Attribut:Bemerkung
Dies ist eine Eigenschaft des Typs Text.
P
http://db.tt/oVtFWXeS +
"Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17.6.2013 und teile mit, dass die Gemeinde Mettingen keine Tafeln für die Anbringung von Plakaten zur Verfügung stellt.
Bitte beachten Sie bei der Aufhängung von Plakaten zur Bundestagswahl, dass Behinderungen jeder Art (an Strassen, Geh- und Radwegen) nicht auftreten. Laternenpfosten etc. dürfen durch das Anbringen von Plakaten nicht beschädigt werden.
An den schwarzen Bogenlampen mit runder Kuppel im Ortskern dürfen keine Plakate angebracht werden." +
"wenn Sie darauf achten, dass keine Verkehrsschilder verdeckt oder sonstige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen, dann sind Holhlkammerplakate auf dem Gebiet der Gemeinde Hopsten zulässig"
"... bezugnehmend auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen 3 Planskizzen. Den Skizzen können Sie die Standorte der hiesigen Anschlagstafeln für Wahlplakate entnehmen. Allen Parteien und Wählergruppen ist es erlaubt, dort Plakatwerbung anzubringen.
Die Plakatflächen stehen ab der 28. Kalenderwoche zur Verfügung.
Gemeindliche Flächen für sogenannte "Wesselmanntafeln" (Grossflächenplakate) stehen leider nicht zur Verfügung. Es steht Ihnen jedoch frei, sich um Privatflächen zu bemühen."
Anmerkung: Hier stehen lt. Stadtplan die Plakatflächen:
- Halverde: An der Hauptstrasse zwischen Einmündung Kirchweg und Wortheweg
- Hopsten: Brenninkmeyerstr. ca. gegenüber der Volksbank
- Schale: Grünfläche an der Jahnstrasse/Kirchstrasse +
http://db.tt/lnbcTFop +
http://db.tt/VJbJyaTr +
http://db.tt/Apo081YT +
http://db.tt/ixAcbMgI +
Liste mit Straßen in denen plakatiert werden soll muss eingereicht werden, danach gibts eine Genehmigung und ab dann darf erst plakatiert werden +
Sondernutzungsantrag an ordnung@langenfeld.de schicken oder bei regulären Wahlen Rundschreiben der Stadt einholen bevor plakatiert werden darf. +
Für Mastanhänger und Stellschilder wird in der Regel ab ca. 4-6 Wochen vor der Wahl eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. +
Die Stadt Balve verfügt nicht über Werbeflächen. Neben den anderen an der Wahlwerbung teilnehmenden Parteien und Wählergruppen können Sie jedoch ab 12.08.2013 die folgenden Grundstücke zur Aufstellung Ihrer Plakate nutzen:
*Balve Parkplatzvor dem Bahnhof links
*Balve Grünfläche an der Ecke Sauerlandstraße/Brucknerweg
*Beckum Ecke Arnsberger Straße/Dorfstraße
*Garbeck Märkische Straße in Höhe Hausnummer 29
*Eisborn Grünfläche an der Kreuzung Horster Straße/Burgstraße/Asbecker Straße
*Langenholthausen Grünfläche am Schulplatz Ecke Sunderner Straße/Mittelweg
*Mellen Alter Schulplatz Balver Straße Nähe Bushaltestelle
*Volkringhausen Grünfläche Ecke Mendener Straße/Glashüttenweg
Eine mengenmäßige oder prozentuale Aufteilung der Flächen auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen ist nicht beabsichtigt solange die Plakatierungen in einem vernünftigen Maß vorgenommen werden.
Die Plakatwände, die an den genannten Orten aufgestellt werden befinden sich im Eigentum der Ortsvereine der Parteien CDU, SPD und FDP und dürfen von anderen Parteien und Gruppen nicht mitbenutzt werden. +
aufgrund Ihrer Anfrage vom 15.06.2013 teile ich mit, dass mit der Aufstellung von Wahlplakattafeln ohne
Antrag sofort begonnen werden kann. Nach einem Beschluss des Gemeinderates werden gemeindeeigene
Wahlplakattafeln aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen den Parteien und Wählergruppen nicht
mehr zur Verfügung gestellt.
Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, mit eigenen Wahlplakattafeln an geeigneten Standorten in der Gemeinde
Schalksmühle zu werben. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so setzen
Sie sich bitte mit dem Fachbereich II -Öffentliche Ordnung-, Herrn Schindler oder Frau Mölders, schriftlich
oder telefonisch in Verbindung. Herr Schindler wird Ihnen geeignete Standflächen zuweisen können.
Im Falle der Plakatwerbung weise ich schon jetzt darauf hin, dass
1. die Zustimmung der Eigentümer einzuholen ist,
2. die Plakattafeln in jedem Fall nach näherer Abstimmung mit dem Fachbereich II -Öffentliche Ordnungaufzustellen
sind,
3. die Entfernung der Plakattafeln spätestens eine Woche nach dem Wahltermin zu veranlassen ist.
Sollten Sie darüber hinaus in dem Bereich der Gemeinde Schalksmühle Plakatwerbung an Masten etc. betreiben
wollen, bitte ich folgende Punkte zu beachten:
1. Es sollten nicht mehr als 15 Wahlplakattafeln pro Wahlbezirk im Interesse eines geordneten Ortsbildes
angebracht werden.
2. Die Wahlplakate dürfen nicht unmittelbar an Bäumen, Masten, Wänden, Felsen usw. aufgeklebt werden.
3. Werbeplakate dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden
a) im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen,
b) vor Bahnübergängen,
c) an unübersichtlichen Kurven und in unmittelbarer Nähe von Verkehrszeichen.
4. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art nicht zum Verwechseln mit Verkehrszeichen und
-einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.
5. Es ist sicherzustellen, dass die auf Holz- oder Presspapptafeln aufgeklebten Werbeplakate an geeigneter
Stelle in solcher Höhe angebracht und befestigt werden, dass sie nicht herabfallen und Fußgänger
oder den Straßenverkehr gefährden können.
6. Sämtliche Werbeplakate sind in der Woche nach dem Wahltermin ohne Rückstände wieder zu entfernen.
7. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Befestigung von Wahlplakaten an Masten der öffentlichen
Straßenbeleuchtung der Zustimmung der SEWAG Netze GmbH, Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid
bedarf, da diese Eigentümerin der Straßenbeleuchtung ist.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und mit Hinblick auf ein geordnetes Ortsbild bitte ich, diese Punkte unbedingt
bei der Wahlwerbung zu beachten.
Plakat Flächen müssen beantragt werden und werden zugeteilt. +
* Angaben nicht vollständig
** [[Datei:NRW Bonn Plakatiergenehmigung BTW 2013.pdf]]
+
"Wahl-Werbemöglichkeiten in der Kreisstadt Steinfurt
Bundestagswahl am 22. September 2013
Die Kreisstadt Steinfurt stellt ab Montag, 26. August 2013, Wahlplakattafeln
in den Ortsteilen Borghorst und Burgsteinfurt zum Plakatieren zur Verfügung.
Die Größe, Einteilung und Standorte der Wahlanschlagtafeln entnehmen Sie
bitte der Rückseite bzw. der Anlage.
Andere Werbeträger (z. B. Großflächen, Litfaßsäulen u. a.) hält die Stadt
Steinfurt nicht vor.
Gemäß § 35 Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NW) haben
die politischen Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von
Wahlvorschlägen die Möglichkeit, Auskunft über Namen und Adressen der
Wahlberechtigten zu erhalten. Dies ist im Zusammenhang mit Parlamentsund
Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten
möglich. Die Daten können in Form von Listen, Adressaufklebern oder auch in
elektronischer Form übermittelt werden.
Für die Bereitstellung der Daten wird pro Auswertung eine Verwaltungsgebühr
in Höhe von mindestens 100,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte
erteilt Ihnen Frau Frenker, frenker@stadt-steinfurt.de, Telefon: 0 25 52/925-
303.
Das Aufstellen von Informationsständen und eigenen Plakattafeln (z. B. an
Laternen u.a.) innerhalb des Stadtgebietes unterliegt der Genehmigung durch
die Kreisstadt Steinfurt. Der Antrag ist unter Angabe der Größe des Standes
bzw. des Werbeplakates, des Standortes (Straße/Platz), des/r Termins und
des zeitlichen Umfanges an die Kreisstadt Steinfurt, z. Hd. Herrn
Rohrschneider, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt, (rohrschneider@stadtsteinfurt.
de), Telefon 0 25 52/925-208 zu richten.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Kreisstadt Steinfurt, Fachdienst Personal,
Innere Dienste und IT, Herr Elpers, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt, Tel. -
Nr.: 02552/925-108, Telefax-Nr.: 925-473, elpers@stadt-steinfurt.de gerne zur
Verfügung."
"Standorte:
Stadtteil Borghorst
1. Meerstr./Ecke Parkplatz Andreasstr.
2. Dumter Str./Ecke Spielplatz
Klosterstr.
3. Emsdettener Str./Einfahrt Rathaus
4. Altemarktstr./Ecke Grünanlage
Alleestr.
5. Tilsiter Str./Ecke Sandweg
6. Neuer Markt/Kroosgang
7. Altenberger Str./Ecke Berliner Str.
Stadtteil Burgsteinfurt
1. Graf-Arnold-Platz/Ecke
Rechtsanwalt Daldrop
2. Mühlenstr./Grundstück Irisgarten
3. Ochtruper Str./Einfahrt
Feuerwehrgerätehaus
4. Alexander-König-Str./Höhe AOK
5. Vogelsang/Grundstück Bolzplatz
6. Horstmarer Str./Ecke Straße Am
Ludwigshaus
7. Im Hasfeld/Ecke Grünanlage
Veltruper Kirchweg
"... bezugnehmend auf Ihre Email vom 17.06.2013 teile ich Ihnen mit, dass ein Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung von Großraumwahlplakaten mit Angabe der Standorte zu stellen ist. Die Genehmigung für die Aufstellung der Schilder auf städtischen Flächen wird ggf. für die Zeit vom 17.08.2013 (5 Wochen vor der Wahl) bis 28.09.2013 (1 Woche nach der Wahl) erteilt. Durch diese Genehmigung werden evtl. erforderliche Prüfungen anderer Behörden (z.B. Landesstraßenbaubehörde) nicht abgedeckt.
Für die Anbringung der kleineren Schilder gelten die Vorschriften gem. § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt, Herr Mense Tel. 02572/922-301. Ihre Email habe ich auch direkt dorthin weitergeleitet." +
"... der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Innenministers vom 04.03.2005 regelt u. a. die Plakatwerbung der politischen Parteien aus Anlass von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Danach ist Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven unzulässig. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Seitens der Gemeinde Lotte bestehen - vorbehaltlich der Rechte Dritter - gegen das Aufstellen von Wahlwerbetafeln (in angemessener Zahl) im Zuge gemeindlicher Straßen keine Bedenken.
Vor Aufstellung der Werbeflächen bitte ich, den genauen Standort mit dem Leiter meines gemeindlichen Bauhofes, Herrn Stork, Tel. 05404-88957 abzustimmen." +
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Speyer.pdf Genehmigung] +