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Dieser Antrag für das Grundsatzprogramm stellt einen ersten Aufschlag im Prozess zur Entwicklung des programmatischen Unterbaus des Landesverbandes für die Landtagswahl 2017 dar. Die Abschaffung der Störerhaftung und der freie Zugang zum Netz sind wichtige Kernforderungen unserer noch jungen Partei, die sich auch auf landespolitischer Ebene in unserem Grundsatzprogramm finden sollten.  +
In Vorbereitung auf den Landtagswahlkampf 2017 wollen wir die bisherige Strategie weiterführen und unser Grundsatzprogramm NRW im Bereich Bildung erweitern.  +
Für kleine Parteien ist es schwierig, Großspenden zu generieren und sie müssen ständig hinter Spendern her laufen. Was eine 'Volkspartei' mit einer Spende einnimmt (690.000 EUR an die CDU von BMW kurz nach der Bundestagswahl) muss eine kleine Partei sich "erlaufen". Auch die Kopplung an die Einnahmen ist nicht mehr zeitgemäß. Die AfD verkauft Gold. Die Partei sogar Geld! Das ist absurd und zeigt, welche Stilblüten getrieben werden, um eine unsinnige Regelung zu umgehen. Parteien aber sollen an der politischen Willensbildung mitwirken und sind keine Wirtschaftsunternehmen!  +
Eine Volkswirtschaft kann nicht wie ein Unternehmen geführt werden, da sie völlig anderen Rahmenbedingungen unterliegt. Volkswirtschaften sind Kreislaufsysteme, was vereinfacht bedeutet das der Gesamtsaldo 0 ergibt. Reduziert innerhalb dieses Systems jemand seine Ausgaben, durch Sparen, hat dies an anderer Stelle fehlende Einnahmen zur Folge, was die Gesamtleistung des Systems verringert.  +
Für das vergangene Jahrzehnt ist ein starker Anstieg der Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden festzustellen. Alleine in NRW nahm der Umfang von Kassenkrediten, die eigentlich nur kurzfristig eingesetzt werden dürfen, von 170 Mio. in 1991 auf 20,3 Milliarden Euro in 2011 zu. Die daraus folgenden Lasten gefährden gerade angesichts der demografischen Bevölkerungsentwicklung die Zukunft der nachfolgenden Generationen. Um dies zu verhindern haben Bund und Länder der Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit sogar Verfassungsrang gegeben, indem sie eine Schuldenbremse in den jeweiligen Verfassungen verankert haben. Danach darf es beim Bund und den Ländern ab dem Jahre 2020 keine Netto-Neuverschuldung mehr geben. Für die Kommunen gibt es bislang keine vergleichbare Regelung, die aber angesichts des dort zu verzeichnenden Anstiegs der Verschuldung dringend geboten ist. Aufgrund immer neuer, den Kommunen übertragenen Aufgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung durch Bund oder Land ist zuvorderst die kommunale Selbstbestimmung gefährdet und führt langfristig zur Handlungsunfähigkeit der Kommunen. Es gilt daher sowohl die Einnahmensituation der Kommunen zu verbessern und parallel nachhaltiges Wirtschaften zugunsten der nachfolgenden Generationen zu etablieren. Zwar haben Bund und Land seit 2013 die Einnahmen der Kommunen verbessert, bei einem Schuldenstand von insgesamt 59,8 Mrd. Euro zu Ende 2013 muss der Ausgleich für die Flüchtligsunterbringung und soziale Integration aber weiterhin in noch stärkeren Maße erfolgen. Diese Forderung wird jedoch nur dann entsprechendes Gewicht haben, wenn auch auf kommunaler Ebene eine wirklich nachhaltige Haushaltswirtschaft verpflichtend eingehalten und umgesetzt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, haben in Nordrhein-Westfalen bereits die Städte Bergheim, Dorsten, Freudenberg, Heinsberg und Wülfrath über alle Parteigrenzen hinaus Nachhaltigkeitssatzungen beschlossen, welche vergleichbare Regelungen wie die hier vorgelegte Satzung enthalten. Die strukturellen Probleme der Kommunen in NRW sind nicht durch immer neue und ungebremste Schulden in den Griff zu bekommen, sondern nur durch eine den Aufgaben angemessene Einnahmengestaltung sowie eine verantwortungsvolle Verwendung verfügbarer Mittel zu erreichen. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei der Gruppe FUW/Piraten des RSK für die Anregung zur Satzung  
Der Bundesfinanzminister konnte ein erfolgreiches Mission Statement betreffs der Neuverschuldung des Bundes abgeben. Dies wurde nur möglich, weil die Lasten gesamtgesellschaftlicher Aufgaben wie z.B. die Betreuung von Flüchtlingen und SGB-Empfängern ohne vollen Lastenausgleich an die Städte und Gemeinden übertragen wurde. Spätestens mit Erreichen dieses Ziels sollte daher der Bund dazu bewegt werden, alle Überschüsse vollständig den Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen.  +
Die Piratenpartei verfolgt an allen Stellen in ihrem Grundsatzprogramm einen modernen humanistischen Ansatz, der auf der Grundlage der Gleichberechtigung aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität und Orientierung, Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen oder religiösen Gruppen, sowie Anschauungen, ein freies, selbstbestimmtes Leben garantiert. Hieraus ergibt sich auch zwanglos das Streben nach Gleichberechtigung der Geschlechter. Dies wird durch dieses Positionspaier nicht in Frage gestellt. Ein Hervorheben des (unspezifizierten) Feminismusbegriffs ist aber schädlich und kontraproduktiv, da dieser Begriff so der Partei nicht gerecht wird, und dadurch ein einzelner Aspekt unserer Grundwerte überproportional in die öffentliche Wahrnehmung gerückt wird. Ich möchte dieses Label nicht. Wie ich bereits darstellte, gründet sich der desolate Zustand unserer Partei auf das mangelnde Profil, bzw. auf dem Streit eben darüber. Verschiedene Interessensgruppen innerhalb der Partei haben eine unterschiedliche Vorstellung davon, mit welchem Profil wir uns dem Wähler präsentieren. Dazu haben wir noch drei Jahre Zeit. Wir haben Kernthemen. Wir hatten diese schon immer, und an ihnen hat sich nichts geändert, trotz gegenteiliger Bemühung einer Minderheit in den letzten 3 Jahren. Gewählt wurden wir für unser Engagement bei Freiheits- und Bürgerrechten, Netzpolitik, Transparenz im Staatswesen, Urheberrecht. Leider bin ich inzwischen davon überzeugt, daß es nicht reicht, uns *für* bestimmte Themen zu positionieren, um dieser elenden Diskussion ein Ende zu bereiten, müssen wir uns auch *gegen* Begriffe positionieren. Dazu dient dieser Antrag. Anmerkung: Da es sich hierbei 'nur' um ein Positionspapier handelt, möchte ich hiermit die Diskussion anstoßen, wie künftig innerhalb der Partei mit dem Feminismusbegriff umgegangen wird, welchen Stellenwert er erhalten soll, und wie dies programmatisch in unserem Wertekanon dargestellt werden kann. Das Ziel wird ein Programmantrag auf dem BPT sein. Sollte die entsprechende Satzungsänderung erfolgen, soll dieser Antrag als 'Arbeitspapier' abgestimmt werden. Sollte die Antragskommission in diesem Antrag keine politische Position erkennen, so soll dieser Antrag als 'sonstiger Antrag' unter 'Parteiinternes' abgestimmt werden. <div style="border-left: 5px solid #FF6666; padding: 10px; background-color: #FFF3F3;">'''ACHTUNG:''' '''Verschobenener Antrag.''' Der Antrag wurde auf dem LPT14.2 auf den nächsten LPT verschoben. Daher wurde er von der Antragskommision hier wieder eingestellt. http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.2/Anträge/PP001</div>  
