Attribut:Antragstext

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A
Es wird beantragt, dass § 2.3 (7) durch "Eine Ämterkumulation zwischen Landesebene und allen niedrigeren Ebenen ist zulässig. Es bedarf jedoch der Zustimmung des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt." ersetzt wird. <br> '''Alte Fassung:''' <br> Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene nicht zulässig. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des LVORs notwendig.<br> '''Neue Fassung:''' <br> Eine Ämterkumulation zwischen Landesebene und allen niedrigeren Ebenen ist zulässig. Es bedarf jedoch der Zustimmung des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt.  +
In der Satzung des Landesverbands Rheinland-Pfalz werden alle Vorkommen von "relative Mehrheit", "relativer Mehrheit" und "relativen Mehrheit" durch "einfache Mehrheit", "einfacher Mehrheit" bzw. "einfachen Mehrheit" ersetzt. '''Betroffene Paragrafen:''' * §4.1 (3) * §4.2 (11) * §5.2 (2) * §5.5 (1) * §5.6 (5)  +
'''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)''' In §4.1.1(4) wird der Satz "Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind." gestrichen. '''Alte Fassung''' §4.1.1(4) Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind. '''Neue Fassung''' Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen.  +
'''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)''' In §4.1.1(4) wird "10%" durch "7%" ersetzt. '''Alte Fassung''' §4.1.1(4) Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind. '''Neue Fassung''' Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 7% der Landespiraten anwesend sind.  +
'''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)''' In §4.1.1(4) wird "10%" durch "5%" ersetzt. '''Alte Fassung''' §4.1.1(4) Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind. '''Neue Fassung''' Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 5% der Landespiraten anwesend sind.  +
§5.7 (1) wird durch folgende Fassung ersetzt: "(1) Änderungen an der Landessatzung, am Grundsatzprogramm und an Wahlprogrammen können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen." '''Alte Fassung:''' (1) Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.  +
Der Nebensatz "wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen." wird durch folgende Fassung ersetzt: "wenn 2/3 der gültigen abgegebenen Stimmen und mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Änderung sind." '''Neue Fassung''' (1) Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der gültigen abgegebenen Stimmen und mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Änderung sind. '''Alte Fassung''' (1) Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.  +
'''Antrag auf Streichung des §4.1.1(4)''' In §4.1.1(4) wird der Absatz gestrichen. '''Alte Fassung''' §4.1.1(4) Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind. '''Neue Fassung''' [gestrichen]  +
In der Satzung des Landesverbands Rheinland-Pfalz werden alle Vorkommen von "relative Mehrheit", "relativer Mehrheit" und "relativen Mehrheit" durch "absolute Mehrheit", "absoluter Mehrheit" bzw. "absoluten Mehrheit" ersetzt. '''Betroffene Paragrafen:''' * §4.1 (3) * §4.2 (11) * §5.2 (2) * §5.5 (1) * §5.6 (5)  +
Lehrprofessuren Wir setzen uns für die Etablierung von Lehrprofessuren im universitären Bildungswesen ein.  +
=== Alternative Schulformen === Die Piratenpartei setzt sich für einen Test des Konzepts Nova Schola ein. Hierdurch wollen wir eine flexiblere Bildungsgestaltung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ermöglichen. Dieses Konzept legt den Grundstein um das Bildungssystem an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft auszurichten. Durch die höheren Entscheidungsfreiräume und die gestärkte Eigenverantwortung der Schüler, werden bei Nova Schola in der Sekundarstufe 1 und 2 die sozialen Kompetenzen sowie fähigkeit zur Selbstbestimmung gestärkt. Dieses Schulsytem soll zunächst an einzelnen Schulen getestet werden. === Orientierungsphase === In den ersten zwei Jahren, wird der Klassenverband beibehalten. Die Schüler werden allerdings