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Alle reden von Bürgerbeteiligung. Selbst die Parteien, die jeweils die Regierung bilden und etwas in dieser Hinsicht verbessern könnten. Aber sie tun es nicht. Let's do it.  +
Einzelrats- und Einzelkreistagsmitglieder sowie Gruppen in Räten und Kreistagen sind gewählte Interessenvertreter zweiter Klasse. Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen beinhalten Regelungen, nach denen Einzelmitglieder und Gruppen nicht die Rechte vollwertiger gewählter Vertreter zustehen. Sowohl Ratsmitglieder als auch Kreistagsmitglieder, die als Einzelmitglieder bzw. Mitglieder einer Gruppe in den Räten und Kreistagen ihr Mandat wahrnehmen, haben dort volles Stimmrecht. Sie wirken damit an der Willensbildung sowie Entscheidungsfindung dieser Organe in vollem Umfange im Sinne z.B. der §§ 40 ff. GO NW mit. Dem widersprechen jedoch die Vorschriften des § 56 Absatz 2 GO NW sowie des § 40 Absatz 2 der KrO NW. Dort heißt es gleichermaßen: Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können ihre Auffassung öffentlich darstellen. Gemäß § 56 Absatz 1 GO NW sind für die Bildung von Ratsfraktionen in kreisfreien Kommunen mindestens 2, in kreisfreien Kommunen mindestens 3 Ratsmitglieder erforderlich. In den Kreistagen können gemäß § 40 Absatz 1 KrO NW mindestens 3 Kreistagsmitglieder eine Fraktion bilden. Die Regelungen des § 56 Absatz 2 GO NW und des §40 Absatz 2 KrO NW werden von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten zum Anlass genommen, Informationen für die Willensbildung und Entscheidungsfindung nur an Fraktionen, nicht aber an Einzelmitglieder und Gruppen zu geben. Letzteren wird damit die Möglichkeit einer eigenen sachgerechten Willensbildung und Entscheidung erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Eine weitere Beschränkung in der Ausübung eines vollen Mandates, erfahren Einzel- und Gruppenmitglieder durch die in der GO NW sowie KrO NW gleich lautende Vorschrift, dass nur Vorschläge die Aufnahme in die Tagesordnung finden, die von einem Fünftel der Mitglieder oder Fraktionen eingereicht werden. In der fast ausnahmslosen Regel sind dieses Anträge einer Fraktion, weshalb die FünftelRegelung praktisch ins Leere läuft.  
Im Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge heisst es unter §3 (5): "(5) Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie von sozialen, innovativen und gleichstellungs-, integrationspolitischen sowie ausbildungsfördernden Aspekten bei der Wertung ist zulässig, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, in der Bekanntmachung des Auftrags und in den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich hinsichtlich des Umfangs der Vorgaben und der Gewichtung dokumentiert sind, dem Auftraggeber durch ihre Festlegung keine willkürliche Entscheidung ermöglicht wird und die Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot sowie das Diskriminierungsverbot, beachtet werden. Entsprechendes gilt, sofern die Bestimmungen als besondere Ausführungsbestimmungen festgelegt wurden." Diese Einschränkungen machen es Verwaltungen unmöglich, die bei Vergaben notwendigen Aspekte zur wirtschaftlich, ökologisch und sozialen nachhaltigen Auftragsvergabe zu berücksichtigen.  +
Im Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge heisst es unter §3 (5): \"(5) Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie von sozialen, innovativen und gleichstellungs-, integrationspolitischen sowie ausbildungsfördernden Aspekten bei der Wertung ist zulässig, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, in der Bekanntmachung des Auftrags und in den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich hinsichtlich des Umfangs der Vorgaben und der Gewichtung dokumentiert sind, dem Auftraggeber durch ihre Festlegung keine willkürliche Entscheidung ermöglicht wird und die Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot sowie das Diskriminierungsverbot, beachtet werden. Entsprechendes gilt, sofern die Bestimmungen als besondere Ausführungsbestimmungen festgelegt wurden.\" Diese Einschränkungen machen es Verwaltungen unmöglich, die bei Vergaben notwendigen Aspekte zur wirtschaftlich, ökologisch und sozialen nachhaltigen Auftragsvergabe zu berücksichtigen.  +
