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L
Mittlerweile laufen Parteitage standardmäßig über zwei Tage. Das lädt zu Ausschweifungen und Laberei ein. Wir haben keine Wahlen außer interne. Es fallen hohe Kostenanteile tagesabhängig an, wie mehrere tausend Euro für die symbolpolitische Gebärdendolmetscherei für ganz wenige Betroffene, von nicht nachgewiesener Evaluierung/Qualität der Übersetzungsleistung (Stichwort Parteijargon). Nur ein Tag, halber Preis für das. Eine Soll-Beschränkung auf einen Tag spart den Aktiven viel Zeit und Geld, eine Hotelübernachtung (50-100 Euro) wird in der Regel überflüssig. Stattdessen sollte das freie Geld in andere Treffen, wo politische Arbeit stattfinden, fließen. Wie etwa TdPA, Barcamps etc. Für das Gestalterbarcamp etwa gab es eine ein Stück weit unwürdige Diskussion um ihre geringen Nebenkosten; über die zig tausend Gebärdenhonorare wird nonchanlant hinüberweggegangen seitens des aktuellen Vorstandes Muss ein Parteitag unbedingt 2 Tage stattfinden, ist das mit der Satzungsänderung durchaus noch möglich, müsste aber schon begründet werden. Ansonsten siehe auch https://wiki.piratenpartei.de/NRW_Diskussion:Landesparteitag_2009.4 für weitere Argumente pro eintägig.  +
Der Status der Regionalverbände in der Satzung ist widersprüchlich. Sie sind eine Gliederung, schließlich sind sie im §5 Gliederung definiert. Sie sind aber KEINE Gliederung, denn sie sind in der Aufzählung in §5(1) nicht aufgeführt. Dies ist die Option, den Widerspruch zu lösen, indem man die Regionalverbände abschafft. Regionalverbände wurden bisher noch nicht gegründet und sind anscheinend überflüssig. Das streichen der Regionalverbände in der Satzung macht diese schlanker.  +
Der Status der Regionalverbände in der Satzung ist widersprüchlich. Sie sind eine Gliederung, schließlich sind sie im §5 Gliederung definiert. Sie sind aber KEINE Gliederung, denn sie sind in der Aufzählung in §5(1) nicht aufgeführt. Dies ist die Option, den Widerspruch zu lösen, indem man die Regionalverbände in die Aufzählung in §5(1) aufnimmt. Dies ist die einfachste Lösung, mit den geringsten Auswirkungen.  +
Bis jetzt haben wir die Satzung unter http://www.piratenpartei-nrw.de/landesverband/satzung/ und "irgendwo im Wiki". Spätestens seit dem Wiki-Update wissen wir alle, daß wir uns da nur in engen Grenzen drauf verlassen können. Eine Recherche in der Form "welche Satzung galt zum Datum x" ist ohne ein derartiges Archiv kaum möglich. Vor dem Update waren Satzungen im Wiki aber auch schon fragwürdig: Der Versionshistory von Wikiseiten mit Satzungsinhalten kann man u.a. beim Einbinden von Templates nicht wirklich trauen. <br/> Das Erzeugen eines PDFs ist mit geringem Aufwand machbar. PDF/A ist ein Subset davon, welches explizit zur Langzeitarchivierung entwickelt worden ist und von beinahe jedem PDF-Reader gelesen werden kann. <br/><br/> Noch toller wäre natürlich, wenn man in das PDF ein Changelog mit aufnimmt und dokumentiert, was sich aufgrund von welchem Antrag geändert hat. Das muss man aber nicht in die Satzung schreiben. Das gibt dann Applaus nach/bei der Umsetzung. <br/><br/> Wer jetzt schreit, daß man sowas auch toll mit $SourceControlTool machen und aufbereiten kann, der möge das bitte fertig machen und öffentlich schalten. Danach können wir §8 Abs (5) auf dem nächsten LPT gerne wieder ändern :-)  +
Die bisherige Strukturordnung wird nachweislich nicht durchgesetzt und es gibt begründete Zweifel, daß sich das durch die von der AG Struktur beantragten Änderungen signifikant ändern würde. Dem Antragsteller sind praktisch keine nach §20 vierteljährlich geschuldeten Tätigkeitsberichte bekannt. Ob eine Gruppe AG,AK,SG,Crew,Krabbelgruppe oder sonstwie heisst, muss möglicherweise gar nicht in der Satzung geregelt werden. Wenn eine Gruppe aus irgendwelchen Gründen ein Budget braucht, dann steht es dem Landesverband bzw. dem Landesvorstand auch ohne diese Strukturordnung frei, die Finanzmittel im Budget einzuplanen und eine oder mehrere Personen formal mit der Verwaltung und Entscheidungen hinsichtlich dieses zweckgebundenen Budgets zu beauftragen. Diese Beauftragungen und Budgets können (ohne daß das in der Satzung stehen muss) natürlich an die Einhaltung bestimmter Berichtspflichten gebunden werden. Auch ohne diese Ordnung können sich weiter Gruppen bilden und sich selbst regeln nach eigenem Ermessen geben. Man könnte den Gruppen zutrauen, daß sie selber für sich das regeln, was zu regeln ist. Selbst wenn dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit erreicht, soll dadurch eine Debatte über den Sinn- und Unsinn dieses Abschnitts und seines Inhaltes auf dem LPT ermöglicht werden. ;Unterstützer: * Stonepirate  +