Die aktuelle Lehrerausbildung mit einem Bachelor, der bereits auf das Lehramt ausgerichtet ist, einem Master und anschließendem Referendariat dauert zwischen 7 und 10 Jahren, mit ungewissem Ausgang in Bezug auf Eignung für den Beruf und Verfügbarkeit von Stellen. Die Ausbildung bereitet relativ einseitig auf einen schrumpfenden Berufsmarkt vor. Lehrer befinden sich ihr ganzes Leben innerhalb des Bildungsbetriebs, der nicht repräsentativ ist für das Berufsleben bzw. die sonstige Lebenswelt, auf die sie den Großteil ihrer Schüler vorbereiten sollen. Die kommenden rasanten Veränderungen der Arbeits- und Lebenswelt können durch einen offeneren Austausch der Akteure im Bildungsbetrieb und dem Rest der Gesellschaft viel schneller und effizienter in der Bildung Einzug halten, als mit dem bisherigen schwerfälligen System, in dem bislang noch nicht einmal die Reformpädagogik, entwickelt vor 100 Jahren, relevanten Einfluss genommen hat. Die Schüler würden von der heterogenen Herkunft der Lehrer profitieren, denn mit konkreten Erfahrungen lässt sich besser motivieren. Die Lehrer würden profitieren, da Lehrer nicht mehr ein Lebensjob sein muß, sondern unter Umständen nur eine Episode, insbesondere wenn parallel (siehe anderes Positionspapier) alle Lehrer generell nur noch als Angestellte eingestellt werden. Zudem ist es einfacher ein Studium nach 1,5 Jahren zu beenden, wenn die Praxis doch Grenzen aufzeigt, als nach 7 oder 10 Jahren zu scheitern, denn im bisherigen Verfahren beginnt die echte Erfahrung frühestens im Referendariat.  +
Die derzeitige Regelung legt offensichtlich nicht fest, dass Lehrer immer verbeamtet werden. Aktuell sind ca. 20% angestellt und erhalten damit defacto eine sehr ungleiche Bezahlung für dieselbe Arbeit. Dazu kommt, dass den Sozialkassen die Beiträge fehlen und stattdessen belasten Pensionen die zukünftigen Haushalte. (Zitat Grundsatzprogramm: Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.) Der aus Sicht des Bürgers einzige relevante Unterschied zwischen den beiden Vertragsarten ist aus meiner Sicht das Streikrecht.Das heißt über die Beamten hat die Schulverwaltung immer eine Gruppe parat, die auch bei Streiks arbeiten müsste. Angesichts der Misstände im Bildungssystem finde ich es sogar wichtig, dass die Lehrer diese Möglichkeit bekommen. Eine hoheitliche Aufgabe im Sinne der gesellschaftlichen Stabilität ist das Unterrichten nicht, die Arbeit eines Polizisten schon. Wir haben auch keine verbeamteten Ärzte, obwohl Gesundheit, wie Bildung, auch ein wichtiges Gut ist. Finanziell bedeutet die Umstellung natürlich vorübergehend Mehrkosten, die aber sofort den Sozialsystemen zugute kommen, also in gewisser Weise nur umverteilt werden im System.  +
