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L
Alle noch nicht behandelten Anträge an den Parteitag werden en bloc abgelehnt. +
Die Piratenpartei Hamburg spricht sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus. Die Beteiligung von Presseverlagen an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste mit einer Schutzfrist von einem Jahr ist der Versuch großer Verlagshäuser die eigenen Defizite in der Entwicklung wettzumachen. Dass hiervon nur die großen Verlagshäuser profitieren, die bereits durch Onlineanzeigenschaltungen einen großen Teil ihrer Erlöse generieren, macht die Tendenz zur Oligopolisierung der Verlagsbranche sichtbar, der wir uns vehement entgegenstellen.
Ein Leistungsschutzrecht, das voraussichtlich dazu führen wird, dass Verlagsangebote nicht mehr über Suchmaschinen und Aggregatoren auffindbar sein werden, bedeutet für uns einen nicht akzeptablen Eingriff in die Meinungs- und Informationvielfalt eines freien Internets. Es schadet nicht nur der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern blockiert langfristig die Wissens- und Informationsgesellschaft. Das Recht sorgt nicht für Rechtssicherheit, sondern fördert die Rechtsunsicherheit. Das Leistungsschutzrecht ist kein Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Urheberrechts, es ist ein Rückschritt. Anstatt Probleme zu lösen, schafft es neue. Gleichzeitig begünstigt das Leistungsschutzrecht nicht die Urheber.
Der Schutz "journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon" (Snippets) auf Basis der Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH macht dieses Leistungsschutzrecht noch gefährlicher, da hiervon langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts betroffen sein könnte. +
Die Landesmitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit einen Piraten für den Finanzrat. +
Der Landesverband der Piratenpartei Hamburg schließt sich dem Bündnis "UmFAIRteilen" an und beteiligt sich in Hamburg am bundesweiten Aktionstag am 29.09.2012. +
Der bundesweite Aktionstag findet am 29.9. statt; Hamburg ist ein zentraler Demonstrationsort. Die Piraten in Hamburg sollten sich AG-übergreifend an der Aktion aktiv beteiligen und alle Kräfte mobilisieren. Bisher sind wir nicht unter den Unterstützenden in Hamburg gelistet (siehe http://umfairteilen.de/start/staedte/hamburg/).
Ich beantrage die offizielle Beteiligung des Landesverbandes der Piratenpartei Hamburg am Aktionstag des Bündnis UmFAIRteilen am 29.9. in Hamburg.
Weiterhin sollte eine AG eingerichtet werden, die eine öffentlichkeitswirksame Aktion der Piraten plant und umsetzt. +
Es wird beantragt, auf dem Landesparteitag eine Testwahl mit fiktiven
Kandidaten nach dem Instant-Runoff-Verfahren durchzuführen. Zweck ist,
die Effizienz des Verfahrens auch bei ungewöhnlich hoher Zahl von
Kandidaten zu testen, um die Tauglichkeit nicht nur für Hamburg,
sondern auch für größere Landesverbände und evtl. die Aufstellung der
Europawahlliste auf Bundesebene festzustellen.
Die Auszählung findet nicht im Rahmen des Parteitags statt, sondern
wird zu einem späteren Zeitpunkt von Freiwilligen durchgeführt, so dass
der Parteitag nicht gestört wird.
Wahlzettel liegen zum Parteitag fertig gedruckt vor. Zur Durchführung
dieser Testwahl wird eine Parteitagspause genutzt werden. +
Es wird beantragt ein Positionspapier zu beschließen:
:Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung sind nach wie vor ein gravierendes Problem, das dem friedlichen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft im Wege steht. Gewalt und Einschüchterung aufgrund der Herkunft, Religion oder Kultur sind in jedem Fall inakzeptabel. Darum muss Rassismus und Ausländerfeindlichkeit jeder Form entschieden entgegengetreten werden, ebenso wie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Biologistische Weltbilder, in denen Menschen bestimmter Abstammung anderen als von Natur aus überlegen angesehen werden, sind wissenschaftlich widerlegt und unvereinbar mit den Werten und Zielen der Piratenpartei, ebenso wie jene Ideologien, die ganzen Bevölkerungsgruppen kollektive Hegemoniebestrebungen unterstellen, um die angebliche Notwendigkeit eines "Kampf der Kulturen" zu propagieren. Beispiele für derartige Ideologien sind Antisemitismus und Islamhass. Dabei gilt es das Augenmerk nicht nur auf den rechten Rand der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der Mitte der Gesellschaft beim Alltagsrassismus, latent antisemitischen Stereotypen und der um sich greifenden Islamfeindlichkeit entgegenzutreten.
