Attribut:Bemerkung
Dies ist eine Eigenschaft des Typs Text.
P
- Anbringung an Bäumen nicht gestattet
- Bodenfreiheit mind. 2,20 Meter
- Nicht auf dem Marktplatz plakatieren +
An folgenden Stellen sind ab dem 9.8.2013 die Wahlplakattafeln aufgestellt:
1. Grevener Strasse am Feuerwehrgerätehaus
2. Bahnhofstrasse am Rathausvorplatz
3. Bahnhofstrasse auf Höhe des Bauhofs
Für die PIRATEN ist eine Fläche unter "Sonstige" zum Plakatieren vorgesehen. +
Genehmigung liegt vor unter [[Datei:Genehmigung_Plakatierung_BTW2013_Monheim_am_Rhein.pdf]] +
Es erfolgt eine Abstimmung zwischen allen Parteien und Stadtverwaltung über Aufstellungsort, genaue Anzahl, und Art der Plakatierung. Dazu gibt es bis zum
23.6.2013 ein Info Schreiben +
Besondere Genehmigung nicht erforderlich, es gilt [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen#NORM Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen], Straßen- und Wegegesetz beachten, Verkehrsschilder nicht optisch oder sonstwie überdecken, Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen, Ampeln etc. beachten. Wahllokalstandorte beachten bzw. vor Wahltag dort Plakate entfernen. +
Plakatwände benötigen eine gesonderte Genehmigung. Es wird keine Zuordnung von Strassen und Laternen geben. Wer zuerst hängt hat gewonnen. +
Besondere Genehmigung nicht erforderlich, es gilt [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen#NORM Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen], Straßen- und Wegegesetz beachten, Verkehrsschilder nicht optisch oder sonstwie überdecken, Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen, Ampeln, Kurveninneres etc. beachten. Wahllokalstandorte beachten bzw. vor Wahltag dort Plakate entfernen. +
Ausserhalb geschlossener Ortschaften ab dem 22.06.2013
Innerhalb geschlossener Ortschaften ab dem 11.08.2013
Innenstadtbereich max. 6 pro Straße - max. 48 Stück im ganzen Bereich
bis 1 Woche nach Wahl +
gehängt werden darf nur an jede dritte Laterne +
maximal 2 Plakate pro Mast +
Altstadtlaternen dürfen keine Plakate gehängt werden +
Zusätzlich wurde beantragt die Piratenpartei in den Pool, der von der Stadt gestelten Wesselmänner aufzunehmen. Die Standorte werden ausgelost und an die Parteien verteilt. Flächen bezahlt durch die Stadt.
Nur 1 Plakat pro Mast +
Sondernutzungsgenehmigung muß beantragt werden, darin die genauen Auflagen, auch Beginn der Plakatierung. Liegt vor, 20130719 +
Sondernutzungsgenehmigung liegt im Piratenbüro Siegen vor - darin genaue Auflagen gelistet +
Ca. 6 Wochen vor der Bundestagswahl legt der Wahlausschuss der Stadt Krefeld in seiner Sitzung fest, ab wann plakatiert werden darf und wie viele Plakate +
keine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich: Straßen- und Wegegesetz beachten, Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen beachten: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen +
Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, alle speziellen Auflagen sind darin dann aufgeführt, Straßen- und Wegegesetz beachten, Runderlaß: Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen beachten, maximale Plakatgröße A1, Großplakate ab 6 Wochen vor Wahl - gesonderte Genehmigung. liegt vor - 20130719 +
keine Plakatierung auf öffentlichen Flächen möglich (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung), Privatflächen unter Berücksichtigung des Straßen- und Wegegesetzes möglich. +