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Der Antragsbegründung dient meine Plenarrede zur Ablehnung der Zweiten Änderung des Stärkungspaktgesetzes in der 43. Sitzung des Landtags NRW der 16. Legislaturperiode.
Link:https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-43.html#_Toc373943973
Weitere, erläuternde Begründung behalte ich mir vor. +
Die gängige Begrifflichkeit für den Themenkomplex in der Politik und im Gesundheitswesen ist "Drogen- und Suchtpolitik". Der Begriff "Drogen" ist zu kurz gegriffen.
Dieser Antragstext wurde von Piraten aus der AG Drogen- und Suchtpolitik geschrieben +
So kann der Kauf von Produkten Transparenter gestaltet werden, was für Lebensmittel gilt, kann auch für Konsumgüter eingeführt werden.
Nachhaltigkeit kann sich so besser durchsetzten, und kann zu einem Verkaufsargument werden. +
Wir fordern die unverzügliche Abschaffung des Bürokratieabbaugesetzes II, welches noch von der vorangegangenen CDU-Landesregierung verabschiedet wurde und welches trotz der Versprechungen im Koalitionsvertrag von Rot-Grün (2012)immer noch gilt :
„Der Landtag hat am 20. September 2007 das Zweite Gesetz zum
Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) verabschiedet, das am
01.11.2007 in Kraft trat. Bisher war einer Klage gegen eine Entscheidung
der Verwaltung ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet.
Mit dem Gesetz werden fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft, die es
bisher im Zuständigkeitsbereich des Landes und der Kommunen gab. Nunmehr
können Bürgerinnen und Bürger gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht
nach fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch
einlegen, sondern müssen direkt beim Verwaltungsgericht klagen.“
Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für die Legislaturperiode
2012-2017 wurde vereinbart:
"Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den
Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten
Dialog zwischen ihnen und der Verwaltung geschwächt und die
Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet.
Deshalb werden wir Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo dies
nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist."
Mit Beschluss des Landtags vom 4.12.14 wurden die Ausnahmen, in denen doch ein Widerspruch möglich ist, zwar erweitert. Die vielfach geforderte und im Koalitionsvertrag zugesicherte Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens wurde aber nicht beschlossen. +
Videoüberwachung im ÖPV wird oft mit der vermuteten Forderung der Menschen nach 'gefühlter Sicherheit' argumentiert. Dabei schaffen Kameras keine Sicherheit, sondern dokumentieren nur. Echte Sicherheit schafft die Anwesenheit von Mitarbeitern der Verkehrs- und/oder Sicherheitsunternehmen. Auch offene und gut beleuchtete Bahnsteige und Fahrzeuginnenräume sorgen für Sicherheit. Der flächendeckende Einsatz fördert und ermöglicht die vollständige Bewegungs-Überwachung von Personen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Software, um Personen jeweils über verschiedene Kameras zu identifizieren ist am Markt verfügbar und wird auch von Sicherheitsbehörden eingesetzt. +
Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes am 13 Juli 2013 sind die Landesregierungen ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen,Leiden oder Schäden
bei den in den betroffenen Gebietenfreilebender Katzen erforderlich ist. Durch die Änderung der ZustVO Tierschutz NRW vom 03. Februar 2015 ist diese Ermächtigung an die Kreisordnungsbehörden übertragen worden. Mit Schreiben vom 05.11.2015 wurde den Kreisordnungsbehörden vom MKULNV des Landes NRW eine mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Musterverordnung für eine kommunale "Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach §13 TierSCHG" zugesandt.
( https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3381.pdf ).Die Landesregierung empfiehlt den Kommunen bei der Ausweisung bestimmter Gebiete eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Tierschutzvereinen.
Die Katzenschutzverordnung nach dem Paderborner Modell gilt bereits in 350 Kommunen Deutschlands.