:Die Piratenpartei möchte Kampagnen und Initiativen unterstützen, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Ebenso solche, die rechtsextremen Aktivitäten entgegentreten und Menschen dabei helfen wollen, sich aus einschlägigen Kreisen zu lösen. +
Die Piratenpartei Hamburg lehnt Business Improvement Districts als Instrument der Stadtentwicklung grundsätzlich ab. +
Der Landesparteitag wird gebeten ein Meinungsbild zu folgender Fragestellung festzustellen:
Möchtest du, dass die Piratenpartei folgende Position einnimmt?
Die Piratenpartei lehnt sämtliche medizinisch nicht notwendigen
chirurgischen Eingriffe an Kindern unter 14 Jahren ab. Solche Eingriffe
sollten nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgen, welche von
Kindern nicht wirksam erteilt werden kann. Die Piratenpartei setzt
sich daher dafür ein, dass solche Eingriffe grundsätzlich verboten und als
Körperverletzung strafbar sind.
Unter diese Regelung fallen beispielsweise Schönheitsoperationen, aber auch
Beschneidungen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes wiegt
schwerer als die Entscheidungsfreiheit (und im Falle von rituellen
Beschneidungen Religionsfreiheit) der Eltern. +
'''Geschäftsordnung für den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg'''
<h4> Allgemeines </h4>
# Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf und die Durchführung der Landesparteitage der Piratenpartei Hamburg.
# Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
# Das Protokoll der Versammlung muss mindesten folgendes enthalten:
#* Feststellung der ordentlichen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
#* gestellte Anträge und Beschlüsse im Wortlaut
#* Beginn, Ende und Pausen der Versammlung,
#* bei Übernahme eines Versammlungsamtes den vollständigen Namen,
#* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge,
#* Ergebnisse von Wahlen und
#* das Wahlprotokoll (bei Vorstandswahlen, Wahlen zum Schiedsgericht und Aufstellungsversammlungen)
# Nimmt ein Pirat nicht oder nur an Teilen der Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
<h4> Akkreditierung </h4>
# Die Akkreditierung obliegt dem Landesvorstand oder von ihm Beauftragten.
# Es wird eine Liste der an der Versammlung akkreditierten Piraten geführt.
# Akkreditiert werden nur stimm- bzw. zur Versammlung Wahlberechtigte.
# Vom Vorstand mit der Akkreditierung Beauftragte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.
# Die Anwesenheitsliste wird nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vorstand für mindestens ein Jahr archiviert.
<h4> Feststellung der Beschlussfähigkeit </h4>
# Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.
<h4> Zulassung von Gästen </h4>
# Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung eines Gastredners}''
<h4> Versammlungsämter </h4>
<h5> Versammlungsleiter </h5>
# Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Landesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe betraut.
# Dem Versammlungsleiter obliegt es, die Einhaltung der Tagesordnung und des Zeitplans zu gewährleisten. Dazu erteilt er Rederecht und teilt Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personelle Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Piraten ist eine angemessene Redezeit einzuräumen.
# Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.
# Der Versammlungsleiter kann Freiwillige dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung sofort bekannt zu machen.
# Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.
# Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
<h5> Wahlleiter </h5>
# Die Versammlung wählt zur Durchführung von geheimen Wahlen einen Wahlleiter. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
# Die Durchführung umfasst
#* die Ankündigung einer Wahl
#* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl
#* die Eröffnung und die Beendigung des Wahlvorganges
#* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung, der Satzung, und des Wahlgeheimnisses
#* das Austeilen und Entgegennehmen der Stimmzettel
#* das Auszählen der Stimmen
#* die Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl
#* die Frage an die jeweiligen gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen
#* die Erstellung eines Wahlprotokolls
# Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen. Die Wahlhelfer dürfen ebenfalls für kein Amt kandidieren, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers}'''
# Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist.
