Attribut:Beschreibung
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Dies ist ein modularer Vorschlag für eine erste Geschäftsordnung zur Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung NRW. Die einzelnen Module sind jeweils nummeriert und konkurrierend.
Nutzungsbedinungen und Datenschutzbestimmungen werden gesondert vom Landesvorstand beschlossen. Vorbild der Geschäftsordnung ist der Landesverband Mecklenburg Vorpommern und zusätzlich habe ich aus einem Gespräch mit Sebastian Nordhoff, Beisitzer im Landesverband Berlin, einige Vorschläge eingebracht und mögliche Bugs gefixt. +
Dies ist ein modularer Vorschlag für eine erste Geschäftsordnung zur Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung NRW. Die einzelnen Module sind jeweils nummeriert und konkurrierend.
Nutzungsbedinungen und Datenschutzbestimmungen werden gesondert vom Landesvorstand beschlossen. Vorbild der Geschäftsordnung ist der Landesverband Mecklenburg Vorpommern und zusätzlich habe ich aus einem Gespräch mit Sebastian Nordhoff, Beisitzer im Landesverband Berlin, einige Vorschläge eingebracht und mögliche Bugs gefixt. +
Dies ist ein modularer Vorschlag für eine erste Geschäftsordnung zur Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung NRW. Die einzelnen Module sind jeweils nummeriert und konkurrierend.
Nutzungsbedinungen und Datenschutzbestimmungen werden gesondert vom Landesvorstand beschlossen. Vorbild der Geschäftsordnung ist der Landesverband Mecklenburg Vorpommern und zusätzlich habe ich aus einem Gespräch mit Sebastian Nordhoff, Beisitzer im Landesverband Berlin, einige Vorschläge eingebracht und mögliche Bugs gefixt. +
Eine Volkswirtschaft kann nicht wie ein Unternehmen geführt werden, da sie völlig anderen Rahmenbedingungen unterliegt.
Volkswirtschaften sind Kreislaufsysteme, was vereinfacht bedeutet das der Gesamtsaldo 0 ergibt.
Reduziert innerhalb dieses Systems jemand seine Ausgaben, durch Sparen, hat dies an anderer Stelle fehlende Einnahmen zur Folge, was die Gesamtleistung des Systems verringert.
<div style="border-left: 5px solid #FF6666; padding: 10px; background-color: #FFF3F3;">'''ACHTUNG:''' '''Verschobenener Antrag.''' Der Antrag wurde auf dem LPT15.1 auf den nächsten LPT verschoben. Daher wurde er von der Antragskommision hier wieder eingestellt.
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Anträge/PP002</div> +
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* Schulden sind sinnvoll, wenn diese für Investitionen verwendet werden, wie Bildung und sinnvolle Infrastruktur und nicht für die Rettung von Unternehmen mit dem falschen Geschäftsmodellen wie Banken oder Prestigeprojekten wie Elbphilharmonie oder Stuttgart 21.
* Die Schuldenbremsen sind nicht „demokratieschonend“, da sie den Ausbau und die Weiterentwicklung der „lokalen Demokratie – Bürgerbeteiligung und Bürgerhaushalte“ auf Kommunaler-, Landes- und Bundes-Ebene behindert, wenn nicht gar verhindert.
* Die den Schuldenbremsen zugrunde liegenden Politik-ökonomischen Ansätze basieren auf Wirtschaftstheorien, deren Modellcharakter die spezifische Finanzstruktur eines politischen Gemeinwesens nicht realistisch abbilden. (Schwäbische Hausfrau)
* Die Schuldenbremsen beschneiden massiv die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Haushalte, so daß Ihnen nur der Weg über ÖPP-Projekte (Schattenhaushalte) bleibt, welche für die Bürger sehr teuer sind und die Kosten noch stärker auf zukünftige Generationen verlagern.
* Durch die Schuldenbremsen wird die Bildung von kommunalen Beteiligungsgesellschaften gefördert, mit dem Ziel, erforderliche Investitionen außerhalb des regulären Haushaltes zu ermöglichen und zu finanzieren. Die Beteiligungsgesellschaften agieren dann als Projektentwicklungsgesellschaften und vergeben Investitionsprojekte im Rahmen von ÖPP. Dieses Vorgehen erhöht das wirtschaftliche Risiko der Kommunen, da sie im schlechtesten Fall für die Verluste der Beteilungsgesellschaften haften. (Regionalflughäfen, 6 von 22 rentabel)
* Der Sinn der Schuldenbremsen ist stark anzuzweifeln, da die Bundesrepublik selbst die entsprechenden Konvergenzkriterien auf EU-Ebene seit 2003 nicht erfüllt aber auf der anderen Seite für sich Ausnahmetatbestände geltend macht, um Strafzahlungen zu vermeiden.
* Griechenland ist eine Blaupause dafür, wie eine Demokratie beseitigt wird, wenn Schulden für die falschen (private Gläubiger) gemacht werden und nicht sinnvoll in den Aufbau des Landes investiert wird.
Raubmordkopiert bei: http://www.wir-wollen-waehlen.de/de/was-wollen-wir.html
Sollen Babys künftig zur Wahlurne krabbeln? Nein, das ist natürlich Quatsch. Vielmehr muss der Grundsatz gelten: Jeder Mensch sollte sein Wahlrecht ausüben dürfen, sobald er selbst es kann und möchte – unabhängig vom Geburtstag. Es könnte also weiterhin eine reguläre Altersgrenze von 16 oder 14 Jahren geben (ab der man offiziell zur Wahl geladen wird). Aber wer schon früher wählen möchte, kann sich im Rathaus ins Wählerverzeichnis eintragen. Kleinkinder, die noch am Schnuller nuckeln, werden das aus schnell ersichtlichen Gründen kaum tun. Aber einige werden bereits mit 12 oder 13 Jahren wählen wollen. Mit dem vorher nötigen Gang ins Rathaus zur Eintragung ins Wählerverzeichnis wäre eine Hürde eingezogen, damit nur solche junge Menschen wählen gehen, die dies auch tatsächlich können und wollen.
Wollen Kinder überhaupt wählen? Nicht alle Kinder werden wählen gehen. Aber einige auf jeden Fall! Das zeigt schon allein, dass auch mehr als ein Dutzend Kinder aktiv bei unserer Kampagne mitmachen. Wir wollen natürlich nicht Säuglinge in die Wahlkabinen schicken. Aber allein bei unserer Initiative „Plant-for-the-Planet“ haben über 4500 Kinder in Deutschland an Klimaschutz-Akademien teilgenommen, pflanzen Bäume und engagieren sich für ihre Zukunft. Sie wissen, wie viel CO2 wir ausstoßen und was das Kyoto-Protokoll ist. Sie sind alle im Durchschnitt zwölf Jahre alt, einige von ihnen sind schon seit zwei oder drei Jahren aktiv. Aber sie dürfen erst in sechs Jahren wählen – und wenn die nächste Bundestagswahl zufällig einen Tag nach ihrem 18. Geburtstag stattfindet, müssen sie noch mal vier Jahre warten, um über ihr eigenes Leben mitbestimmen zu dürfen. Wie attraktiv ist das denn? Wenn ein junger Mensch mitreden möchte, sollte ihn kein Gesetz der Welt davon abhalten dürfen. Übrigens: Auch bei Erwachsenen fragt niemand, ob sie wählen wollen oder nicht. Und niemand käme auf die Idee, das Demonstrationsrecht abzuschaffen oder einzuschränken, bloß weil nur eine kleine Minderheit es nutzen möchte. Das Demonstrationsrecht gilt übrigens ab null Jahren.