In der Vergangenheit wurden Positionspapiere immer wieder dafür verwendet, strittige Thesen mit einfacher Mehrheit von einem Landesparteitag bestätigen zu lassen. Vielfach wird dann in der Folge auf das beschlossene Positionspapier referenziert, ohne dass am eigentlichen Thema programmatisch weiter gearbeitet wird. Mit den vorliegenden SÄA werden Positonspapiere zu "echten" Positionierungen des Landesverbandes (2/3-Mehrheit). Neu eingefügt werden Arbeitspapiere, die die Stellung der bisherigen PP übernehmen (einfache Mehrheit). Dieser SÄA ändert die erforderliche Mehrheit von Positionspapieren zu "2/3-Mehrheit" Damit erreichen wir, dass zukünftig auch klarer ist, wo welche Anträge sinnvoll eingereicht werden sollen: Grundsatzprogramm: Sehr knapp, keine Details, nur grundsätzliche Ausrichtung 2/3-Mehrheit (Wahl)PG: mehr Details, allg. verständlich 2/3-Mehrheit, Positionierung: AUCH 2/3-Mehrheit: Positionierung m Details/tagesaktuelle Themen., auch ggf. mit Fachsprache und Paragraphen Arbeitsauftrag/Arbeitspapier: ohne Bindung, noch keine Aussage der Partei: 51% Zustimmung reicht (war: Positionspapier) Unterstützer: Sandra Scheck, saendralein, HeikoPh, Wastl  +
In der Vergangenheit wurden Positionspapiere immer wieder dafür verwendet, strittige Thesen mit einfacher Mehrheit von einem Landesparteitag bestätigen zu lassen. Vielfach wird dann in der Folge auf das beschlossene Positionspapier referenziert, ohne dass am eigentlichen Thema programmatisch weiter gearbeitet wird. Mit den vorliegenden SÄA werden Positonspapiere zu "echten" Positionierungen des Landesverbandes (2/3-Mehrheit). Neu eingefügt werden Arbeitspapiere, die die Stellung der bisherigen PP übernehmen (einfache Mehrheit). Dieser SÄA fügt Arbeitspapiere in die Satzung ein. Die unter a/b/c angegebenen Fristen sind modular abzustimmen.  +
In der Vergangenheit wurden Positionspapiere immer wieder dafür verwendet, strittige Thesen mit einfacher Mehrheit von einem Landesparteitag bestätigen zu lassen. Vielfach wird dann in der Folge auf das beschlossene Positionspapier referenziert, ohne dass am eigentlichen Thema programmatisch weiter gearbeitet wird. Mit den vorliegenden SÄA werden Positonspapiere zu "echten" Positionierungen des Landesverbandes (2/3-Mehrheit). Neu eingefügt werden Arbeitspapiere, die die Stellung der bisherigen PP übernehmen (einfache Mehrheit). Dieser SÄA ändert die Definition der Positionspapiere. Mit der neuen Definition können Aussagen zu tagesaktuellen Themen oder komplexen Details getroffen werden, ohne dass Wahl- oder Grundsatzprogramm damit überfrachtet werden.  +
Dieser SÄA definiert die erforderliche Mehrheit für Arbeitspapiere (einfache Mehrheit)  +
Leider wurde zum LPT14.1 die Entscheidsordnung mit Copy&Paste Fehlern eingereicht, so dass Leerzeichen verloren gingen. Des weiteren wurden lange davor bekannte Fixes zu dem Antrag auf Grund eines Missverständnisses mit der 60min Regelung nicht mehr am LPT aufgenommen. Daher werden hier vor allem rein kosmetische, sprachliche und klarstellende Änderungen durchgeführt. Dazu kommen inhaltliche Änderungen: * vertauschte und damit unmögliche Fristen wurden korrigiert. * das Mindestquorum für geheime offline-Abstimmung wurde auf 25 Teilnehmer reduziert. * die Frist für Unterstützung von geheimer offline-Abstimmung bis zu einer Woche vor Abstimmungsbeginn geändert, so dass ggf. die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden können, und die Abstimmung nicht vertagt werden muss. * Klarstellung: abgemeldete (Themenbereichs-)teilnehmer zählen nicht für das Quorum. * die Karenzzeit für konkurrierende Anträge wurde wie ursprünglich beabsichtigt auf 2 Wochen gesetzt. Die Entscheidordnung wird laufend auf Plausibilität und Machbarkeit hin überprüft und weiter entwickelt. Die Entscheidordnung wurde auf dem LPT14.1 als sonstiger Antrag angenommen. Anhänge zur Satzung sowie sonstige Anträge haben eine Einreichungsfrist von 21 Tagen  +
