Attribut:Beschreibung
L
Die Fortschritte in Digitalisierung und Netzwerktechnologie bringen nicht nur neue Möglichkeiten und Herausforderungen für Arbeit und Beruf mit sich. Der sichere Umgang mit Digitalen Medien gewinnt für die soziale und politische Teilhabe zunehmend an Bedeutung. Während digitale Technologien heute in der Alltagskommunikation und der Arbeitswelt fest verankert sind, wird ihr Potenzial für die Bildung noch nicht vollständig ausgeschöpft. Zwar haben viele den potenziellen Einfluss neuer Technologien auf die Bildung erkannt, und es wurden zahlreiche E-Learning-Initiativen ins Leben gerufen. Diese Initiativen waren jedoch nicht koordiniert und oft voneinander isoliert; Investitionen in Infrastrukturen gingen häufig nicht einher mit Bemühungen zur Stärkung der Kapazitäten und der Motivation von Lehrkräften und Lernenden, die Infrastrukturen auch zu nutzen. Aus diesem Grund kamen viele Projekte trotz umfangreicher Investitionen nicht über die Pilotphase hinaus. Deshalb halten zu viele Schulen und Universitäten mit der Entwicklung der digitalen Technologien nicht Schritt. Doch wenn die neuen Technologien nicht in der Bildung breit zum Einsatz kommen, gibt es keine Gewährleistung dafür, dass zur gesellschaftlichen Teilhabe erforderliche Medienkompetenzen ausgebildet werden. Nur wenn die Potenziale der Informations- und Kommunikationstechnologien an unseren Bildungseinrichtungen ausgeschöpft werden, können sich alle Schülerinnen und Schüler zu sicheren und kritischen Nutzern der neuen Technologien entwickeln.
Eine notwendige Vorrausetzung für die Integration digitaler Technologien in Unterricht und Weiterbildung ist das Vorhandensein einer angemessenen IT-Infrastruktur in allen öffentlichen Bildungseinrichtungen. Deshalb sollen alle Räume der öffentlichen Bildungseinrichtungen mit einer Breitbandverbindung ausgestattet und die informations- und kommunikationstechnische Ausstattung der Schulen und Einrichtungen modernisiert werden.
Die Lehrkräfte spielen eine zentrale Rolle bei Innovationen in unseren Bildungseinrichtungen. Wenn es jedoch um die Integration der Informations- und Kommunikationstechnologie geht, verfügen viele nicht über die notwendigen Kompetenzen, um Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Unterricht einsetzen zu können. In der Lehrerausbildung ist deshalb ein Schwerpunkt auf IT-gestützte Lehrmethoden zu legen.
Die Vermittlung von Medienkompetenz muss auch in der Fort- und Weiterbildung vorangetrieben werden und außerschulische Bildung muss verstärkt werden; die Erweiterung der digitalen Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger muss befördert werden.
Auch in der Weiterbildung sollten die digitalen pädagogischen Kompetenzen der Lehrkräfte eine stärkere Rolle spielen, damit die Lehrkräfte auf dem neuesten Stand der Technik bleiben. So können Lehrkräfte beim Erwerb umfassender digitaler Kompetenzen und der Verwendung innovativer Lehrmethoden unterstützt werden. Alle Bildungseinrichtungen müssen ihre Fähigkeit ausbauen, Innovation zu fördern und das Potenzial neuer Technologien und digitaler Inhalte zu nutzen.
Bahnbrechende Technologien wie z.B. Massive Open Online Courses (MOOC), offener Online-Kurse mit sehr vielen Teilnehmern, sind dazu angetan, die Weiterbildung von Grund auf zu ändern. Eine intensivere Nutzung von Lernerfahrungen, die Präsenzphasen mit OnlineAngeboten kombinieren („Blended Learning“), kann Studierende und Teilnehmer an Weiterbildungsangeboten zusätzlich motivieren und ihnen effizienteres Arbeiten ermöglichen. Neue Technologien rücken neue Lösungen für maßgeschneidertes Lernen in greifbare Nähe.
Auch bei Lehr- und Lernmitteln werden die Potentiale der Digitalisierung bislang nicht ausgeschöpft. Dies gilt in besonderem Maße für die Lernmittel an unseren Schulen. Was nützt die Digitalisierung, wenn Zugangsschranken den Vergleich von Unterlagen nur schwer möglich machen? Wo liegt der Vorteil der Modifizierbarkeit, wenn das Ergebnis nicht ohne weiteres mit Kolleginnen und Kollegen geteilt werden kann? In der digitalen Welt ist der freie und ungehinderte Zugang zu Wissen und Informationen technisch leicht zu realisieren. Doch der Zugang und die Nutzung dieser Informationen werden oftmals durch die Schranken des Urheberrechtsschutzes begrenzt. Um diese Beschränkungen zu überwinden und die Potentiale der Digitalisierung für den Unterricht an unseren Schulen auszuschöpfen, ist eine digitale Form der Lernmittelfreiheit durch den Einsatz von Lehr- und Lernmitteln unter freier Lizenzen (Open Educational Resources) zu realisieren. Dazu ist eine Förderung der Entwicklung und der Verfügbarkeit insbesondere von Lernmitteln unter freier Lizenz notwendig.