innerhalb der Klassen in Kompetenzgruppen eingeteilt, lösen demnach also Aufgaben mit verschiedenen Schwierigkeitsgrad. In dieser Zeit sollen sie lernen, ihre Fähigkeiten einzuschätzen und die angemessenen Schwierigkeitsgrade selbst auszuwählen. === Bildungskomponenten === Die Bildungsinhalte werden in Nova Schola in thematisch abgeschlossenen Komponenten vermittelt die ein halbes Schuljahr umfassen. Diese Komponenten werden in 5 Schwierigkeitsstufen angeboten: Förderschul-, Hauptschul-, Realschul-, Gymnasialschul- und Hochbegabtenniveau. Die Schwierigkeitsstufen können für jede Komponente vom Schüler frei gewählt werden. Die Schüler werden bei der Auswahl der Komponenten von einem Berater unterstützt. Die Bildung kann auch an verschiedenen Schulen erfolgen. Sitzenbleiben wird abgeschafft, nicht bestandende Komponenten können in den Sommerferien nachgeholt werden, im darauffolgenden Jahr, oder in Abendkursen. === Lehr- und Lernteams === Die Klassenstruktur wird aufgehoben. Die Komponenten werden in Lernteams erworben. Lehrende werden nicht mehr alleine, sondern in Gruppen die Schüler unterrichten und die Bildungsinhalte erarbeiten. Die Schüler können frei wählen, in welche Lernteam sie die Komponente bearbeiten möchten. === Gutscheine === Lehrgutscheine: Lehrende erhalten Lehrgutscheine sofern Schüler diese Komponente in ihrem Lernteam bearbeiten oder sie freie Bildungsmaterialien erarbeiten. Die Lehrgutscheine ermöglichen den Lehrenden ihre Lehrteams zu vergrößern, besser auszustatten, oder sich weiterzubilden. Jeder Schüler erhält halbjährig die Anzahl an Lehrgutscheinen, die es ermöglicht, sich einen Stundenplan mit 30 Wochenstunden zusammenzustellen. Bonusgutscheine: Schüler die anderen Schülern bei Hausaufgaben, oder der Unterrichtsvor- oder Nachbereitung helfen, erhalten von diesen Schülern Bonusgutscheine. Mit den Bonusgutscheinen anderer Schüler, erhält man Zugang zu Premiumbildungsangeboten. === Leistungszertifizierung === Die Leistungszertifizierung findet außerhalb der Lerngruppen statt. Sie richtet sich nach objektiven Maßstäben. Dies soll die Vergleichbarkeit der Leistungsniveaus sicherstellen. Die Lehrenden geben innerhalb der Lerngruppen statt Noten, ausführliches Feedback zur Leistungsverbesserung. === Evaluation === Mittels Schüler- und Kollegenfragebögen wird die Lehrmethodik der Lehrenden evaluiert. Die Schüler bewerten gegenseitig das Engagemant ihrer Teamkollegen. Die Daten werden unverzüglich nach der Auswertung und Besprechung unwiederruflich gelöscht. === Lebenslanges Lernen === Erwachsene erhalten die Möglichkeit ihre Abschlüsse durch Weiterbildung an der Nova Schola zu erweitern. In diesem Zuge soll das Bildungsangebot über die derzeitigen Grenzen hinaus erweitert werden, und auch Inhalte umfassen, die derzeit z.B. an Volkshochschulen gelehrt werden, wie z.B Kochen, Backen, Töpfern, Schrauben, Fremdsprachen, Ikebana... . Ebenfalls soll es möglich sein, berufllichen Weiterbildungen an der Nova Schola nachzugehen (z.B. Coachingausbildung, Lizenzensierungen usw.) === Feedbackpool === Den Schülern wird ein System zur Verfügung gestellt, in dem sie anliegende Arbeitsentwürfe per Opt-In diskutieren und kommentieren lassen können. Schüler, die die Arbeiten von anderen kommentieren und ihnen bei bestimmten Fragestellungen weiterhelfen, erhalten Mutual-Voucher. === Wissenstank === Es wird eine Datenbank zur Verfügung gestellt, die freie Unterrichtsmaterialen geordnet zur Verfügung stellt. Dies umfasst Audio, Video und Schriftformate. Diese Datenbank soll sowohl von Lehrenden als auch von Schülern erstelltes Material umfassen. Da Lehrende Lehrgutscheine für die Erarbeitung von lizensfreiem Unterrichtsmaterial erhalten sollen, kommt die Bereitstellung von Material sowohl dem Lehrenden, als auch der Bildungsgemeinschaft zu Gute. Schüler können kommentierte Arbeiten aus dem Feedbackpool im Wissenstank zur Verfügung stellen, dies soll es anderen Schülern, aber auch Lehrern ermöglichen Arbeitsweisen und problematische Aspekte bei der Lösungsfindung nachvollziehen zu können. === Funktionelle