Geburtenkontrolle ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren. Die unkontrollierte und massive Vermehrung der Hauskatzen bedeutet eine Bedrohung für die lokale Fauna. Des Weiteren leiden deswegen viele Tierheime unter massiven Finanzierungs- und Platzproblemen, was wiederum auch die öffentlichen Kassen stark belastet. Außerdem geht die Überpopulation einher mit viel Leid und Elend für die verwilderten Katzen.
Die Kastration der Freigänger wäre ein probates Mittel, um dem entgegen zu wirken.
Auf vielen Bauernhöfen leben halbwilde Katzenpopulationen, die sich in der Regel unkontrolliert vermehren. Der Nachwuchs wird häufig unter Missachtung des Tierschutzgesetzes entsorgt. ( Ertränkung von Jungkatzen) Eine weibliche Katze kann zweimal jährlich einen Wurf mit etwa drei bis fünf Jungen zur Welt bringen, die von ihrer Aufnahme im Tierheim bis zu ihrer Vermittlung jeweils Durchschnittskosten von ungefähr 400 Euro verursachen würden. Eine Kastration kostet demgegenüber laut der Gebührenordung für Tierärzte nur etwa 80 bis 150 Euro.
Der Antrag wurde bereits als Positionspapier auf dem LPT2015.1 angenommen, damals allerdings ohne die Neuerungen von 2015, die ich in den jetzigen Antrag eingearbeitet habe.
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PP017
Dies ist der Originaltext aus http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2
Nicht modular abzustimmen, weil ja bereits auf dem LPT 2016.1 als Parteiprogramm beschlossen.
Hauptprogramm zum Bereich Bauen und Verkehr. Etwaige Ergänzungen sollten darunter stehen.
Begründungen:
* Jahrzehnte lang hat sich die Verkehrspolitik kaum verändert. Es wurden Straßen gebaut, wo es politisch notwendig schien, aber Pflege und Instandhaltung wurden vernachlässigt. Das Straßennetz Nordrhein-Westfalens ist mittlerweile größer als dass es mit den vorhandenen Mitteln erhalten werden könnte.
* Der Ausbau des Güterschienenverkehrs ist eine langwierige Angelegenheit. Umso mehr muss er frühzeitig begonnen werden. Derzeit schiebt die Politik das immer nach hinten, weil es ja eh länger dauert, als z.B. eine dritte Autobahnfahrspur.
* Regionalflughäfen: Es hilft nicht, dass die Landesregierung ständig wiederholt, es gäbe keine Subventionen „des Landes“ für die Regionalflughäfen. Nicht aus dem Landeshaushalt, aber natürlich gibt es Subventionen der Öffentlichen Hand. Und die gehören auf den Tisch.
* Und wenn die von der Gesellschaft getragenen direkten und indirekten Kosten zu hoch sind, dann kann so ein Flughafen nicht erhalten werden. Dann wird auch ein Regionalflughafen geschlossen.
* Es ist absolut nicht vertretbar das sich Politiker auf Kosten der Steuerzahler ein Prestigeprojekt Regionalflughafen vor die Haustür setzten lassen.
* Der öffentliche Verkehrs muss den Auftrag und die Möglichkeiten erhalten, Mobilitätsanbieter zu sein.
* Die Verkehrsinfrastruktur muss an diese zukünftigen Mobilitätsgewohnheiten angepasst werden. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung von "multimodalen" Umsteigepunkten, Radschnellwegen und Zubringersystemen.
* Fahrscheinfrei: Gleichzeig wollen wir damit entscheidende Finanzierungsprobleme lösen. Aktuell hat der Ticketverkauf eine hohe Priorität, obwohl er nur ein Drittel der Einnahmen ausmacht. Den Kommunen sollen neben einer solidarischen Umlagefinanzierung eine Reihe an Instrumenten zur Finanzierung von Bus und Bahn zur Verfügung stehen.