Auch für andere Bildungskontexte wie der Weiterbildung und der Lehre an Hochschulen ist ein wachsendes Angebot freier Lernmedien wünschenswert. Denn Wissen ist frei verfügbar, wenn es mithilfe von Instrumenten vermittelt wird, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind. Frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien (OER) sind wichtig, um die Einrichtung innovativer Lernumgebungen anzustoßen, in denen die Nutzer Inhalte an ihre Bedürfnisse anpassen können. Deshalb ist die Ankurbelung des Angebots an und der Nachfrage nach Open Educational Resources entscheidend für die Modernisierung der Bildung. Dazu sind die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Lehrkräfte und Lernende zu ermutigen, ihre eigenen Lehr- und Lernmaterialien mithilfe offener Lizenzen zu verbreiten.
Die Fortschritte in Digitalisierung und Netzwerktechnologie bringen nicht nur neue Möglichkeiten und Herausforderungen für Arbeit und Beruf mit sich. Der sichere Umgang mit Digitalen Medien gewinnt für die soziale und politische Teilhabe zunehmend an Bedeutung. Während digitale Technologien heute in der Alltagskommunikation und der Arbeitswelt fest verankert sind, wird ihr Potenzial für die Bildung noch nicht vollständig ausgeschöpft. Zwar haben viele den potenziellen Einfluss neuer Technologien auf die Bildung erkannt, und es wurden zahlreiche E-Learning-Initiativen ins Leben gerufen. Diese Initiativen waren jedoch nicht koordiniert und oft voneinander isoliert; Investitionen in Infrastrukturen gingen häufig nicht einher mit Bemühungen zur Stärkung der Kapazitäten und der Motivation von Lehrkräften und Lernenden, die Infrastrukturen auch zu nutzen. Aus diesem Grund kamen viele Projekte trotz umfangreicher Investitionen nicht über die Pilotphase hinaus. Deshalb halten zu viele Schulen und Universitäten mit der Entwicklung der digitalen Technologien nicht Schritt. Doch wenn die neuen Technologien nicht in der Bildung breit zum Einsatz kommen, gibt es keine Gewährleistung dafür, dass zur gesellschaftlichen Teilhabe erforderliche Medienkompetenzen ausgebildet werden. Nur wenn die Potenziale der Informations- und Kommunikationstechnologien an unseren Bildungseinrichtungen ausgeschöpft werden, können sich alle Schülerinnen und Schüler zu sicheren und kritischen Nutzern der neuen Technologien entwickeln.
Eine notwendige Vorrausetzung für die Integration digitaler Technologien in Unterricht und Weiterbildung ist das Vorhandensein einer angemessenen IT-Infrastruktur in allen öffentlichen Bildungseinrichtungen. Deshalb sollen alle Räume der öffentlichen Bildungseinrichtungen mit einer Breitbandverbindung ausgestattet und die informations- und kommunikationstechnische Ausstattung der Schulen und Einrichtungen modernisiert werden.
Die Lehrkräfte spielen eine zentrale Rolle bei Innovationen in unseren Bildungseinrichtungen. Wenn es jedoch um die Integration der Informations- und Kommunikationstechnologie geht, verfügen viele nicht über die notwendigen Kompetenzen, um Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Unterricht einsetzen zu können. In der Lehrerausbildung ist deshalb ein Schwerpunkt auf IT-gestützte Lehrmethoden zu legen.
Die Vermittlung von Medienkompetenz muss auch in der Fort- und Weiterbildung vorangetrieben werden und außerschulische Bildung muss verstärkt werden; die Erweiterung der digitalen Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger muss befördert werden.
Auch in der Weiterbildung sollten die digitalen pädagogischen Kompetenzen der Lehrkräfte eine stärkere Rolle spielen, damit die Lehrkräfte auf dem neuesten Stand der Technik bleiben. So können Lehrkräfte beim Erwerb umfassender digitaler Kompetenzen und der Verwendung innovativer Lehrmethoden unterstützt werden. Alle Bildungseinrichtungen müssen ihre Fähigkeit ausbauen, Innovation zu fördern und das Potenzial neuer Technologien und digitaler Inhalte zu nutzen.
Bahnbrechende Technologien wie z.B. Massive Open Online Courses (MOOC), offener Online-Kurse mit sehr vielen Teilnehmern, sind dazu angetan, die Weiterbildung von Grund auf zu ändern. Eine intensivere Nutzung von Lernerfahrungen, die Präsenzphasen mit OnlineAngeboten kombinieren („Blended Learning“), kann Studierende und Teilnehmer an Weiterbildungsangeboten zusätzlich motivieren und ihnen effizienteres Arbeiten ermöglichen. Neue Technologien rücken neue Lösungen für maßgeschneidertes Lernen in greifbare Nähe.
Auch bei Lehr- und Lernmitteln werden die Potentiale der Digitalisierung bislang nicht ausgeschöpft. Dies gilt in besonderem Maße für die Lernmittel an unseren Schulen. Was nützt die Digitalisierung, wenn Zugangsschranken den Vergleich von Unterlagen nur schwer möglich machen? Wo liegt der Vorteil der Modifizierbarkeit, wenn das Ergebnis nicht ohne weiteres mit Kolleginnen und Kollegen geteilt werden kann? In der digitalen Welt ist der freie und ungehinderte Zugang zu Wissen und Informationen technisch leicht zu realisieren. Doch der Zugang und die Nutzung dieser Informationen werden oftmals durch die Schranken des Urheberrechtsschutzes begrenzt. Um diese Beschränkungen zu überwinden und die Potentiale der Digitalisierung für den Unterricht an unseren Schulen auszuschöpfen, ist eine digitale Form der Lernmittelfreiheit durch den Einsatz von Lehr- und Lernmitteln unter freier Lizenzen (Open Educational Resources) zu realisieren. Dazu ist eine Förderung der Entwicklung und der Verfügbarkeit insbesondere von Lernmitteln unter freier Lizenz notwendig.