Schulausstattung === Da die Klassenstruktur weitestgehend aufgehoben wird mit Ausnahme der Orientierungsphase, kann die Innenarchitektur angemessener auf die jeweiligen Aufgaben angepasst werden. Daher soll die räumliche Gestaltung maßgeblich zur Verbesserung der Lernleistung beitragen. Es werden Kommunikationsräume, Präsentationsräume, Erholungsräume, Rechercheräume und Arbeitsräume geschaffen und funktional voneinander getrennt. Kommunikationsräume: Für Großgruppen O-Formation Für kleine Gruppen: Größere Quadratische Tische mit 4-8 Plätzen Präsentationsräume: Beamer oder Whiteboard, Stühle nach vorn ausgerichtet, Soundanlagen Erholungsräume: Gemütliche Möbel, Pflanzen, Bücher, Spiele, Wasserspender, Tee- und Kaffeezubereitung Rechercheräume: Einzelsitzplätze Arbeitsräume: z.B. Werkstätten, Labore, Musizierräume, Sporträume, Zeichenräume, Küchen, etc. Jeder Schüler erhält einen Laptop für die Dauer der Ausbildung. === Demokratisierung des Bildungsbetriebs === Lehrende entscheiden demokratisch innerhalb des Teams wofür die Lehrgutscheine verwendet werden. Schüler und Lehrende bestimmen demokratisch die Regeln für die Zusammenarbeit in der Lerngruppe.  
'''Antrag auf Änderung des Grundsatzprogrammes''' Der Landesparteitag möge beschliessen, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rheinland-Pfalz mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen. '''Whistleblowerschutz''' Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Jeder Whistleblower begibt sich in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten, da die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing für den juristischen Laien nicht verständlich ist und somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit darstellt. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt. Die UN-Abkommen zur Korruptionsbekämpfung (UNCAC) müssen endlich ratifiziert werden. Die Umsetzung in Gesetzesform muss schnell und zügig durchgeführt werden. Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt. '''Anmerkung''' Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Unter "Whistleblower" verstehen wir jemanden, "der Missstände, illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder auch beispielsweise bei einer medizinischen Behandlung erfährt, an die Öffentlichkeit bringt." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower)  
Der Landesverband RLP distanziert sich vom Vorgehen des Bundesvorstandes und dem Versand von Pressemitteilungen ohne inhaltliche Legitimation aus der Beschlusslage der Piratenpartei. Pressemitteilungen, Stellungnahmen oder Aufrufe zu Demonstrationen, die nicht gedeckt sind vom Parteiprogramm oder Beschlusslage der Piratenpartei, sind nicht vereinbar mit unserem basisdemokratischen Prinzip und daher nicht akzeptabel. Wir fordern den Bundesvorstand auf, bei Pressemitteilungen mehr Sorgfalt walten zu lassen und keine Pressemitteilungen ohne entsprechende Beschlusslage mehr zu versenden. Insbesondere fordern wir den Bundesvorstand auf, Liquid Feedback oder andere Meinungsbilder (z.B. von Parteitagen) nicht zur Legitimation von Pressemitteilungen oder anderen Stellungnahmen heranzuziehen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen: "Wenn Menschen nicht mehr sicher sind, wer welche Daten über sie besitzt und wer was über sie weiß oder wissen könnte, dann werden sie ihr Verhalten vorsorglich anpassen. Insbesondere in politisch sensiblen Bereichen ist ein solches Anpassungsverhalten wahrscheinlich und aus demokratischer Sicht hochgefährlich. Es gefährdet die Meinungsfreiheit des Einzelnen und in der Konsequenz auch die gesamte freiheitliche Demokratie. Die Piratenpartei setzt sich daher für den Schutz und die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein. Alle Menschen sollen ihre Daten kontrollieren können und ihre Meinung frei äußern können, ohne Angst vor Repressionen erleiden zu müssen. Der Landesverband Rheinland-Pfalz fordert daher den Bundesvorstand auf, die bundesweite Liquidfeedback-Instanz datenschutzgerecht umzugestalten. Insbesondere ist die anonyme Teilnahme zu ermöglichen. Eine Vorratsdatenspeicherung von politisch-sensiblen Präferenzen und Abstimmungsverhalten gegen den Willen des Nutzers ist zu unterlassen. Benutzerwünschen auf Datenlöschung ist zeitnah, unproblematisch und ohne Benachteiligung für eine weitere Nutzung Folge zu leisten."  +
