in diesem Land, endlich anfangen zu arbeiten. Bevor die anderen Menschen sie aus dem Amt jagen.
Gleiches Recht für alle.
Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen soll den Erwerb von zunächst einem kleinen Stück Land erwägen, um ein Zeichen gegen die übermäßige Selbstbereicherung des Einzelnen an persönlichem Besitz in Form von Bargeld oder Bankgeld zu setzen.
Ein guter Pirat soll tolerant sein.
Wir gehen davon aus, dass die optimale Anzahl der Menschen deutlich größer als 100.000 sein könnte, ohne dass das Partizipationsgebot von Menschen, Tieren und Pflanzen auf diesem Planeten übermäßig verletzt wird.
Wenn ein Land gefunden wird, dann soll es gutes Land sein.
gutes Land soll zunächst nicht größer als 10 Ha (100.000 qm) sein, um in Ehrfurcht eine auch nur ansatzweise angemessene Relation zur Anzahl der Menschen herzustellen.
Das erworbene gute Land soll von Piraten nicht begrenzt werden.
Wir sind der Ansicht, dass jedem Menschen, der noch nicht einmal gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen hat, der Aufenthalt auf zumindest 2 qm Land in der Bundesrepublik Deutschland auch zu Lebzeiten nicht dauerhaft verwehrt werden sollte, sofern er oder sie dies ausdrücklich und für die Zukunft dauerhaft wünscht, da dies mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde nicht vereinbar ist.
In Notsituationen soll der Aufenthalt auf diesem unseren Landgut jedem Piraten gestattet sein, so, wie er in Situationen lebensbedrohender Not auch jedem anderen Menschen gestattet sein soll. Gutes Land soll daher weder als Müllkippe, noch als Umschlagsplatz von Waren missbraucht werden dürfen, die Menschenleben akut gefährden. Auch eine Beerdigung soll auf gutem Land nicht dauerhaft verwehrt werden, sofern die betroffene Person sich dies ausdrücklich gewünscht hat, oder diese auf gutem Land verstorben ist.
Erholung und Nichtstun in friedlicher Absicht sollen nicht verboten sein.
Wir sehen es von daher als angemessen an, dass ein Vorstandsmitglied der Piratenpartei in dem Falle, dass dieser Pirat der Aufforderung durch eine Institution des öffentlichen Rechts nachkommen soll, dieses gute Land zu begrenzen, im Zweifel lieber seinen oder ihren Rücktritt vom Amt anbieten sollte, als einer solchen Aufforderung nachzukommen, um seinen oder ihren guten, ehrbaren Ruf als Pirat im Ansehen der Menschheit nicht übermäßig zu beschmutzen.
Ansonsten sollen auch Vorstandsmitgliedern der Piratenpartei keine besonderen Rechte oder Pflichten betreffend dieses guten Stück Lands auferlegt werden, welches eine besondere Form der Teilhabe innerhalb der Piratenkultur repräsentiert.
Dieses Gebot soll Respekt und Anerkennung von Basisdemokratie aufzeigen.
Auf dem Land soll ein kleiner Brunnen gegraben, und es soll klares Wasser in angemessenem Umfang gefördert werden können, um mittels eines Bachlaufs eine Verbindung zu einem größeren See herzustellen, und um notfalls Trinkwasser zu haben.
Das Land soll in angemessenem Umfang von Menschen besucht werden dürfen. Obst- und Gemüsereste sowie Saatgut im Umfang von einer Handvoll je Mensch und Jahr sollen auf das Land geworfen werden dürfen, um Nahrungsmittel zu erzeugen. Das Land soll nicht übermäßig kommerziell ausgebeutet, maschinell beackert, oder beraubt werden. Mundraub und Selbstversorgung von auf gutem Land lebenden Menschen sollen jedoch erlaubt sein, um an vergangene Situationen von Hunger und Not zu erinnern.
Durch Erholung und minimales Handeln soll auch Naturschutz auf gutem Land erlernt und kultiviert werden können. Das ganze Land soll über die Zeit gesehen vielmehr die Funktion eines von der Weisheit der Menschen errichteten Denkmals einnehmen.