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2  +
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Deutsche Waffenexporte müssen verboten werden – Ausrufezeichen. Allerdings sind wir realistisch: Die Chancen, ein Verbot von Waffenexporten in Deutschland durchzusetzen, stehen nahezu bei null. Wir PIRATEN sind nicht angetreten, Visionen hinterherzuhängen, sondern wir stehen für eine realistische Politik mit realistischen Zielen. Aus diesem Grund entscheiden wir uns für einen anderen Weg. Wenn wir Rüstungsexporte schon nicht verbieten können, müssen wir ein Steuerungsinstrument schaffen, das Waffenexporte völlig unattraktiv macht. Unsere Antwort lautet daher: Eine Steuer auf Rüstungsexporte in Höhe von 19 %. Steuern dienten schon seit jeher dazu, bei Unternehmen und der Bevölkerung ein Umdenken anzustoßen. Nehmen wir das Beispiel Alkopopsteuer. Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 hat sich die Zahl der Konsumenten von Alkopops drastisch reduziert. Ein ähnliches Ergebnis peilen wir auch mit der Steuer auf Rüstungsexporte an: Deutsche Waffenexporte müssen teurer werden um die Nachfrage zu reduzieren. Während Parteien wie Grüne und Linke nur schwammig von Begrenzung der Rüstungsexporte reden, haben wir PIRATEN mit der Steuer ein wirkungsvolles Werkzeug in der Hand, das einem zukünftigen Verbot gleicht. Wir müssen jetzt handeln. Die Anzahl der weltweiten Konflikte lässt keine Verschnaufpause zu. Unser Vorschlag ist ein großer Schritt nach vorne, mit dem wir die weltpolitischen Probleme effektiv anpacken können. Die Einnahmen aus der Steuer auf Rüstungsexporte sollen für präventive friedenspolitische Maßnahmen und Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden. Die vielen Millionen Menschen, die unter Armut, Krieg und Terrorismus leiden, dulden keinen Aufschub. Wie formulierte es Lisz Hirn: „Noch schöner als Visionen zu haben ist, sie zu verwirklichen.“ Also, machen wir Realpolitik und besteuern deutsche Rüstungsunternehmen mit 19 %. Antragssteller: Britta Söntgerath (Kapetanio) und Torsten Sommer (ToSo) Autor: Christian Sprenger Gute Gründe für die Einführung einer Steuer auf Rüstungsexporte 1. Einleitung: Der unheilvolle Gleichklang aus Rüstungsexporten und Gewalt Ein Blick in die Tageszeitung genügt: Das weltweite Konfliktgeschehen bleibt konstant. Das Heidelberger Institut für Konfliktforschung [1] zählte im Jahr 2015 223 gewaltsame Konflikte. Für die betroffenen Menschen bedeutet dies Tot, Zerstörung, Vertreibung, Flucht und unendliches Leid. Ein wichtiger, wenn auch nicht einziger Faktor für Konflikte und Gewalt ist Armut. Ungleichgewichte in der ökonomischen Entwicklung führen häufig zu Kämpfen um Ressourcen und Machtpositionen. Wer also von Gewaltprävention spricht, muss automatisch Entwicklung mitdenken. Natürlich ist gerade der Begriff Entwicklung nicht viel mehr als eine Leerformel, der alles meinen kann, aber nichts aussagt. Überspitzt formuliert, gleicht eine Definition des Entwicklungsbegriffes dem Versuch, ein Pudding an die Wand zu nageln. Bei aller zulässiger Kritik am Entwicklungsbegriff, geht es uns im Positionspapier nicht um eine semantische Abhandlung; vielmehr möchten wir einen Vorschlag für realistisches Handeln zur Diskussion stellen, von der wir überzeugt sind, dass sie vielen Menschen helfen und Gewaltspiralen durchbrechen kann. Wichtig ist es jetzt, Geld in die Hand zu