Auch für andere Bildungskontexte wie der Weiterbildung und der Lehre an Hochschulen ist ein wachsendes Angebot freier Lernmedien wünschenswert. Denn Wissen ist frei verfügbar, wenn es mithilfe von Instrumenten vermittelt wird, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind. Frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien (OER) sind wichtig, um die Einrichtung innovativer Lernumgebungen anzustoßen, in denen die Nutzer Inhalte an ihre Bedürfnisse anpassen können. Deshalb ist die Ankurbelung des Angebots an und der Nachfrage nach Open Educational Resources entscheidend für die Modernisierung der Bildung. Dazu sind die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Lehrkräfte und Lernende zu ermutigen, ihre eigenen Lehr- und Lernmaterialien mithilfe offener Lizenzen zu verbreiten.
Begründung:
Die Kommunen werden durch das Land NRW durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) finanziert [1] [2]. Aktuell liegt der sogenannte Verbundsatz, der Satz des Anteils der Steuereinnahmen des Landes (auch aus dem Länderfinanzausgleich) bei 23%. Und trotz insgesamt steigende Steuereinnahmen [3] [4] werden die allermeisten Kommunen in NRW weiterhin keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können [5] [6].
Sicherlich gibt es Kommunen in NRW, die wirtschaftlich nicht optimal geführt werden. Es gibt immer wieder Fälle von Steuerverschwendung und persönlicher Leuchtturmprojekte von Hauptverwaltungsbeamten [7]. Insgesamt macht das jedoch den kleinsten Teil der kommunalen Defizite aus. Der weitaus überwiegende Teil der defizitären kommunalen Haushalte wird verursacht durch eine nicht auskömmliche Finanzierung von Aufgaben, die den Kommunen vom Land, aber hauptsächlich vom Bund vor 2004 übertragen worden sind. Als Beispiel seien hier die Sozialausgaben [7] genannt.
Das sorgt dafür, dass dringend notwendige Ausgaben, z. B. Investitionen in Infrastruktur, endlos verschoben werden oder nur als ÖPP (Öffentlich-Private-Partnerschaft) - Projekt verwirklicht werden können. Was zur Folge hat, dass der Steuerzahler letztendlich mehr zahlt, als er hätte zahlen müssen, wenn die Kommune das Projekt in Eigenregie verwirklicht hätte.
Dazu kommt, dass die verschachtelten Finanzierungen kommunaler Aufgaben vielfach so unübersichtlich geworden sind, dass selbst erklärte Fachleute und kommunale Kämmerer ihre Haushalte nur sehr schwer transparent darstellen können.
Lösungsvorschlag
Das im Jahr 2004 in NRW in Kraft getretene Konnexitätsausführungsgesetz [8] beinhaltet Regelungen, die Kommunen davor schützen sollen, Aufgaben erledigen zu müssen, die von einer höheren Ebene beschlossen worden sind, aber nicht auskömmlich mit Finanzmittelfluss versehen sind. Diese Regelungen gelten allerdings nur für Aufgaben und Aufgabenerweiterungen, die ab Mitte 2004 an die Kommunen übertragen werden.
Daher schlage ich vor, die Aufgaben, die vor 2004 an die Kommunen übertragen worden sind, nach und nach auf auskömmliche Finanzierung durch die beauftragende Ebene zu prüfen und die Ergebnisse umzusetzen.
Das beinhaltet natürlich ein paralleles Abschmelzen der Verbundquote.
Letzendlich soll jede Kommune darstellen können, welche Pflichtaufgabe über welchen Mittelzufluss finanziert ist.
Für die Erledigung freiwilliger Aufgaben muss eine, noch zu berechnende, Restverbundquote erhalten bleiben.
Diese Finanzierung verdeutlicht dem Steuerzahler sehr transparent und nachvollziehbar, welche politische Ebene Aufgaben verteilt und wie die einzelnen Kommunen die Aufgaben erledigen.
Nur so wird eine Vergleichbarkeit der Pflichtaufgabenerledigung ermöglicht.
Gleichzeitig würden kommunale Haushalte nicht mehr durch Aufgaben belastet, die die Kommunen weder steuern nocht sonstwie beeinflussen können.
[1] http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzausgleich.html
[2] http://www1.wdr.de/archiv/kommunen_krise100.html
[3] http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuereinnahmen/entwicklung-der-steuereinnahmen.html;jsessionid=02EF1E8A4DEAD3F588909BEBDF40EF31
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Steueraufkommen_%28Deutschland%29
[5] https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-Nr.-114-Januar-2016-Kommunale-Kassenkredite.pdf
[6] https://webforms.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-Kommunenstudie-2015-Nordrhein-Westfalen/$FILE/EY-Kommunenstudie-2015-Nordrhein-Westfalen.pdf
[7] http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_LK_KommunaleSozialausgaben2015.pdf
[8] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000381
Ich versuche mich mal in "einfacher erklärt":
Es gibt in Deutschland unterschiedliche Versammlungen, die Gesetze beschließen dürfen.