<h4> Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen </h4>
# Jeder Pirat, der das aktive Wahlrecht hat und akkreditiert ist, kann jeden, der das passive Wahlrecht hat, zur Wahl vorschlagen. Ein Pirat, der sowohl aktives, als auch passives Wahlrecht besitzt, kann sich selbst vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss der Kandidatur zustimmen. Dies kann durch persönliche Erklärung auf der Versammlung oder durch eigenhändig unterschriebene schriftliche Erklärung gegenüber der Versammlung geschehen. Im Falle der schriftlichen Erklärung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Wahl im Erfolgsfalle angenommen wird.
# Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Mitgliederversammlungen zur Bewerberaufstellung aus den Wahlgesetzen bzw. Wahlordnungen. Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Landesparteitagen aus den Regelungen der Bundessatzung und der Landessatzung. Insbesondere ist für die Kandidatur zu Versammlungsämtern keine Mitgliedschaft in der Piratenpartei erforderlich.
# Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
# Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
# Im übrigen gelten die Wahlgesetze und Wahlordnungen des Landes Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland.
<h4> Anträge </h4>
<h5> Anträge auf Änderung der Satzung </h5>
# Es gelten die Bestimmungen der Satzung.
<h5> Anträge zur Geschäftsordnung </h5>
# Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
# Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Absatz 1 einen Alternativantrag stellen. Nachdem ein Alternativantrag gestellt wurde, sind weitere Anträge bis zum Beschluss über den Antrag bzw. bis zu dessen Rücknahme nicht zulässig.
# Ein GO-Antrag ist mit den Worten "Ich stelle den Antrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen. Wird nach Absatz 2 ein Alternativantrag gestellt, ist dieser mit den Worten "Ich stelle den Alternativantrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen.
# Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede zum gestellten Antrag halten. Es ist nur jeweils eine Für- und eine Gegenrede gestattet. Neben einer formellen Gegenrede ist eine begründete Gegenrede gestattet.
# Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.
# Überschneiden sich ein GO-Antrag und ein Alternativantrag inhaltlich, so lässt der Versammlungsleiter nacheinander über beide Anträge abstimmen, so dass die Ablehnung beider Anträge möglich ist. Über den weitreichenderen Antrag ist zuerst abzustimmen.
#Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:
## Antrag auf Zulassung eines Gastredners
## Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers
## Antrag auf geheime Abstimmung
## Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung
## Antrag auf Auszählung einer offenen Abstimmung
## Antrag auf getrennte sowie Änderung der Reihenfolge von Wahlgängen oder Abstimmungen bzw. Anwendung eines bestimmten Abstimmungsverfahrens, auch zur gemeinsamen Abstimmung über mehrere Anträge
## Antrag auf Schließung der Rednerliste
##* Dieser Antrag darf nur von einem Teilnehmer gestellt werden, der sich bisher nicht an der Diskussion beteiligt hat
##* Falls der Antrag angenommen wird:
##** müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
##** darf der Antragsteller selbst nicht mehr zum Thema reden.
## Antrag auf Begrenzung der Redezeit
##* Der Antrag muss die gewünschte Zeit enthalten.
##* Der Antrag muss die Angabe machen, wie lange die Begrenzung gelten soll. (Z.B. für die Behandlung des aktuellen Antrags oder Tagesordnungspunktes.)
##* Eine Begrenzung auf weniger als 30 Sekunden ist nicht zulässig.
## Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
##* Der Antrag muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage sein, die einen Bezug zum aktuellen Tagesordnungspunkt aufweist..
##* Dem Antrag wird sofort stattgegeben. Es sind weder Gegenrede noch Abstimmung noch Auszählung möglich.
## Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
##* Der Antrag muss die Dauer der Unterbrechung enthalten.
##* Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter, die Dauer zu bestimmen.
## Antrag auf Vertagung der Sitzung
##* Der Antrag muss Ort und Datum der Fortsetzung enthalten.
## Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
##* Der genaue Wortlaut der gewünschten Änderung muss schriftlich beim Versammlungsleiter eingereicht worden sein.
## Antrag auf Änderung der Tagesordnung
##* Dies kann eine Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten sein. Ein solcher Antrag muss die zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte exakt benennen.
## Alternativantrag zum aktuellen GO-Antrag
#Wurde ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung oder der Tagesordnung gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.
# Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.
# Der Versammlungsleiter kann die Behandlung eines GO-Antrags ablehnen, sofern dieser offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde; insbesondere wenn
#:a. der Antrag inhaltlich einem während der Behandlung des aktuellen Tagesordnungspunktes bereits behandelten gleicht.
#:b. der Antrag eine bloße Wiederholung darstellt (z.B. Anträge auf Einholung eines Meinungsbilds in kurzer Folge).
#:c. der Antrag bei Annahme folgenlos bleibt.
<h4> Gültigkeitsdauer </h4>
# Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
Landesparteitag/Anträge/Schaffung eines Landesprogramms auf Basis des bisherigen Wahlprogramms - 0001 +
Die Piratenpartei Hamburg schafft sich ein Landesprogramm, welches das Bundesparteiprogramm ergänzt. Bei zukünftigen Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft gilt das Landesprogramm als Wahlprogramm. Außerdem stellt es Leitlinien zur Verfügung für die Hamburger Bezirksverbände, Piraten in den Bezirksversammlungen, sowie für Hamburger Piraten in anderen Parlamenten wie dem Bundestag, falls es solche irgendwann geben wird. Für Anträge zur Änderung des Landesprogramms wird satzungsgemäß eine ⅔-Mehrheit benötigt.
Als Basis für das Landesprogramm dient das bisherige Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2011. Dieses wird großteils übernommen. Alle bisher in das alte Wahlprogramm aufgenommene Anträge werden ohne weitere Einzeldiskussionen schriftlich über einen einzigen, langen Stimmzettel zur Abstimmung gestellt. Nur Anträge, die eine ⅔-Mehrheit erreichen, werden übernommen. Falls einige der Anträge von den ursprünglichen Antragstellern als so veraltet angesehen werden, dass sie sie lieber nicht im neuen Programm sähen, so werden diese auf dem Stimmzettel extra gekennzeichnet. +
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die Schaffung umfangreicher Verwertungsverbote illegal erlangter Beweismittel in Strafverfahren ein. +
Landesparteitag/Anträge/Unterstützung einer Kampagne zur Schaffung eines Transparenzgesetzes für Hamburg +
Der Landesverband unterstützt eine Kampagne zur Schaffung eines Transparenzgesetzes (TG) für Hamburg inhaltlich, personell und finanziell und ruft zur Unterstützung auf. +
Es wird beantragt ein Positionspapier zu beschliessen:
:Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ist Platz für die verschiedensten Lebensentwürfe und Weltbilder. Jeder Mensch soll sein Leben und seinen Umgang frei gestalten können. Dazu gehört die freie Wahl der Weltanschauung ebenso wie das freie Ausleben kultureller Gepflogenheiten oder subkultureller Ausdrucksweisen. Die freie Wahl der Religion muss ebenso gewährleistet werden, wie die Möglichkeit zum Verzicht auf religiösen Glauben und religiöse Praktiken. Die Piratenpartei steht für eine Gesellschaft, in der niemand seine Überzeugungen verstecken muss, sondern jeder sie offen ausleben kann; in der verschiedenste kulturelle Gepflogenheiten und Traditionen gepflegt werden können und in der sich jeder frei ausdrücken kann. Die freie Entscheidung zu einer Weltanschauung oder kulturellen Zugehörigkeit muss dafür von anderen respektiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Mehrheiten genauso wie Minderheiten tolerant auf Konfrontationen mit Weltanschauungen und Lebensweisen reagieren, die sie nicht selbst teilen. Gegenseitiger Respekt und Toleranz soll die Grundlage für das Zusammenleben in unserer gemeinsamen Gesellschaft sein, wobei der Handlungsspielraum für jeden gleichermaßen von den allgemein gültigen Gesetzen begrenzt wird. Die Diskriminierung von Minderheiten ist dabei ebenso wenig zulässig, wie unverhältnismäßige Einschränkungen der Rechte von Mehrheiten zugunsten von Minderheiten.