nehmen und für sinnvolle präventive Maßnahmen zur Friedenssicherung und Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Wir können es uns nicht erlauben, die Hände in den Schoß zu legen. Gerade Rüstungsexporte in die sogenannte Dritte Welt, in Länder, in denen Menschen um das tägliche Überleben kämpfen, können zum gefährlichen Brandbeschleuniger für bereits schwelende Konflikte werden. Auch die fragwürdige deutsche Rüstungsexportpolitik trägt ungewollt zum weltweiten Konfliktgeschehen bei. Frieden und Demokratie sind dabei selten ausschlaggebende Kriterien für die Bewilligung von Waffenlieferungen. 2. Die Deutsche Rüstungsexportpolitik Allen Verlautbarungen der Bundesregierung zum Trotz, Rüstungsexporte erst nach sorgfältiger Prüfung zu genehmigen [2], hält Sigmar Gabriel an der umstrittenen Lieferung von 15 Patrouillenbooten an Saudi-Arabien fest [3]. Zur Erinnerung: Erst kürzlich stand Saudi-Arabien weltweit in der Kritik für die Hinrichtung von 47 Menschen [4]. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Saudi-Arabien derzeit in einem Konflikt mit der Republik Jemen befindet. Fernab politischer Deutungen, führt dieser Konflikt dazu, dass 21 Millionen Menschen [5] im Jemen auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Sorgfalt liegt offensichtlich im Auge des ökonomisch denkenden Betrachters. Die Janusköpfigkeit der deutschen Rüstungsexportpolitik wird auch deutlich, wenn man eine nüchterne Bestandsaufnahme der verfügbaren Zahlen macht. Im ersten Halbjahr 2015 erteilte die Bundesregierung Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte in Höhe von 3.455.442.275 Euro [6]. Zu den Empfängerländern zählen neben EU- und NATO- Staaten auch Länder, die laut dem DAC der „Dritten Welt“ zuzurechnen sind (Namibia, Turkmenistan, Südsudan, Mali, Botsuana) und Autokratien (China, Oman, Russische Föderation, Vereinigte Arabische Emirate). Eines der größten Probleme innerhalb der deutschen Rüstungsexporte stellen Lieferungen und anschließende Endverbleibskontrollen von Kleinwaffen dar. Im Jahr 2014 genehmigte die Bundesregierungen Kleinwaffenexporte in Höhe von 21,63 Millionen Euro [7]. Das Problem gerade bei Kleinwaffen ist, dass sie relativ leicht den Besitzer oder Grenzen wechseln können. So geschehen bei dem Export des Gewehres G36 an Mexiko. Medienberichten zur Folge fanden sich einige der gelieferten Waffen im Besitz eines mexikanischen Drogenkartells wieder [8]. Dieses Beispiel alleine zeigt, wie wichtig effektive und transparenter Kontrollen sind. Natürlich gibt es diverse internationale Verträge, die Endverbleibskontrollen festschreiben. Die wichtigsten dürften das auch von Deutschland unterzeichnete „Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects“ [9] (kurz: PoA) und der „Arms Trade Treaty“ [10] (kurz ATT) der Vereinten Nationen sein. Die Weiterverkäufe von Waffen konnten beide indes nicht verhindern. Langsam setzt auch bei der Bundesregierung ein Umdenken ein. In den Kleinwaffengrundsätzen [11] finden sich explizite Forderungen nach Endverbleibskontrollen. Problem allerdings: Kleinwaffen sind bislang nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterworfen, Kontrollen sind daher nicht vorgesehen. Eine neue Gesetzesinitiative der Bundesregierung [12] soll diesen Missstand beheben. Staaten, so sieht es der Entwurf vor, die Kleinwaffen importieren, sollen zukünftig eine Endverbleibserklärung unterzeichnen und Vor-Ort-Kontrollen durch das deutsche Botschaftspersonal akzeptieren. Ob dadurch unter dem Strich ein illegaler Weiterverkauf effektiv verhindert werden kann, bleibt abzuwarten. Ebenso offen bleibt, wie intensiv die Bundesregierung den Entwurf weiterverfolgen wird – Zweifel wären berechtigt. Das Problem illegaler Weiterverkäufe von Kleinwaffen gewinnt noch bei einem ganz anderen Aspekt an Bedeutung: der