Die Gebietsreform, die - nach einigen vorangegangenen Zwischenstufen - abschließend zum 1.1.1975 in Kraft trat, hatte seinerzeit in vielen Kreisen und Gemeinden erbitterte Gegner. Die Gründe waren vielfältig :
- Keine Ersparnis für die Staatsfinanzen, da es zu Doppelungen in der Verwaltung beim Zusammenschluss von Kreisen kam (Beispiel Märkischer Kreis, vorher Kreis Iserlohn und Lüdenscheid),
- da viele Gemeinden und z.T. größere Städte nun anderen Städten zugeschlagen wurden, dominierten die Interessen der größten ehem. Gemeinde, zu Lasten der kleineren Dörfer,
- Identitätsverlust bei den Bewohnern der z.T. uralten Gemeinden, deren Namen nunmehr verschwanden.
Die Tatsache, dass bei den Autokennzeichen seit einiger Zeit, auf breitem Wunsch der Bevölkerung, die alten Kreise wieder auflebten (z.B. BE für Beckum, LÜN für Lünen, GLA für Gladbeck) und diese Neuregelung breitesten Zuspruch in Form von Ummeldungen hatte, beweist, dass viele Menschen immer noch, oder sogar wieder ihre alte Gemeinde/ihren Kreis wiederhaben möchten.
Gewünscht ist mit diesem Antrag nicht, dass alles rückgängig gemacht wird, sondern dass im Einzelfall eine Rückabwicklung zur Debatte und diese dann, evtl. durch einen Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellt wird. +
Die Menschen in Deutschland haben das Recht und die Freiheit, sich auf Straßen und Plätzen, in öffentlich zugänglichen Bereichen in- und ausserhalb von Gebäuden, frei und unbeobachtet aufzuhalten und zu bewegen. Videoüberwachung schränkt diese Freiheit ein. Daher muss mit deutlichen Hinweisen auf Kameraüberwachte Bereiche hingewiesen werden. Videoüberwachung mit besonders grundrechtsverletzenden technischen Eigenschaften wie Gesichtserkennung und -Identifikation sowie insbesondere das Tracking von Personen soll nicht eingesetzt werden dürfen.
Durch die technologische Entwicklung hat sich die Leistungsfähigkeit von Videoüberwachungskameras und Videoüberwachungsanlagen massiv gesteigert. Während in vergangenen Jahrzehnten die Bildauflösung bedingt durch analoge Technik immer gleich geblieben ist, hat sich durch die Digitalisierung diese Grenze erledigt. Hochauflösende Videokameras mit Gesichtserkennung sind schon für wenige hundert Euro zu bekommen. In Verbindung mit vernetzter Installation von Kameras, Fernauswertung und Gesichtsidentifikation ist so die Verfolgung von Personen möglich. Da der Mensch vor der Kamera derartige Eigenschaften nicht erkennen kann, sind die bereits vorgeschriebenen Hinweisschilder mindestens mit entsprechenden Angaben zu ergänzen +
Steht im Zusammenhang mit meinem Antrag WP083.0 "Änderung der Gebietsreform". In der Gebietsreform von 1975 wurden etliche Städte und Gemeinden in größere Städte eingegliedert. Zum Ausgleich wurden dann in kreisfreien Städten Stadtbezirke eingerichtet, die jeweils kleine 'Parlamente' die sog. Bezirksvertretungen erhielten. Hiermit sollte die nun fehlende, bzw. schwindende Repräsentanz der eingegliederten Städte und Gemeinden halbwegs ausgeglichen werden; Dinge, die den Ortsteil betreffen werden dort entweder direkt entschieden oder zumindest werden die Bezirke angehört.
Leider sind die Möglichkeiten der Bezirksvertretungen minimal und man hat den Eindruck, dass diese BVs nur eine Alibifunktion haben, damit die Vororte ruhig gestellt werden. Viele Bezirksvertreter und BV-Fraktionen werden vom Rat durchregiert und vertreten nicht wirklich die Belange der dortigen Bevölkerung. Die Einflussmöglichkeiten halten sich zudem in Grenzen; der Haushalt der BVs ist verschwindend niedrig (in Münster etwa 1/10.000 des Ratshaushalts).