:Jedes Mitglied der Gesellschaft muss unabhängig von seiner Religion oder Weltanschauung die gleiche Möglichkeit haben, sich an den politischen Prozessen zu beteiligen, die die Regeln für das Zusammenleben bestimmen. Dabei muss sich aber auch jede Religion oder Weltanschauung der allgemeinen Debatte über Werte und Normen in der Gesellschaft stellen. Wir möchten einen lebendigen und offenen Diskurs darüber, wie wir in dieser Gesellschaft miteinander leben wollen, ohne dabei einzelne Gruppen auszuschließen, in den Rahmen einer "Leitkultur" zu zwingen, oder einzelnen Religionen oder Weltanschauungen einen hervorgehobenen Status zuzugestehen. Staatliche Einmischung in die Ausgestaltung der eigenen Persönlichkeit, wie sie sich beispielsweise auch in der Wahl der Bekleidung ausdrückt, lehnt die Piratenpartei ab.
:Kein Mitglied der Gesellschaft darf auf seine Herkunft, seine Religion oder seine Weltanschauung reduziert werden. Ein solches Denken in Schubladen schafft Gräben, wo keine sein müssten, denn nur wenn Unterschieden mit Dialog und Toleranz begegnet wird, können Gemeinsamkeiten den Zusammenhalt stärken. Daher wollen wir die Vermittlung von Wissen über andere Lebensweisen, Weltanschauungen und Kulturen intensivieren.
Der Landesparteitag möge beschließen, dass sich die Piratenpartei für einen Volksentscheid einsetzt, in dem über den Status Hamburgs als Einheitsgemeinde abgestimmt wird.
Das sich aus der Einheitsgemeinde ableitende, allumfassende Evokationsrecht, des Senates gegenüber allen Entscheidungen des Bezirks und somit auch von Bürgerentscheiden, ist mit der von der Piratenpartei geforderten Beteiligung nicht kompatibel.
Hinzu kommt, das die Bezirksparlamente keinerlei Staatsgewalt ausüben und den Status einer Verwaltungseinheit haben, der de facto jedoch bei einem starren Steuerungselement, wie es dass Evokationsrecht darstellt, noch unterschritten wird. Dieses hierarchisch nach oben gerichtete, restriktiv orientierte Demokratieverständnis, ist mit dem von Beteiligung ausgehenden Demokratieverständnis der Piratenpartei nicht vereinbar.
Die Piratenpartei sieht eine hohe Relevanz in dieser Entscheidung und strebt ein Plebiszit, als das beste demokratische Mittel in dieser Angelegenheit an. Die Bürger sollen entscheiden, ob die Vorteile eines Neu- Hamburgs, die des jetzigen Gross- Hamburgs überwiegen.
Durch die Abschaffung der Einheitsgemeinde, erhalten die Bezirke den Status von Kommunen, dies wiederum steigert die Wertigkeit von Bürgerentscheiden. Somit entsteht ein Schutzschild gegen Evokationen und es entsteht ein Weg hin zu einer echten Bürgerbeteiligung.
Die Piraten stehen für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz. Es ist festzustellen, dass die Beteiligung auf Bezirksebene keinerlei Relevanz aufweist, weder parlamentarisch, noch außerparlamentarisch. Nicht einmal, wenn ein gesamter Bezirk per Entscheid über einen Sachverhalt abgestimmt hat.
Kernthemen der Piraten werden durch die jetzige Regelung der Einheitsgemeinde und des daraus resultierenden Evokationsrechts dauerverletzt.
Seit Jahrzehnten wird von vielen Bezirkspolitikern aller Parteien, Initiativen und Vereinen
ein Verstoß gegen das Subsidaritätsprinzip gesehen, demzufolge politische Entscheidungen auf der Ebene getroffen werden sollen, die es auch angeht (lokale Angelegenheiten auf lokaler/kommunaler Ebene und nicht auf Landesebene).
