Attribut:Abschnittskennung
Dies ist eine Eigenschaft des Datentyps Text.
Dieses allgemeine Attribut kennzeichnet einen Abschnitt in einem Text, z.B. eine Abschnittsnummer, eine Abschnittsüberschrift, oder eine Paragraphennummer.
Es ist nicht vorgesehen für einen vollständigen Abschnitts-Text.
R
§5.8; §4.1(2); §4.1 (2a) +
Unter Finanzen,> Abschnitt Finanzpolitik wird im Grundsatzprogramm eingefügt +
(betroffener § bzw. Abschnitt) +
Positionspapier +
Positionspapier +
Positionspapier +
gesamtes Wahlprogramm +
Positionspapier +
§14 Bundessatzung +
Sozialpolitik +
Sozialpolitik +
Punkt 7 Einwanderungspolitik +
Einwanderungspolitik +
Positionspapier Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk +
Positionspapier +
sonstiger Antrag +