Ziel dieses Antrags ist es generell den Willen zu bekunden, die Einflussmöglichkeiten, die zur Verfügung gestellten Mittel und die Unabhängigkeit der Bezirksvertretungen zu erhöhen. Einzelne Maßnahmen können dann in weiteren Anträgen behandelt werden, bzw. die gewählte Piraten-Landtagsfraktion muss dann diesen Willen umsetzen und mit Leben erfüllen. +
Dies ist der Originaltext aus http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2
Bereits auf dem LPT 2016.1 als Parteiprogramm beschlossen.
Ersetzt und aktualisiert den Text aus dem Wahlprogramm 2012.
Im WP030.0 wurde ausversehen der HowTo-Text aus dem Parteiprogrammantrag übernommen, der allerdings nur zum Parteiprogramm passt, wo es unter Open Access bereits einen weiteren Punkt gab und gibt, der allerdings eher "Open Data" zuzuordnen ist. Daher die Umbenennung in "OpenAccess, Freie Lizenzen, Open Data" dort. +
Die derzeitige Gesetzeslage, die einzelne Hunderassen sowie Mischlinge dieser Rassen ohne Ansehen der jeweiligen Erziehung als gefährlich einstuft, entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich sind die als gefährlich eingestuften Rassen unterdurchschnittlich häufig in Beißstatistiken vertreten, während die selbst unter Berücksichtigung der jeweiligen Populationsgröße häufig vertretenen Rassen Labrador, Retriever, Deutscher Schäferhund und Dackel in keiner Rasseliste aufgeführt sind.
Hier die Statistik für NRW: http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/tieresucheneinzuhause/sendungen/beissvorfaelle100.html
Als Nebenwirkung der Rasselisten und der damit verbundenen Auflagen, Genehmigungspflicht im Einzelfall für die Haltung sowie in vielen Kommunen erhöhten Hundesteuer sind die Tierheime in NRW durch Listenhunde dauerhaft überlastet; in vielen Tierheimen sind die Plätze für Hunde zu 80% und mehr von Listenhunden belegt, die kaum jemals vermittelt werden können. Diese Situation überfordert die Tierheime sowohl logistisch als auch finanziell bis zur Existenzbedrohung.
Der Antragstext wurde kopiert und wurde bereits als Parteiprogramm beschlossen http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PaP001 +
Die derzeitige Gesetzeslage, die einzelne Hunderassen sowie Mischlinge dieser Rassen ohne Ansehen der jeweiligen Erziehung als gefährlich einstuft, entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich sind die als gefährlich eingestuften Rassen unterdurchschnittlich häufig in Beißstatistiken vertreten, während die selbst unter Berücksichtigung der jeweiligen Populationsgröße häufig vertretenen Rassen Labrador, Retriever, Deutscher Schäferhund und Dackel in keiner Rasseliste aufgeführt sind.
Hier die Statistik für NRW: http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/tieresucheneinzuhause/sendungen/beissvorfaelle100.html
Als Nebenwirkung der Rasselisten und der damit verbundenen Auflagen, Genehmigungspflicht im Einzelfall für die Haltung sowie in vielen Kommunen erhöhten Hundesteuer sind die Tierheime in NRW durch Listenhunde dauerhaft überlastet; in vielen Tierheimen sind die Plätze für Hunde zu 80% und mehr von Listenhunden belegt, die kaum jemals vermittelt werden können. Diese Situation überfordert die Tierheime sowohl logistisch als auch finanziell bis zur Existenzbedrohung.
Der Antragstext wurde kopiert und wurde bereits als Parteiprogramm beschlossen http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PaP001 +
Die Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Städte und Kreise sind als maßgebliche Mitglieder des Sparkassenzweckverbands Träger der Sparkassen. Über den Verwaltungsrat, dem i.d.R. zahlreiche Ratsmitglieder der betroffenen Städte, Kreise und Gemeinden angehören, können diese die Richtlinien der Sparkassenpolitik mitbestimmen.