Ebenfalls wird ein Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung, die den Bürgern die Mitwirkung an Angelegenheiten ihres unmittelbaren Lebensumfeldes gewährleisten soll angeprangert (Europäische Charta zur kommunalen Selbstverwaltung).
Auch ein Verstoß gegen das Bundesbaugesetz, demzufolge die Bürger an den Belangen ihres unmittelbaren Lebensumfeldes mitwirken sollen, wird laut moniert.
Der Piratenpartei ist bewusst, dass ein positiver Volksentscheid, weitreichende Änderungen zur Folge hat und Fragen entstehen, auf die heute noch keine definitiven Antworten gegeben werden können. Die Piraten sehen die Chance den substanzlosen Gummibegriff der Partizipation konkretisieren, novellieren und ausbauen zu können. Heutzutage ist Teilhabe, meist immer noch ein Privileg der gebildeten, weißen Mittelschicht. Andere große Teile der Bevölkerung empfinden Partizipation als etwas negatives, da es verordnet ist, wie z.B. durch den aktivierenden Staat. Diesen Kreislauf durchbrechen zu können und für eine möglichst umfassende Partizipation aller Bevölkerungsschichten Sorge zu tragen, geben wir Vorrang.
Landesparteitag/Anträge/Wahlverfahren für Parteiämter: Instant-Runoff bzw. Single Transferable Vote +
Der Parteitag möge die Geschäftsordnung derart ergänzen, dass die Parteiämter nach dem im folgenden beschriebenen [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbertragbare_Einzelstimmgebung Single Transferable Vote-Verfahren] mit Stimmübertragung nach der [http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%A4hlmethoden_f%C3%BCr_%C3%9Cbertragbare_Einzelstimmgebung#Senats-Regeln_.2F_Gregory-Methode Gregory-Methode] gewählt werden können. Der Spezialfall, dass nicht etwa wie im Falle der Beisitzer oder Schiedsrichter mehrere, sondern nur eine Person gewählt wird, ist gleichbedeutend mit dem [http://de.wikipedia.org/wiki/Instant-Runoff-Voting Instant-Runoff-Verfahren].
'''Wahl'''
Es gibt nur einen Wahlgang, außer es wird wegen absoluter Stimmgleichheit eine Stichwahl notwendig.
Jeder Wähler nummeriert beliebig viele Kandidaten, die er gerne wählen würde, nach seiner bevorzugten Präferenz durch. Die Zahlen sollten bei 1 anfangen und durchgängig aufsteigen, "Lücken" machen den Stimmzettel aber nicht ungültig, und haben auch faktisch keinerlei Wirkung auf die Auszählung. Gleiche Nummern für verschiedene Kandidaten sind dagegen verboten und machen den Stimmzettel ungültig.
Weist der Wähler einem Kandidaten überhaupt keine Nummer zu, und läßt das zugehörige Feld leer, so gilt dies als Ablehnung des Kandidaten.
Gibt der Wähler nur einem einzigen Kandidaten seine Stimme, so ist auch ein Kreuz oder eine andere, eindeutige Kennzeichnung anstelle einer Zahl erlaubt.
'''Auszählung'''
# Kandidaten, die nicht die Unterstützung mindestens der Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten konnten, unabhängig von Priorisierungen, scheiden satzungsgemäß von vorn herein aus. Sofern nicht mehr Kandidaten übrig bleiben, als Ämter vergeben werden, ist die Auszählung beendet, und diese Kandidaten sind gewählt.
# Die Stimmzettel werden nach dem jeweils am höchsten priorisierten, noch nicht ausgeschiedenen Kandidaten sortiert und gezählt.
# Um gewählt zu werden, benötigt ein Kandidat eine Mindestanzahl an Stimmen von (gültigeStimmen / (Ämter+1)) +1. Bei einer einfachen Wahl zum Vorgesetzten o.ä. also 50% +1, bei bspw. zwei Beisitzern 33% + 1, etc.
