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Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „I. Regelungsbedarf
Einige Satzungen von Landesverbänden enthalten die von der Schiedsgerichtsordnung abweichende Regelung, dass das Schiedsgericht der Gliederung mit 3 Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen ist.
Eine derartige Bestimmung weicht von § 2 Abs 2 SGO ab. Sie ist gemäß § 1 Abs 1 Satz 3 SGO nicht zulässig und damit unwirksam. Wird ein Schiedsgericht nach Maßgabe einer solchen Bestimmung in einer Landessatzung gewählt, so ist das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäß konstituiert, weil 2 weitere Richter zu wählen gewesen wären. Aus dem Tatbestandsmerkmal "in einer weiteren Wahl" in § 2 Abs 2 Satz 3 SGO folgt im Umkehrschluß, dass die 5 Richter gemeinsam zu wählen sind.
Ein anderes wäre der Fall, wenn auf den Landesparteitagen, auf denen die Schiedsgerichte gewählt wurden, ein Beschluß gemäß § 2 Abs 3 SGO gefasst worden wäre. Dies setzt allerdings voraus, dass das Problem überhaupt jemandem auffällt, was regelmäßig nicht der Fall ist.
Mit dem Antrag wird der Zweck verfolgt, die unwirksamen Satzungssbestimmungen in einigen Landessatzungen wirksam werden zu lassen. § 2 Abs 3 Satz 2 soll die mangelhafte Konstituierung betroffener Schiedsgerichte heilen.
II. Sonstiges
Der Antragsinhalt wäre nicht als eigenständiger Antrag eingereicht worden, wenn er nur kosmetischer Natur wäre. Der Antragsteller verwahrt sich gegen die Entlehnung dieser Umschreibung zum Zwecke der unbedarften Verwendung.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage, der Bundesparteitag möge beschließen,
1. den § 1 Abs 1 Satz 3 Schiedsgerichtsordnung, wie folgt, neu zufassen:
Erweiterungen oder Abänderungen durch andere Gliederungen sind nicht zulässig, sofern sie nicht die Anzahl der Richter und Ersatzrichter eines Schiedsgerichtes nach Maßgabe dieser Schiedsgerichtsordnung betreffen.
2. den § 2 Abs 3 Schiedsgerichtsordnung, wie folgt, neu zu fassen:
(3) Aufgrund einer Satzungsbestimmung der Gliederung oder auf vorhergehenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann das Gericht auch aus drei Piraten bestehen und mit einem Ersatzrichter ergänzt werden. Vor dem 1x. Mai 2010 (Inkrafttreten der Satzungsänderung), bei Einhaltung des satzungsgemäßen Wahlverfahrens, gewählte Schiedsgerichte gelten als ordnungsgemäß konstituiert.
