Attribut:Antragstext

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A
1. In das Grundsatzprogramm wird das folgendes Kapitel neu eingefügt. "'''Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften''' Wir sprechen uns für eine konsequente Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften aus. Hierzu wollen wir das [http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat Reichskonkordat] von 1933 zwischen dem NS-Regime und der katholischen Kirche aufgekündigen, da darin Privilegien für die katholische Kirche formuliert wurden, die unserem Verständnis von einem säkularen Staat widersprechen und die Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften zulassen. Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Das Gleichberechtigungsgebot ist einzuhalten. Die Aufhebung des Konkordats ebnet den Weg für Reformen. * rechtliche Gleichsetzung des Beichtgeheimnises mit der ärztlichen Schweigepflicht * Religionsgemeinschaften sind als gemeinnützige Vereine freier in ihrem Handeln. * Kirchliche Trauungen sollen auch unabhängig von der Zivilehe möglich sein." 2. Die Kapitel * Staatsleistungen an Kirchen beenden * Selbstverwaltung der Religionsgemeinschaften und * Keine Sonderregelungen für Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht werden aus dem Wahlprogramm gestrichen und als Unterkapitel des neuen Kapitels ins Grundsatzprogramm eingefügt.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, §4.1 um den folgenden Absatz zu ergänzen. '''Neue Fassung:''' Der Landesparteitag schlägt dem jeweils folgenden Parteitag per Wahl ein Parteitagspräsidium vor.  +
Die LMV möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern: * § 4 Nr. 1 Unterpunkt 2 ("ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV)") wird ersetzt durch "Online-LPT (OLPT)" * In § 4.1 Abs. 1 S. 1 wird "der SDMV" ersetzt durch "des OLPT". * § 4.1 Abs. 1b wird ersatzlos gestrichen. Bisheriger Wortlaut: :"Die SDMV wird durch die Abstimmungsleitung und die Abstimmungshelfer organisiert." * In § 4.1 Abs. 2a wird "der SDMV" durch "des OLPT" ersetzt. * In § 4.1 Abs. 2a Buchst. a) wird "gemeinsame Wahlprogramm" durch "Landtagswahlprogramm" ersetzt. * § 4.1 Abs. 4 wird folgender Satz 2 hinzugefügt: :"Die LMV wird auch einberufen, wenn ein entsprechender Antrag im OLPT die einfache Mehrheit erreicht oder diesem Antrag mindestens ein Zehntel aller Landespiraten zustimmen." * § 4.1 Abs. 4a wird ersatzlos gestrichen. Bisheriger Wortlaut: :"Eine Abstimmung der SDMV wird auf Verlangen :a) der Abstimmungsleitung oder :b) eines Piraten, der seit mindestens drei Monaten einen Antrag eingereicht hat :durchgeführt." * In § 4 Abs. 5 S. 2 wird wie folgt neu gefasst: "Anträge, die auf der LMV behandelt werden sollen, sollen mindestens 2 Wochen vor der LMV dem LVOR vorgelegt werden." * In § 4 Abs. 6 wird "des LPT" durch "der LMV" ersetzt. Der neue Wortlaut lautet demnach: :"Dringlichkeitsanträge im Laufe des LPT sind zuzulassen, sofern sie keine Satzungsänderungsanträge sind." * § 4.1 Abs. 10 wird wie folgt neu gefasst: "Der LVOR erstellt für jede Abstimmung im OLPT ein Protokoll, das Angaben darüber enthält, wie viele Stimmen insgesamt und für jede Abstimmungsoption abgegeben wurden." * § 4.1.3 wird wie folgt neu gefasst: :"(1) Der OLPT findet in Form einer Online-Abstimmung statt. :(2) Die LMV gibt dem OLPT erstmals eine Geschäftsordnung (GO), die durch die LMV und