Aus diesem Grund sollen auch Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Europäischen Union und der Vereinten Nationen in angemessener Form auf diesem Land zur Geltung gebracht werden können, sofern dies seitens der Versammlung der Piratenpartei NRW als notwendig erachtet wird, um ein gutes Stück Land zu erhalten.
Auf gutem Land soll der Mensch sein eigenes Haus erbauen dürfen, um es zu bewohnen.
Sofern ein Vorstand der Piratenpartei NRW beabsichtigt, gutes Land für die Piratenpartei zu erwerben, so soll er dies zur Beschlussfassung auf dem nächsten Landesparteitag einreichen.
Gutes Land soll möglichst nicht allzu viel vom Hab und Gut anderer Menschen nehmen.
Der Kaufpreis des ersten guten Stück Landes soll 1000 Euro in bar entsprechen.
Auf gutem Land sollen Werte wie Würde, Ehrbarkeit, Rechtschaffenheit und Weisheit, Schutz der Familien, der Unterhalt ihrer Kinder, Chancengerechtigkeit und Teilhabe praktiziert und kultiviert werden dürfen.
Jeder Pirat soll das Recht haben, ein solch kleines Stück Land auf eigenem Hab und Gut zu errichten, hierfür beizeiten ein gutes Stück Land zu erwerben, und auch beizeiten ein gutes Stück Land zu vererben, sofern hierbei nicht andere wichtige Rechte übermäßig verletzt werden.
Der Verkauf guten Landes soll nicht beabsichtigt sein.
Auf dem Land soll nur ein Schild errichtet werden.
Auf dem Schild soll Neuland stehen.
Die Piratenpartei NRW möge zum Punkt Gesundheitspolitik, den Punkt 26.0 zufügen und abstimmen.
Die Piratenpartei unterstützt die von der Bundesärztekammer favorisierte Widerspruchslösung bei der Organspende. Der mögliche Widerspruch soll dabei auf einem Organspendeausweis vermerkt sein. Eine formlose Erklärung, die mitgeführt wird, soll dabei genauso Gültigkeit haben. Eine Registrierung in einem Widerspruchs- oder Organspenderegister lehnen wir ab.
Weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes, die eine Schwächung der Rechte von Organspendern beinhalten, lehnen wir ebenfalls ab. So soll auch weiterhin die Hirntodfeststellung von zwei unabhängigen Ärzten, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, nach einem festen Ablauf durchgeführt werden.
Ebenso beibehalten soll die Informationspflicht der Krankenkassen werden. +
es sei in 4 Modulen abzustimmen:
..
1.) Gerechtigkeit:
jeder muss die Hälfte pro Monat abgeben,
dann Summe durch Teilhaber = gerechter Anteil,
und dann bekommt jeder Mensch seinen gerechten Anteil ausgezahlt.
..
2.) nur Lebensnot:
alle reichsten Menschen müssen bis zu 100 Euro an die ärmsten abgeben, Rest bleibt halt frei nach Artikel 2. Das gildet denn halt aber auch pro Monat.
..
3.) nur der eine Euro:
im 1. Jahr zahlt jeder Bundesbürger nur 1 Euro,
denn aber jedes Jahr wenigstens 1 Euro mehr, für 100 Jahre.
..
4.) die Meisterprüfung.
wer BGE 1.0 Konzept verbessert, musst du erst ma Ticket für 12 Euro kaufen.
Dann einmal BPT organisieren, den Algorithmus musst du einreichen, und dann musst du halt auch die Abstimmung gewinnen, sonst gildet’s nicht.
Aber wer so das BGE verbessert, der bekommt als einziger das Doppelte, für 10 Jahre deines Lebens von der Piratenpartei garantiert.
Den Preis kannst du nur einmal gewinnen, aber da bist du einer von ganz wenigen Menschen.
Und das gildet dich für alle Zeiten, solange diese Petition erhalten bleibt. +
es sei fortan zu beachten
zur Beantragung staatlicher Fördermittel in Wissenschaft, Forschung, IT und Pharmazie.