# Erreicht ein Kandidat diese Quote, ist er gewählt. Wurden damit ausreichend Kandidaten gefunden, so ist die Auszählung beendet. Wenn nicht, nehmen die Stimmzettel dieses Kandidaten mit dem überschüssigen Stimmgewicht weiter an der Wahl teil, und es geht wieder zu Phase 2. zurück. Die Stimmzettel werden mit ihrem nun folgenden Stimmgewicht gekennzeichnet, welches sich folgendermaßen errechnet: (Stimmenzahl - Quote) / (Stimmenzahl - erschöpfte Stimmzettel (= keine weitere Option)). Natürlich ist 1 das höchste mögliche Stimmgewicht.
# Erreicht kein Kandidat die Quote, scheidet derjenige mit den wenigsten Stimmen aus, und seine Stimmzettel werden (natürlich mit 100% Stimmgewicht) an die nächst-priorisierten Kandidaten weitergegeben. Entspricht die Zahl der übrigen Kandidaten der der zu vergebenen Ämter, sind diese gewählt und die Auszählung wird beendet. Ansonsten weiter bei Phase 2.
In das Landesprogramm wird an geeigneter Stelle folgender Text aufgenommen:
Die Ufer der Hamburger Fließ- und Stillgewässer dienen auch der Erholung der Hamburger sowie der Tierwelt als Lebensraum, bzw. Nistplatz. Die Piratenpartei Hamburg spricht sich für den Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit von solchen Uferzonen aus. Der Erhalt von Uferzonen hat gesamtstädtischen Charakter. Eine vollständige Bebauung der Uferflächen sollte nur im Ausnahmefall erfolgen. +
In das Landesprogramm wird im Abschnitt „Stadtentwicklung" an geeigneter Stelle folgender Text aufgenommen:
Um dem Bedarf an neuem Wohnraum trotz Erhalt des öffentlichen Grüns gerecht werden zu können, fordert die Piratenpartei Hamburg, Konversionsflächen (Liegenschaften der Bahn, der Bundeswehr, die ehemaligen Hafenflächen oder auch ehemalige Industriegebiete etc.) und andere Flächen im öffentlichen Eigentum bzw. im Eigentum (ehemaliger) öffentlicher Unternehmen zum Wohnungsneubau zu nutzen und darauf zu einem Anteil von wenigstens 50% öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen. +
In das Landesprogramm wird im Abschnitt „Stadtentwicklung" an geeigneter Stelle folgender Text aufgenommen:
Nachverdichtung ist ebenfalls geeignet, den Wohnungsmarkt zu entlasten. Viele Stadtteile Hamburgs sind geprägt durch zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung.
Die Piratenpartei Hamburg hält vielgeschossige Hochhäuser als Wohnraum in Hamburg zur Zeit für ungeeignet bzw. im nahen Umfeld von Wohnbebauung für unpassend. Um den Bedürfnissen des Wohnungsmarkts zu entsprechen, befürwortet die Piratenpartei Hamburg Bebauungen mit bis zu sechs Geschossen. Die Möglichkeit zum Aufstocken soll in Verhältnismäßigkeit zur umliegenden Bebauung ermöglicht werden.
Auch das Schließen von Baulücken ist ein Mittel zur Wohnraumschaffung, das die Piratenpartei Hamburg befürwortet. +
In das Landesprogramm wird im Abschnitt „Stadtentwicklung" an geeigneter Stelle folgender Text aufgenommen:
Ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Lebensqualität in Hamburg sind die zahlreichen öffentlichen Parkanlagen, Grünflächen- sowie züge, Feldmarken und Wälder.
Um diesen Zustand zu erhalten, lehnt die Piratenpartei Hamburg Befreiungen (Sondergenehmigungen), die eine Bebauung von öffentlichem Grün erlauben, ab. Landschafts- und Naturschutzgebiete sind vollständig zu erhalten. Gleiches gilt für Kleingartenvereine, die neben dem Aspekt der Naherholung für Kleingärtner und Anwohner auch wichtige soziale Aufgaben innehaben. Ist die Auflösung eines Kleingartenvereins zur Bebauung zwingend notwendig, soll die Fläche vorzugsweise sozialem Wohnungsbau dienen und Ersatz für den aufgelösten Verein in unmittelbarer Nähe und gleicher Größe geschaffen werden. +