Der Bundestag beschließt Gesetze die in ganz Deutschland gelten. Auch für alle 16 Bundesländer und alle Städte und Landkreise in Deutschland.
Ein Landtag beschließt Gesetze für ein Bundesland, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, und alle Städte und Landkreise in dem Bundesland.
Ein Stadtrat oder eine Kreistag beschließt Regelungen nur für sein Gebiet, z. B. Stadt Essen.
Wenn der Bundestag heute ein Gesetz beschliesst, dass die Bundesländer dazu verpflichtet etwas zu tun, z. B. alle Bundesstraßen gelb zu markieren, dann muss der Bundestag auch dafür sorgen, dass die Bundesländer genug Geld dfür bekommen.
Das war vor 2004 anders. Da mussten die Länder und Städte immer auch selber einen Anteil der Kosten übernehmen.
Wir Piraten möchten, dass alle Regelungen überprüft werden, ob denn nicht nur die Aufgabe an die Länder und Städte gegangen ist, sondern auch genug Geld um die Aufgaben auszuführen. Auch die Aufgaben, die vor 2004 beschlossen worden sind.
Und da das nicht alles auf einmal geht, möchten wir das nach und nach mit allen Aufgaben machen. Anfangen möchten wir mit den so genannten Sozialkosten. Sozialkosten sind zum Beispiel die Mietzuschüsse für eine Wohnung, wenn ein Mensch, der in der Wohnung wohnt, nicht selber genug Geld verdient um die Wohnungsmiete selbst zu bezahlen.
Diesen Mietzuschuss muss zum Teil die Stadt in der der Mensch wohnt bezahlen. Beschlossen hat das aber der Bundestag. Vor 2004. Wir möchten jetzt also wissen, ob der Bundestag auch dafür gesorgt hat, das die Stadt genug Geld hat, um den Mietzuschuss überhaupt zu bezahlen.
Hat sie nicht genug Geld, muss der Bundestag dafür sorgen, dass genug Geld an die Stadt gezahlt wird.
Schülerinnen und Schüler haben nie frei, wenn sie wollen. Das Familienleben mit Schulkindern muss in Einklang mit den schulischen Vorgaben gestaltet werden. Viele Familien sind dabei durch die flexiblen Arbeitszeiten der Eltern in ihren Möglichkeiten weiter beschränkt. Der RdErl. d. Kultusministeriums v. 26.3.1980 (Runderlass) sieht eine ausnahmsweise Beurlaubung vom Unterricht nur aus wichtigen Gründen vor. Es gibt aber auch Situationen, in denen man den Grund der Abwesenheit nicht nennen möchte oder dieser vom bestehenden Katalog der Beurlaubungsgründe nicht abgedeckt wird. Man kann Familien mit Schulkindern mehr Freiheiten geben.
Diese Jokertage werden durch die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich beantragt. Tage mit besonderen Schulanlässen wie Prüfungen, Bundesjugendspiele oder Schulausflügen können von dieser Regelung ausgenommen werden. Jokertage geben Schülern und Familien nicht nur etwas mehr Raum zur freien Gestaltung. Sie sind auch ein Entgegenkommen gegenüber den außerunterrichtlichen Interessen und Verpflichtungen der Schülerinnen und Schüler. Zudem ermöglicht diese Regelung auch den verantwortungsvollen Umgang mit freien Tagen einzuüben und –noch wichtiger –verhindert Lügen und Ausflüchte. +
Die Begründung ist dieselbe, wie zum kommunalen Ausländerwahlrecht (angepasst):
"Das Wahlrecht ist ein wichtiges Instrument für politische Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung. Zum Zusammenleben auf gleicher Augenhöhe gehört, dass auch Menschen aus anderen Staaten, die teilweise seit Jahrzehnten in Deutschland leben, das Landeswahlrecht erhalten.
Jeder Mensch hat das Recht, an seinem Lebensmittelpunkt die Politik mitzubestimmen. Wer das Gefühl hat, dass die eigene Meinung zählt, ist bereits integriert. Die bestehenden Hürden, die das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht dem entgegensetzt, werden wir aufheben. Das Landtagswahlrecht ist allen Menschen zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres direkten Umfelds teilzuhaben.
Deutschland ist reich an Menschen mit vielen verschiedenen kulturellen Hintergründen. Menschen, die ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Engagement einer Gemeinde zur Verfügung stellen wollen. Dies kann in vielerlei Weise geschehen: Durch Teilnahme an und Initiation von Bürgerbegehren und -befragungen und auch durch Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Dieses Reichtums berauben wir uns derzeit selbst. Wir vergeben zudem die Chance, einen wichtigen Baustein zur Inklusionsdebatte zu liefern. Der Ausschluss dieses Personenkreises vom Wahlrecht stellt eine Diskriminierung bei der Ausübung der politischen Rechte dar.
Nur wer Mitwirkungsrechte und den Zugang zu gesellschaftlicher und politischer Teilhabe hat, kann auch Teil des Gemeinwesens werden und sich heimisch fühlen. Die mangelnde Möglichkeit der politischen Partizipation eines stetig wachsenden Anteils der Bevölkerung bildet auf Dauer ein ernstes Demokratiedefizit. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Wachstum der politisch nicht repräsentierten Bevölkerung zu rechnen."