0.) unter der Annahme, dass auf dem Planeten Erde 10 Mrd. Menschen leben könnten, soll die Zahl 100.000 die Wurzel der Menschheit repräsentieren. Kein Mensch soll mehr als 100.000 Euro wert sein.
1.) ein Mensch soll maximal 100.000 Euro Staatsförderung für sich und andere beantragen dürfen.
2.) höhere Anträge sind je 100.000 Euro Budget jeweils von einer weiteren Person zu unterschreiben.
3.) alle Antragsteller haften zivil- und strafrechtlich wie jeder andere Mensch gegen das geliehene Budget.
4.) je max. 5 Antragsteller muss ein (1) Staatsbedienstete(r) gegenzeichnen. Diese haften je bewilligtem Antrag zu 1/10 mit ihrer Unterschrift gegen das in ihrem Namen von der Allgemeinheit geliehene Budget.
5.) Die Wissenschaftler (et.al.) bekommen zunächst jeweils 1 Jahr, um die vom Staat (von allen anderen) geliehene Summe zum Wohle der Allgemeinheit zu mehren.
6.) nach spätestens einem Jahr ist der Erfolg des Projekts nachzuweisen, um das gerechte Anstandsmaß im Minimum zu wahren. Es gilt der Grundsatz des gleichen Rechts für alle gegen das Recht des Einzelnen.
7.) Der Projekterfolg ist durch die Erstellung verkaufbarer Produkte, tragfähiger Geschäftsmodelle, oder nachweisbar konkurrenzfähiger, kostengünstiger Services zum Nutzen der Allgemeinheit zu belegen.
8.) ist nach einem (1) Jahr kein Nutzwert nachgewiesen worden, so haften alle Antragsteller im vollen Umfang gegen das ursprüngliche Budget.
9.) Die Haftung der Antragsteller soll sich am Insolvenzrecht orientieren (Pfändung, Schuldhaft). Ein Restbehalt in Höhe von 500 Euro/Monat für elementare Ausgaben ist auch Scharlatanen zu gewähren.
10.) Alle verbleibenden Finanz- und Sachmittel sind nach einem Jahr Erfolglosigkeit einzuziehen.
11.) sofern der Nachweis des Forschungserfolgs gelingt, soll allen Antragstellern je 50% des verbleibenden Gewinns aus allen zukünftigen Erträgen zustehen, bis das Ursprungsbudget gegenfinanziert ist.
12.) sobald das gesamte geliehene Geld erstattet wurde, soll den Antragstellern je 100% des Gewinns ihrer Projekte zufallen.
Sie gelten fortan als schuldenfrei, und dürfen nach Ablauf einer Karenzzeit von 2 Jahren, wie jeder andere Mensch auch, erneut ein Budget zur Forschung auf Staatskosten beantragen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es beantragt ordnungsgemäßer Teilhaber Nr. 43×84 folgende Beschlussfassung:
Eröffnung eines Antragsportals innerhalb der nachgenannten Website binnen 14 Tagen ab der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland, so dass den Menschen in gleicher Form das Recht zu Teil werde, ihre Positionen für ein besseres Land transparent und chancengerecht darzustellen, oder ggf. neu einzureichen.
https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2020.1
Teilantrag 1:
Als Vorlage soll das Antragsportal des Parteitags 2019.1 Nürnberg (an den UN-Säulen zur Deklaration der Menschenrechte) abzüglich der dort beschlossenen Anträge dienen. Abgelehnte Anträge hingegen sollen nicht übernommen, aber neu eingereicht werden dürfen (opt-in). Unbeachteten Antragstellern soll im Gegenzug jeweils ein Löschrecht bzgl. ihrer eigenen Anträge bis zum Zeitpunkt deren Aufrufs zuteil werden, sofern diese Anträge nicht einmal von der ordnungsgemäßen Versammlung in Nürnberg geachtet wurden (opt-out).