Lizenzproduktion [13]. Bei der Lizenzproduktion erwerben Staaten das Recht, Waffen in ihren eigenen Fabriken und im eigenen Land herstellen zu dürfen. Im Jahr 2008 erteilte die Bundesregierung die Genehmigung für die Lizenzproduktion von Gewehren der Firma Heckler & Koch in Saudi-Arabien [14]. Unlängst wurde bekannt, dass Saudi-Arabien Gewehre an jemenitische Milizen [15] geliefert hat, die es für den Kampf gegen die Huthi-Rebellen eingesetzt haben. Wie die Bundesregierung einräumen musste, geschah dies ohne ihr Wissen und fernab jeglicher Kontrollen. Abermals stellt sich die berechtigte Frage: Wie sorgfältig kann der Endverbleib der Waffen kontrolliert werden? Machen wir uns nichts vor: Auch gut gemeinte bzw. humanitär notwendige Waffenlieferungen von heute können zur Grundlage für Konflikte und Schwarzhandel von morgen werden. Ende des Jahres 2014 entschloss sich die Bundesregierung, 16.000 Gewehre und 10.000 Handgranaten im Gesamtwert von 70 Millionen an die kurdische Peschmerga zu liefern [16]. In Anbetracht der terroristischen Bedrohung durch den Daesh im Irak und Syrien eine fast zwingende Entscheidung, die auch von der Piratenpartei begrüßt wurde [17]. Ausblenden darf man allerdings nicht das Risiko, was mit einer solchen Waffenlieferung einhergeht. Die Waffen könnten in die Hände des Daesh fallen und sich schlussendlich gegen die Peschmerga und die Zivilbevölkerung des Nordiraks und Syrien selber richten. Ebenfalls dürfen die Potentiale für den Schwarzhandel nicht unterschätzt werden. Waffen aus der deutschen Lieferung an die Peschmerga werden immer wieder auf Schwarzmärkten zum Verkauf angeboten und erzielen Preise zwischen 1450 und 1800 US-Dollar [18]. In den meisten Fällen dienen die Verkäufe als Startkapital für die eigene Flucht und sind daher zwar nachvollziehbar, der Verbleib der Waffen wird dadurch jedoch unkontrollierbar. Schusswaffen besitzen eine Lebensdauer von 30 bis 50 Jahren. Einmal verkauft, kann niemand mehr garantieren, in welchen Konflikten deutsche Waffen über Jahrzehnte hinweg zum Einsatz kommen. Während des Bürgerkrieges in Libyen erbeuteten Rebellen das Gewehr G36 aus den Beständen des Diktators Gaddafi. Nur wurde von der Bundesregierung nie eine Ausfuhrgenehmigung für das G36 an Libyen erteilt, die Herkunft der Waffen ist damit unklar. Während des Kaukasus-Konfliktes im Jahr 2008 kamen auf georgischer Seite ebenfalls Gewehre des Modells G36 zum Einsatz, auch hier hätten die Waffen niemals Georgien erreichen dürfen [19]. Die Liste der Beispiele, in denen die Herkunft deutscher Waffen in weltweiten Konflikten ungeklärt ist, ließe sich problemlos fortsetzen. Wie nur die erwähnten Beispiele illustrieren, muss eine „sorgfältige Prüfung“ von Waffenlieferungen auch immer eine zeitliche Achse beinhalten. Denn, wie sich instabile Regionen entwickeln, kann niemand schlüssig vorhersagen, alles andere glich Kaffeesatzleserei. Solange Waffenexporte nicht generell verboten werden, muss eine verantwortungsvolle Waffenexportpolitik drei Bedingungen berücksichtigen: erstens die politischen und ökonomischen Gegebenheiten in einem Land – ohne konsolidierte Demokratie keine Waffenlieferung. Zweitens: transparente und effektive Kontrollen der gelieferten Waffen – kann die Kontrolle nicht sichergestellt werden, darf auch keine Waffenlieferung genehmigt werden. Drittens: eine Prognose über die zukünftige Entwicklung in einem Land – kann nicht plausibel ausgeschlossen werden, dass die belieferten Staaten die Punkte eins und zwei auch in 30 Jahren noch erfüllen werden, darf ebenfalls keine Waffenlieferung erfolgen. Die aktuelle deutsche Exportpolitik ist weit davon entfernt, die aufgezählten Parameter zur Grundlage ihrer Waffenverkäufe zu machen. Aus Sicht der Piratenpartei kann daher nur ein generelleres Verbot deutscher Rüstungsexporte die Konsequenz sein. Da diese Meinung noch nicht Mehrheitsfähig ist, fordern wir Verantwortung über einen monetären Umweg ein: Eine Steuer auf Rüstungsexporte. 