durch den OLPT geändert werden kann. :(3) Über Anträge wird getrennt voneinander abgestimmt. Die Abstimmung muss mindestens eine Woche andauern. Jeder stimmberechtigte Landespirat hat das Recht, sich für den OLPT anzumelden und anschließend an Abstimmungen teilzunehmen. Die Änderung der Stimmabgabe während der Dauer der Abstimmung ist zulässig. :(4) Die Abstimmung erfolgt pseudonym oder anonym. Rohdaten dürfen nur zeitlich begrenzt veröffentlicht werden. Auf Antrag von zehn Teilnehmern wird die Abstimmung über den Antrag im OLPT gesperrt, über den entsprechenden Antrag wird auf der nächsten LMV verpflichtend geheim abgestimmt." * In § 5.2a Abs. 1 wird "die SDMV" durch "den OLPT" ersetzt. Der geänderte Wortlaut lautet demnach: : "§ 5.2 gilt nicht für den OLPT." * § 5.2a Abs. 2 bis 10 werden durch folgende Abs. 2 bis 4 ersetzt. :* Bisheriger Wortlaut der Abs. 2 bis 10: ::"(3) Die Beschlüsse nach § 4.1 Absatz 2a werden durch Abstimmungen an Urnen gefasst. Eine Urne kann an Abstimmungen teilnehmen, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Piraten sich für diese Urne akkreditieren lassen. Die Urne ist bei einer Abstimmung beschlussfähig, wenn mindestens 5 Piraten dort abstimmen. ::(4) Die Diskussion zu Anträgen der SDMV soll über eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Mailingliste erfolgen. Diese wird mit dem Forum synchronisiert. Der Landesvorstand ernennt zwei oder mehrere Moderatoren, die eine angemessene inhaltliche Diskussion und die Beteiligung aller Abonnenten sicherzustellen haben. ::(5) Der Landesverband trägt die Kosten, die für die korrekte Durchführung der SDMV notwendig sind. ::(6) Die SDMV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Urnen beschlussfähig sind. ::(7) Abgestimmt wird über alle Anträge, die mindestens vier Wochen vor der Abstimmung beim LVOR eingereicht werden. Dieser veröffentlicht die Anträge umgehend in der Antragsfabrik im Wiki. Nach ihrer Einreichung für die SDMV dürfen die Anträge nicht mehr verändert werden. ::(8) Eingereichte Anträge können nur bis zu drei Tage vor der Abstimmung zurückgezogen werden. Vor dieser Frist können zurückgezogene Anträge übernommen werden. ::(9) Zulässig sind ausschließlich Änderungsanträge zur Geschäftsordnung der SDMV und Anträge nach § 4.1 Absatz 2a. Es ist in der Antragsfabrik zu kennzeichnen, dass ein Antrag per SDMV abgestimmt wird. ::(10) Abstimmungshelfer vor Ort werden jeweils auf Vorschlag der dort akkreditierten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt." :* Künftiger Wortlaut der Abs. 2 bis 4: ::(2) Zulässige Anträge sind nur die in § 4.1 Abs. 2a genannten Anträge sowie Änderungsanträge zur GO des OLPT. Zulässig sind auch unverbindliche Meinungsbilder über Anträge, die zur Behandlung auf einer LMV beim LVOR eingereicht wurden sowie unverbindliche Meinungsbilder des LVOR über Fragen, die der LVOR auf einer künftigen Sitzung entscheiden muss. ::(3) Vor Abstimmungen ist eine ausreichende Diskussionsfrist zu gewährleisten. Diese kann bei unverbindlichen Meinungsbildern entfallen. ::(4) Die Abstimmung über einen Antrag ist unverbindlich, wenn sich daran weniger als zehn Angemeldete beteiligt haben." * § 5.6 Abs. 1 wird folgender Satz 2 hinzugefügt: :"Die Urabstimmung wird auch durchgeführt, wenn ein entsprechender Antrag im OLPT die einfache Mehrheit erreicht oder diesem Antrag mindestens ein Zehntel aller Landespiraten zustimmen."  