Begründung:
aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sollte der Vorstand hier das Recht achten, dass gar nicht beachtete Einreichungen wenigstens noch ein weiteres Mal binnen eines Kalenderjahres vorgetragen werden dürfen (in Erinnerungskultur an den Grundwert der Teilhabe). Insofern dem Antrag technische Hürden entgegenstünden, wird empfohlen, ab Beginn der Versammlung zunächst Antragsportal 2019.1 verbleibend abzuarbeiten, dann satzungsgemäß mit Antragsportal 2020.1 fortzufahren, sofern keine GO-Anträge dem entgegenstehen.
Teilantrag 2:
Als Vorlage soll das Antragsportal wenigstens dem des Parteitags 2019.2 Bad Homburg in antragsfreier Form entsprechen. Dies betreffe alle beschlossenen, abgelehnten und auch die gar nicht beachteten Anträge der Parteitage 2019.1 und 2019.2.
Begründung: Wenn altes Recht schon nicht geachtet wird, dann soll neues Recht erst recht nicht geachtet werden.
Inklusionsformel (Teilantrag 3):
Aus Gründen der Teilhabe soll die Versammlung des BPT 2020.1 zumindest den ersten 100 Menschen offen stehen, die sich bis 10 Uhr am jeweiligen Versammlungstag vor Ort einfinden. Zumindest ein Wachtposten soll ab 8 Uhr mit weißer Flagge am Eingang vor jedem Versammlungsort anzeigen, dass den ersten 100 Menschen der Beitritt zur Versammlung ermöglicht wurde.
Die versammelten Menschen sind aufgefordert, eine geordnete Reihe von Menschen in angemessenem Abstand zueinander zu bilden, zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sofern vor Ort nichts anderes vereinbart wird, soll zunächst 1 m als Richtmaß gelten. Sofern noch kein Wachtposten gesichtet wurde, der die weiße Flagge hisst, sei die Position frei. Um 10:00 Uhr soll der amtierende Wachtposten am Eingang eine Piratenflagge aufziehen, zum Zeichen, dass die Versammlung ehrbarer Menschen ordnungsgemäß eröffnet ist. Die am Eingang wartenden Menschen können sich nach eigenem Ermessen anschließen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Zugang zum Versammlungsort zu gewähren. Notfalls finde die Versammlung unter freiem Himmel statt.
Es obliege der gewählten Versammlungsleitung in Zusammenarbeit mit den Menschen am Versammlungsort, die Anzahl der Teilhaber vor Ort ggf. per Deklaration auf 100 Menschen zu begrenzen. Sobald die Anzahl von 100 Teilhabern aus Sicht der Versammlungsleitung erreicht wurde, soll sie dem Landesvorstand und ggf. der Bundesversammlung die Beschlussfähigkeit ihrer Versammlung melden.
Auf Zugang wartende Teilhaber sind aufgefordert, zu gewähren, dass zumindest eine Piratenflagge nahe des Eingangs gehisst bleibe, solange die Versammlung tagt. Ab dem Ende der Versammlung soll der amtierende Wachtposten die weiße Flagge hissen, um allen Wartenden anzuzeigen, dass die Versammlung ehrbarer Menschen vor Ort erloschen ist.
Aus Gründen der Machbarkeit wird empfohlen, die Anzahl der gültigen Versammlungen auf 1 Bundesversammlung nebst einer Versammlung pro Bundesland zu je 100 Teilnehmern zu begrenzen. Das Antragsrecht auf Meldung einer teilhabenden Landesversammlung soll der jeweiligen Versammlungsleitung obliegen. Aus Gründen der Einfachheit sollen subsidiäre Versammlungen unterhalb eines Landesverbandes diesmal kein Teil des BPT 2020.1 sein. Das Land, in welchem der Bundesvorstand seinen Versammlungsraum meldet, soll auf konkurrierende Versammlungen verzichten (Subsidiarität). Die Anzahl der ordnungsgemäßen Teilhaber am BPT 2020.1 der Piratenpartei Deutschland soll insgesamt auf 1600 begrenzt sein, um die Machbarkeit der Abzählung für alle Verantwortlichen so einfach zu halten, dass insgesamt möglichst kein unnötiger Aufwand entsteht. Die Versammlung BPT 2020.1 soll mit Beendigung der Versammlung des vom Bundesvorstand ausgewählten Bundeslandes enden. Die Landesverbände sollen ggf. das Recht haben, nach eigenem Ermessen als ordnungsgemäße Landesversammlung fortzusetzen.