Der Landesparteitag beschließt folgende Positionierung zum Flohmärkteverbot an Sonn- und Feiertagen in Rheinland-Pfalz: Kein Flohmärkteverbot in Rheinland-Pfalz Immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden vom Staat durch Vorschriften und Gesetze reguliert und reglementiert. Dadurch werden die Bürger vom Staat bevormundet und daran gehindert, ihren individuellen Lebensstil zu führen und sich frei zu entfalten. Die Piratenpartei setzt sich für die Reform und ggf. Abschaffung von Gesetzen ein, die den Bürger unverhältnismäßig bevormunden. In den letzten Jahren werden zunehmend Gesetze und Verordnungen diskutiert und teilweise auch verabschiedet, welche die Bürger bevormunden und sie in ihren Gewohnheiten oder ihrer Freizeitgestaltung einschränken. Die Freiräume der Bürger zur individuellen Gestaltung und Entfaltung ihres Lebens werden immer stärker beeinträchtigt. Die Piratenpartei stellt sich ungerechtfertigten Bevormundungen der Bürger durch den Staat vehement entgegen. Die Piratenpartei lehnt daher auch das von der SPD-Landesregierung vorangetriebene landesweite Flohmärkteverbot in Rheinland-Pfalz ab. Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet nur dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Durch Flohmärkte, die meist auf großen Parkplätzen stattfinden, findet nach unserer Überzeugung keine Einschränkung der Freiheit anderer Menschen statt. Alle diesbezüglichen Verbote und Verbotsanweisungen sind daher aufzuheben.  +
Die Kapitel aus dem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2011 werden als Positionspapiere übernommen.  +
Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand auf, zwischen den Parteitagen landesweite Arbeits- und Diskussionstreffen zu organisieren.  +
'''Alternative SA 2a''' Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz versteht sich als sozialliberale Partei. '''Alternative SA 2b''' Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz versteht sich als sozial-libertäre Partei.  +
Der Titel des Wahlprogramms wird geändert von "Wahlprogramm der Piratenpartei Rheinland-Pfalz zur Landtagswahl 2011" auf "Wahlprogramm der Piratenpartei Rheinland-Pfalz"  +
De facto hebelt die elektronische Gesundheitskarte die ärztliche Schweigepflicht z.B. durch das E-Rezept aus, da Krankenkassen und andere Zugriffsberechtigte aus den gesammelten ärztlichen Verordnungen leicht Rückschlüsse auf die Diagnosen ziehen können. im Gegenzug laufen die positiven Aspekte des E-Rezepts ins Leere, da die Ärzte sich darauf nicht verlassen können und dürfen. Die Herrschaft des Patienten über seine Daten ist nur vordergründig gewahrt, da die geplante Pseudonymisierung den einfachen Rückschluss auf die Person des Patienten erlaubt, womit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. In der Vergangenheit sind bereits mehrfach schwere Mängel in dem Konzept gerügt worden, so wunderte sich die FSFE (Free Software Foundation Europe), "wie leichtfertig und unprofessionell mit derart persönlichen Daten umgegangen wird" und forderte, das Gesamtsystem der Gesundheitstelematik von der Architektur bis zum Quellcode offen zu legen. Ab 01.10.2011 werden nun 10% der Versicherten angeschrieben und um die Zusendung eines Passfotos gebeten für die elektronische Gesundheitskarte gebeten. Ein solches Foto ist für die Karte gesetzlich vorgeschrieben. Für die Versicherten besteht aber keine Pflicht, ihrer Krankenkasse eines zu senden. Vor diesem Hintergrund ruft die Piratenpartei Rheinland-Pfalz die Versicherten dazu auf, ihrer Krankenkasse kein Passfoto zu senden. Das größte Datenschutzproblem bei der elektronischen Gesundheitskarte ist nicht das Passfoto selbst, andere Datenschutzprobleme sind teilweise viel gravierender. Die Verweigerung des Fotos ist für Versicherte die einfachste Möglichkeit des Protestes.  +