Neigen junge Menschen nicht besonders stark zu extremen Parteien? Falsch. Wir haben uns einmal das Projekt „U18“ angeschaut, eine an Schulen und Jugendtreffs angebotene Alternativ-Wahl für junge Menschen von null bis 18 Jahren. Bei der „U18“-Bundestagswahl 2013 am 13. September entfielen die Stimmen der rund 190 000 teilnehmenden Kinder und Jugendliche (wohlgemerkt: ohne Mindestalter!) wie folgt auf die Parteien: CDU/CSU 27,4%,
SPD 20,3%, Grüne 17,6%,
Piraten 12,3%, Linke
7,8%, FDP 4,6%, sonstige 11,1% (siehe www.u18.org). Eine ausgeprägte Tendenz zu links- oder rechtsextremen Parteien ließ sich nicht beobachten. Auch andere Untersuchungen, wie die Shell-Jugendstudie, konnten keine generell erhöhte Tendenz zu extremen Parteien feststellen.
Kennen sich Kinder denn gut genug mit Politik aus? Das Wissen über Politik ist kein guter Grund, um Menschen vom Wahlrecht auszuschließen. Weil es in einer Demokratie keine Wissenstests geben darf. Das Wort „Wahlreife“ ist nirgends definiert und wird bei niemandem geprüft. Niemand hat je von einem 30-, 50- oder 90-Jährigen einen Politik-Wissenstest verlangt. Und das aus gutem Grund, denn selbst an den einfachsten Fragen wären die meisten gescheitert: In repräsentativen Umfragen konnte kürzlich fast die Hälfte der stimmberechtigten Bürger nicht einmal den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme erklären. Die meisten hielten die Erststimme für die wichtigere Stimme – womit sie ziemlich daneben lagen. Mehr politische Bildung täte offensichtlich wohl allen Generationen gut. Wir haben bei „Plant-for-the-Planet“ die Erfahrung gemacht, dass sich viele Kinder schon sehr früh sich kritisch und klug mit ihrer Welt auseinandersetzen, dass sie besser Englisch sprechen und mehr vom Internet verstehen als ihre Eltern und Großeltern. Und schauen wir uns jugendsoziologische und -psychologische Studien an, dann beweisen sie allesamt folgendes: Demnach sind junge Menschen heute bereits im Alter von 12 bis 15 Jahren fähig, so genannte formal-logische Denkoperationen durchzuführen (die höchste Stufe der kognitiven Entwicklung, die auch Erwachsene nicht überschreiten). Viele haben in diesem Alter auch schon eine stabile intellektuelle, soziale und moralische Urteilsfähigkeit erreicht. Gleichzeitig sinkt der Einfluss des Elternhauses, während der von „peer groups“, also der gleichaltrigen Freunde, steigt. Dass jugendliche Wähler besonders stark von ihren Eltern beeinflusst würden, stimmt spätestens dann nicht mehr. Vielmehr wären es wohl die gleichaltrigen Freunde oder Geschwister, die im frühen Teenager-Alter Meinung und (Wahl-) Verhalten prägen würden. Weil aber auch wir verhindern wollen, dass Eltern das Gesetz brechen und die Stimmzettel ihrer Kinder ausfüllen, möchten wir die Briefwahl unterhalb einer bestimmten Altersschwelle verbieten, um eine Fremdbestimmung durch die Eltern auszuschließen. Es gibt auch keine Altersgrenze nach oben, obwohl man dafür auch Gründe erfinden könnte. Von den 62 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland leiden derzeit 1 Million Menschen an Demenz. Sie dürfen trotzdem wählen. Doch 13-Jährige, die sich politisch engagieren, die noch ihre ganze Zukunft vor sich haben, sollen nicht wählen dürfen? Das ist absurd. Ebenso wenig, wie es ein Höchstwahlalter nach oben gibt, darf es ein Mindestwahlalter nach unten geben. Beides lässt sich nicht rechtfertigen.
Was würde passieren, wenn Kinder und Jugendliche wählen dürfen? Mit dem Wahlrecht für junge Menschen würde deren Stellenwert als politische Zielgruppe steigen: als Wähler, für deren Interessen die Politiker etwas tun müssten, und die sie endlich ernst nehmen müssten und mit ihnen anstatt nur über sie zu reden. Endlich würde nicht mehr – oder zumindest nicht mehr so offensichtlich – an jenen vorbeiregiert, die am längsten von all dem betroffen sind, was die aktuellen Entscheidungsträger beschließen. Und das wäre schon mit Blick auf die Alterung der Gesellschaft mehr als angebracht: 1960 machten die unter-20jährigen noch knapp ein Drittel der Bevölkerung aus und die über-60jährigen ein Sechstel. Schon im Jahr 2020 wird sich dieses Verhältnis umgekehrt haben: Die Jungen werden dann nur noch ein Sechstel der Bevölkerung ausmachen und die Alten ein Drittel. Mit dieser demografischen Verschiebung wächst die Gefahr, dass ältere Menschen durch ihr strukturelles Wählergewicht gerade die Zukunftsthemen von der politischen Agenda verdrängen. Wir haben heute außerdem einen fundamentalen Unterschied zur Situation noch vor einigen Jahrzehnten. In Zeiten der Globalisierung können Fehlentscheidungen einer Generation das Leben der zukünftigen Generation massiv beeinflussen. So werden künftige Generationen mit der Entscheidung, für die Energiegewinnung Atome zu spalten oder fossile Ressourcen zu verbrennen, mit einer historisch durch nichts vergleichbaren Hypothek belastet in Form von Atommülllagern und Klimaerwärmung. Um solche Fehlentscheidungen zukünftig zu verhindern, sollten die Betroffenen, also die jüngeren Menschen mitwählen dürfen. Nach einer Bertelsmann-Studie 2009 sind es gerade diese weltweiten Herausforderungen wie die Klimakrise, die das Politikinteresse von Kindern und Jugendlichen zunehmen lässt.