Salvatorische Klausel:
Sofern dieser Einreichung Satzungsrecht ganz oder in Teilen entgegenstehen sollte, sei in verbleibenden Teilen sinngemäß zu verfahren. Der Bundesvorstand soll fernerhin das Recht haben, Teilantrag 3 auf eigene Verantwortung angemessen abzuändern. Sofern die Verantwortung für die evtl. Löschung von Teilanträgen auf Bundesvorstand nebst Bundesschiedsgericht fallen würde, soll diesen zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte zunächst in allen drei Teilen geheime Abstimmung vorgegeben sein.
Sollten Teilanträge verworfen werden, so soll notfalls zumindest gelten, dass hiermit der Antrag gestellt ist, ein ordnungsgemäßes Satzungsportal für Einreichungen auf Papierform an der ordentlichen Ladungsadresse der Piratenpartei Deutschland in der Hauptstadt Berlin einzurichten. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, soll dies der gültige Versammlungsort am 31.12. des Jahres 2020 sein. Die Einreichungen können, sofern nichts anderes bestimmt wurde, vor Ort in Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet werden. In diesem Falle sind die Anträge mitzubringen. Das erste Rederecht fällt an den Wachtposten, nachfolgend den ersten Redner der Warteschlange.
Im Zweifel gelte der in der Bundesvorstandssitzung beschlossene Antragstext (notfalls dieser), der umgehend vom Bundesvorstand auf der Bundeswebsite unter www.piratenpartei.de, an geeigneter Stelle innerhalb des Hauptmenüs aufzufinden, zu veröffentlichen ist. Insofern wird angestrebt, auch Bundes- und Landesvorständen keine unnötigen Aufwände aufzubürden, wie es seit jeher guter Brauch ist. Vielen Dank! - Teilhaber 43×84.
Ich beantrage hiermit die Löschung des $6c - Der Regionalbeirat. Der jetzige §6d - Das Schiedsgericht wird somit zum neuen §6c. +
Ich beantrage die in der Satzung bezifferten notwendigen Mitglieder zur Gründung einer Untergliederung zu halbieren.
Der Absatz 2 lautet dann wie folgt:
(2) Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 5, für Kreisverbände mindestens 10 und für Bezirksverbände mindestens 20 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein +
Der § 8.1a wird wie folgt im letzten Absatz geändert in:
„Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 14 Tage. Die Antragsfrist für Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 21 Tage. +
Der § 6a Abs. 3 wird wie folgt geändert:
(3) Die Einladungsfrist beträgt 42 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden. +
Der § 5 Abs. 6 wird wie folgt geändert in:
(6) In Gliederungen nach Abs. 1 bzw. 3 in denen kein Verband besteht, kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden. Die entsprechende Mitgliederversammlung kann eine Geschäftsordnung beschließen, die für die Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend ist. +
Der alte § 16 wird wie folgt geändert in:
§16 – Virtuelle Verbände
(1) Basierend auf die Möglichkeit nach § 5 – Abs. 6 werden für alle Verbände ohne existierenden Verband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Verbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Verband zustünden. +
Der § 17 –Verteilung und Verwendung der Finanzmittel Abs. 4d wird wie folgt geändert in:
d) Erträge aus Anhang A (Finanzordnung NRW) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag oder vom Landesvorstand ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Über Bestrebungen dieser Art sind Mitglieder in den vKV zwei Wochen vor der Entscheidung in Textform zu informieren. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag oder der entsprechenden Landesvorstandssitzung dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.
Erträge aus Anhang B (Finanzordnung NRW) des jeweils letzten Geschäftsjahres werden zum 15.01. eines Jahres zurück in die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen gebucht, wenn im Vorjahr keine lokale Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor Jahresende dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung der Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Umbuchung abgesehen werden. +