Begründung: Die bisherigen Positionspapiere entsprechen in ihren Anforderungen und der Wirkungsweise (einfache Mehrheit, keine offizielle Parteiposition) der neuen Definition von Arbeitspapieren. Es ändert sich also nur die Bezeichnung.  +
Reiche ich nach gemäß §8 (4) NRW Satzung. Wenn das unzulässig ist oder durch §8 (4) nicht abgedeckt, dann nehmt den Antrag halt von der TO.  +
Begründung: Es gibt von Seiten einiger Personen das Vorhaben, auch Schiedsgerichten der Gliederungen ein Kammersystem wie das des Bundesschiedsgerichts zu ermöglichen. Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag wurde bereits auf Bundesebene eingereicht. Zur Einrichtung eines Kammersystems ist es jedoch nötig, dass das jeweilige Schiedsgericht mit mindestens sechs Richtern besetzt ist. Weiterhin ist es auf Grund der langen Wahlperiode von zwei Jahren sinnvoll, mehr als die Mindestanzahl an Richtern und/oder Ersatzrichtern zu wählen, um die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit von Nachwahlen zu reduzieren.  +
Quoten widersprechen unserer grundlegenen Überzeugung zur freien Selbstbestimmung, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Identität. Dieser Antrag soll die Diskussionsgrundlage liefern, unsere Ansicht zu Quoten in unserem Grundsatzprogramm niederzulegen. Ziel ist ein Antrag zur Satzung auf dem nächsten BPT.  +
Wie sich gezeigt hat, wird der Umgang mit Sprache zu einer Ideologiefrage erhoben. Die Mehrheiten in dieser Frage sind seit Jahren (zumindest offiziell) ungeklärt. Das möchte ich hiermit endlich nachholen. Da es sich hierbei um eine parteiinterne Festlegung handelt, ist das Ziel, diese Vereinbarung verbindlich an geeigneter Stelle in der Bundessatzung zu verankern. Bereits bestehende Texte sollen anschliessend entsprechend angepasst werden.  +
Ich wurde als Landesvorstand nun zwei Mal mit dieser Fragestellung konfrontiert. Aufgabe einer Partei ist es, das politische und gesellschaftliche Umfeld so zu gestalten, daß Faschismus keinen Nährboden erhält. Antifaschismus ist eine demokratische Selbstverständlichkeit. Es ist weder ein politisches Ziel, noch ist es eines unserer Kernthemen. So ist es also konsequent, Bündnisse gegen Rechts zu unterstützen; ebenso konsequent ist es, von fragwürdigen Methoden Abstand zu nehmen. Die Methode des Widerstands ist eine Gewissensfrage. Diese Abwägung steht jedem Menschen zu, auch einzelnen Amts- und Mandatsträgern als Privatpersonen. Nicht jedoch einer Partei als Institution, vor allem nicht bei einem offiziellen Aufruf. Eine Partei hat sich an rechtsstaatlichen Prinzipien zu orientieren. Dies sind wir nicht zuletzt unseren Grundwerten schuldig, um nicht unsere politische Glaubwürdigkeit zu verlieren. Ich möchte nicht in einer Partei sein, die suggeriert, man sei kein guter Bürger, wenn man nicht gegen Faschismus auf die Straße geht, koste es, was es wolle. Ich möchte nicht in einer Partei sein, die Antifaschismus als Daseinsberechtigung und Lebensinhalt ansieht, und als Aushängeschild benutzt. Das überlasse ich Bürgerbewegungen, NGO's oder notfalls auch der Antifa. Vor allem möchte ich nicht, daß sich die Einstellung durchsetzt, der Zweck heilige die Mittel! Der Zweck heiligt die Mittel niemals. Wer der Meinung ist, seine Überzeugung über den Rechtsstaat stellen zu wollen, der möge das bitte ausserhalb der Partei tun.  +
Die Finanzmittelaustattung des LV NRW ist mit Blick auf die anstehenden Bundes- und Landtagswahlen in 2017 verbesserungsbedürftig. Es geht um die Budgets, die nicht angefasst worden sind. Sobald es eine Nutzung im Kalenderjahr gab, bleibt das Budget unangetastet.  +
Ich finde es ungerecht, dass ein vKV ein Konto / Budget bekommt, aber für einen vBV nichts vorgesehen ist.  +
Dieser Antrag für das Grundsatzprogramm stellt einen ersten Aufschlag im Prozess zur Entwicklung des programmatischen Unterbaus des Landesverbandes für die Landtagswahl 2017 dar. Datenschutz und Bürgerrechte sind wichtige Kernforderungen unserer noch jungen Partei, die sich auch auf landespolitischer Ebene in unserem Grundsatzprogramm finden sollten.  +
Dieser Antrag für das Grundsatzprogramm stellt einen ersten Aufschlag im Prozess zur Entwicklung des programmatischen Unterbaus des Landesverbandes für die Landtagswahl 2017 dar. Datenschutz und Bürgerrechte sind wichtige Kernforderungen unserer noch jungen Partei, die sich auch auf landespolitischer Ebene in unserem Grundsatzprogramm finden sollten.  +