3. Verantwortung übernehmen, deutsche Rüstungsunternehmen besteuern Verantwortung ist dabei kein Begriff, der allzu schnell verfängt, handelt es sich bei dem Begriff doch häufig nur um eine rhetorische Lockerungsübung um Aktionismus vorzutäuschen. Von Aktionismus sind wir weit entfernt, bietet unser Vorschlag doch einen konkreten und pragmatischen Ansatz, wie man deutsche Rüstungsunternehmen in Verantwortung nehmen und zugleich vielen Menschen in der Welt, die unter Armut, Gewalt und Terrorismus leiden, helfen kann: Die Einführung einer Steuer auf Rüstungsexporte. Die Idee, Rüstungsexporte zu besteuern ist nicht ganz neu. Schon der viel beachtete Brandt-Bericht aus dem Jahr 1980 spielte mit dieser Idee, nur leider wurde sie nie umgesetzt. Einen neuen Anlauf unternehmen wir mit diesem Positionspapier, schließlich hat abwarten noch nie Probleme gelöst. 1,6 Milliarden Menschen sind von Armut betroffen [20], 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht – es wird Zeit, zu handeln. Ein erster Schritt, den Etat für präventive friedenspolitische Maßnahmen und Entwicklungszusammenarbeit erheblich aufzustocken und gleichzeitig die Anzahl der Rüstungsexporte zu reduzieren, besteht nach Ansicht der Piratenpartei in der Besteuerung von Rüstungsexporten in Höhe von 19 %. Bislang werden deutsche Waffenexporte durch eine Umsatzsteuerbefreiung subventioniert; der Titel Waffenexportweltmeister scheint zu verführerisch zu sein. Aktuell exportieren nur China, Russland und die USA mehr Rüstungsgüter als Deutschland. Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu formulieren: Natürlich wäre es am besten, Waffenexporte generell zu verbieten. Ohne politische Mehrheiten verpufft diese Forderung jedoch als Vision. Aus diesem Grund müssen wir mit anderen, realistischen Vorschlägen für ein Umdenken bei den Rüstungsunternehmen und Bürgern sorgen. Durch die neue Steuer können wir lenken und gezielt Einfluss auf Verhalten nehmen. Ein Beispiel soll den Irrsinn einer Umsatzsteuerbefreiung für deutsche Rüstungsunternehmen veranschaulichen. Werden Waffen an deutsche Sportschützenvereine verkauft, müssen deutsche Hersteller von Handfeuerwaffen selbstverständlich 19 % Umsatzsteuer bezahlen. Liefern deutsche Rüstungshersteller wie schon erwähnt, 15 Patrouillenboote an Saudi-Arabien, werden sie von der Umsatzsteuer befreit. Frage: Was wiegt schwerer: Waffenverkäufe, um auf Zielscheiben zu schießen oder Exporte, die tatsächlich Menschenleben bedrohen können? Wenn wir dabei von Rüstungsgütern sprechen, meinen wir alle Rüstungsgüter, ganz gleich, ob es sich dabei um „sonstige Rüstungsgüter“ (bspw. Kleinwaffen und Radartechnologie) oder Kriegswaffen wie Panzer handelt. Nach ersten Berechnungen können, nur bezogen auf die die Rüstungsexportzahlen nur für das erste Halbjahr 2015 könnten durch die Waffenexportsteuer zusätzlich 656.534.032 Euro generiert werden. Diese Zahl, auch wenn von ihr noch Verwaltungskosten abzuziehen sind, ist keine Petitesse. Ganz im Gegenteil: Sie ist Ausdruck von Verantwortung. Wer, wie Bundespräsident Gauck im vergangenen Jahr, mehr außenpolitische Verantwortung fordert, muss auch dementsprechend handeln, auch wenn es den Waffenexporteuren nicht gefallen dürfte. Packen wir es an, machen wir realistische Politik. Quellen [1]  http://hiik.de/de/konfliktbarometer/pdf/ConflictBarometer_2015.pdf [2]  http://www.waffenexporte.org/wp-content/uploads/2015/11/kA-R%C3%BCstungsexporte-durch- das-Bundesministerium-der-Verteidigung-Die-Linke-Jan-van-Aken-14.10.2015.pdf [3]  http://www.spiegel.de/politik/deutschland/saudi-arabien-und-sigmar-gabriel-reden-ist-silber- waffen-sind-gold-a-1073627.html [4]  