“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:BerndSchreiner|BerndSchreiner]] , für die AG Umwelt: Guido Körber, Volker Jaenisch, René Heinig,“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:BerndSchreiner|BerndSchreiner]] , für die AG Umwelt: Guido Körber, Volker Jaenisch, René Heinig,“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:BerndSchreiner|BerndSchreiner]] , für die AG Umwelt: Guido Körber, Volker Jaenisch, René Heinig,“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:BerndSchreiner|BerndSchreiner]] , für die AG Umwelt: Guido Körber, Volker Jaenisch, René Heinig,“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:BerndSchreiner|BerndSchreiner]] , für die AG Umwelt René Heinig,“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:BerndSchreiner|BerndSchreiner]] , für die AG Umwelt: Guido Körber, Volker Jaenisch, René Heinig,“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:BerndSchreiner|BerndSchreiner]] , für die AG Umwelt: Guido Körber, Volker Jaenisch, René Heinig,“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es mehren sich "sonstige Anträge", welche eigentlich eine - teils erhebliche - erweiterung des Programms bedeuten (Beispiele:
[1],
[2],
[3],
[4] - und weitere können ja jederzeit dazukommen...). Dadurch werden die Regeln, die wir uns zum Schutz unseres Programms selbst aufgestellt haben, umgangen. Zu diesen zählen die Einreichungsfrist, die es allen ermöglicht, im Voraus Kenntnis zu den Anträgen zu nehmen und eine Position dazu auszuarbeiten, die erforderliche 2/3-Quote, die eine breite Zustimmung der Piraten zum Grundsatzprogramm sicherstellt, und auch in der Antragsfabrik wird bei den "Sonstigen" seltener nachgeschaut als bei den Programmanträgen, was die "Tarnung" solcher Anträge noch erhöht. Somit sind solche Anträge ein Schmuggelversuch, der unseren programmatischen Zusammenhalt gefährdet und potentiell extrem schädliche Folgen haben kann. Deshalb müssen solche Anträge ohne eine Außeinandersetzung mit deren Inhalt abgelehnt werden, da deren Annahme de facto (aber nicht de jure) unabhängig von der Stimmenzahl eine illegitime Programmerweiterung darstellt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bundesparteitag möge beschließen, alle gestellten sonstigen Anträge, welche programmatische Positionen und Aussagen darstellen, die nicht im Grundsatzprogramm enthalten bzw. direkt aus dem Grundsatzprogramm ableitbar sind, einheitlich abzulehnen. Die Liste solcher Anträge wird vom Organisationsteam des Bundesparteitags vorgestellt und kann durch den Bundesparteitag angepasst werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:TurBor|Boris Turovskiy“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Miriam|Miriam“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Crasher|Alexander Heidrich“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Blackspot|Blackspot]] + weiteren Piraten aus Rheinland-Pfalz“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Eine Antragsfrist ist unsinnig. Der Bundesparteitag ist höchstes Organ der Piratenpartei und kann mit 2/3 Mehrheit beliebige Satzungs- und Programmänderungen beschliessen. Er muss jederzeit in der Lage sein, auf dem Parteitag kurzfristig Änderungen an Anträgen vorzunehmen. Ansonsten können möglicherweise wichtige und sinnvolle Anträge nicht verabschiedet werden, oder es müssen Anträge mit Fehlern beschlossen werden.
Der §2(2) ist glücklicherweise aber ohnehin wirkungslos, denn allein das fristgemässe Stellen dieses Abschaffungsantrags hebelt die Antragsfristen effektiv aus, da die Abschaffung jederzeit mit sofortiger Wirkung beschlossen werden kann und damit beliebige spontane Satzungs- und Programmänderungen ermöglicht. Er wird von mir auch fristgemäss auf jedem zukünftigen Parteitag gestellt werden, solange es Antragsfristen gibt.
Die Regelung ist auch nutzlos, da ein Eingang beim Bundesvorstand keinesfalls sicherstellt, dass die Mitglieder ausreichend Zeit haben, sich mit dem Antrag zu beschäftigen. Wie Beispiele auf Landesparteitagen zeigen verhindert eine Antragsfrist auch nicht, dass unsinnige oder rechtswidrige Anträge beschlossen werden.
Eine vernünftigere Alternative ist eine Antragskommission und ein Antragsverfahren, dass rechtzeitig gestellte Anträge mit Priorität behandelt, so wie es faktisch geplant ist. Hierzu bedarf es aber keiner Regelung in der Satzung. Wann ein Antrag gestellt wird, sagt auch nichts über seine Qualität und seine Sinnhaftigkeit aus.
Hinweis zur Tagesordnung: Der Antrag muss nicht unbedingt auf die Tagesordnung, solange keine Notwendigkeit besteht, kurzfristige Änderungen an Anträgen vorzunehmen. Er kann bei Bedarf auf die Tagesordnung gesetzt werden, falls die Versammlung die Notwendigkeit feststellt, beispielsweise über einen wichtigen Kompromissantragzu beschliessen oder Änderungen an gewollten Anträgen vorzunehmen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.