Attribut:Antragstext

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S
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 2 Abs. 2 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg geändert wird in: Die Hamburger PIRATEN führen ein Verzeichnis über ihre Mitglieder.  +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 2 Abs. 3 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersatzlos gestrichen wird.  +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 3 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersetzt wird durch: (1) Der Erwerb der Mitgliedschaft wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.  +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 4 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersetzt wird durch: (1) Die Beendigung der Mitgliedschaft wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.  +
§ 8 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst: :§ 8 Organe des Landesverbandes :(1) Die Organe des Landesverbandes sind :: a. der Landesparteitag :: b. der Landesvorstand :: c. das Landesschiedsgericht :(2) Alle Sitzungen der Organe sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten, darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden. :(3) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für diese Organe. :(4) Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung.  +
§ 8 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst: :'''§ 8 Organe und Gruppen des Landesverbandes''' :(1) Die Organe des Landesverbandes sind :: a. der Landesparteitag :: b. der Landesvorstand :: c. das Landesschiedsgericht :(2) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für diese Organe. :(3) Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung. :(4) Den Mitgliedern des Landesverbandes steht es grundsätzlich frei, Gruppen zu bilden und sich existierenden Gruppen anzuschließen. Gruppen mit eingeschränktem Zugang sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Landesparteitag kann für die Gründung und Arbeit von Gruppen verbindliche Regeln aufstellen. Gruppen sind nicht autorisiert, sich ohne Genehmigung des Landesvorstands oder des Landesparteitags im Namen des Landesverbandes zu äußern oder den Eindruck zu erwecken, sie würden dies tun. :(5) Alle Sitzungen der Organe und Gruppen sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.  +
Text des Antrages zweite Zeile etc.  +
Text des Antrages zweite Zeile etc.  +
Der §10 wird vollständig gestrichen und durch einen neuen §10 ersetzt:<br> §10 Es gelten die Bestimmungen der übergeordneten Gliederungen  +
Der §7 wird vollständig gestrichen und durch einen neuen §7 ersetzt: (1) Der KV gliedert sich in Ortsverbände. <br> (2) Eine Mindestanzahl der Mitglieder eines Ortsverbandes gibt es nicht. <br> (3) Der KV und auch die Ortsverbände dürfen nicht wirtschaftlich tätig sein.  +
Text des Antrages zweite Zeile etc.  +
Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag der PIRATEN Bremen über den Weiterbetrieb der Landesinstanz von LiquidFeedback gemäß der Anforderung Berlin entscheidet.  +
Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag der PIRATEN Bremen sich ein offizielles Logo ihres Landesverbandes wählt.  +
Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag der PIRATEN Bremen die Tagesordnung ändert und nach der Wahl der Schiedsrichter eine Wahl der Ersatzrichter anfügt.  +
Rückschau auf die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und den vorhergegangenen Wahlkampf; hierfür beantrage ich ferner eine Redezeitbegrenzung auf fünf Minuten.  +
Hiermit beantragt der Landesvorstand Bremen die Übernahme der Landesgeschäftsstelle in der Daniel-von-Büren-Str. 15 durch den Kreisverband Stadt Bremen gemäß seines Beschlusses [[HB:Vorstand/2011-11-21_Protokoll_Vorstandssitzung#TOP_5_Antr.C3.A4ge | A26 vom 21.11.2011]]. Der Landesverband wird durch noch zu beschließende Zuschüsse den Betrieb gewährleisten und kann die Geschäftstelle als Sitz angeben. Zusätzlich wird dem KV Bremen-Nord ermöglicht, die Geschäftsstelle als Sitz anzugeben. Dieser Antrag gilt nur für die schnellstmögliche Übergabe zum Jahresende. Jede weitere Beschlussfassung/Entscheidung zur Geschäftsstelle wird dem Kreisvorstand zugesprochen und von diesem getroffen.  +
Hiermit beantrage ich, dass der kommende Vorstand möglichst zügig einen neue Liquid Feedback Instanz beantragt und den Mitgliedern zur Verfügung stellt.  +