Was ist mit anderen Altersgrenzen? Sollen Kinder dann auch Auto fahren dürfen? Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gibt es keine Verknüpfung zwischen Wahlrecht, Volljährigkeit und anderen Altersgrenzen. Das hat auch gute Gründe: Altersgrenzen im Straf- und Zivilrecht dienen dem Schutz des Minderjährigen, so etwa beim Alkohol- und Zigarettenkonsum. Das Wahlrecht stellt hingegen keine gesundheits- oder entwicklungsgefährdende Materie dar, vor der junge Menschen geschützt werden müssten. Auf diesen Unterschied hat übrigens auch der Zehnte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung hingewiesen: „Um gewisse Schutzrechte/Privilegien für Minderjährige aufrechtzuerhalten, (ist) es im Übrigen unschädlich, wenn etwa die Altersgrenzen für die Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit einerseits und für das aktive Wahlrecht andererseits voneinander ‚entkoppelt’ würden“. In vielen Bereichen des Lebens wird jungen Menschen bereits früh Verantwortung anvertraut: Religionsmündigkeit und Strafmündigkeit als Jugendlicher beginnen bereits mit 14 Jahren. Die Testierfähigkeit, das heißt, die rechtmäßige Fähigkeit, ein Testament zu verfassen, wird mit 16 Jahren zugestanden. Ab diesem Alter sind auch Eheschließungen unter bestimmten Bedingungen möglich. Mit 17 Jahren kann man sich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichten, sodass derzeit auch Minderjährige in Deutschland Dienst an der Waffe leisten. Ab dem ersten Lebensjahr gilt das Demonstrationsrecht ohne Einschränkungen und ohne spezielle gesetzliche Regelungen für Minderjährige. Zudem wird jungen Menschen in Parteien politische Verantwortung eingeräumt. In allen Parteien beginnt die satzungsmäßige Vollmitgliedschaft ab 16 Jahren, das heißt, junge Menschen können ab diesem Alter auf Parteitagen über Sachfragen, Koalitionsverträge sowie Vorstände mitbestimmen (Ausnahme: Kandidatenaufstellungen für Parlamentswahlen) und somit einen Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen, der in Sachen Verantwortung und geistige Anforderungen höhere Anforderungen stellt als das Wahlrecht. Das Wahlalter kann auch von der Volljährigkeit abweichen. Bereits von 1970 bis 1975 fielen Volljährigkeit und Wahlalter auseinander. Damals wurde das aktive Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt, die Volljährigkeit lag aber unverändert bei 21 Jahren und wurde erst später angepasst. Österreich hat im Jahr 2007 auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesenkt und die Volljährigkeit bei 18 Jahren belassen. Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat sich für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Trotzdem ist eine Senkung der Volljährigkeitsgrenze auf 16 Jahre durchaus zu erwägen. Mit der Zunahme minderjähriger Studierender an Universitäten – bedingt durch verkürzte Schulzeiten und die Aussetzung der Wehrpflicht – gerät die historisch geerbte Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren in Konflikt mit lebenspraktischen Schwierigkeiten, wie etwa der Anmietung einer Wohnung oder der Beantragung eines Studienkredits.
Sollen Eltern für ihre Kinder wählen? Was wir hier vorschlagen, hat nichts zu tun mit dem so genannten „Stellvertreterwahlrecht“, bei dem die Eltern zusätzliche Stimmrechte bekommen. Wir wollen, dass die Kinder und Jugendlichen selbst ihr Wahlrecht ausüben dürfen, sobald sie das möchten. Wenn sie nur von ihren Eltern vertreten würden, läuft das auf eine fortgesetzte Fremdbestimmung hinaus. Denn bei Fragen wie Schule oder Kultur gibt es schließlich durchaus starke Meinungsunterschiede zwischen Eltern und Kindern. Allenfalls wäre ein Mischmodell vorstellbar, bei dem die Eltern solange das Wahlrecht ihrer Kinder wahrnehmen, bis diese es selbst ausüben wollen – egal, ob mit acht, zwölf oder 16 Jahren. Vorausgesetzt allerdings, dass die verfassungsrechtlichen Probleme mit dem Gleichheitsgrundsatz gelöst werden könnten, die entstünden, wenn Eltern doppelt so starkes Stimmgewicht erhalten wie andere Wähler.
Die "Entscheidsordnung für den Basisentscheid NRW" ist nicht Teil der Satzung, wird wegen ihrer besonderen Bedeutung jedoch auf der Seite der Satzung als ANLAGE aufgeführt. Um den Unterschied zwischen Anhängen und der Anlage besser darzustellen sollen die Anhänge und die Anlagen mit dementsprechenden Überschriften versehen werden. +
Zunächst einmal gibt es keine dediziert "für Werbemittel zweckgebundene Mittel". Die Satzung definiert nur "für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen" zweckgebundene Mittel. Allein darum ist der betreffende Satz bereits unklar bis fragwürdig.
Weiterhin verlangt der Satz ungenutze Mittel "entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten". Was mit "ursprünglicher Aufteilung" gemeint ist erschliesst sich allerdings nicht vollständig: So ist nach §17 Abs. 1(c) ein Teil der Parteienfinanzierung in den Länderfinanzausgleichs abzuführen. Weiterhin würden nach einer strengen Verteilung ungenutzer Mittel gemäß ANHANG B Teile an den LV, an Kreise sowie erneut in das solidarische Werbemittelbudget verteilt - eine merkwürdige Rekursion und dieser Anteil würde auch nicht wie gefordert an einen "jeweiligen Verband" fließen.
In dem Satzungsabschnitt oberhalt des betreffenden Satzung ist weiterhin von virtuellen und echten Untergliederungen die Rede. Der betreffende Satz bezieht sich aber nur auf "jeweilige Verbände" - hier ist unklar ob virtuelle KVs ausgeschlossen und damit benachteiligt sind.
Die Satzungsregelung ist entsprechend unklar und eine Aufteilung wie von der Satzung gefordert erscheint mir unmöglich durchführbar.
Schlussendlich ist die Rückführung ungenutzter Gelder nach zwei Jahren ausgesprochen unpraktikabel und von der Schatzmeisterei schwer nachzuhalten. In der Praxis funktioniert das Prinzip der Wiedervorlage nicht mal zuverlässig von einer LaVoSitzung zur nächsten.
Sinnvoll ist viel mehr, in Jahren ohne Wahlkämpfen Gelder ohne komplizierte unklare Regeln anzusparen, z.B. für die LTW 2017. Auch bereits 2012 hat der LV großzügig Mittel aus dem LV-Budget für den Wahlkampf eingesetzt und sich nicht nur auf das solidarische Werbemittel-Budget beschränkt.
Die Regelung soll vollumfänglich für die im solidarischen Werbemittelbudget reservierten Mittel gelten. Klagen gegen den LV, dass der geänderte Satzungspassus erst seit heute gilt und daher die Monate vorher anders verrechnet zu sind sollen mit dieser Bemerkung verhindert werden.
Zur Zeit bekommt jeder Kreis für jeden Nicht-Zahler Geld aus dem LV-Pool von Mitteln der staatlichen Teilfinanzierung. Es besteht also kein Anreiz, Nicht-Zahler aus der Mitgliederdatenbank zu streichen. Kreise, die durch aktives Mitgliedermanagement ihre Zahlerquote erhöhen und ggf. Mitglieder streichen werden zusätzlich finanziell bestraft.
Diese Änderung behebt diesen Mißstand.