Eine unterschiedliche Bezahlung der Lehrer auf Basis der Schulform ist nicht mehr zu rechfertigen, da inzwischen auch die Ausbildung zum Lehrer einheitlich abläuft. In Summe kann der Lehrerberuf dadurch auch attraktiver werden, insbesondere würden vielleicht auch ein paar Männer in der Grundschule Lehrer sein wollen. Unterschiedliche Gehaltstufen sollten sich allein aus der konkreten Verantwortung im Vergleich zu anderen Kollegen ergeben. Durch die Verlagerung des Lehrens in Richtung sozialer Aspekte wie Erziehung, Inklusion und gemeinsames Lernen, sind die Anforderungen in allen Schulformen und Schulstufen an den Lehrenden vergleichbar. Wie in jedem Prozess spart auch hier Qualität zu einem frühen Zeitpunkt sehr viel Aufwand im weiteren Verlauf. Damit ist insbesondere die im Vergleich hohe Besoldung im Sekundarstufe II Bereich nicht mehr angemessen. Die Herausforderung ist hier natürlich das Konzept, wie sich diese Änderung mit der Gleichbehandlung der bereits eingestellten Lehrer verträglich umsetzen lässt. Daher nur ein Positionspapier.  +
Während sich Mitglieder unserer Regierung auf der CEBIT in Hannover für Entwicklungen feiern lassen, die sie weder angestossen, noch vorangetrieben oder gar verstanden haben, sehen wir Piraten die Dinge differenzierter: Eine Gesellschaft, in der nicht nur einfache Tätigkeiten komplett wegfallen werden, sondern in der auch grosse Teile des Mittleren Managements obsolet werden, kann sich nich weiter ausruhen auf einem Staats - und im Besonderen Sozialstaatsbegriff - aus Bismarcks Zeiten sowie einem vorwiegend an neoliberalen Vorstellungen der Zweckmäßigkeit orientierten Bildungsbegriff. Hier muss sowohl auf der Ausgabenseite (z.B. BGE) als aber auch auf der Einnahmenseite (z.B. Produktivitätsabgabe) ein FÜR ALLE funktionierender Staat neu gedacht werden. Man muss dann auch den Mut haben, über Neukonzeptionen konstruktiv und ergebnissoffen nachzudenken. Das PP soll zeigen, dass wir dazu bereit sind.  +
In unserem Rechtssystem geniessen bestimmte Personen das Privileg gegen anderen Personen nicht aussagen zu müssen. Die gleichen Personen sind gleichzeitig zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Juristen, Geistliche und Journalisten. Dieser Personenkreis soll um Betreuer EDV-technischer Anlagen erweitert werden. Diese Personengruppe kann während ihrer Tätigkeit Einblick in den private Lebensgestaltung anderer Personen erlangen. Diese Informationen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und sind nicht zu offenbaren. Dafür unterschreiben Administratoren immer Verschwiegenheitsverpflichtungen. Dieser Vertrag ist aber für Gerichte nicht bindend und ein Richter kann die Preisgabe dieser Informationen anordnen. Die Motivation entsprechende Daten zu verschweigen ist selbstverständlich geringer als bei den betroffenen Personen. Auch die Entscheidung über die Relevanz der angefragten Daten kann ein Administrator nicht treffen. Daher ist es sinnvoll diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung grundsätzlich zu unterbinden und die persönlichen Daten nicht nur auf der technischen Seite zu sichern, sondern auch auf der organisatorischen und institutionellen Ebene zu schützen. Zuständigkeit: Mir ist selbstverständlich bewusst, dass dieses Thema nicht unbedingt Landesthema ist. Das Ziel ist es dieses Thema ebenfalls auf dem nächsten BPT vorzustellen. Dies hier ist ein erster Versuch, ob das Thema innerhalb der Partei Resonanz findet und weiterverfolgt werden sollte. Anmerkung: Dies ist ein Positionspapier und soll eine parteiinterne Diskusion anstossen. Positionspapiere sind nicht dazu geeignet politische Positionen nach aussen zu transportieren. Das spätere Ziel ist es für die kommenden Wahlkämpfe unsere Profil als innovative Partei für Bürgerrechte zu schärfen und diese Idee in unser Wahlprogramm zu bringen.  +
