Attribut:Bemerkung

Dies ist eine Eigenschaft des Typs Text.

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B
C
Zweite Ansprechpartnerin ist Jessica Mittwollen Anomalia@gmx.net  +
E
- Plakate dürfen nicht an Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung befestigt werden. - Soweit überörtliche Straßen wie - Kreisstraßen, bezeichnet mit "K" und zwei Ziffern z.B. K 66, - Landesstraßen, bezeichnet mit "L" und vier Ziffern z. B. L 3458 oder - Bundesstraßen, bezeichnet mit "B" und bis zu drei Ziffern z.B. B 279 betroffen sind, ist die zuständige Straßenmeisterei in 36129 Gersfeld, Schachener Str. 10, per Fax: 06654/960020 zu informieren. Plakate, die ohne Zustimmung der Straßenmeisterei im Bereich überörtlicher Straßen aufgestellt werden, können von der Straßenmeisterei kostenpflichtig entsorgt werden. - Die Plakate dürfen die Sichtverhältnisse sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten nicht beeinträchtigen. Sie sind gegen Wind und Sturm zu sichern. - Im Ortsteil Weyhers dürfen die ohnehin sehr schwierigen Sichtverhältnisse an den Ecken L 3258 (Burgstraße)/Rhönstraße bzw. Marienstraße/Burgstraße nicht beeinträchtigt und Plakate nicht im Blumenbeet vor der Bäckerei verankert werden. Gleiches gilt für die Rasenfläche vor dem Rundbogen an der Ecke Fuldaer Str./Bergstraße. Wird eine Verkehrsgefährdung oder ein Verstoß gegen die o. a. Auflagen festgestellt, werden die Werbeschilder auf Ihre Kosten entfernt.  +
H
keine Mailingliste  +
K
-  +, -Noch keine Antwort auf Preis für neukunden bekommen  +
Konkurrierende Abstimmung der Module. Abstimmung: Mainz/Mainz-Bingen: 5 dafür (Mainz-Bingen: 1 dafür Stadt Mainz/Mainz-Bingen: 1 dafür); wird abgestimmt.  +, Nach erster Auszählung GO Antrag auf erneute Auszählung, zweite Abstimmung 8/1/2 damit abgelehnt (keine 2/3 Mehrheit)  +