Anmerkung:
Eine entsprechende Anhörung im Landtag von NRW hat ergeben, dass eine Anpassung des Wahlrechts in NRW auch ohne Anpassung des Grundgesetzes möglich sein kann.
Projekte zu diesem Thema sind unterstützenswert, da die Schülerinnen und Schüler in einer nicht schulischen Atmosphäre (keine Beteiligungspflicht, keine Noten) methodisch Inhalte über Sexualität aneignen. Die Projektleiter sind nur einen bestimmten Zeitrahmen vor Ort. Dies enthemmt die Schülerinnen und Schüler, so dass sie auch persönlichere Fragen stellen, die sie einem Lehrer nicht stellen würde. Nach dem Projekt verlassen die Projekleiter die Schule. +
Projekte zu diesem Thema sind unterstützenswert, da die Schülerinnen und Schüler in einer nicht schulischen Atmosphäre (keine Beteiligungspflicht, keine Noten) methodisch Inhalte über Sexualität aneignen. Die Projektleiter sind nur einen bestimmten Zeitrahmen vor Ort. Dies enthemmt die Schülerinnen und Schüler, so dass sie auch persönlichere Fragen stellen, die sie einem Lehrer nicht stellen würde. Nach dem Projekt verlassen die Projekleiter die Schule. +
Nach der Schule bereitet man sich auf ein Fach(Abitur) oder die Ausbildung vor. Und nach dem (Fach)Abitur direkt auf das Studium. Neben den Fragen „Wie finanziere ich mein Studium/Ausbildung?“ kommen andere Fragen zu kurz: „Wann muss ich eine Steuererklärung schreiben? Welche Versicherungen brauche ich?“
Google ist dein Freund und Helfer. Aber diese Masse an Informationen, da weiß man doch gar nicht, was für einen selber am wichtigsten ist. Welche Versicherung brauche ich zuerst? Und brauche ich überhaupt eine Versicherung?
Die Eltern könnten auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, aber manchmal wissen sie selber nicht so viel, denn früher war ja alles anders, manchmal versteht man sich einfach nicht gut mit den Eltern und andere wiederum haben vielleicht gar keine Eltern, die sie fragen können.
Schulsozialarbeiter gibt es nicht an jeder Schule.
Und wer sagt: Man kann sich das alles selber beibringen und sich alles anlesen, sollte darüber nachdenken. Dann müsste man ja auch nicht mehr zur Schule gehen.
Diverse Themen und Fragen kann man in bereits bestehende Fächer einbauen. So kann man über die Quadratmeterpreise in Städten im Mathematikunterricht reden. +
Nach der Schule bereitet man sich auf ein Fach(Abitur) oder die Ausbildung vor. Und nach dem (Fach)Abitur direkt auf das Studium. Neben den Fragen „Wie finanziere ich mein Studium/Ausbildung?“ kommen andere Fragen zu kurz: „Wann muss ich eine Steuererklärung schreiben? Welche Versicherungen brauche ich?“
Google ist dein Freund und Helfer. Aber diese Masse an Informationen, da weiß man doch gar nicht, was für einen selber am wichtigsten ist. Welche Versicherung brauche ich zuerst? Und brauche ich überhaupt eine Versicherung?
Die Eltern könnten auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, aber manchmal wissen sie selber nicht so viel, denn früher war ja alles anders, manchmal versteht man sich einfach nicht gut mit den Eltern und andere wiederum haben vielleicht gar keine Eltern, die sie fragen können.
Schulsozialarbeiter gibt es nicht an jeder Schule.
Und wer sagt: Man kann sich das alles selber beibringen und sich alles anlesen, sollte darüber nachdenken. Dann müsste man ja auch nicht mehr zur Schule gehen.
Diverse Themen und Fragen kann man in bereits bestehende Fächer einbauen. So kann man über die Quadratmeterpreise in Städten im Mathematikunterricht reden. +
Neue Herausforderungen durch verstärkte Zuwanderung und längere Lebensarbeitszeiten, sowie beruflichen Wandel machen es notwendig, unser bisheriges Wahlprogramm in den Punkten der Erwachsenenbildung zu ergänzen. +
Das Vorbild Berlin hat gezeigt, dass es einen konfessionsübergreifenden Ethikunterricht geben kann.
Der Antrag ist bereits als WP eingereicht worden. Sollte es jedoch nicht gewünscht sein den Antrag ins Wahlprogramm aufzunehmen, findet er so noch seinen Weg ins Grundsatzprogramm Bildung.
(https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP001.0) +
Das Vorbild Berlin hat gezeigt, dass es einen konfessionsübergreifenden Ethikunterricht geben kann.
Der Antrag ist bereits als WP eingereicht worden. Sollte es jedoch nicht gewünscht sein den Antrag ins Wahlprogramm aufzunehmen, findet er so noch seinen Weg ins Grundsatzprogramm Bildung.
(https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP001.0) +
"Bürgerinnen und Bürger haben nicht die Möglichkeit, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung zu erheben, in einem durch die Landesverfassung gewährleisteten Grundrecht verletzt zu sein. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat es als ausreichend angesehen, dass der Bürger beim Bundesverfassungsgericht Grundrechtsverletzungen im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann."