In Abschnitt 3.2 "Wechsel zwischen bestehenden Urnen" der SDMV-GO wird "(2) Ist abzusehen, dass an einer Urne bei der Abstimmung weniger als zwei Abstimmungshelfer zur Verfügung stehen werden, so kann sich der verbleibende Abstimmungshelfer mit seiner Akkreditierungsliste auch einer anderen Urne anschließen, so lange dadurch nicht das Ende der Abstimmung überschritten wird. Dies ist schnellstmöglich der Versammlungsleitung und über die vereinbarte Mailingliste anzuzeigen." ersetzt durch "(2) Steht an einer Urne bei einer Abstimmung nur ein Abstimmungshelfer zur Verfügung, so darf diese Urne nicht eröffnet werden. Der Abstimmungshelfer kann sich jedoch einer anderen Urne anschließen. Die Piraten, die auf der zugehörigen Akkreditiertenliste stehen, dürfen an dieser Urne abstimmen. Dies ist unverzüglich auf der vereinbarten Mailingliste und der Abstimmungsleitung anzuzeigen. Das Ende des Abstimmungszeitraums darf dabei nicht überschritten werden." <s>Außerdem wird ein weiterer Absatz hinzugefügt: "(3) Sind an einer Urne am Ende des Abstimmungszeitraums weniger als 5 Stimmzettel eingeworfen worden, so dürfen diese mit dem Inhalt einer anderen Urne vereinigt werden, solange an dieser noch nicht mit der Auszählung begonnen wurde. Die Abstimmungsleitung ist davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vor der Vereinigung ist anhand der Akkreditiertenlisten zu überprüfen, ob sich jeweils die angegebene Anzahl an Stimmzetteln in den Urnen befindet."</s> // Dieses Verfahren scheitert an der Satzung, da die gefüllte Urne während der Überführung öffentlich zugänglich sein müsste, was in einem PKW oder auch der Bahn nicht der Fall wäre.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass im Wahlprogramm im Abschnitt Infrastrukturmonopole der nachfolgende Unterabschnitt eingefügt wird: "'''Öffentliche sanitäre Anlagen''' Viele Menschen, insbesondere Senioren und Kinder, benötigen häufig schnell und ohne Einschränkungen zugängliche Sanitäranlagen. Vor allem in Innenstädten und auf Raststätten wurden und werden öffentliche Einrichtungen jedoch privatisiert, geschlossen, unzugänglich gemacht oder demontiert. Privatisierte Anlagen stehen unter wirtschaftlichem Druck und gestalten den Zugang entsprechend hochpreisig, was viele Menschen von der Nutzung abhält. Der öffentliche Zugang zu Toiletten und anderen Sanitäranlagen muss an allen Stellen mit entsprechendem Publikumsverkehr sichergestellt sein. Öffentlicher Zugang bedeutet dabei, dass die Nutzung der Einrichtungen kostenfrei oder gegen nur geringes Entgelt möglich sein muss. Entsprechende Infrastruktur ist von den für die jeweiligen Bereiche zuständigen Stellen sicherzustellen. Für die Erfüllung dieser Regelung können durchaus Handels- und Dienstleistungsbetriebe vor Ort miteinbezogen werden, wenn diese sich zum undifferenziertem Zulassen des Zugangs verpflichten. Dies ist von den zuständigen Stellen zu fördern. Die teilnehmenden Betriebe müssen kostendeckende Erstattungen erhalten, damit der Zugang zu diesen Anlagen nicht mit der Verpflichtung zum Konsum in den Betrieben einhergeht oder andernfalls von der Kulanz der Besitzer abhängt."  +
'''ACHTUNG: neue Version vom 06.02.10 / Anregungen und Kritik mit eingearbeitet''' '''alt:''' (9) Über den Parteitag wird ein Protokoll angefertigt, das als Beschlussprotokoll geführt wird und bei mündlichen Tätigkeitsberichten zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll. Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben. Über Wahlen auf dem Parteitag wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt wird. '''neu:''' (9) Über den Parteitag wird ein Protokoll angefertigt, das als Beschlussprotokoll, bei mündlichen Tätigkeitsberichten jedoch zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll, geführt wird . Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem aktuell gewählten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unterschrieben. Über Wahlen auf dem Parteitag wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt wird.  +
