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L
Der Absatz 1 des § 9a, Abschnitt A wird ergänzt um "der stellvertretende Schatzmeister," und heißt dann im neuen Wortlaut:
<div style="border: 1px solid #ffffff; background-color:#ffffff; padding: 5px; margin:5px; float:">(1) <sup>1</sup>Dem Vorstand gehören acht Piraten an: <sup>2</sup>Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Schatzmeister, der stellvertretende Schatzmeister, der Generalsekretär und zwei Beisitzer.</div> +
Der Wähler soll auf dem Stimmzettel die Möglichkeit haben, sich seiner bzw. seinen Stimmen aktiv zu enthalten. Das bedeutet, dass durch ihn keine Partei und kein Kandidat Stimmen bekommt. Die Stimme wird jedoch als Aktive Enthaltung zählbar und sichtbar für die Öffentlichkeit.
Umgesetzt werden kann dies etwa durch Hinzufügen eines zusätzlichen Feldes für jede Stimme auf dem Wahlzettel für die Landtagswahlen.
Aktive Enthaltungen würden dann ähnlich wie ungültige Stimmen zum Wahlergebnis zählen, allerdings etwa bei der Sitzverteilung für ein gewähltes Parlament nicht gewertet.
Eine aktive Enthaltung hat verschiedene Vorteile. Der Wähler kann damit zum Ausdruck bringen, dass er keine der zur Wahl stehenden Parteien bzw. Kandidaten wählen möchte. Ein solcher Wille kann erst durch die Möglichkeit zur Aktiven Enthaltung explizit ausgedrückt werden.
Des Weiteren wird der (Un-)Wille der Wählerschaft dadurch besser sichtbar. Weder die gezielte Ungültigmachung des Stimmzettels noch das Fernbleiben von der Wahl lassen diese Auffassung eindeutig erkennen. Durch die Möglichkeit einer Aktiven Enthaltung kann Parteienverdrossenheit hingegen nicht mehr versteckt werden.
Nicht zuletzt wird so für mehr Menschen wieder ein Sinn und Zweck zum Wählen geschaffen. So werden sie wieder in den demokratischen Prozess eingebunden und bleiben im Vergleich zum Nichtwähler praktisch mit diesem vertraut. +
Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt A §12 der Satzung wie folgt zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="ersetzter_.C2.A712">ersetzter §12</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Über einen Antrag auf Auflösung eines Gebietsverbandes oder dessen Verschmelzung mit anderen Parteien kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn von dessen Parteitag beim Vorstand eingegangen ist. Zum Beschluss über den Antrag ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen, gültigen Stimmen des Parteitags des Gebietsverbands erforderlich.
(2) Ein Beschluss des Parteitags über Auflösung eines Gebietsverbandes oder dessen Verschmelzung mit anderen Parteien muss in einer Urabstimmung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Gebietsverbandes mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen bestätigt werden. Die Urabstimmung erfolgt per geheimer Urnen- oder Briefabstimmung, zu der die stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden und zwei Wochen Zeit haben abzustimmen.
(3) Ein Beschluss über die Auflösung des Landesverbandes oder dessen Verschmelzung mit anderen Parteien bedarf der Zustimmung eines Bundesparteitages.
(4) Das Weitere regelt die Bundessatzung.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.
Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte.
Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten. +
Der Parteitag spricht sich gegen die Einführung der in der [http://vorstand.piratenpartei.de/2012/10/13/mitschrift-vorstandssitzung-10-10-12/ Bundesvorstandssitzung vom 10.10.2012] beschlossenen sog. [https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3911.html Bundeskiste] aus, solange nicht die rechlichen, insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt worden sind und empfiehlt dem Bundesvorstand daher seine Entscheidung wieder aufzuheben. +
'''Entscheidungsfreiheit statt Frauenquoten'''
Wir stehen Frauenquoten grundsätzlich skeptisch gegenüber und halten sie für kein geeignetes Mittel, das Zusammenleben der Geschlechter in unserer Gesellschaft zu gestalten. In unserem Grundsatzprogramm bekennen wir uns zur Vielfalt der Lebensstile und zur freien Entscheidung jedes Menschen für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form des Zusammenlebens. Eine Gesellschaft, in der wesentliche Teile des gesellschaftlichen Lebens durch Quoten gelenkt werden, würde diese freie Entscheidung deutlich einschränken.
Anstatt gleiche Lebensentwürfe vorzugeben, wollen wir Chancengleichheit herstellen, die dem Individuum eine möglichst freie Entscheidung ermöglicht; nicht nur Chancengleichheit von Frauen im Vergleich zu Männern, sondern nachhaltige Chancengleichheit für alle Menschen und im Bezug auf alle Merkmale, aufgrund derer Diskriminierung stattfindet. Unterschiedliche Präferenzen für bestimmte Ausbildungen, Studiengänge, Berufe und Positionen sind zu akzeptieren, soweit sie nicht auf unterschiedliche Chancen zurückzuführen sind.
Je nach dem konkreten Modell und Anwendungsfall sprechen die folgenden Argumente in jeweils unterschiedlichem Maße gegen Frauenquoten:
* Menschen sollen nicht auf Grund ihres Geschlechts unterschiedlich behandelt und bewertet werden, sondern als für sich selbst stehende Individuen gesehen werden. Eine Quote dagegen unterscheidet die Menschen strikt anhand ihres Geschlechts und verstärkt diese Unterscheidung im Bewusstsein der Menschen. Trans- und intersexuelle werden dabei ebenso wenig berücksichtigt wie unterschiedliche Persönlichkeitseigenschaften.
* Insbesondere die absolute Quotenregelung setzt auf das Mittel der positiven Diskriminierung. Diskriminierung mit weiterer Diskriminierung zu begegnen, kann jedoch leicht zu nicht weniger, sondern letztlich nur immer mehr Diskriminierung führen. Verschiedene Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen, ist nicht sinnvoll möglich. Die Gräben zwischen den Geschlechtern werden dadurch nur größer statt kleiner.