Das ist in einer lebendigen, föderal orientierten Bundesrepublik nicht mehr zeitgemäß. Gerade das bevölkerungsrichste Bundesland muss den Menschen hier im Lande die Möglichkeit geben ihre Rechte auch hier im Land einzuklagen.
Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Brandenburg, sind hier weiter und geben den Menschen im Lande die Möglichkeit zu Verfassungsbeschwerden.
Auch ist es Sinn der Subsidiarität unseres föderalen Systems, dass Aufgaben auch und im Besonderen auf staatlichen Ebenen unterhalb der Bundesebene erledigt werden.
Das Land Nordrhen-Westfalen muss hier also auch seinen föderalen Verpflichtungen nachkommen um beispielweise den Bundesverfassungsgerichtshof zu entlasten. +
Begründung:
Der Grundgesetz Art. 14
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Muss endlich mit Leben gefüllt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge +
Begründung zum 1. Punkt: Auch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im derzeitigen Gesetz nicht explizit berücksichtigt. So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer direkter körperlicher Schaden wie sichtbare Verletzungen oder Abmagerung vorliegen, gewöhnlich nicht geahndet. Der Gesetzestext soll erweitert werden, um Tiere vor Mißhandlungen zu schützen, die bislang nicht geahndet werden, den Tieren aber Leid zufügen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
https://www.jusline.at/5._Verbot_der_Tierqu%C3%A4lerei_TSchG.html
Begründung zum 2. Punkt: Der bisherige Text lautete "Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten." Die Biozertifizierung ist jedoch entgegen landläufiger Meinung nicht geeignet, das Tierwohl zu verbessern.
Unter anderem verlangen viele Bioverbände die Behandlung erkrankter Tiere mit homöopathischen Mitteln. In der Humanmedizin fordern wir Piraten die Anwendung evidenzbasierter Medizin und lehnen Homöopathie als unwirksame Scheinmedizin ab, da sie nachweislich lediglich einen Placeboeffekt hat; es gibt keinen Grund, es in der Veterinärmedizin anders zu sehen. Im Sinne des Tierwohles müssen bei Krankheiten unverzüglich wirksame Medikamente eingesetzt werden, und nicht erst, wenn das Tier längere Zeit unnötig gelitten hat. Zum anderen kommen Tiere aus Biohaltung im Durchschnitt kränker beim Metzger an als Tiere aus konventioneller Haltung:
http://www.animal-health-online.de/gross/2015/04/24/bioschweine-konventionelle/29903/
Der neue Abschnitt verlangt die ständige Weiterentwicklung der Standards im Sinne der Tiere, ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens.
Obwohl wir grundsätzlich gegen Subventionen sind, sollte eine jeweils einmalige Unterstützung für die Umsetzung notwendiger Investitionen bei Kleinbetrieben machbar sein; die Alternative hierzu wäre, entweder sehr lange Übergangsfristen oder Ausnahmen für kleine Betriebe zu schaffen, da der Zwang zu Investitionen sonst existenzbedrohend würde. Beides ist jedoch nicht im Sinne des Tierwohls.
Die übrigen Punkte sollen ersatzlos entfallen.
Begründung zum 1. Punkt: Auch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im derzeitigen Gesetz nicht explizit berücksichtigt. So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer direkter körperlicher Schaden wie sichtbare Verletzungen oder Abmagerung vorliegen, gewöhnlich nicht geahndet. Der Gesetzestext soll erweitert werden, um Tiere vor Mißhandlungen zu schützen, die bislang nicht geahndet werden, den Tieren aber Leid zufügen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
https://www.jusline.at/5._Verbot_der_Tierquälerei_TSchG.html
Begründung zum 2. Punkt: Der bisherige Text lautete \"Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten.\" Die Biozertifizierung ist jedoch entgegen landläufiger Meinung nicht geeignet, das Tierwohl zu verbessern.
Unter anderem verlangen viele Bioverbände die Behandlung erkrankter Tiere mit homöopathischen Mitteln. In der Humanmedizin fordern wir Piraten die Anwendung evidenzbasierter Medizin und lehnen Homöopathie als unwirksame Scheinmedizin ab, da sie nachweislich lediglich einen Placeboeffekt hat; es gibt keinen Grund, es in der Veterinärmedizin anders zu sehen. Im Sinne des Tierwohles müssen bei Krankheiten unverzüglich wirksame Medikamente eingesetzt werden, und nicht erst, wenn das Tier längere Zeit unnötig gelitten hat. Zum anderen kommen Tiere aus Biohaltung im Durchschnitt kränker beim Metzger an als Tiere aus konventioneller Haltung:
http://www.animal-health-online.de/gross/2015/04/24/bioschweine-konventionelle/29903/
Der neue Abschnitt verlangt die ständige Weiterentwicklung der Standards im Sinne der Tiere, ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens.
Obwohl wir grundsätzlich gegen Subventionen sind, sollte eine jeweils einmalige Unterstützung für die Umsetzung notwendiger Investitionen bei Kleinbetrieben machbar sein; die Alternative hierzu wäre, entweder sehr lange Übergangsfristen oder Ausnahmen für kleine Betriebe zu schaffen, da der Zwang zu Investitionen sonst existenzbedrohend würde. Beides ist jedoch nicht im Sinne des Tierwohls.