Unternehmenszweck der Sparkasse ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ihrem Tätigkeitsgebiet sicherzustellen. Sparkassen genießen wegen dieser Geminwohlorientierung einige Privilegien, wie z.B. die unbegrenzte Deckung durch den Staat. Durch die dem Zeitgeist entsprechenden Entwicklungen der letzten Jahre, entwickelte sich die Sparkasse von einem am Gemeinwohl orientierten Unternehmen zu einem ausschließlich an den Vorgaben und Zwängen des Marktes – insbesondere im Wettbewerb mit dem privaten Bankensektor – orientierten Betrieb. Die ursprüngliche soziale Komponente wurde mittlerweile fast gänzlich aufgegeben.
Dies vorausgeschickt sollten im Rahmen der politischen Möglichkeiten die Richtlinien der Sparkassen neu definiert werden. Vorgaben und Maßnahmen werden hier nur beispielhaft aufgezeigt und sind nicht Gegenstand dieses Antrags. Sinn des Antrags ist es, dass die Piraten den Willen bekunden, den Unternehmneszweck und die Handlungsweisen der Sparkassen wieder zum ursprünglichen Ziel der Gemeinwohlorientierung und der sozialen Ausrichtung zurückzuführen; also weg vom neoliberalen zeitgeistigen Ansatz.
Nachfolgend noch die o.g. potentiellen Einzelmaßnahmen :
1. Die Sparkassen sind ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet. Selbstverständlich sind dabei gutes betriebswirtschaftliches (keine Verluste) und sicheres (Risikovorsorge) Handeln die Grundvoraussetzung. Dennoch sollte die Zielsetzung lauten, dass die Bürger (Kunden) nicht für das Wohl (Gewinnmaximierung) der Sparkasse da sind, sondern die Sparkasse für die Wohlstandsmaximierung der Bürger.
2. Mittelfristiges Ziel sollte die Rückführung des Tätigkeitsfeldes der Sparkassen zu den traditionellen Aufgaben sein : Das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Sicherstellung ausreichender Bargeldmenge, sowie die Unterstützung der örtl. Wirtschaft in finanziellen und außenwirtschaftlichen Belangen.
3. Die im Sparkassen-Jahresabschluss festzustellenden hohe Provisionserlöse deuten auf ausgiebige Tätigkeiten in den nicht unter Punkt 2 genannten Bereichen. Die Vermittlung von spekulativen Anlagen und Investments an ‚ahnungslose‘ Kunden (insb. Studenten, Hausfrauen und Rentnern), sind zurückzufahren. Das Erzielen von Provisionserlösen darf nicht über dem Wohl der Kunden stehen.
4. Generell sollte die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Institut beim Beraten der Kunden ausschließlich das Interesse dieser im Auge haben. Das einstmals vorhandene Vertrauen des Kunden in den uneigennützigen ‚Bankbeamten‘ sollte reaktiviert werden.
5. Die Sparkassen sollten sich mittelfristig ferner von ihren Tochterunternehmen ‚S-Immobilien GmbH‘ und ‚S-Versicherungs-GmbH‘ trennen, da es hier regelmäßig zu Interessenskonflikten kommt. So ist es nicht auszuschließen, dass Schuldnern von ‚notleidenden Hypotheken-Krediten‘ die hauseigene Immobilienfirma aufgenötigt wird. Ähnliches gilt für die Koppelung von Kreditgewährung mit Abschlüssen von Versicherungsverträgen bei der ‚Provinzial Versicherung‘.
6. Die Sparkassen haben für jeden Bürger die eigentlich auch gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Eröffnung und zum Führen eines Girokontos uneingeschränkt einzuhalten. Das häufig vorkommende Kündigen von unlukrativen Konten (z.B. bei Pfändungen) sollte strikt untersagt werden. Die gleiche Verpflichtung sollte auch gegenüber Firmen und Vereinen gelten.