* Zu den Grundsätzen der Piratenpartei gehört die freie Entscheidung über die gewünschte Form des Zusammenlebens. Es ist Aufgabe der Politik, diese verschiedenen Formen des Zusammenlebens und eine freie Entscheidung zu ermöglichen, anstatt nur bestimmte Modelle etwa mittels Quoten zu bevorzugen.
* Es ist nicht sinnvoll, Menschen in Positionen oder Berufe zu drängen, die sie gar nicht haben wollen. Wer lieber weniger exponierte Aufgaben übernehmen, nur Teilzeit arbeiten oder sich mehr um seine Kinder kümmern möchte, sollte nicht auf Unverständnis stoßen.
* Quoten erzeugen einen Erfolgsdruck bei der vermeintlich geförderten Bevölkerungsgruppe, ohne gleichzeitig die Rahmenbedingungen zu verbessern, die eigentlich dafür verantwortlich sind, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind.
* Frauenquoten hängen Frauen den Makel an, ihre Position möglicherweise nur aufgrund der Quote, nicht aufgrund ihrer Kompetenz erhalten zu haben. Dadurch entsteht für diese Frauen erst recht die Gefahr, deshalb diskriminiert zu werden.
* Entgegen den in sie gesetzten Erwartungen ändern Frauenquoten nichts an dem unmenschlichen Konkurrenzkampf, der an vielen Stellen geführt wird. Das Nachsehen haben zurückhaltende Männer, während durchsetzungsstarke Männer weitgehend unbeeindruckt bleiben. Dominante Frauen bekommen einen Platz, den sie vielleicht ohnehin bekommen hätten.
* Durch Quoten eingesetzte Frauen in Führungspositionen führen nicht automatisch zu besseren Aufstiegschancen für andere Frauen, da Frauen nicht unbedingt Frauen fördern. Der Konkurrenzkampf unter Frauen ist nicht geringer als unter Männern.
* Eine erfüllte Frauenquote könnte als Anlass genommen werden, keine Frauen darüber hinaus mehr einzustellen oder zu wählen. Damit wirkt eine Mindestquote gleichzeitig auch als diskriminierende Höchstquote.
* In der Wirtschaft wären Quoten ein Eingriff in die unternehmerische Autonomie, welcher einer ausreichenden Rechtfertigung bedarf. Absolute Quoten würden Unternehmen außerdem dazu zwingen, auch Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben.
* Die Gesellschaft entwickelt sich ohnehin weg von traditionellen Rollenmodellen. Menschen in für ihr Geschlecht ehemals untypischen Berufen sind heute fast überall akzeptiert. Berufstätigkeit von Frauen stellt den Normalfall dar, ebenso wie von Männern immer mehr erwartet wird, dass sie sich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Frauen in Spitzenpositionen in Wirtschaft oder Politik führen zu wesentlich weniger Irritationen als noch vor 50 Jahren. Dies durch Frauenquoten zu beschleunigen, ist nicht unbedingt notwendig und in Anbetracht der genannten Nachteile in der Regel nicht verhältnismäßig.
Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt B der Satzung wie folgt zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="ersetzter_Abschnitt_B:_Finanzordnung.2C_.C3.84nderungen_fett">ersetzter Abschnitt B: Finanzordnung, Änderungen '''fett'''</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
=== §1 - Verbindlichkeit der Finanzordnung ===
(1) Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland '''(nachfolgend Landesverband)'''.
(2) '''Es gelten die Bestimmungen der Finanzordnung der Bundessatzung (nachfolgend Bundesfinanzordnung). Die Bundesfinanzordnung wird durch Bestimmungen dieser Finanzordnung ergänzt, sofern sie der Bundesfinanzordnung nicht widersprechen. Die Bestimmungen gelten für alle Gliederungen, sofern nicht explizit der Landesverband genannt wird.'''
=== §2 - Mittelverwendung ===
(1) Der Vorstand des '''Gebietsverbandes''' entscheidet über die Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
(2) Der nach der '''Bundesfinanzordnung''' dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%.
=== §3 - Verwaltung und Buchführung ===
(1) Der Schatzmeister verwaltet als für Finanzangelegenheiten zuständiges Vorstandsmitglied die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des '''Gebietsverbandes'''.
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) Der Schatzmeister ist berechtigt Konten im Namen des '''Gebietsverbandes''' zu führen. Verfügungsberechtigt ist allein der Schatzmeister.
(4) '''Hat der Parteitag einen stellvertretenden Schatzmeister gewählt, so gehen bei Rücktritt oder Handlungsunfähigkeit des Schatzmeisters dessen Rechte und Pflichten auf den Stellvertreter über.'''
(5) '''Die Gebietsverbände sind bei Kontenrahmen und Kontenplan streng an die Vorgaben des Schatzmeisters des Landesverbandes gebunden. Eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gilt als schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.'''
=== §4 - Rechenschaftsbericht ===
(1) Werden Maßnahmen '''des sechsten Abschnitts des Parteiengesetzes (nachfolgend PartG)''' durch nachgeordnete Gebietsverbände des Landesverbandes verursacht, so haben die entsprechenden Gebietsverbände ihre Rechenschaftsberichte zu berichtigen und erneut einzureichen. Soweit eine Berichtigung im folgenden Jahr nach §23a Abs.5 Satz 3 PartG erfolgen kann, ist der Rechenschaftsbericht im folgenden Jahr zu berichtigen. '''Wird der Landesverband durch Verletzung der Vorschriften des sechsten Abschnitts des PartG in Anspruch genommen, so kann der Landesverband den Anspruch bis zur gleichen Höhe gegenüber den den Schaden verursachenden Gebietsverbänden geltend machen.'''
(2) '''Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben des fünften Abschnitts des PartG erfüllen. Diese Vorschriften müssen bei der Rechnungslegung und Aufstellung des Rechenschaftsberichts befolgt werden und genüge getan werden.'''
(3) Der Rechenschaftsbericht wird '''gemäss §23 PartG''' vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister des '''Gebietsverbandes''' unterzeichnet.
=== §5 - Spenden ===
Für Parteispenden findet '''die Bundesfinanzordnung''' Anwendung.