Egal ob die Grenze 10000,- €, 5000,- €, 3000,- € oder 2000 € sein soll, stellt dies eine Beschränkung der Freiheitsrechte der Menschen dar und führt neben der schleichenden Abschaffung des Bargelds zu einer Risikovermehrung im Verhältnis der Menschen zu den Banken. Die Bürgerinnen und Bürger tragen das Zins- und Insolvenzrisko der Banken und haften praktisch mit ihren dann notwendigen giralen Guthaben. Die Verweisung auf unbare Zahlungsmethoden als Zwang führt unweigerlich in eine Totalüberwachung des Konsumverhaltens der Menschen, stellt einen Eingriff in ihre Privatsphäre dar und ist weder mit den Grundrechten, noch mit den Grundsätzen der PIRATEN vereinbar.
Die EU-Kommission prüft derzeit eine europaweite Begrenzung des Bargeldzahlungsverkehrs und will damit Schwarzarbeit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorbeugen bzw. diese bekämpfen. Es ist in Fachkreisen praktisch erwiesen, dass eine Bargeldobergrenze - geschweige denn die Bargeldabschaffung - keine Effekte in diese Richtung zu erzielen in der Lage ist.
Dies hat auch die Anhörung im Landtag NRW am 3.5.2016 ergeben.
Zum Beratungsverlauf: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=154ab7b0cbb&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271609314%2F0100%27%27+%27%29
Geldwäscheüberwachung und -kontrolle ist im Geldwäschegesetzt verankert. Hier gibt es massive Vollzugsdefizite, welche von einer Länderverwaltung zu kompensieren sind.
Verbrecher - zumal Terroristen - halten sich nicht an eine Bargeldobergrenze. Wer das glaubt, ist naiv. +
Die Landeszentrale für politische Bildung in Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe die demokratisch-politische Kultur in Nordrhein-Westfalen zu stärken und die Demokratiekompetenz zu fördern. Diese Aufgaben kann sie am Besten unabhängig von einer, auf politische Mehrheiten angewiesenen, Landesregierung ausüben.
Auch dürfen Mittel, die der Landtag der Landeszentrale für politische Bildung für ihre Arbeit zuweist, nicht mit Mitteln der Landesregierung vermischt werden.
Zur Zeit ist die Landeszentrale aber genau das, eine Abteilung im Innenministerium und damit Teil der Landesregierung.
Hauptaufgabe der Landeszentrale ist jedoch die Vermittlung demokratischer Werte und das Verstehen der gesamten demokratischen Willensbildung. Nicht nur dem gerade regierungstragendem Teil.
Daher ist es notwendig die Landeszentrale für politische Bildung möglich unabhängig von Regierungszwängen und aktuell vorherrschender Tagespolitik zu organisieren.
Als eigenständiger Bestandteil und organisatorisch dem Landtag zugeordnet wäre eine langfristige Arbeit für die Demokratie besser und unabhängiger sichergestellt.
Daher "Demokratie leben!" die Landeszentrale für politische Bildung in NRW unabhängig von der Landesregierung organisieren. +
Begründung zum Grundmodul:
In den letzten Jahrzehnten hat sich aus der kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG die große Europäische Union EU entwickelt. Der Freihandel zwischen den Ländern in Europa hat viel zu Austausch, Völkerverständigung und Wohlstand beigetragen. Freihandel, wenn er denn zu fairen und gleichen Bedingungen stattfindet, mehrt auch den Wohlstand weniger wirtschaftsstarker Regionen und ihrer Menschen.
Zunehmend diktieren übermächtige Staaten und Großkonzerne Vertragsbedingungen und Preise. In so einer Welt hat nur der Übermächtige Vorteile. Soziale Unruhen, (Rechts)-Radikalisierung und Fluchtbewegungen sind die Folge. Dies wirkt zurück auch in unser Land: über Beteiligung an „Friedenssicherung“ in regionalen Konflikten, über Fluchtbewegungen in unser Land und nicht zuletzt über Druck auf Löhne vor allem im mittleren Einkommensbereich der Facharbeiter.
Die Piratenpartei steht zu Freihandel, wenn er zu fairen Bedingungen stattfindet. Freihandel ohne Fairhandel privatisiert Gewinne zu Gunsten weniger. Freihandel ohne Fairhandel lässt die Gesellschaft mit den Folgekosten allein. Nur Freihandel in Form von Fairhandel trägt zur Verbreitung von Frieden und Wohlstand bei.
Begründung zu Modul 1:
CETA und TTIP gehen in ihren Regelungen weit über einfache Handelsabkommen hinaus. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge mit weitreichender Wirkung in die Zivilgesellschaft und die öffentliche Daseinsvorsorge.
Vertreter der Zivilgesellschaft werden völlig unzureichend an der Vertragsgestaltung beteiligt. Nur die Interessen der exportierenden Großkonzerne werden systematisch einbezogen. Selbst gewählte Vertreter der Parlamente haben nur eingeschränkte Möglichkeit zur Sichtung und Bewertung von Verhandlungsdokumenten. Eine Übergewichtung der Konzern-Interessen zu Lasten berechtigter Anforderungen von Staat und Zivilgesellschaft ist damit vorprogrammiert.