Wir haben bisher zu diesem speziellen Gebiet keine Meinung der Basis. Das alte Landesjagdgesetz wurde bereits einmal verlängert und vor dem Sommer muss das neue verabschiedet werden (oder das alte muss nochmals verlängert werden). Der bisherige Verlauf zeigt, dass die regierungstragenden Fraktionen Argumenten zugänglich sind, so dass die Chance besteht, weitere Verbesserungen am vorliegenden Entwurf durchzubringen.  +
'''Hinweis:''' Die einzelnen '''Begründungen''' der jeweiligen Module werden aus Gründen der Lesbarkeit/Übersichtlichkeit im Antragstext geführt. Bei Annahme des Antragstextes werden diese dort entfernt. Der Landesparteitag möge wie die Teilnehmer des kommunalpolitischen Treffens in Essen und des AK Bauen und Verkehr die Notwendigkeit sehen, diese Themen voranzubringen (d.h. die Bearbeitung der Themen und dazugehörigen Positionen werden durch eine positive Abstimmung von der Piratenpartei NRW begrüßt; die Positionen können unter dem Hinweis auf den laufenden Diskussionsprozess in der Partei in positiver Weise in Presse und Medien dargestellt werden. Die Positionen sollen der Landespartei spätestens im Vorfeld der nächsten Landtagswahl zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden. Der Arbeitskreis Bauen und Verkehr soll bei der weiteren Ausarbeitung auf die Folgen für die Privatsphäre und den Datenschutz achten. Die Positionen sollen bis Ende 2016/Anfang 2017 zu leicht verständlichen Programmpunkten weiterentwickelt werden, d.h. Detailpunkte werden in weitere Positions- und Konzeptpapiere ausgelagert. Insbesondere sollen in der Fachdiskussion umweltschonende, sozial-ausgewogene und für die Nutzer leicht zugängliche Lösungen entwickelt werden. Einfache, unbürokratische und freiheitsschonende Lösungen, die ein hohes Maß an Gerechtigkeit versprechen, sind insofern komplizierten Ansätzen vorzuziehen. Der AK Bauen und Verkehr wird vom Landesparteitag damit beauftragt, die verabschiedeten Positionen federführend auszuarbeiten und mit Vertretern der AKs Datenschutz, Kultur, Umwelt, Energie und Wirtschaft sowie weiteren interessierten AKs und insbesondere kommunalpolitisch-arbeitenden Piraten – abzustimmen. Die gemeinsamen AK-Positionen werden dann spätestens Ende 2016/Anfang 2017 dem Landesparteitag zur abschließenden Abstimmung vorgelegt. Dazu erstellt der AK Bauen und Verkehr am 10. Juni ab 19:00 Uhr und 10. August 2015 ab 20:00 Uhr einen Themenfahrplan, der Beteiligung und Engagement gezielt ermöglicht. Der AK trifft sich regulär immer am 10. eines Monats um 20:00 Uhr.  
Begründung: Die Piraten sollten aufgrund der in Zukunft zu erwartenden technischen Fahrerassistenzsysteme eine Bevormundung älterer Fahrzeughalter ablehnen. Der technische Fortschritt wird Fahranfängern wie auch älteren Fahrer gleichermaßen gerecht. Die Technik wird beiden Altersgruppen helfen, frühzeitig bzw. möglichst lange gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu sein. Die Kontrolle von Sehstärken und sonstigen körperlichen Merkmalen, die in letzter Zeit als Voraussetzung diskutiert worden sind, um Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter nur noch mit einem Nachweis führen zu können, sind diskriminierend und unterstellen eine gleichermaßen vorhandene Gesundheitsbeeinträchtigung bei jedem älteren Verkehrsteilnehmer. Die Piraten bauen auf die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer und lehnen verpflichtende Gesundheits-Checks für ältere Verkehrsteilnehmer ab. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollen stattdessen technische Innovationen gefördert werden. In Abhängigkeit der technischen Marktreife und der Kosten sollen diese so früh wie möglich gesetzlich vorgeschrieben werden (zum Beispiel durch den serienmäßigen Einbau von Auffahrfrühwarn- und Notbremssystemen). Bereits seit 2009 müssen alle neuen Pkw- und leichten Nutzfahrzeugtypen in der EU serienmäßig mit Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Seit 2011 gilt die Regelung für alle Neufahrzeuge. Mit dem serienmäßigen Einbau noch moderner Fahrassistenzsysteme in Pkw ließen sich lt. Unfallforschern mehr Unfälle vermeiden. Allein durch Bremsassistenten ist eine Reduzierung der schweren Pkw-Unfälle um 12 % möglich.  +
Ein eigenes Landesluftverkehrskonzept NRW ist überfällig. Die NRW-Luftverkehrskonzeption aus dem Jahr 2000 ("gültig" bis 2010) ist längst veraltet und bedarf einer Novellierung. Anstatt nur auf das Luftverkehrskonzept auf Bundesebene zu warten, sollte das Land NRW ein eigenes Luftverkehrskonzept vorlegen und damit auf eine negative Gesamtentwicklung einwirken. Das derzeit (2015) auf Bundesebene in Bearbeitung befindliche Nationale Luftverkehrskonzept basiert stark auf Lobbyvorschlägen der Luftfahrtindustrie. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) ist an der Entwicklung maßgeblich beteiligt. Ein großes Thema des BDL und des neuen Nationalen Luftverkehrskonzept ist die Ausweitung der Nachtflüge. Lärmschutz und Sicherheit fallen dabei unter den Tisch. Die Luftfahrtindustrie will durch Nachtflüge und die bessere Ausnutzung der Flugzeuge noch profitabler werden. Fluglärm-Opfer und die generelle Flugsicherheit erfahren (weitere) Risiken und Belastungen. Für Piloten und Crews dürften sich die Anzahl an Arbeitsstunden – wie bei Billigfliegern bereits zu beobachten – noch einmal deutlich ausweiten. Nachtflugmöglichkeiten sollen "dauerhaft erhalten bleiben oder bei Bedarf erweitert werden wo ein Nachtflugverbot besteht". Unter Sicherheit scheint nur eines zu fallen: Die Planungs- und Rechtssicherheit für die Fluglobby. Forderungen von Gewerkschaften z.B. zu Arbeitszeitregelungen werden zurückgewiesen. Das Handelsblatt nannte das "Posch-Papier" und die Pläne zum neuen Nationalen Konzept einen „gut getarnten Lobbybeitrag“: "Die gebeutelte Luftverkehrsindustrie will über ein nationales Konzept mehr Nachtflüge durchsetzen. Die Vorschläge einer Bund-Länder-Kommission lehnt zum Beispiel das Stuttgarter Verkehrsministerium als „Lobbybeitrag“ ab" (vgl. http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nationales-luftverkehrskonzept-ein-gut-getarnter-lobbybeitrag/9338202.html). Andere Bundesländer (wie vor wenigen Wochen erst Sachsen-Anhalt) haben im Vorfeld des zu erwartenden Nationalen Luftverkehrskonzeptes eigene Landes-Luftverkehrskonzepte verabschiedet, um der eigenen Verantwortung gerecht zu werden – aber auch um die jeweilige Landes-Position darzustellen und damit in die Debatte um das Nationale Konzept zu gehen. NRW sollte aus Piratensicht einen besonders großen Bedarf haben: Die wichtigen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn liegen in NRW; Lufthansa, Germanwings und Eurowings haben in NRW ihren Sitz. NRW hat sich auf die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzplans verständigt. Dazu kommt der besondere Anspruch an die Flugsicherheit und an den Schutz vor Fluglärm, weil viele dicht besiedelte Ballungsgebiete in NRW liegen.  