=== §6 - Erstattung von Aufwendungen ===
(1) Aufwendungen laut §15 Abs. 2 der Bundessatzung werden auf Antrag erstattet. Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister '''des Gebietsverbandes''' zu stellen.
(2) Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der '''Vorstand des Gebietsverbandes''' unter Berücksichtigung von §15 Abs. 3 der Bundessatzung.
<div style="clear:left;"></div></div>
Der Parteitag möge §5 (9) der Geschäftsordnung entfernen und §5(2) folgende Sätze hinzu fügen:
Erreicht bei der Wahl für ein Amt kein Bewerber die einfache Mehrheit, so wird eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen durchgeführt. Der Gewinner der Stichwahl ist gewählt. +
'''Gegen absolute Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Vorständen'''
Es gibt politische Bestrebungen, gesetzliche Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) für die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen einzuführen. Bei den angestrebten Maßnahmen handelt es sich um absolute Quoten, da sie die individuelle Eignung der Bewerber nicht berücksichtigen. Solche Quoten lehnen wir ab.
Wir setzen uns stattdessen bei der Besetzung von Positionen für gleiche Maßstäbe und Anforderungen, Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein und sind gegen Benachteiligung auf Grund des Geschlechts und anderen irrelevanten Merkmalen. Absolute Geschlechterquoten führen aber gerade zu solcher Benachteiligung, da sie eine irrelevante Unterscheidung nach Geschlecht im Gesetz verankern. Es ist keine Lösung, Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen. Stattdessen wollen wir die Ursachen von Diskriminierung beseitigen.
Gleiche Chancen müssen nicht zu gleichen Ergebnissen führen, da Menschen mit ihren individuellen Vorlieben ihre Chancen unterschiedlich nutzen. Die Vorlieben jedes einzelnen Individuums sollen respektiert werden und der Staat soll nur dann eingreifen, wenn Menschen unnötige Hürden in den Weg gelegt werden. Da zwar jedes Individuum unterschiedliche Vorlieben hat, aber Vieles dafür spricht, dass es im Durchschnitt Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, ist ein geringerer Frauenanteil an bestimmten Stellen kein hinreichender Beleg für Chancenungleichheit.
Die geforderten Frauenquoten sind ein schädlicher Eingriff in die unternehmerische Autonomie. Absolute Quoten führen zu einer Benachteiligung besser geeigneter Kandidaten, wenn sie ihnen auf Grund ihres Geschlechts die Chance auf eine Position verwehren. Ebenso werden dadurch Arbeitgeber in einigen Fällen gezwungen, Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben.
Dies widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar.
Eine Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände betrifft nur eine winzige Gruppe von Frauen, die ohnehin überwiegend durch ihre Herkunft privilegiert sind. Studien über bisher eingeführte Quoten zeigen weder positive Effekte auf Aufstiegschancen anderer Frauen, noch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen. Frauen könnte unterstellt werden, nur durch die Quote in ihre Position gelangt zu sein. Dies kann die Anerkennung für die Arbeit vieler gut geeigneter Frauen vermindern. Die explizite Bevorzugung von Frauen könnte zu mehr Neid führen und Zwiespalt säen.
Der noch geringe Frauenteil in obersten Wirtschaftsgremien kann auch darauf zurückgeführt werden, dass die Generation der heutigen Führungsschicht noch unter anderen Bedingungen aufgewachsen ist. Doch die Situation hat sich in den nachfolgenden Generationen sehr verändert. Die bisherigen gesellschaftlichen Veränderungen und gesetzlichen Maßnahmen werden ihre Wirkung immer mehr entfalten.
Daher wird sich der Frauenanteil im Laufe der Zeit weiter von selbst erhöhen. Die Wirtschaft wird außerdem wegen des demografischen Wandels und Fachkräftemangels nicht umhin kommen, jede Arbeitskraft, gleich welchen Geschlechts, zu fördern.
Durch die geforderten Quoten wird unnötig versucht, in einen sich bereits vollziehenden gesellschaftlichen Wandel einzugreifen. Dabei wird eine gesetzliche Benachteiligung auf Grund des Geschlechts eingeführt und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet. Wir halten diesen Eingriff weder für zielführend noch für gerechtfertigt. In Fällen nachweisbarer individueller Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bietet das AGG bereits ausreichende Möglichkeiten einzuschreiten. Viel wichtiger ist es, die Diskussion auf die Chancengleichheit von Menschen mit unterschiedlichen Lebensmodellen und sozialer Herkunft als auf die Sorgen einer kleinen Wirtschaftselite zu lenken.
'''Gemeinsames Sorgerecht'''
''Leibliche Väter sollen, ohne einen Antrag stellen zu müssen, das Sorgerecht erhalten, wenn die Vaterschaft einvernehmlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.''
Miteinander verheiratete Elternteile erhalten stets das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern hingegen bekommt bisher die Mutter eines Kindes automatisch das Sorgerecht, der leibliche Vater jedoch nur mit Zustimmung der Mutter ([http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html Sorgerechtsparagraph §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB]). BGH und EUGH haben diese Benachteiligung von Vätern schon vor Jahren beanstandet und den Gesetzgeber zu Korrekturen aufgefordert.
Der am 04.07.2012 vom Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf korrigiert das bisherige Antragsrecht nichtverheirateter Väter dahingehend, dass künftig keine Zustimmung der Mutter mehr benötigt wird. Der unverheiratete Vater müsste jedoch weiterhin aktiv einen Antrag auf Sorgerecht stellen und, falls die Mutter dem Antrag widerspricht, sich einer Prüfung hinsichtlich der Gefährdung des Kindeswohls unterziehen. Dadurch würden Väter weiterhin benachteiligt.
Wir stehen für ein gemeinsames Sorgerecht, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer anderen Neuregelung des Sorgerechtsparagraphen.
Wir wollen die bisherige Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Eltern aufheben. Leibliche Väter sollen das Sorgerecht nicht erst auf Antrag, sondern automatisch bekommen. Es soll zum Normalfall werden, dass ein Vater für seine Kinder verantwortlich ist. Ein gemeinsames Sorgerecht wäre für Väter eine Ermutigung, sich dieser Verantwortung zu stellen. Es wäre im Sinne unserer Kinder, wenn dadurch mehr Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen können.
Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, dann gilt es, aktiv einen Antrag auf Verwehrung des Sorgerechts zu stellen – nicht umgekehrt. Es gibt keinen Anlass, hier nach Geschlecht zu unterscheiden. +
Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt A §7 der Satzung Sätze 1 und 2 als eigenständige Absätze zu formulieren und folgenden Absatz hinzu zufügen und entsprechend zu nummerieren:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz_in_.C2.A77">neuer Absatz in §7</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Tritt der gesamte Vorstand einer Untergliederung geschlossen zurück oder ist handlungsunfähig, so führt der handlungsfähige Vorstand des nächsten übergeordneten Gebietsverbandes die Geschäfte solange weiter, bis auf der durch diesen unverzüglich gemäß der Bestimmungen für Parteitage einberufenen Mitgliederversammlung der betroffenen Untergliederung ein neuer Vorstand gewählt wurde.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
Wir lehnen die politische Intention des Begriffs „Geistiges Eigentum" ab. Er wird offensichtlich regelmäßig missbraucht, um unberechtigte Interessen durchzusetzen und nicht vorhandene Ansprüche einzufordern. Es wird ein Vergleich zu Eigentumsrechten gezogen, der zu kurz greift.
Das sogenannte „Geistige Eigentum" ist ein Kampfbegriff von Interessengruppen zur Durchsetzung ihrer Ziele gegenüber der Allgemeinheit. Er wird zwar unter Juristen verwendet, jedoch wird er politisch in erheblichem Maße missbraucht und muss deshalb ebenso politisch abgelehnt werden. Der Begriff geht am Kern der Sache vorbei.
So besitzt ein Urheber zwar das Eigentum an den Urheberrechten seiner Werke, jedoch handelt es sich dabei nur um ein begrenztes Monopolrecht. Hier den Eigentumsbegriff direkt anzuwenden, lässt das Urheberrecht – wahlweise das Patentrecht oder ähnliche rechtliche Regelungen – außen vor. Damit übergeht man angenehm deren Besonderheiten und vor allem ihre Einschränkungen, etwa die Laufzeiten, welche beim herkömmlichen Eigentumsbegriff so nicht existieren.
Als passender Ersatz bietet sich der schon lange existierende Begriff „Immaterialgüterrecht“ an.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
* keine Förderung des Begriffs durch Organe und Publikationen des Freistaats Bayern
* Fördergelder und vergleichbare Unterstützungsleistungen – insbesondere im Kulturbereich – für Kampagnen und Projekte, die diesen Begriff regelmäßig nutzen oder unterstützen, sind nicht zu gewähren bzw. einzustellen.
* In bayerischen Schulen, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen hat keine Lehre dieses Denkschemas stattzufinden, weder im Lehrplan noch durch Externe.
* Stattdessen soll eine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit dem Gedanken des anglo-amerikanischen „intellectual property" sowie eine sachliche Unterrichtung von Themen wie Urheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden. +
Es wird beantragt, in der Satzung Abschnitt A §9 (1) hinter "das Landesschiedsgericht" den Text ", die Mitgliederentscheidskommission" einzufügen und in der Satzung Abschnitt A an geeigneter Stelle folgenden Paragraphen hinzuzufügen, entsprechend zu nummerieren und der äußeren Form der Satzung anzupassen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">'''neuer''' Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
=== §X - Mitgliederentscheid, Mitgliederbefragung und Mitgliederbegehren ===
==== §Xa - Allgemeines ====
# Über politische, organisatorische oder personelle Sachverhalte kann ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung stattfinden. Mitgliederentscheide zu Sachverhalten, die laut Parteiengesetz dem Parteitag vorbehalten sind, gelten als Mitgliederbefragung.
# Ein Mitgliederentscheid kann einen Beschluss des Parteitags ändern, aufheben, bestätigen oder anstelle dessen fassen. Das Ergebnis von Mitgliederentscheiden ist die Beschlusslage des Gebietsverbandes und steht einer Entscheidung des Parteitags gleich. Das Ergebnis von Mitgliederbefragungen hat lediglich empfehlenden bzw. bestätigenden Charakter für die Entscheidung des Parteitags, ist aber nicht bindend. Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird.
# Der Parteitag wählt eine Mitgliederentscheidskommission (nachfolgend MEK), die für die Erfassung von Mitgliederbegehren und die Durchführung von Mitgliederentscheiden zuständig ist. Auf Beschluss des Parteitags können stattdessen auch der Vorstand oder die Wahlleiter des Parteitags als MEK beauftragt werden. Die Amtszeit der MEK endet mit deren Rücktritt, Abberufung oder der Neuwahl des Vorstandes. Die MEK kann weitere Mitglieder als Helfer beauftragen. Die MEK gibt sich eine Geschäftsordnung.
# Teilnahmeberechtigt an Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden sind nur Mitglieder, die am Tag der Teilnahme stimmberechtigt sind. Quoren für Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheide werden relativ zur Anzahl der Teilnahmewilligen berechnet. Ein Teilnahmewilliger ist jedes teilnahmeberechtigte Mitglied, das innerhalb eines festgelegten Zeitraums an mindestens einem der seither statt gefundenen Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat oder der MEK den Willen zur Teilnahme erklärt hat.
# Ein Mitgliederbegehren ist dann erfolgreich, wenn mindestens der durch das festgelegte Quorum erforderliche Anteil der Teilnahmewilligen innerhalb eines festgelegten Zeitraums seine Unterstützung für einen Antrag erklärt hat.
# Als Folge eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Vorstandes oder des Parteitags führt die MEK einen Mitgliederentscheid durch. Ein Mitgliederentscheid zu einem Sachverhalt, der bereits innerhalb der letzten zwölf Monate in einem Mitgliederentscheid abgestimmt wurde, ist nur dann zulässig, wenn die Antragsteller glaubhaft machen können, dass sich die entscheidenden Umstände seitdem maßgeblich geändert haben. Mitgliederbefragungen sind dadurch nicht eingeschränkt. Ein Mitgliederentscheid kommt nicht zustande bzw. wird abgebrochen, wenn der Antragsgegenstand bereits erfüllt ist oder unmöglich erfüllt werden kann.