§5.7 [Satzungs- und Programmänderung] Absatz (4) wird durch folgende Fassung ersetzt: (4) Über einen Antrag auf Satzungs- '''oder Programmänderung''' auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist. [..] '''Alte Fassung''' (4) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist. [..]  +
Durch den Wandel der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in eine global vernetzte Wissensgesellschaft ist Bildung die wichtigsten Ressource der deutschen Volkswirtschaft. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und damit die sozialen, kulturellen und persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten der Bürger basieren auf dem allgemeinen Bildungsniveau sowie der persönlichen Qualifizierung jedes Bürgers. Um ein hohes Bildungsniveau erreichen und halten zu können, müssen die finanziellen Mittel des Bildungssystems erhöht werden.  +
Die Maßnahmen im Bereich der Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich und auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Die RLP-Piraten halten es jedoch für wichtig, dass bereits im Grundschulalter mit fundierten und nachhhaltigen Präventionsmaßmaßnahmen begonnen wird, um schon den Erstgebrauch zu unterbinden und die hinsichtlich der Gefähdungspotentials von Drogen aufgeklärten Kinder an den weiterführenden Schulen als Multiplikatoren wirken zu lassen.<br> Die RLP-Piraten fordern daher, ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals gelegt werden, um den Bildungseinrichtungen einen kompetenten Unterricht zu ermöglichen. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es, statt Vorurteilen Wissen zu erlangen und zu vermitteln.  +
Wir setzen uns dafür ein, dass die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung unter aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in ausreichendem Maß an Schulen gelehrt werden. Das Ziel des Sportunterrichts muss es sein, den Schülern eine ausgewogene Lebensweise zu vermitteln. Hierfür ist ein Wandel weg vom Leistungssport hin zum Spass an der Bewegung notwendig. Ferner ist eine Erweiterung um theorethischen Unterricht notwendig.<br> Das Prinzip Lernen durch praktisches Handeln ist zur durchgängigen Methode zu erklären. Unterrichtseinheiten wie Suchtprävention, Ernährungslehre, Lebensmittelkunde, Gerätehygiene, Haltung, Dehn- und Entspannungsübungen werden dem gerecht.  +
Die RLP-Piraten setzen sich dafür ein, dass Schüler ein Mindestmaß der Fähigkeiten der Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung und Mediengestaltung erwerben. Um dem Anspruch entgegenzukommen, kann bei Bedarf ein neues Schulfach "Medien und Kommunikation" geschaffen werden.<br> Zudem treten wir für eine verpflichtende interdisziplinäre Zusatzqualifikation Medienpädagogik in der universitären Lehramtsausbildung ein. Medien sind dabei als Hilfsmittel im Lehr- und Lernprozess, als Werkzeug in der Medienproduktion und Thema in der unterrichtlichen Reflexion zu betrachten.  +
Um der heutigen Leistungsgesellschaft gerecht zu werden, muss eine stärkere Individualisierung in der Oberstufe ermöglicht werden. Die Aufgabe der Sekundarstufen I und II muss die Vermittlung von Grundfähigkeiten sein. Die Spezialisierungsmöglichkeiten In der Oberstufe werden durch Optionen zur Wahl von Vertiefungsrichtungen in einzelnen Fächern angeboten. Dadurch werden die Neigungen des Einzelnen gefördert und ein einfacherer Einstieg in Studium und Berufsleben ermöglicht. Grundvoraussetzung dafür ist eine verbindliche fachliche und didaktische Weiterbildung für Lehrkräfte.  +
Unterrichtsmaterial für Lehrer und Schüler muss unter einer freien Lizenz zugänglich gemacht werden. Dies vereinfacht den Lehrkräften die Erarbeitung von eigenen Unterrichtsmaterialien. Die Erstellung und Freigabe qualitativ hochwertiger Materialien durch Lehrer und Fachbuchautoren wird durch das Land entsprechend vergütet.  +