Auf der Leverkusener A1-Brücke musste bereits ein Tempolimit von 60 eingeführt werden, weil die Brücke es bis zum geplanten Neubau auf Dauer nicht mehr durchhalten würde. Ein Gewichtslimit von 3,5 Tonnen musste zudem für schwere Laster bereits eingeführt werden. Dennoch haben viele Fahrer die Gewichtsgrenze ignoriert, um Umwege zu vermeiden. Einerseits gehen viele Brücken unter Volllast (hohe Tempos, LKW`s fahren außen auf der Brücke) in den nächsten 5-10 Jahren kaputt. Es wird zu weiteren Brücken-Totalsperrungen kommen wie es bereits vorübergehend auf der A1-Brücke in Leverkusen der Fall war. Andererseits reichen bisher neben den finanziellen Mitteln vor allem die Bauressourcen (Planung und Baudurchführung) nicht aus, um alle sanierungsbedürftigen Brücken bis 2025 fertigzustellen. Zudem gibt es keine Gesamtbestandsaufnahme mit Tiefenanalysen der Brückenwerke, die uns eine genaue Kenntnis liefern, welche Brücken vorrangig saniert werden müssen. Ein Tempo 60 auf Brücken ist unpopulär, mittel- und langfristig allerdings die bessere Alternative als ein "Fahren auf Verschleiß", das noch deutlich teurer werden und zu noch mehr Vollsperrungen mit kilometerlangen Staus führen wird. Hier einige Daten aus der Ausschussarbeit im Landtag NRW (Zitate aus der Sitzung vom 22.01.2015): ------------------------------------------------------------------------------------------------- - "808 vorrangig zu untersuchende Brückenbauwerke auf Bundesfernstraßen in Nordrhein Westfalen" - "Darüber hinaus sind in Nordrhein-Westfalen nach den gleichen Kriterien auch 770 Landesstraßenbrücken vorrangig nachzurechnen" - "Gesamtsumme von 1.578 vorrangig nachzurechnenden Brückenbauwerken in Nordrhein-Westfalen." - "Langfristig sind alle vor 1985 errichteten Straßenbrücken in unserem Land nachzurechnen." - "Das sind rund 2/3 der insgesamt 10.000 Straßenbrücken im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW." - "Ein Großteil dieser Bauwerke muss innerhalb der nächsten 20 Jahre ertüchtigt oder erneuert werden." - Ab sofort müssen allein auf Bundesfernstraßen bereits "150 Brücken komplett erneuert" und "64 Brücken" verstärkt werden. Quellen: -------- Sachstand "Leverkusener Brücke" und "Brücke A 40 Duisburg-Neuenkamp" Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/774 11.12.2014 46.ABWSV S.1-3, 9-21, 35-61 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F774  
Die Attentate in Paris zeigen einmal mehr, dass Vorratsdatenspeicherung, das heißt eine ziellose, massenhafte Speicherung von Daten vieler Menschen, kein taugliches Mittel zur Prävention von Terrorismus und Verhinderung von Gewalttaten ist. Eine anlasslose, massenhafte Vorratsdatenspeicherung stellt immer einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und weitere Freiheitsrechte der Menschen dar. Die Verwendung von sämtlichen Reisedatensätzen durch Sicherheitsbehörden europäischer und anderer Länder würde alle EU-Bürgerinnen und Bürger und die in die EU Ein- und Ausreisenden zum Ziel einer massenhaften Datensammlung machen. Neben dem illegalen Missbrauch der Daten besteht auch die Gefahr, das verschiedene Staaten in der EU aus unterschiedlichen Gründen Reiseprofile über uns anlegen. Aufgrund der Menge der Daten ist schon rein statistisch die Gefahr von Fehl-Identifikationen größer als die Identifikation einer sehr geringen Zahl von begründet Verdächtigen. Letztlich ist die verdachtslose Aufzeichnung und Speicherung von Flug-, Bahn- und Schiffs-Reisen mit vielen persönlichen Daten der Menschen über mehrere Jahre zur Verwendung durch Sicherheitsbehörden ein weiterer Schritt hin zu einem Sicherheits- und Überwachungsstaat.  +
Geburtenkontrolle ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren, welche die Tierheime und damit auch die öffentlichen Kassen stark belasten. Auf vielen Bauernhöfen leben halbwilde Katzenpopulationen, die sich in der Regel unkontrolliert vermehren. Der Nachwuchs wird häufig unter Missachtung des Tierschutzgesetzes entsorgt. ( Ertränkung von Jungkatzen) Eine weibliche Katze kann zweimal jährlich einen Wurf mit etwa drei bis fünf Jungen zur Welt bringen, die von ihrer Aufnahme im Tierheim bis zu ihrer Vermittlung jeweils Durchschnittskosten von ungefähr 400 Euro verursachen würden. Eine Kastration kostet demgegenüber laut der Gebührenordung für Tierärzte nur etwa 80 bis 150 Euro. §6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.  +