http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-01/saudi-arabien-al-nimr-konflikt-schiiten-sunniten [5]  http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/OCHA%20Yemen%Humanitarian%20Bulletin %20No%201%20-%2027%20August%202015.pdf [6]  https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/bericht-der-bundesregierung-ueber- ihre-exportpolitik-fuer-konventionelle-ruestungsgueter-im-ersten-halbjahr- 2015,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf [7]  https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/ruestungsexportbericht- 2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf [8]  http://www.zeit.de/2015/38/mexiko-bundesregierung-export-g36-heckler-koch [9]  http://www.un.org/events/smallarms2006/pdf/PoA.pdf [10]  http://www.thearmstradetreaty.org/images/ATT_English.pdf [11]  https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/grundsaetze-der-bundesregierung-fuer-die- ausfuhrgenehmigungspolitik-bei-der-lieferung-von-kleinen-und-leichten- waffen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf [12]  http://www.sueddeutsche.de/politik/regierungsbeschluss-mehr-kontrolle-von-waffenexporten- 1.2899638 [13]  http://salw-guide.bicc.de/ [14]  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/020/1802075.pdf [15]  http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g36-deutsche-waffenexporte-in-saudi-arabien-ausser- kontrolle-a-1038450.html [16]  http://www.spiegel.de/politik/ausland/is-nordirak-bundeswehr-waffen-fuer-die-kurden-peschmerga- a-989237.html [17]  https://www.piratenpartei.de/2014/10/08/die-stillen-unterstuetzer-der-isis/ [18]  https://www.tagesschau.de/ausland/peschmerga-163.html [19]  http://www.zeit.de/politik/2014-02/illegale-waffen-heckler-und-koch [20]  http://www.ophi.org.uk/wp-content/uploads/Global-MPI-8-pager_10_15.pdf  
Deutsche Waffenexporte müssen verboten werden – Ausrufezeichen. Allerdings sind wir realistisch: Die Chancen, ein Verbot von Waffenexporten in Deutschland durchzusetzen, stehen nahezu bei null. Wir PIRATEN sind nicht angetreten, Visionen hinterherzuhängen, sondern wir stehen für eine realistische Politik mit realistischen Zielen. Aus diesem Grund entscheiden wir uns für einen anderen Weg. Wenn wir Rüstungsexporte schon nicht verbieten können, müssen wir ein Steuerungsinstrument schaffen, das Waffenexporte völlig unattraktiv macht. Unsere Antwort lautet daher: Eine Steuer auf Rüstungsexporte in Höhe von 19 %. Steuern dienten schon seit jeher dazu, bei Unternehmen und der Bevölkerung ein Umdenken anzustoßen. Nehmen wir das Beispiel Alkopopsteuer. Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 hat sich die Zahl der Konsumenten von Alkopops drastisch reduziert. Ein ähnliches Ergebnis peilen wir auch mit der Steuer auf Rüstungsexporte an: Deutsche Waffenexporte müssen teurer werden um die Nachfrage zu reduzieren. Während Parteien wie Grüne und Linke nur schwammig von Begrenzung der Rüstungsexporte reden, haben wir PIRATEN mit der Steuer ein wirkungsvolles Werkzeug in der Hand, das einem zukünftigen Verbot gleicht. Wir müssen jetzt handeln. Die Anzahl der weltweiten Konflikte lässt keine Verschnaufpause zu. Unser Vorschlag ist ein großer Schritt nach vorne, mit dem wir die weltpolitischen Probleme effektiv anpacken können. Die Einnahmen aus der Steuer auf Rüstungsexporte sollen für präventive friedenspolitische Maßnahmen und Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden. Die vielen Millionen Menschen, die unter Armut, Krieg und Terrorismus leiden, dulden keinen Aufschub. Wie formulierte es Lisz Hirn: „Noch schöner als Visionen zu haben ist, sie zu verwirklichen.“ Also, machen wir Realpolitik und besteuern deutsche Rüstungsunternehmen mit 19 %. Antragssteller: Britta Söntgerath (Kapetanio) und Torsten Sommer (ToSo) Autor: Christian Sprenger Gute Gründe für die Einführung einer Steuer auf Rüstungsexporte 1. Einleitung: Der unheilvolle Gleichklang aus Rüstungsexporten und Gewalt Ein Blick in die Tageszeitung genügt: Das weltweite Konfliktgeschehen bleibt konstant. Das Heidelberger Institut für Konfliktforschung  