Gelder aus der staatlichen Teilfinanzierung können erst nach dem Länderfinanzausgleich (der im Frühjahr des Nachfolgejahres durchgeführt wird) berechnet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist der 31. Dezember des Anspruchsjahres bereits vergangen. Es erscheint sinnvoller, das Ende des Jahres für die Feststellung der Stimmberechtigung festzulegen - am 1.Januar eines Jahres sind in der Regel die Zahlen der Stimmberechtigten nicht repräsentativ. +
Das ein Vorstand auch mit weniger als 9 Vorständen auskommt wurde in den letzten Jahren ausreichend oft bewiesen. Außerdem hat der LV NRW eine Geschichte von knappen Wahlergebnissen vorzuweisen:
* Auf dem LPT 2014.3 war unter anderem ein Beisitzer nachzuwählen - nur einer der 4 Kandidaten erreichtete das Quorum.
* Auf dem LPT 2014.2 erreichten genau die beiden benötigten zwei Kandidaten von drei Kandidaten das Quorum zum 2V.
* Auf dem LPT 2014.2 erreichten genau die drei benötigten Kandidaten von sieben Kandidaten das Quorum zum 2V.
Falls demnächst nicht die bisher zwei 2V oder 3 Beisitzer Kandidaten das nötige Quorum erreichen, so müsste der LPT stets erneute neue Wahlgänge durchführen. Obige Umformulierung entschäft dies ein wenig zumindest für 2V und Beisitzer und ermöglicht dem LPT, auch weniger als 9 Landesvorstände zu wählen, sollten zum Beispiel nicht genügend Kandidaten eine Zustimmung von über 50% erreichen.
Der Landesvorstand hat in den letzen Jahren gezeigt, dass es möglich ist, Arbeit in LaVo-, GenSek- und Schatzsmeisterteams auszulagern. Auch ein ggf. reduzierter Vorstand wäre daher durch den Einsatz von Teams durchaus arbeitsfähig - es sind nicht zwingend 9 Landesvorstände nötig.
Der SÄA verschafft dem LPT mehr Flexibililität bei der Wahl des Landesvorstands, ermöglicht aber natürlich nach wie vor, das 9 Landesvorstände gewählt werden.
Entscheidet sich der LPT tatsächlich, nur 5 oder 6 Vorstände zu wählen, so wäre nach Absatz 11 §6b bereits bei weniger als 5 verbleibenden Vorständen (also möglicherweise nach einem einzigen Rücktritt!) ein außerordentlicher Landesparteitag zur Neubesetzung freier Posten nötig. Dieser SÄA ändert darum auch Absatz 11, so das bei 5 oder 6 gewählten Vorständen erst dies bei weniger als 4 (statt weniger als 5) verbleibenden Vorständen nötig ist. Bei 7 bis 9 gewählten Vorständen bleibt es bei der vorherigen "weniger als 5" Regelung. +
Heute werden Verwaltungspiraten von Kreisen i.d.R. weder konsultiert noch über Mitgliedsanträge informiert. Zumindest dort wo wir aktive Verwaltungspiraten sollten wir diese vermehrt in die Mitgliedsprozesse ein beziehen. Insbesondere Bedenken gegen einen Anstragsteller sind besser dezentral von den Piraten vor Ort einzuholen als allein zentral in Düsseldorf. Eine Information der vKVs über Neumitglieder ermöglicht den Kreisen aktiv auf das neue Mitglied mit Infos über Stammtische, lokale Strukturen etc. zuzugehen. +
Nach Auskunft des LV GenSek erfolgen Rückmeldungen aus den KV Vorständen in der Regel schnell oder gar nicht. Zwei Monate sollten für einen Kreisvorstand genügen, zumindest einen Umlaufbeschluss zu treffen.
Eine Frist von 6 Monaten ist zu lang für den Antragsteller, der gerne schnell Mitglied werden möchte. +
Der SÄA soll virtuellen Kreisen eine Übersicht über ihre Ein-/Ausnahmen und Vermögen der Vorjahre geben. Die vKV werden finanziell annähernd gleich wie Kreisverbände behandelt. Für die Landesschatzmeisterei ist der Aufwand relativ gering, da die entsprechenden Auswertungen in der Bundesbuchhaltung verfügbar sind - für die virtuellen Kreise ergibt sich durch die verbesserte regelmäßige Übersicht über ihre Finanzen ein großer Mehrgewinn.
Für die Arbeit von Finanzpiraten in den (virtuellen) Kreisen ist eine Finanzübersicht elementar notwendig um ihre Arbeit zu erfüllen.
1. Die Erstellung der Auswertungen ist einfach, da in der Bundesbuchhaltung jeder Kreis (auch jeder vKV) aus NRW eine eigene Kostenstelle hat.
Der entsprechende Menüpunkt ist
Kostenrechnung > Kostenauswertungen > Kostenstellenauswertung
mit Angabe des Datumzeitraums und der Kostenstelle (z.B. T100530 für Rhein-Kreis Neuss)
2. Für echte Kreisverbände sind die Auswertungen Teil des Rechenschaftsberichts des KVs, die dem Kreisschatzmeister zur Unterschrift vorgelegt werden. Nur virtuelle KVs haben diese Abrechnung bisher nie erhalten.
3. vKV wurden auf dem LPT 2011.2 in Soest in die Satzung eingeführt, existieren also ab dem 1.1.2012. Daher machen die Auswertungen erst ab 2012 Sinn
4. Alle Einnahme/Ausgaben-Auswertungen ihres Kreises zusammen ermöglichen den Finanzpiraten der virtuellen Kreise eine zuverlässige Übersicht über Ein-/Ausnahmen und Vermögen des vKV. +
SecureBoot, Verschlüsselte Bootloader und viele weitere künstliche Beschränkungen zeigen uns, wohin die Reise in der IT gehen soll – die Hersteller der Hardware wollen uns vorschreiben welche Software die Benutzer auf diesen zu installieren haben.
Gleichzeitigt sorgt dieser Trend für ein Anwachsen des Elektroschrotts, weil Geräte nach ihrem leistungstechnischen Ableben, keinem neune Zweick zugeführt werden können.
Des Weiteren wird eine erweiterte Nutzung zB durch Freifunk stark eingeschränkt.
Ich möchte auch in Zukunft entscheiden können, welches Betriebsystem ich auf meinem Rechner installiere und welche Funktion meine Geräte ausüben.
Das LEGO - Prinzip +
Laut eigener Aussage der Remscheider wurde bereits auf der KMV am 04.06.2014 die Auflösung des Remscheider KVs beschlossen und ein Büropirat gewählt. https://blog.piratenpartei-nrw.de/remscheid/2014/06/04/aufloesung-des-kreisverbands-remscheid/
Ein Protokoll wurde jedoch niemals nachgereicht, sodass Remscheid theoretisch immer noch ein KV ist.