Aufgrund der wissenschaftlichen Fortschritte, die in den vergangenen Jahrzehnten in den medizinischen, pharmakologischen und technischen Disziplinen gemacht wurden, werden die Menschen in Deutschland immer älter. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes werden 2020 ungefähr 23 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. (1) Einerseits ist es natürlich zu begrüßen, dass die medizinischen Errungenschaften so vielen Menschen helfen. Anderseits sind die medizinischen Möglichkeiten inzwischen so groß, dass Menschen auch künstlich und zum Teil unter großem Leiden am Leben erhalten werden. Der Gesetzgeber hat diesen Entwicklungen Rechnung getragen, indem seit 2009 jeder Volljährige in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts schriftlich festlegen kann, ob und wie er behandelt werden soll, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Somit kann nun jede Person zwischen den Extremen einer Pflege unter Einsatz aller medizinischen Mittel (und damit einer Lebensverlängerung) und einer Einschränkung der lebensverlängernden Maßnahmen für den Fall, dass eine Besserung des Zustands nicht mehr zu erwarten ist, entscheiden. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen zu Patientenverfügungen haben dazu beigetragen, dass sich immer mehr Menschen mit dem Thema auseinandersetzen. Studien und Umfragen belegen, dass der Anteil der Bevölkerung, die eine Patientenverfügung abgeschlossen haben, von acht Prozent im Jahr 1999 (2) auf 23 Prozent im Jahr 2012 (3) gestiegen ist. Gleichzeitig zeigen die Studien, dass sich jüngere Menschen seltener mit der Thematik beschäftigen als ältere Menschen. Trotzdem liegt der Anteil der über 65-Jährigen, die eine Patientenverfügung besitzt, bei gerade einmal 54 Prozent. Zu befürchten ist, dass aufgrund der vorhandenen Komplexität derzeit nur ein kleiner Teil dieser Verfügungen überhaupt juristisch hieb- und stichfest ist. Deswegen sind weitere Anstrengungen von Politik und den entsprechenden Verbänden nötig, um noch mehr Öffentlichkeit für das Thema zu erzeugen. Da kein Mensch davor geschützt ist, schwer zu erkranken, muss es das Ziel sein, dass sich jeder Bürger mit der Thematik auseinandersetzt und bestenfalls die im Ernstfall zu treffenden Maßnahmen formuliert. Obwohl Befragungen darauf hindeuten, dass viele Menschen eine klare Meinung zu lebensverlängernden Maßnahmen haben, ist die Ausgestaltung einer formal einwandfreien Patientenverfügung ohne medizinische und juristische Beratung kaum möglich. Aufgrund des demographischen Wandels werden zukünftig mehr ältere und pflegebedürftige Menschen in Altenheimen untergebracht sein. Einerseits sind Patientenverfügungen besonders für die Bewohner dieser Einrichtungen ein wichtiges Instrument, damit sie selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können. Anderseits ist es für ältere Menschen schwierig, sich mit den komplexen und teilweise unverständlichen Formulierungen von Patientenverfügungen auseinanderzusetzen. So zeigt eine Querschnittsuntersuchung aus dem Jahr 2007, in der elf Senioreneinrichtungen in einer Großstadt untersucht wurden, dass nur elf Prozent der Bewohner eine Patientenverfügung abgeschlossen hatten. (4) (1) https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ (2) https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/files/pdf/stellungnahmen/32.pdf (3) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52774/Jeder-vierte-Deutsche-hat-Patientenverfuegung-abgeschlossen (4) http://www.aerzteblatt.de/archiv/129545/Patientenverfuegungen-in-stationaeren-Einrichtungen-der-Seniorenpflege-Vorkommen-Validitaet-Aussagekraft-und-Beachtung-durch-das-Pflegepersonal