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2  +
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2  +
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2 <br> Die Piratenpartei hat bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach 2011 die Trennung von Staat und Religion in ihrem Grundsatzprogramm verankert. Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Grundposition in detaillierter Form in das Programm der Piratenpartei NRW aufgenommen werden. Der Antrag ist nicht gegen den religiösen Glauben und nicht gegen Gläubige gerichtet. Der Staat soll sich neutral verhalten und die historisch bedingte Bevorzugung der organisierten Glaubensgemeinschaften beenden. Damit wird die religiöse und weltanschauliche Vielfalt gewährleistet.  +
Neuer, coolerer Antrag :)  +
Wenn Kinder frühzeitig in Entscheidungen einbezogen werden, können ihre Bedürfnisse besser berücksichtigt werden. Zudem lernen Kinder so, wie man diskutiert, Interessen vertritt und Sachverhalte abwägt. Beispiel Kita: Kinder sollen mitbestimmen können, welche Spielsachen angeschafft werden. Beispiel Schule: Kinder/Jugendliche sollen mitbestimmen können, wie die Klasse gestaltet werden soll. Beispiel Jugendzentrum: Kinder/Jugendliche sollen mitbestimmen, was sie während des Ferienprogramms machen und ggf. auch an der Planung beteiligt sein. Beispiel Politik: Kinder/Jugendliche sollen mitbestimmen, wie ein Spielplatz in der Stadt bebaut werden soll.  +
Gerne wird vorgehalten, dass es in NRW schon umfassende Beteililigungsmöglichkeiten gibt. Leider sind dennoch viele Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen. Fraglich ist auch, wie diese Beteiligungsstrukturen tatsächlich wirken.  +
Die Absenkung des Wahlalters in NRW ist in aller Munde. Es gibt im Land eine große Mehrheit dafür - aus parteitaktischen Gründen allerdings nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Es ist gut, wenn wir Piraten uns hierzu erneut positionieren. Die Altersgrenze 16 ist bis auf CDU-Kreise weitgehen unumstritten. Der Landesjugendring, als Vertreter verbandlich organisierter Jugendliche befürwortet die Altersgrenze 14. Diskutieren sollten wir in dem Zusammenhang aber auch, ob wir darüber hinaus gehen wollen. Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass sich der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Sachverständigengespräch im Landtag derart äußerte, dass er Altersgrenzen für verfassungswidrig halte. Ungeachtet dessen denke ich, dass wir mit einer Absenkung auf 14 ein Alleinstellungsmerkmal der nordrhein-westfälischen Parteien herausarbeiten und ein klares Statement geben können.  +
Die Absenkung des Wahlalters in NRW ist in aller Munde. Es gibt im Land eine große Mehrheit dafür - aus parteitaktischen Gründen allerdings nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Es ist gut, wenn wir Piraten uns hierzu erneut positionieren. Die Altersgrenze 16 ist bis auf CDU-Kreise weitgehen unumstritten. Der Landesjugendring, als Vertreter verbandlich organisierter Jugendliche befürwortet die Altersgrenze 14. Diskutieren sollten wir in dem Zusammenhang aber auch, ob wir darüber hinaus gehen wollen. Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass sich der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Sachverständigengespräch im Landtag derart äußerte, dass er Altersgrenzen für verfassungswidrig halte. Ungeachtet dessen denke ich, dass wir mit einer Absenkung auf 14 ein Alleinstellungsmerkmal der nordrhein-westfälischen Parteien herausarbeiten und ein klares Statement geben können.  +