Der Schatzmeister des KVs trat bereits am 13.04.2014 zurück, es fand nie eine Nachwahl statt. (siehe Tiket 108291)
Der Antrag wurde zwar vom Vorstand angenommen: http://wiki.piratenpartei.de/2014-12-11_-_Protokoll_NRW_Vorstand#Sonstiger_Antrag_-_.23126866_Antrag_auf_Aufl.C3.B6sung_des_KV_Remscheids
(Bitte die Anmerkung des Vorstands beachten)
Jedoch wurde festgestellt das der LPT die auflösung durchführen muss. +
Die Kreismitgliederversammlung des KV Herford, hat am 03.03.2015 beschlossen den KV aufzulösen.
Die dazugehörigen Protokoll:
* http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Kreis_Herford/Mitgliederversammlungen/2014-10-30
* http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Kreis_Herford/Mitgliederversammlungen/2015-01-20
* http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Kreis_Herford/Kreisverband/2015-03-03_-_Protokoll_Vorstand_Kreis_Herford +
Die Verkürzung der Schulzeit, der Studienzeit, sowie auch die sich weiter beschleunigende Arbeitswelt, führt in der moderne Lebensweise zur stetigen Überforderung all derer, die nicht im Stande sind dem Schritt zuhalten.
Folgen der chronischen Überbelastung dieser High-Speed-Gesellschaft sind häufig psychosomatische Störungen, welche es den Betroffen kaum ermöglicht weiterhin Teil der Gesellschaft zu sein. Neben der persönlichen Perspektivlosigkeit, verursachen diese Tendenzen zudem hohe Folgekosten bei den Sozialausgaben.
Um die negativen Auswirkungen zu minimieren ist es daher unerlässlich, dass ein jeder seine eigenen Belastungsgrenzen kennt und bei Bedarf auch das Recht einfordern darf, diese nicht dauerhaft zu überschreiten. Hierzu gehören unter anderem längere Ausgleichs- und Ruhezeiten, sowie
auch eine Reduzierung des Arbeitstempos falls erforderlich.
Da die eigene Belastbarkeit eines jeden individuell verschieden ist, ist es zudem zwingend geboten, dass Menschen auch in ihrer verlangsamten Lebensweise respektiert und nicht diskriminiert oder benachteiligt werden. +
Ausführliche Begründung für die Einführung einer Waffenexportsteuer
1. Einleitung Es sind Sätze wie „über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen“ (Bundestag Drucksache 18/5978), die sich nur schwer in Einklang mit der gängigen Waffenexportpraxis der Bundesregierung bringen lassen. Nach Informationen des Spiegel hält Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an einem umstrittenen Waffendeal mit Saudi-Arabien fest und wird die Lieferung von 15 Patrouillenbooten genehmigen. Zur Erinnerung: Erst kürzlich stand Saudi-Arabien weltweit in der Kritik für die Hinrichtung von 47 Menschen. Hinzu kommt, dass Saudi-Arabien sich in einem Konflikt mit der Republik Jemen befindet. Fernab politischer Deutungen, führt dieser Konflikt dazu, dass 21 Millionen Menschen im Jemen auf humanitäre Unterstützung angewiesen sind. Auch wenn dieses Beispiel nur ein Mosaikstein des weltweiten Konfliktgeschehens und Migrationsbewegungen der Geflüchteten darstellt, hat es explizite Auswirkungen auf die aktuelle deutsche Situation und entlarvt den eingangs zitierten Satz als Nebelkerze. Saudi-Arabien ist aber nicht der einzige Fall, in dem deutsche Waffen an Länder geliefert werden, die weder als Demokratie noch als frei von militärischen Konflikten eingestuft werden können. Zu nennen sind, bezogen auf Zahlen für das erste Halbjahr 2015, die Vereinigten Arabische Emirate (Exporthöhe 46.680.124 Euro), der Oman (Exporthöhe 35.428.021 Euro), die Russische Föderation (Exporthöhe 118.062.625 Euro) sowie China (Exporthöhe 46.105.111 Euro).
2. Nexus zwischen Geflüchteten und deutschen Waffenexporten Während die Kakofonie um Obergrenzen, Grenzzäune und Familiennachzug in der Debatte um Geflüchtete immer lauter wird, setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass die Zahlen der Geflüchteten nur reduziert werden können, wenn man an den Fluchtursachen ansetzt. Aus Sicht der Piratenpartei ein längst überfälliger Schritt. Auch wenn die individuellen Gründe für eine Flucht verschieden sein mögen, sind die Ursachen für Flucht in der Regel bewaffnete Konflikte, politische und religiöse Verfolgung, fragile Staatlichkeit und Klimakonflikte. Diese Tatsache spiegelt sich auch in den Herkunftsländern der Geflüchteten im Jahr 2015 wieder: Mit Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea und Pakistan kommt der überwiegende Anteil (54%) von Geflüchteten im Jahr 2015 aus Ländern, in denen Bürgerkrieg herrscht oder der Daesch und andere Terrororganisationen ein friedliches Leben unmöglich machen.
3. Waffenexportsteuer als Instrument der Fluchtursachenbekämpfung Nur, wie kann man den einzelnen Ländern helfen und vor allem den vielen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind? Mit einem Gesamtetat von 7,407 Milliarden Euro des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für das Jahr 2016 wird man nur schwerlich die Fluchtursachen eindämmen können. Für die Piratenpartei ist es daher unerlässlich, das Entwicklungshilfebudget aufzustocken und zusätzliche Mittel bereitzustellen. Diese Mittel sollen aus einer Steuer auf Waffenexporte generiert werden. Steuern haben grundsätzlich die Aufgabe, den Finanzbedarf für ein politisches Handeln sicherzustellen. Fluchtursachen stehen mittlerweile prominent auf der politischen Agenda, es fehlt jedoch noch der monetäre Wille, der für einen effektiven Einsatz notwendig ist. Die Handlungsfähigkeit würde also durch zusätzliche Einnahmen aus der Waffenexportsteuer sichergestellt. Wie viel Geld zusätzlich eingenommen werden kann, wird nachfolgend exemplarisch dargelegt. Deutschland zählt zum viertgrößten Waffenexporteur weltweit. Im ersten Halbjahr 2015 erteilte Bundesregierung Einzelgenehmigungen in Höhe von 3.455.442.275 Euro. Deutsche Unternehmen haben also in erheblichem Ausmaß von Waffenexporten in teilweise instabile Länder profitiert. Auch wenn es sicherlich nicht gewollt ist, kommen deutsche Kleinwaffen durch Weiterverkäufe auch in Bürgerkriegsländern zum Einsatz und sind daher indirekt mitverantwortlich für Fluchtbewegungen. Zwar reagierte die Bundesregierung durch die