Die Lehrer müssen in ihrer Arbeit durch nicht lehrendes Personal (Assistenten, Psychologen und Sozialpädagogen) soweit unterstützt werden, dass sie sich auf die Vermittlung des Unterrichtsstoffes konzentrieren können.  +
Der zunehmenden Komplexität des Produkt- und Dienstleistungsangebots muss eine gestärkte Verbraucherkompetenz gegenüber stehen; bezüglich Aufklärung, Sensibilisierung und Wissensvermittlung besteht ein dringender Handlungsbedarf. Diese Förderung der Alltagskompetenz, speziell von Kindern und Jugendlichen, werden wir auch in einer koordinierten Bund-Länder-Initiative forcieren. <br> Die RLP-Piraten sprechen sich aus für eine praxisnahe Unterrichtung von Verbraucherthemen in allen Schulstufen und Schularten. Es soll zum mündigen Bürger erzogen werden, welcher eine maximale Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfreiheit hat. Grundvoraussetzung dafür ist eine verbindliche fachliche und didaktische Weiterbildung für Lehrkräfte.  +
Der frühkindlichen Bildung kommt bei der Verwirklichung unserer Ziele eine zentrale Bedeutung zu. Es ist ihre Aufgabe, die bestehenden Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen der Kinder so weit auszugleichen, dass möglichst alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.  +
Alle Kinder werden im Alter von vier Jahren durch entsprechend geschultes Personal in ihrer sprachlichen und motorischen Entwicklung bewertet, um Defizite aufzudecken. Förderbedürftige Kinder erhalten im Kindergarten eine intensive sprachlich-motorische Förderung, deren Ziel es ist, die Defizite bis zum sechsten Lebensjahr auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden.  +
Die Eltern können die Kindertagesstätte und Kindergarten für ihre Kinder frei wählen. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die (auch zu Teilen) öffentlich finanziert werden, nicht zulässig.<br> Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleich zu stellen.  +
Der Landesparteitag möge folgende Stellungnahme beschließen: Artikel 10 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz ''(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.'' ''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.'' Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll laut vorliegendem Entwurf unter anderem: *Inhaber vom Websites, auf denen Leser Kommentare hinterlassen können, verpflichten, diese ständig zeitnah zu kontrollieren, zu zensieren und das auch nachzuweisen. (Beispiele: Blog, Forum, Wiki, Gästebuch) *Sendezeiten im Internet einführen, so dass "jugendgefährdende" Inhalte nur nach bestimmten, abgestuften Uhrzeiten im Internet "gesendet" werden dürfen. *Provider verpflichten, ausländische Inhalte zu filtern, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten. Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen wäre eine Zensur-Infrastruktur notwendig, die die "Zensursula"-Pläne bei weitem übersteigen würde. Die Einrichtung einer Zensur-"Firewall" rund um Deutschland unter dem Vorwand des Jugendschutzes lehnt die Piratenpartei Rheinland-Pfalz entscheiden ab! Auch in China wird unter dem Deckmantel des Jugendschutzes das Internet zensiert. Zu Recht wird dies von Politikern aller demokratischen Parteien in Deutschland kritisiert. Es ist sehr erstaunlich, dass die deutschen Landesregierungen nun dem Beispiel Chinas folgen. Absatz 2 des Artikels 10 unserer Landesverfassung (Jugendschutz und Schutz der Ehre) darf nicht dazu genutzt werden, den Sinn des Artikels 10 (Zensurverbot) in sein Gegenteil zu verkehren! Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, den Staatsvertrag nicht zu unterzeichnen! Der Jugendmedienschutz ist zu überarbeiten mit dem Ziel Informationsfreiheit und damit unsere freiheitliche Demokratie zu erhalten! Dabei ist die Öffentlichkeit von Anfang an mit einzubeziehen!  
'''alt:''' (1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden. '''neu:''' (1) Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.  +