# Paragraph §X gilt sinngemäß auch für Untergliederungen, sofern diese in ihrer Satzung keine abweichenden Bestimmungen treffen. Das weitere Verfahren, Einschränkungen und Ergänzungen, die der Satzung nicht widersprechen dürfen, regelt die Mitgliederentscheidsordnung (nachfolgend MEO), welche durch den Parteitag beschlossen wird. Beschließt ein Gebietsverband keine eigene MEO, so gilt die beschlossene MEO der nächsthöheren Gliederung.
==== §Xb - Abstimmungen ====
# Die Stimmabgabe kann durch ein elektronisches Verfahren, Urnen- oder Briefabstimmung oder ein vergleichbares technisches Verfahren erfolgen. Geheime Abstimmungen sind der Urnen- und Briefabstimmung vorbehalten. Mitgliederentscheide, die mit Verfahren, die nicht den gesetzlichen Anforderungen für parteiinterne Abstimmungen genügen, durchgeführt werden, gelten lediglich als Mitgliederbefragung.
# Die MEK ist berechtigt, konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt als Abstimmungsalternativen in einem Mitgliederentscheid zu bündeln. Mitglieder haben stets die Möglichkeit, im Mitgliederentscheid eine Ablehnung aller Abstimmungsalternativen, eine explizite Stimmenthaltung oder keine Teilnahme zu wählen.
# Auf Verlangen eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens wird die Offenheit einer Abstimmung eingeschränkt. Die Pflicht für laut Gesetz oder Satzung geheim abzustimmende Sachverhalte gilt sinngemäß auch für Mitgliederentscheide. Soll eine geheime Abstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies zugelassen ist, so soll die Abstimmung auf dem nächstmöglichen Parteitag geheim durchgeführt werden.
==== §Xc - Ablauf ====
# Die MEK ist dazu angehalten, die Feststellung des Erreichen eines Quorums nicht zu verzögern und daraufhin unverzüglich Folge zu leisten.
# Abstimmungen für Mitgliederentscheide werden in einem regelmäßigen Rhythmus durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum mit festgelegter Dauer endet jeweils an einem periodischen Stichtag. Die Stichtage sind möglichst denen der übergeordneten Gebietsverbände anzugleichen.
# Die Mitgliederentscheide werden in der Reihenfolge des Eingangs abgestimmt. Die MEK kann die Abstimmung hinauszögern bis eine Mindestanzahl von anstehenden Abstimmungen für eine Periode erreicht ist. Kann ein Mitgliederentscheid nicht durchgeführt werden, so soll er am nächstmöglichen Parteitag abgestimmt werden. In Fällen mit besonders hoher Dringlichkeit kann auf begründeten Antrag ein Eilverfahren mit unabhängigem Abstimmungszeitraum durchgeführt werden.
# Die MEK und beauftragte Untergliederungen sind dazu verpflichtet, rechtzeitig vor der Abstimmung
## den Mitgliedern angemessene Zeit zur Einreichung von Abstimmungsalternativen mittels eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens zu geben;
## die Anträge zusammen mit Begründungen, die vom jeweiligen Antragsteller verfasst wurden, zu veröffentlichen;
## unparteiische Informationsveranstaltungen zu den Mitgliederentscheiden durchzuführen und die Möglichkeit zur Diskussion unter allen Mitgliedern zu gewährleisten;
## jedem stimmberechtigten Mitglied die Teilnahme an der Abstimmung mit möglichst geringem Aufwand und barrierefrei zu ermöglichen.
<div style="clear:left;"></div></div>
Wenn der Parteitag den Satzungsänderungsantrag für [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.3/Antragsfabrik/Mitgliederentscheid Mitgliederentscheide] und eine Mitgliederentscheidsordnung beschliesst, sowie eine Mitgliederentscheidskommission wählt oder beauftragt, dann möge der Parteitag beschliessen folgende Anträge per Mitgliederentscheid abzustimmen:
Folgende auf dem LPT2012.2 nicht mehr behandelte Positionspapiere (die populärsten Anträge aus dieser [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Antragsreihenfolge Reihenfolge])
# '''LW02''' Deklaration von Inhaltsstoffen und Herkunftsort bei Lebensmitteln und Futtermitteln
# '''LW01''' Gerechtere Verteilung von EU-Subventionen in der Landwirtschaft
# '''VK01''' Eisenbahn-Netzausbaustrategie der Piratenpartei Bayern
# '''VK02''' Nahverkehrsfahrzeugpool
# '''VK04''' Neuanfang bei der Güterverladung in Bayern
# '''VK05''' Bürgerbeteiligung bei Nahverkehrsausschreibungen
# '''FP03''' Gleiche Basis im Kultur- und Freizeitbereich für Kinder
# '''FP04''' Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch
# '''EA11''' Gegen Antisemitismus und Antizionismus
# '''EA15''' Beweismittelverwertungsverbot
# '''EA16''' Bekenntnis zur regionalen Vielfalt in einem vereinten Europa
# Enthaltungsmöglichkeiten bei Wahlen
#* '''EW01''' Aktive Enthaltung bei Wahlen
#* '''EW02''' "Wahl von ""Keine der Alternativen"""
# '''X10''' Kein Binnen-I in offiziellen Texten
sowie alle anderen Positionspapiere, die auf dem LPT2012.3 nicht mehr behandelt werden konnten. +
Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt A §11(1) der Satzung den Satz 2 zu entfernen. +
Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Stärkung der Kinderinteressen bei Streitigkeiten zwischen den Eltern +
Bei Streitigkeiten der Eltern zu Sorgerecht und Umgangsrecht soll die Verfahrensdauer zur Klärung des Sachverhaltes deutlich verkürzt werden. Ein erster gerichtlicher Anhörungstermin soll binnen eines Monats erfolgen.