Eine Begründung der politischen Zielsetzung braucht hier nicht weiter ausgeführt zu werden, da sie sich aus den programmatischen Grundsätzen der Piraten nach Trennung von Staat und Kirche ergibt.
In NRW finden in den nächsten Jahren zwei Kirchentage statt : Katholikentag Münster 2018 und der ev. Kirchentag 2019. Die Stadt Dortmund bewilligte für den ev. Kirchentag einen Zuschuss von 2,7 Mio. EUR, das Land NRW 5,2 Mio. EUR der Bund zahlt 0,7 Mio. EUR. Dazu kommen Sachleistungen durch die Stadt Dortmund. Münster will nach dem aktuellen Stand nur Sachleistungen bewilligen, das Land gibt aber 1,6 Mio. EUR, der Bund 0,4 Mio. EUR.
Subventionen von Steuergeldern für Kirchentage in Mio. EUR : 2001 Frankfurt 9; 2003 Berlin 9; 2005 Köln 15 (WJT); 2007 Köln 5; 2008 Osnabrück 2,2; 2009 Bremen 7,5; 2010 München 10,2; 2011 Dresden 7,9; 2012 Mannheim 3,5; 2013 Hamburg 7,9; 2014 Regensburg 3; 2015 Stuttgart 8,6. Diese Subventionssummen sind nicht als abschließende Liste sondern als Mindestsummen anzusehen. Tatsächlich dürften die Kosten für den Staat noch höher liegen: nicht berücksichtigt sind Kosten für z.B. die Polizei und Bereitstellung öffentlicher Gebäude wie z.B. Schulen und Turnhallen an Teilnehmende. Auch ist nicht berücksichtigt, dass viele Sponsoren wie etwa Polizei- und Feuerwehrverbände ganz oder weitgehend vom Steuerzahler finanziert werden. +
21 von 23 Sachverständigen haben sich gegen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ausgesprochen; mit fundierten Begründungen. Die Landesregierung hat ihren Lippenbekenntnissen, Share Deals und RETT-Blocker auszuschalten bzw. zu verhindern, keine Taten folgen lassen. Die Grunderwerbsteuer war und ist unsozial. So wie wir - auch der AK WiFi des Landesverbandes hatte sich seinerzeit gegen die Erhöhung ausgesprochen - die Erhöhung ablehnten, tun wir gut daran, eine vormalige Gesetzesänderung auch wieder zurücknehmen zu wollen. Das wäre schon beinahe ein einmaliger Vorgang; dass nämlich eine einmal eingeführte Steuererhöhung schnurstracks wieder zurückgenommen wird.
Zum Beratungsverlauf bezüglich der entsprechenden Gesetzesänderung im Landtag NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=154ac0d1739&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271605957%2F0100%27%27+%27%29 +
Vorab eine Reportage, die vor einiger Zeit im Fernsehen lief : https://www.youtube.com/watch?v=iJKcPTaKi4I .
Inhalt : Nur die großen Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Köln-Bonn werfen Gewinne ab. Alle 20 Regionalflughäfen mit Linienverkehr und öffentlich-rechtl. Beteiligung machen ‚Miese‘, und das nicht zu wenig (Zahlen der NRW-Regionalflughäfen für 2012 in Mio. EUR) : Dortmund – 18,5; Münster-Osnabrück – 5,4; Paderborn-Lippstadt – 1,3.
Flughäfen werden aus Prestigegründen gebaut; Politiker errichten sich ein Denkmal. In Münster-Osnabrück, Dortmund und Paderborn buttern Stadt, Kreis und Land kräftig zu; eine Besserung ist nicht ansatzweise in Sicht. Es gibt keine bundesweite Koordination, wo welche Flughäfen zu bauen sind, inwieweit sie sich rentieren können, bzw. ob es in der Nähe nicht bereits unterausgelastete Flughäfen gibt. Stattdessen unterbieten sich die Flughäfen bei den Start- und Landegebühren und locken Fluglinien mit Dumpingangeboten an. Interessant aus Ertragssicht ist allenfalls das „Non-Aviation-Geschäft“, also Einnahmen aus Einzelhandel, Gastronomie, Parkplätze und Werbung auf dem Flughafengelände.