Verabschiedung von Kleinwaffengrundsätzen auf diesen Umstand, der Erfolg ist aber mehr als fragwürdig. Allen Beteuerungen und Aktionismus der Bundesregierung zum Trotz, gelangte das deutsche Gewehr G36 in Mexiko in die Hände eines Drogenkartells und wirft ein dubioses Licht auf die, wie es Neudeutsch heißt, Post-Shipment-Kontrollen. Mit Hinweis auf ein laufendes Strafverfahren, verweigert die Bundesregierung derzeit eine Stellungnahme (Bundestag Drucksache 18/6778). Ähnlich verhält es sich bei der Lizenzproduktion. Hier werden die Waffen durch Vergabe von Lizenzen im jeweiligen Empfängerland hergestellt. Allerdings müssen Lizenzproduktionen nicht gesondert genehmigt werden, wodurch keine statistische Abbildung durch die Bundesregierung erfolgt (Bundestag Drucksache 18/1218). Dass eine Proliferation an Dritte auch hier nicht ausgeschlossen werden kann, liegt auf der Hand. So erteilte die Bundesregierung im Jahr 2008 die Genehmigung für die Lizenzproduktion des Gewehres G36 in Saudi-Arabien. Unlängst wurde bekannt, dass Saudi-Arabien das G36 an jemenitische Milizen geliefert hat, die es für den Kampf gegen die Huthi-Rebellen eingesetzt haben. Wie die Bundesregierung einräumen musste, geschah dies ohne ihren Kenntnisstand. Abermals stellt sich die berechtigte Frage: Wie sorgfältig kann der Endverbleib der Waffen kontrolliert werden? Kurzum: Wer den Export von Waffen oder Lizenzen genehmigt, muss auch die Konsequenzen dafür tragen und politische Verantwortung übernehmen. Damit Deutschland und insbesondere die Kriegswaffenproduzenten ihrer Verantwortung gerecht werden können, die aus den Waffenexporten resultiert, schlägt die Piratenpartei eine Waffenexportsteuer äquivalent zur Umsatzsteuerbefreiung für exportierende Unternehmen in Höhe von 19 % vor. So könnten, nur bezogen auf die Halbjahreszahlen der Einzelausfuhrgenehmigungen 2015, zusätzlich 656.534.032 Euro generiert werden. Auch wenn hiervon noch Verwaltungskosten abzuziehen sind, entstehen so erhebliche Mehreinnahmen, die zweckgebunden für die Arbeit mit Geflüchteten und Fluchtursachenbekämpfung eingesetzt werden sollen. Mit einem drastischen Einbruch der Exportzahlen durch die Waffenexportsteuer kann nicht gerechnet werden. Deutsche Waffen genießen ein gutes Renommee und werden daher auch zukünftig in einem vergleichbaren Maße nachgefragt werden. Politische Verantwortung erschöpft sich nicht durch Scheindebatten über einen Plan A2 und Plan B innerhalb der Flüchtlingspolitik. Politische Verantwortung fängt dort an, wo Zusammenhänge ehrlich offengelegt und benannt werden. Aus Sicht der Piratenpartei stellt die Waffenexportsteuer einen ersten Schritt dar, den vielen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, zu helfen. Wer, wie Bundespräsident Gauck im vergangenen Jahr, mehr außenpolitische Verantwortung fordert, muss auch dementsprechend handeln, auch wenn es den Waffenexporteuren nicht gefallen dürfte.
Gute Gründe für die Einführung einer Steuer auf Rüstungsexporte
1. Einleitung: Der unheilvolle Gleichklang aus Rüstungsexporten und Gewalt
Ein Blick in die Tageszeitung genügt: Das weltweite Konfliktgeschehen bleibt konstant. Das Heidelberger Institut für Konfliktforschung (1) zählte im Jahr 2015 223 gewaltsame Konflikte. Für die betroffenen Menschen bedeutet dies Tot, Zerstörung, Vertreibung, Flucht und unendliches Leid.
Ein wichtiger, wenn auch nicht einziger Faktor für Konflikte und Gewalt ist Armut. Ungleichgewichte in der ökonomischen Entwicklung führen häufig zu Kämpfen um Ressourcen und Machtpositionen. Wer also von Gewaltprävention spricht, muss automatisch Entwicklung mitdenken.
Natürlich ist gerade der Begriff Entwicklung nicht viel mehr als eine Leerformel, der alles meinen kann, aber nichts aussagt. Überspitzt formuliert, gleicht eine Definition des Entwicklungsbegriffes dem Versuch, ein Pudding an die Wand zu nageln. Bei aller zulässiger Kritik am Entwicklungsbegriff, geht es uns im Positionspapier nicht um eine semantische Abhandlung; vielmehr möchten wir einen Vorschlag für realistisches Handeln zur Diskussion stellen, von der wir überzeugt sind, dass sie vielen Menschen helfen und Gewaltspiralen durchbrechen kann. Wichtig ist es jetzt, Geld in die Hand zu nehmen und für sinnvolle präventive Maßnahmen zur Friedenssicherung und Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Wir können es uns nicht erlauben, die Hände in den Schoß zu legen.
Gerade Rüstungsexporte in die sogenannte Dritte Welt, in Länder, in denen Menschen um das tägliche überleben kämpfen, können zum gefährlichen Brandbeschleuniger für bereits schwelende Konflikte werden. Auch die fragwürdige deutsche Rüstungsexportpolitik trägt ungewollt zum weltweiten Konfliktgeschehen bei. Frieden und Demokratie sind dabei selten ausschlaggebende Kriterien für die Bewilligung von Waffenlieferungen.
2. Die Deutsche Rüstungsexportpolitik
Allen Verlautbarungen der Bundesregierung zum Trotz, Rüstungsexporte erst nach sorgfältiger Prüfung zu genehmigen (2), hält Sigmar Gabriel an der umstrittenen Lieferung von 15 Patrouillenbooten an Saudi-Arabien fest (3). Zur Erinnerung: Erst kürzlich stand Saudi-Arabien weltweit in der Kritik für die Hinrichtung von 47 Menschen (4). Erschwerend kommt hinzu, dass sich Saudi-Arabien derzeit in einem Konflikt mit der Republik Jemen befindet. Fernab politischer Deutungen, führt dieser Konflikt dazu, dass 21 Millionen Menschen (5) im Jemen auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Sorgfalt liegt offensichtlich im Auge des ökonomisch denkenden Betrachters.
Die Janusköpfigkeit der deutschen Rüstungsexportpolitik wird auch deutlich, wenn man eine nüchterne Bestandsaufnahme der verfügbaren Zahlen macht. Im ersten Halbjahr 2015 erteilte die Bundesregierung Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte in Höhe von 3.455.442.275 Euro (6). Zu den Empfängerländern zählen neben EU- und NATO-Staaten auch Länder, die laut dem DAC der „Dritten Welt“ zuzurechnen sind (Namibia, Turkmenistan, Südsudan, Mali, Botsuana) und Autokratien (China, Oman, Russische Föderation, Vereinigte Arabische Emirate).