Bei besonders schwerwiegenden Streitigkeiten soll das Gericht eine professionelle Mediation durch eine Beratungsstelle anordnen. Die Elternteile sind durch die Beratungsstelle bei ihrer Problembewältigung zu unterstützen. Die finanzielle Lage der Elternteile soll bei deren Beteiligung an den Beratungskosten berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen fördern in diesem Falle meist positiv ein Überdenken der eigenen Handlungen. Ist ein Beteiligter nach der erfolgten Rechtsprechung weiterhin nicht zur Zusammenarbeit bereit, dann kann bestimmt werden, dass er die Beratungskosten komplett alleine zu tragen hat.
Unter Streitigkeiten der Eltern leiden die Interessen der Kinder. Aktuell dauert es Monate bis Jahre (je nach Ausprägung der Streitigkeiten) bis juristische Regelungen getroffen werden. Kinder sehen in dieser Zeit oftmals einen Elternteil nicht und die extreme, nervliche Belastung der Eltern durch die Gerichtsverfahren überträgt sich auf die Kinder. Je schneller klare Regelungen gefunden werden, umso schneller können sich Kinder auf die neue Situation einstellen und werden nicht weiter als Spielball zwischen den Streitern missbraucht.
Das Münchner Modell, das einen ersten Anhörungstermin vor Gericht innerhalb von nur einem Monat gewährleistet, beschleunigt bereits am Amtsgericht München die Verfahrensdauer und wirkt sich positiv aus. Leider ist das Modell nicht verpflichtend für alle Richter und wird daher nicht konsequent angewendet. Die beschleunigten Verfahren sind qualitativ nicht schlechter und sparen in der Regel den Beteiligten Geld (juristische Beratung und Prozesskosten). Rechtsprechung ist ein Grundrecht der Bürger und darf nicht zum finanziellen Ruin führen. +
Die Piratenpartei Bayern schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen ab. Daher müssen alle Verfahrensweisen in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die bayerischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der bayerische Flüchtlingsrat, sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.
'''Grundrechte auch für Flüchtlinge'''
Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung sowie ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt: Die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen bayerischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und die Gewährung der Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.
'''Residenzpflicht abschaffen'''
Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen sind hohe Güter einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als die Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis. Flüchtlingen wird damit das Menschenrecht auf Freizügigkeit verwehrt. Die bayerischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling, der in Bayern lebt, ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.
'''Die Hilfe steht im Vordergrund, nicht die Rückkehr'''
"Die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland zu fördern", wie es die Bayerische Asyldurchführungsverordnung vorschreibt, lehnen die bayerischen Piraten entschieden ab. Flüchtlinge haben meist eine traumatische Vergangenheit und einen noch schwierigeren Weg nach Deutschland hinter sich. Sie mussten fliehen, weil sie in ihrer Heimat nicht nur keine Perspektive mehr für ein Leben haben, sondern in ihrem Überleben selbst bedroht sind. An erster Stelle muss für diese Menschen Hilfe stehen und nicht die Rückkehr in ihr eigenes Land. Flüchtlingen erst einmal zu helfen, bevor man über Rückkehr überhaupt nachdenkt, ist keine Pflicht, der nachgekommen werden muss, sondern eine Selbtverständlichkeit. In diesem Sinne sollen auch der bayerische Staat und seine Behörden handeln.
'''Recht auf Gesundheit'''
Durch das traumatische Ereignis der Flucht sind viele Flüchtlinge häufig von physischer wie auch psychischer Krankheit betroffen. Die bayerische Piratenpartei will daher eine gesetzliche Grundlage schaffen, die es dem Staat ermöglicht, ankommenden Flüchtlingen in der ersten Woche ihres Aufenthalts einen kostenlosen Gesundheits-Check-Up durch qualifizierte Ärzte und Psychologen zu ermöglichen. Eine etwaige weitere notwendige Behandlung muss für die kranken Flüchtlinge kostenfrei und ohne Zugangsbarrieren wie das Beantragen von Krankenscheinen etc. möglich sein. Die Behandlung von längerfristigen und chronischen Krankheiten muss gewährleistet werden.
'''Partizipation am Leben'''
Viele Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen durch die Bevölkerung haben ihre Ursache im mangelnden Kontakt miteinander. Daher soll den Flüchtlingen auch das Recht zustehen ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes arbeiten zu dürfen. Nur durch eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können es Flüchtlinge schaffen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen, ohne auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Arbeitsverbote jeglicher Art gehören in jedem Fall abgeschafft. Die bayerischen Piraten setzen sich für eine gesetzliche Regelung zur weiterreichenden Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Heimatland ein und schaffen für die Flüchtlinge einen kostenfreien Zugang zu Deutschkursen.
'''Wiederbeschaffung verlorengegangener Ausweisdokumente'''
Das Nichtvorhandensein von Ausweisen schützt Flüchtlinge vor der Ausweisung, da nicht nachgewiesen werden kann, wohin sie ausgewiesen werden können. Dies verhindert eine aktive Hilfe der Flüchtlinge bei der Wiederbeschaffung eines Ausweises. Daher darf die Wiederbeschaffung des Ausweises nicht zu einer drohenden Ausweisung führen. Die Piratenpartei Bayern setzt sich deswegen dafür ein, dass Flüchtlinge, die bei der Wiederbeschaffung ihres Ausweises behilflich sind, wenigstens zwei Jahre lang nicht ausgewiesen werden dürfen. Durch die Hilfe dürfen dem Flüchtling keine Kosten entstehen. Insbesondere sind die ohnehin zu geringen Zuwendungen für Flüchtlinge nicht auch noch durch Kosten für Anträge und Herstellung von Ausweisen zu belasten. Sollten nach diesen zwei Jahren der Ausweisung Hinderungsgründe entgegenstehen, so ist dem Flüchtling ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren.
'''Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern'''
Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:
*Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
*Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
*Die Schaffung von gezielten Beratungen zur Inklusion der Flüchtlinge in die deutsche Gesellschaft.
*Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
*Eine Unterbrinung, die sowohl die persönliche Situation der Flüchtlinge als auch ihre Sprache und kulturelle Herkunft berücksichtigt.
*Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
*Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen. Insbesondere muss der Zugang zu landesspezifischen Medien der einzelnen Herkunftsländer sichergestellt werden.
*Jederzeit uneingeschränkten Zugang zu den Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen durch in der Flüchtlingshilfe anerkannte tätige Vereine und Organisationen.
*Die Schaffung von mehr Transparenz: Selbstverpflichtung der Regierung zur Zugänglichmachung einer Liste aller Gemeinschaftsunterkünfte und Offenlegung aller Zahlen bezüglich der Anzahl der Asylbewerber sowie der Einnahmen und Ausgaben pro Unterkunft.
*Langfristige Abschaffung der Lagerpflicht und das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften. Stattdessen die Ermöglichung einer dezentralen Unterbringung in Mehrfamilienhäusern mit der Möglichkeit der freien Wohnungs- und Ortswahl von Anfang an.
*Förderung der Eigenverantwortung der Flüchtlinge: Die Zuwendungen sollen an die Flüchtlinge ausgezahlt und nicht fremdverwaltet werden (Abschaffung des Sachleistungsprinzips). Bis zur Abschaffung darf die Ausgabe von Sachleistungen aufgrund der Gefahr von Amtsmissbrauch nicht durch Angestellte erfolgen, sondern soll vielmehr den Asylbewerbern der Selbstverwaltung überlassen werden.
*Umfassende Reformierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt. Dabei sollen die Leistungen für Asylbewerber mindestens an Hartz-IV-Niveau angeglichen werden.
<u>'''1. Stellungnahme zur den Planungen der Staatsregierung'''</u>
Wir sehen die bisherigen Planungen der 2. Stammstrecke in München kritisch und fordern die vollständige Aufgabe der bestehenden Planungen. Diese Planungen werden trotz Investitionen jenseits der 2 Mrd. Euro nicht zu einem besserem S-Bahn-Verkehr in der Wirtschaftsmetropole München führen, sondern diesen verschlechtern:
Insbesondere kritisieren wir die geplante Aufgabe des geplanten attraktiven 10/20-Minuten-Takts für einen 15/30-Minuten-Takt als Standortschädigung für München und als schweren politischen Vandalismus am S-Bahn-Netz. In Summe werden trotz des Neubaus einer Stammstrecke kaum mehr Züge durch die Innenstadt fahren - nur dass diese sich auf 2 Tunnel verteilen.
Die geplanten Express-S-Bahnen kritisieren wir, da diese das Angebot für viele Fahrgäste nicht verbessern werden. Der Großteil der Fahrgäste entsteht innerhalb der MVV-Ringe 6 und 7. Eine Fahrzeitverkürzung für die Ringe 8 bis 12 auf Kosten der höher ausgelasteten Kapazitäten innerhalb der Ringe 1 bis 7 ist jedoch eine falsche Prioritätensetzung. Wenn man nur Fahrgäste, die in der entfernten Peripherie wohnen anspricht, aber die sehr dicht bevölkerten Gebiete an den Stadtgrenzen vergisst, verschlechtert man insgesamt das Angebot und die Attraktivität. Damit wird für das kleinere Fahrgastpotenzial ein kilometer- und kostenaufwändiges Beförderungsangebot erstellt.
Außerdem dauert der „Genehmigungszirkus“ seit mehreren Jahren an: Nach einer ersten Kostenschätzung sollte der zweite Stammstreckentunnel lediglich 500 Mio. Euro kosten. In diesem Preis waren zahlreiche Zwischenbahnhöfe enthalten. Außerdem war eine wendefreie Einfahrtsmöglichkeit, also eine Tunnelverzweigung, über den Ostbahnhof nach Giesing vorgesehen. Mit 500 Mio. Euro wurde damals der zweite Stammstreckentunnel gleich teuer geschätzt wie ein unnötig übertriebener Maximalausbau des Südrings. Damit wurde der Südring verworfen. Doch die 500 Mio. Euro für die zweite Stammstrecke konnten die Planer nicht lange halten. Deswegen wurden die Tunnelverzweigung nach Giesing aufgegeben, etliche Zwischenbahnhöfe wieder gestrichen und an weiteren Stellschrauben der zweite Stammstreckentunnel verbilligt. Trotzdem deutet heute alles darauf hin, dass der Tunnel über 2 Mrd. Euro kosten wird.
Außerdem sind nicht alle der Bauabschnitte bis dato endgültig planfestgestellt, da alle nochmal zur Verringerung der Kosten umgeplant werden mussten. Wir erklären, dass dieses Vorgehen, mit unfertigen Lösungen die Öffentlichkeit zu verwirren und unnötige Planungskosten aufzuwerfen, nicht hinnehmbar ist. Wir wollen deshalb einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der prüfen soll, ob schuldhaft und/oder taktisch die Kosten für den zweiten Stammstreckentunnel erst so niedrig angesetzt wurden, um einen Ausbau des Südrings zu verhindern, und wer die Verantwortung für diese inzwischen 10-jährige Verspätung des Netzausbaus durch die vielfachen Umplanungen trägt.
Weiterhin sprechen wir ein großes Lob allen im Sinne des Südringes engagierten Bürgern aus, die sich von den Irrungen der bayr. Verkehrspolitik mit den vielfachen Verstößen gegen unsere Ideale wie Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht haben entmutigen lassen und für ein verbessertes S-Bahn-Konzept eingetreten sind.
<u>'''2. Ziele der Piratenpartei bzgl. der S-Bahn München'''</u>
Wir treten dafür ein, dass auf jedem S-Bahn-Ast ein 10-Minuten-Takt eingerichtet wird. Die bestehende Stammstrecke soll für einen 100-Sekunden-Takt der Züge ausgerüstet werden und der Südring soll ins Netz der S-Bahn einbezogen werden. Anstelle der Express-S-Bahnen soll ein Teil der Regionalbahnen und Regionalexpresszüge die Haltestellenpolitik des ehemaligen Nahverkehrsprodukts „Stadtexpress“ im Stadtgebiet wieder anwenden und einige wichtige Stationen mit vielen Zu-/Umsteigern bedienen.