Beispiel FMO (Flughafen Münster-Osnabrück) : Die Fluggastzahlen sinken seit 2000 von damals 1,8 Mio. auf 2013 0,86 Mio. Allein von 2012 auf 2013 gab es ein Minus von 16,3 % (das zweithöchste unter den dt. Regionalflughäfen). Bei insgesamt 202,5 Mio. Fluggästen in Deutschland liegt der Marktanteil von MS/OS bei unter 0,5 %.
Was ist zu tun : Neben einer Vielzahl anderer Maßnahmen sollten die Regionalflughäfen in NRW in eine gemeinsame Holding eingebracht werden, die dem Land NRW gehört. Damit werden ruinöse Wettbewerbe zwischen den Flughäfen sowie Dumpingpreise verhindert, zum anderen werden die Flugpläne sinnvoll abgestimmt; Wirtschaftlichkeit stünde dann vor Wachstum. Ggf. könnten man mittelfristig den einen oder anderen Flughafen schließen. Es gibt hier sicherlich rechtliche Probleme; nicht zuletzt auch um die Besitzverhältnisse, Ablösesummen, die Schuldenübernahme, und dergl., die angegangen und gelöst werden müssen. Sinn dieses Antrags ist es allein, die Zielvorgabe hin zu einer Dachgesellschaft, weg vom ruinösen Wettbewerb zu gehen.
Bei dem Kauf von vielen Geräten erhalten Kunden keinerlei Informationen darüber, wie die Geräte mit Daten der Nutzer umgehen. So ist vor dem Kauf nicht erkennbar, welche Geräte Daten automatisiert in der Cloud speichern oder dem Hersteller oder einem Dritten Anbieter erlauben, Updates einzuspielen und auf Geräte- und Nutzerdaten zuzugreifen.
Gerade bei Mobiltelefonen oder medizinischen Geräten sind besonders sensible Bereiche der privaten Daten betroffen. Eine Kennzeichnung erlaubt den Verbrauchern vor dem Kauf besser zu vergleichen und sich ggf. bewusst für datensparsame, autonome Systeme zu entscheiden. +
Die Piratenpartei setzt sich für die Trennung von Staat und KIrche ein. Die immer noch hohe Zahl an Bekenntnisschulen in NRW , gut 30% aller Grundschulen , steht dem gegenüber. Bereits im Jahr 2014 haben wir obigen Text in unser Grundsatzprogramm aufgenommen. +
Die Verbundquote ist in den vergangen Jahren von vormals 28 % auf inzwischen faktisch knapp unter 22 % gekürzt worden. Nicht zuletzt diese Begleiteffekte zum Stärkungspakt haben zu einer Manifestation der desolaten Finanzlage der Kommunen geführt, obschon die Kommunen sukzessive durch Gegensteuerungsmaßnahmen am Tropf des Landeshaushalts gehalten wurden. Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände fordert die Erhöhung seit Jahr und Tag. Zu Recht.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiM0eTChdjMAhVDHxoKHUQlBQoQFgg0MAQ&url=http%3A%2F%2Fwww.lkt-nrw.de%2Fkxw%2Fcommon%2Ffile.aspx%3Fdata%3DIEGuydatac71TNFnn62mbTcyNMYn06BhGUBp5md26MG9XfKD3g6yocro48k20Pkvh%2Bafc8tFOn2g567pSwuU9kg9gNegUY1nHeVnaTJL6DSCNa5mh6zytA%3D%3D&usg=AFQjCNHZ8Ukf2NzBtpb6sxR7BWbHRrGwrw&sig2=ecPdDHV4Afl1Nq8AfD0Mkg +