Eines der größten Probleme innerhalb der deutschen Rüstungsexporte stellen Lieferungen und anschließende Endverbleibskontrollen von Kleinwaffen dar. Im Jahr 2014 genehmigte die Bundesregierungen Kleinwaffenexporte in Höhe von 21,63 Millionen Euro (7). Das Problem gerade bei Kleinwaffen ist, dass sie relativ leicht den Besitzer oder Grenzen wechseln können. So geschehen bei dem Export des Gewehres G36 an Mexiko. Medienberichten zur Folge fanden sich einige der gelieferten Waffen im Besitz eines mexikanischen Drogenkartells wieder (8). Dieses Beispiel alleine zeigt, wie wichtig effektive und transparenter Kontrollen sind. Natürlich gibt es diverse internationale Verträge, die Endverbleibskontrollen festschreiben. Die wichtigsten dürften das auch von Deutschland unterzeichnete „Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects“ (9) (kurz: PoA) und der „Arms Trade Treaty“ (10) (kurz ATT) der Vereinten Nationen sein. Die Weiterverkäufe von Waffen konnten beide indes nicht verhindern. Langsam setzt auch bei der Bundesregierung ein umdenken ein. In den Kleinwaffengrundsätzen (11) finden sich explizite Forderungen nach Endverbleibskontrollen. Problem allerdings: Kleinwaffen sind bislang nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterworfen, Kontrollen sind daher nicht vorgesehen. Eine neue Gesetzesinitiative der Bundesregierung (12) soll diesen Missstand beheben. Staaten, so sieht es der Entwurf vor, die Kleinwaffen importieren, sollen zukünftig eine Endverbleibserklärung unterzeichnen und Vor-Ort-Kontrollen durch das deutsche Botschaftspersonal akzeptieren. Ob dadurch unter dem Strich ein illegaler Weiterverkauf effektiv verhindert werden kann, bleibt abzuwarten. Ebenso offen bleibt, wie intensiv die Bundesregierung den Entwurf weiterverfolgen wird – Zweifel wären berechtigt.
Das Problem illegaler Weiterverkäufe von Kleinwaffen gewinnt noch bei einem ganz anderen Aspekt an Bedeutung: der Lizenzproduktion (13). Bei der Lizenzproduktion erwerben Staaten das Recht, Waffen in ihren eigenen Fabriken und im eigenen Land herstellen zu dürfen. Im Jahr 2008 erteilte die Bundesregierung die Genehmigung für die Lizenzproduktion von Gewehren der Firma Heckler & Koch in Saudi-Arabien (14). Unlängst wurde bekannt, dass Saudi-Arabien Gewehre an jemenitische Milizen (15) geliefert hat, die es für den Kampf gegen die Huthi-Rebellen eingesetzt haben. Wie die Bundesregierung einräumen musste, geschah dies ohne ihr Wissen und fernab jeglicher Kontrollen. Abermals stellt sich die berechtigte Frage: Wie sorgfältig kann der Endverbleib der Waffen kontrolliert werden?
Machen wir uns nichts vor: Auch gut gemeinte bzw. humanitär notwendige Waffenlieferungen von heute können zur Grundlage für Konflikte und Schwarzhandel von morgen werden. Ende des Jahres 2014 entschloss sich die Bundesregierung, 16.000 Gewehre und 10.000 Handgranaten im Gesamtwert von 70 Millionen an die kurdische Peschmerga zu liefern (16). In Anbetracht der terroristischen Bedrohung durch den Daesh im Irak und Syrien eine fast zwingende Entscheidung, die auch von der Piratenpartei begrüßt wurde (17). Ausblenden darf man allerdings nicht das Risiko, was mit einer solchen Waffenlieferung einhergeht. Die Waffen könnten in die Hände des Daesh fallen und sich schlussendlich gegen die Peschmerga und die Zivilbevölkerung des Nordiraks und Syrien selber richten. Ebenfalls dürfen die Potentiale für den Schwarzhandel nicht unterschätzt werden.
Waffen aus der deutschen Lieferung an die Peschmerga werden immer wieder auf Schwarzmärkten zum Verkauf angeboten und erzielen Preise zwischen 1450 und 1800 US-Dollar (18). In den meisten Fällen dienen die Verkäufe als Startkapital für die eigene Flucht und sind daher zwar nachvollziehbar, der Verbleib der Waffen wird dadurch jedoch unkontrollierbar.
Schusswaffen besitzen eine Lebensdauer von 30 bis 50 Jahren. Einmal verkauft, kann niemand mehr garantieren, in welchen Konflikten deutsche Waffen über Jahrzehnte hinweg zum Einsatz kommen. Während des Bürgerkrieges in Libyen erbeuteten Rebellen das Gewehr G36 aus den Beständen des Diktators Gaddafi. Nur wurde von der Bundesregierung nie eine Ausfuhrgenehmigung für das G36 an Libyen erteilt, die Herkunft der Waffen ist damit unklar.
Während des Kaukasus-Konfliktes im Jahr 2008 kamen auf georgischer Seite ebenfalls Gewehre des Modells G36 zum Einsatz, auch hier hätten die Waffen niemals Georgien erreichen dürfen (19). Die Liste der Beispiele, in denen die Herkunft deutscher Waffen in weltweiten Konflikten ungeklärt ist, ließe sich problemlos fortsetzen. Wie nur die erwähnten Beispiele illustrieren, muss eine „sorgfältige Prüfung“ von Waffenlieferungen auch immer eine zeitliche Achse beinhalten. Denn, wie sich instabile Regionen entwickeln, kann niemand schlüssig vorhersagen, alles andere glich Kaffeesatzleserei.
Solange Waffenexporte nicht generell verboten werden, muss eine verantwortungsvolle Waffenexportpolitik drei Bedingungen berücksichtigen: erstens die politischen und ökonomischen Gegebenheiten in einem Land – ohne konsolidierte Demokratie keine Waffenlieferung. Zweitens: transparente und effektive Kontrollen der gelieferten Waffen – kann die Kontrolle nicht sichergestellt werden, darf auch keine Waffenlieferung genehmigt werden. Drittens: eine Prognose über die zukünftige Entwicklung in einem Land – kann nicht plausibel ausgeschlossen werden, dass die belieferten Staaten die Punkte eins und zwei auch in 30 Jahren noch erfüllen werden, darf ebenfalls keine Waffenlieferung erfolgen.
Die aktuelle deutsche Exportpolitik ist weit davon entfernt, die aufgezählten Parameter zur Grundlage ihrer Waffenverkäufe zu machen. Aus Sicht der Piratenpartei kann daher nur ein generelleres Verbot deutscher Rüstungsexporte die Konsequenz sein. Da diese Meinung noch nicht Mehrheitsfähig ist, fordern wir Verantwortung über einen monetären Umweg ein: Eine Steuer auf Rüstungsexporte.
3. Verantwortung übernehmen, deutsche Rüstungsunternehmen besteuern
Verantwortung ist dabei kein Begriff, der allzu schnell verfängt, handelt es sich bei dem Begriff doch häufig nur um eine rhetorische Lockerungsübung um Aktionismus vorzutäuschen. Von Aktionismus sind wir weit entfernt, bietet unser Vorschlag doch einen konkreten und pragmatischen Ansatz, wie man deutsche Rüstungsunternehmen in Verantwortung nehmen und zugleich vielen Menschen in der Welt, die unter Armut, Gewalt und Terrorismus leiden, helfen kann: Die Einführung einer Steuer auf Rüstungsexporte. Die Idee, Rüstungsexporte zu besteuern ist nicht ganz neu. Schon der viel beachtete Brandt-Bericht aus dem Jahr 1980 spielte mit dieser Idee, nur leider wurde sie nie umgesetzt. Einen neuen Anlauf unternehmen wir mit diesem Positionspapier, schließlich hat abwarten noch nie Probleme gelöst. 1,6 Milliarden Menschen sind von Armut betroffen (20), 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht – es wird Zeit, zu handeln.