Begründung zu Modul 2:
Der Abschluss und die Weiterentwicklung von Handelsabkommen ist Aufgabe der beteiligten Staaten. Exportierende Unternehmen, importierender Handel, Öffentliche Verwaltung, Gewerkschaften, Verbraucher-, Umwelt-, Tierschutz- und Sozialverbände sind dabei angemessen zu hören. Unternehmensinteressen und Belange der sogenannten „öffentlichen Daseinsvorsorge“ müssen abgewogen werden. Die Verhandlungen sind für die Öffentlichkeit transparent zu führen.
CETA und TTIP sind als sich selbst weiterentwickelndes Vertragswerk geplant. Expertenkommissionen wie der „Rat für regulatorische Kooperation“, soll das Vertragswerk auch nach seiner Verabschiedung weiterentwickeln und verändern. Die Veränderungen sollen dabei in Kraft treten, ohne erneute Beschlüsse durch die gewählten Parlamente einholen zu müssen.
Gesetzgebung ist Aufgabe der Staaten und ihrer Organe. Dritte können und dürfen nur beratend beteiligt sein in diesem Verfahren. Eine Rechtssystem-Entwicklung ohne Parlaments-Beschlüsse widerspricht jedem demokratischen Prinzip. Demokratie schafft sich selbst ab - unfassbar.
Begründung zu Modul 3:
Das Vertragswerk zu CETA und TTIP enthält Vereinbarungen zum Investitions-Schutz von Unternehmen. Der Schutz beschränkt sich jedoch nicht auf getätigte Investitionen. Vielmehr sind auch Gewinne aus potentiellen Zukunftsinvestitionen einklagbar. Ebenfalls sind Gewinnschmälerungen einklagbar. Das gilt unter anderem bei Erhöhung von Mindestlohn, bei Erhöhung von Arbeitsschutzstandards und auch bei verbessertem Verbraucherschutz. Ein so weitgehendes Klagerecht zur Absicherung des Gewinnniveaus hat mit notwendigem Schutz für investiertes Kapital nichts zu.
Unternehmen sollen dabei ihre Ansprüche über sogenannte Schiedsgerichte einklagen können. Das Klagerecht besteht nur einseitig von Unternehmen gegen Staaten. Die Schiedsgerichte – im englischen Originaltext „Tribunal“ genannt – erfüllen in ihren Regelungen nicht die Mindestanforderungen an einen neutralen Gerichtshof. Die Vergütung der Richter ist abhängig von aktiven Verfahrenszeiten und sie können in einem Verfahren mal Richter, im nächsten Verfahren Klagebeteiligter sein.
Unternehmen benötigen Schutz vor Enteignung, Benachteiligung gegenüber inländischen Wettbewerbern und anderen schwerwiegenden Eingriffen. Benachteiligungen ausländischer Firmen gegenüber inländischen Firmen können durch rechtliche Gleichstellung ausgeschlossen werden. Ein separates und in der Konstruktion fragwürdiges Schiedsgerichtssystem ist dafür nicht erforderlich.
Begründung zu Modul 4:
Moderne internationale Handelsabkommen sollen wechselseitige Verpflichtungen zur Einhaltung der UNO-Menschenrechtskonvention und zu Arbeitsnorm-Standards enthalten. Vereinbarungen, die nicht einmal verlässlich die ILO-Kernarbeitsnormen absichern, sind inakzeptabel. Die Einhaltung dieser Normen muss einklagbar sein, direkt oder indirekt auch auf Initiative von Bürgern und Unternehmen.
CETA und TTIP sehen nur weiche Formulierungen zu Arbeitsnorm-Standards vor. Sie sind entsprechend schlecht einklagbar. Klagemöglichkeiten und wirksame Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Standards sind generell kaum vorhanden.
Arbeitsnorm-Standards werden in CETA und TTIP nur begrenzt ausformuliert. Vielfach werden Standards einfach nur gegenseitig anerkannt. Das ist nur vermeintlich unbürokratisch. Unternehmen sind weiterhin gezwungen sich mit unterschiedlichsten statt vereinheitlichten Richtlinien auseinander zu setzen. Daneben haben jeweils die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die in aus Regionen mit für sie niedrigen Standards kommen. Dies löst erfahrungsgemäß eine Abwärtsspirale bei Standards aus.
Teil des Wahlprogramm-Komplexes Digitale Gesellschaft (von LostInCoding, Rony).
Nach Möglichkeit gehört dieser Abschnitt der Wahlprogramms daher zu "Digitale Gesellschaft" (sofern es das Kapitel geben wird, ansonsten an anderer geeigneter Stelle einfügen). Für den Bereich Bauen und Verkehr gibt es WP081 bzw. WP031.
Basis dieses Antrags ist die Präambel und das "Modul 4" im 2015 auf einem LPT angenommenen Positionspapier https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PP012
Im angenommenen Programmantrag (der auch als Wahlprogramm-Antrag WP081 bzw. WP031 zur Verfügung steht, aber NICHT KONKURRIEREND ist) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2 heißt es: "Autonome, fahrerlose Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben sollen dafür sorgen, dass keine Autos mehr in den Anwohnerstraßen herumstehen. Einige Autos fahren zukünftig selbstständig in das nächste Parkhaus, die meisten jedoch sind CarSharing-Autos, die gleich zum nächsten Fahrgast fahren und diese/n dann oft zur Straßenbahn oder S-Bahn bringen. Dieser vernetzte Verkehr mit der Wahlfreiheit für alle ist die Zukunft." +