Ein erster Schritt, den Etat für präventive friedenspolitische Maßnahmen und Entwicklungszusammenarbeit erheblich aufzustocken und gleichzeitig die Anzahl der Rüstungsexporte zu reduzieren, besteht nach Ansicht der Piratenpartei in der Besteuerung von Rüstungsexporten in Höhe von 19 %. Bislang werden deutsche Waffenexporte durch eine Umsatzsteuerbefreiung subventioniert; der Titel Waffenexportweltmeister scheint zu verführerisch zu sein. Aktuell exportieren nur China, Russland und die USA mehr Rüstungsgüter als Deutschland.
Um es an dieser Stelle noch ein Mal deutlich zu formulieren: Natürlich wäre es am Besten, Waffenexporte generell zu verbieten. Ohne politische Mehrheiten verpufft diese Forderung jedoch als Vision. Aus diesem Grund müssen wir mit anderen, realistischen Vorschlägen für ein Umdenken bei den Rüstungsunternehmen und Bürgern sorgen. Durch die neue Steuer können wir lenken und gezielt Einfluss auf Verhalten nehmen.
Ein Beispiel soll den Irrsinn einer Umsatzsteuerbefreiung für deutsche Rüstungsunternehmen veranschaulichen. Werden Waffen an deutsche Sportschützenvereine verkauft, müssen deutsche Hersteller von Handfeuerwaffen selbstverständlich 19 % Umsatzsteuer bezahlen. Liefern deutsche Rüstungshersteller wie schon erwähnt, 15 Patrouillenboote an Saudi-Arabien, werden sie von der Umsatzsteuer befreit. Frage: Was wiegt schwerer: Waffenverkäufe, um auf Zielscheiben zu schießen oder Exporte, die tatsächlich Menschenleben bedrohen können?
Wenn wir dabei von Rüstungsgütern sprechen, meinen wir alle Rüstungsgüter, ganz gleich, ob es sich dabei um „sonstige Rüstungsgüter“ (bspw. Kleinwaffen und Radartechnologie) oder Kriegswaffen wie Panzer handelt.
Nach ersten Berechnungen können, nur bezogen auf die die Rüstungsexportzahlen nur für das erste Halbjahr 2015 könnten durch die Waffenexportsteuer zusätzlich 656.534.032 Euro generiert werden. Diese Zahl, auch wenn von ihr noch Verwaltungskosten abzuziehen sind, ist keine Petitesse. Ganz im Gegenteil: Sie ist Ausdruck von Verantwortung. Wer, wie Bundespräsident Gauck im vergangenen Jahr, mehr außenpolitische Verantwortung fordert, muss auch dementsprechend handeln, auch wenn es den Waffenexporteuren nicht gefallen dürfte.
Packen wir es an, machen wir realistische Politik.
Quellen
(1) http://hiik.de/de/konfliktbarometer/pdf/ConflictBarometer_2015.pdf <br>
(2) http://www.waffenexporte.org/wp-content/uploads/2015/11/kA-R%C3%BCstungsexporte-durch-das-Bundesministerium-der-Verteidigung-Die-Linke-Jan-van-Aken-14.10.2015.pdf <br>
(3) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/saudi-arabien-und-sigmar-gabriel-reden-ist-silber-waffen-sind-gold-a-1073627.html <br>
(4) http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-01/saudi-arabien-al-nimr-konflikt-schiiten-sunniten <br>
(5) http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/OCHA%20Yemen%Humanitarian%20Bulletin%20No%201%20-%2027%20August%202015.pdf <br>
(6) https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/bericht-der-bundesregierung-ueber-ihre-exportpolitik-fuer-konventionelle-ruestungsgueter-im-ersten-halbjahr-2015,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf <br>
(7) https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/ruestungsexportbericht-2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf <br>
(8) http://www.zeit.de/2015/38/mexiko-bundesregierung-export-g36-heckler-koch <br>
(9) http://www.un.org/events/smallarms2006/pdf/PoA.pdf <br>
(10) http://www.thearmstradetreaty.org/images/ATT_English.pdf <br>
(11) https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/grundsaetze-der-bundesregierung-fuer-die-ausfuhrgenehmigungspolitik-bei-der-lieferung-von-kleinen-und-leichten-waffen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf <br>
(12) http://www.sueddeutsche.de/politik/regierungsbeschluss-mehr-kontrolle-von-waffenexporten-1.2899638 <br>
(13) http://salw-guide.bicc.de/ <br>
(14) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/020/1802075.pdf <br>
(15) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g36-deutsche-waffenexporte-in-saudi-arabien-ausser-kontrolle-a-1038450.html <br>
(16) http://www.spiegel.de/politik/ausland/is-nordirak-bundeswehr-waffen-fuer-die-kurden-peschmerga-a-989237.html <br>
(17) https://www.piratenpartei.de/2014/10/08/die-stillen-unterstuetzer-der-isis/ <br>
(18) https://www.tagesschau.de/ausland/peschmerga-163.html <br>
(19) http://www.zeit.de/politik/2014-02/illegale-waffen-heckler-und-koch <br>
(20) http://www.ophi.org.uk/wp-content/uploads/Global-MPI-8-pager_10_15.pdf <br>
Die Menschen in Deutschland haben das Recht und die Freiheit, sich auf Straßen und Plätzen, in öffentlich zugänglichen Bereichen in- und ausserhalb von Gebäuden, frei und unbeobachtet aufzuhalten und zu bewegen. Videoüberwachung schränkt diese Freiheit ein. Daher muss mit deutlichen Hinweisen auf Kameraüberwachte Bereiche hingewiesen werden. Videoüberwachung mit besonders grundrechtsverletzenden technischen Eigenschaften wie Gesichtserkennung und -Identifikation sowie insbesondere das Tracking von Personen soll nicht eingesetzt werden dürfen.
Durch die technologische Entwicklung hat sich die Leistungsfähigkeit von Videoüberwachungskameras und Videoüberwachungsanlagen massiv gesteigert. Während in vergangenen Jahrzehnten die Bildauflösung bedingt durch analoge Technik immer gleich geblieben ist, hat sich durch die Digitalisierung diese Grenze erledigt. Hochauflösende Videokameras mit Gesichtserkennung sind schon für wenige hundert Euro zu bekommen. In Verbindung mit vernetzter Installation von Kameras, Fernauswertung und Gesichtsidentifikation ist so die Verfolgung von Personen möglich.
Da der Mensch vor der Kamera derartige Eigenschaften nicht erkennen kann, sind die bereits vorgeschriebenen Hinweisschilder mindestens mit entsprechenden Angaben zu versehen. +