Im Einzelnen bedeutet dies:
''2.1. bestehende Stammstrecke''
Wir möchten, dass die Abfertigungsprozesse verbessert werden: Die bestehende Stammstrecke soll eine Nachrüstung mit einer leistungsfähigeren Linienzugbeeinflussung (LZB) wie der bisherigen bekommen. Außerdem fordern wir eine Verlängerung der LZB bis zu jeweils der Station, ab der nur noch eine Linie verkehrt. Die neue, verbesserte LZB soll durch „Automatisches Fahren und Bremsen“ (AFB) den Triebzug an der immer gleichen Stelle zum Stehen bringen.
Durch diese Maßnahmen wird es möglich, Einstiegs- und Aussteigsbereiche auf den Bahnsteigen zum Beispiel durch im Boden eingelassene Beleuchtungen oder Farbmarkierungen zu kennzeichnen. Dadurch soll insbesondere am Ostbahnhof, Rosenheimer Platz, Isartor, Donnersberger Brücke, Hirschgarten, Laim und Pasing der Fahrgastwechsel beschleunigt werden.
Die Haltestelle Hackerbrücke soll kurzfristig einen zweiten, nördlichen Bahnsteig bekommen. Damit wird je ein Bahnsteig pro Richtung verwendet und die Überlastung des Mittelbahnsteigs in der Wiesnzeit gemildert. Weiterhin sollen auf der bestehenden Stammstrecke die Türen nicht mehr lichtschrankengesteuert und dezentral geschlossen werden, sondern es soll durch das am Bahnsteig arbeitende Abfertigungspersonal zentral ein Schließ- und Abfahrbefehl über die neue LZB erteilt werden. Da das Abfertigungspersonal sicherstellt, dass alle Türen frei sind, kann ohne die Lichtschrankenautomatik und somit deutlich schneller geschlossen werden. Verzögerungen wegen blockierenden Fahrgästen werden weiter minimiert.
Um die Hektik im Personenwechsel rauszunehmen, fordern wir große, dreistellige Sekundenzähler auf allen Bahnsteigen der Stammstrecke. Diese zählen nach der Abfahrt der vorherigen S-Bahn 100 Sekunden – also den geforderten Takt – ab und ermöglichen es, den Fahrgästen zu erkennen, ob es noch lohnt, zur Tür zu springen. Die Displays sind idealerweise mehrfarbig um den Fortschritt im Abfertigungsprozess anzuzeigen.
Diese organisatorischen Maßnahmen sollen die Anzahl der Züge über die Stammstrecke erhöhen und somit auch die Innenstadt stärken.
''2.2. neue Stammstrecke, der Südring''
Wir treten dafür ein, kurzfristig den von Stefan Baumgartner und Thomas Kantke vorgeschlagenen „Teilausbau Südring“ zu realisieren. Dieser belässt alle nötigen Baumaßnahmen auf bestehenden Gleiskörpern und kann somit besonders schnell genehmigt werden. Eine Fertigstellung des Südrings ist, trotz komplett fehlender Planungen schneller wie der Tunnel in seinem derzeitigem Planungsstand realisierbar.
Beim Ausbau des Südrings soll auf einen ggf. langfristig folgenden Vollausbau (4 gleisiger Ausbau Ostbahnhof – Südbahnhof) des Südrings Rücksicht genommen werden. Fehlende Grundstücke für den Vollausbau entlang des Südrings sollen deshalb strategisch gesichert werden.
Weiterhin soll erweiternd zum Teilausbau des Südrings mit Weichenverbindungen in den Gleisvorfeldern von Ostbahnhof und Pasing/Laim sowie durch eine leistungsfähige LZB am Südring die Möglichkeit entstehen, im Störungsfall der bestehenden Stammstrecke einen Großteil des S-Bahn-Verkehrs auf den Südring umzuschwenken. Dadurch sollen am Südring die Passagierkapazitäten für die ausweichenden Fahrgäste, die dann mit der U-Bahn zum Südring fahren werden, geschaffen werden. Ein komplettes Auseinanderbrechen des S-Bahn-Netzes in zwei Hälften wird damit ebenfalls verhindert.
Durch die neuen S-Bahn-Haltestellen Poccistraße, Kolumbusplatz und Friedenheimer Brücke sowie einen neuen Bahnsteig am Heimeranplatz entstehen neue Umsteigeverbindungen, und es werden neue Gebiete in München attraktiv erschlossen. Insbesondere am Heimeranplatz entstanden in jüngster Zeit mehrere Tausend Arbeitsplätze durch größere Büroneubauten, wie beispielsweise das Fraunhofer Institut oder der ADAC, und weitere Gelände erwarten eine vielgeschoßige Neubebauung. Die geplante 2. Stammstrecke der Staatsregierung erschließt lediglich bereits mit der S-Bahn gut erschlossene Gebiete in der Innenstadt, die wir durch organisatorische Maßnahmen in der bestehenden Stammstrecke aufwerten wollen.
''2.3. Außenbereich Münchens''
Des Weiteren treten wir dafür ein, im Außenbereich den Ausbau schneller voranzutreiben.
Hierbei sollen eingleisige Abschnitte, die bislang dafür sorgen, dass aus München kommende S-Bahnen die nach München fahrenden S-Bahnen an Kreuzungsbahnhöfen verzögern, so ausgebaut werden, dass eine aus München kommende, bis zu 10 Minuten verspätete S-Bahn, keine Verspätungsauswirkung auf nach München fahrende S-Bahnen durch Kreuzungskonflikte oder Fahrstraßenkonflikte hat. Um die Entkopplung zu vollenden, fordern wir vor allem Hinsichtlich der kommenden Ausschreibung des S-Bahn-Verkehrs, dass jede S-Bahn vor Beginn der Fahrt mindestens 10 Minuten bereit steht. Durch diese Entkopplung von Verspätungen der beiden Fahrtrichtungen kommen mehr S-Bahnen pünktlich an den Einfädelungsorten der Stammstrecke und des Südringes an, und die Gesamtpünktlichkeit erhöht sich.
Außerdem soll der 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit auf alle Linien (außer S7, S20, S27) ausgedehnt werden, da der Großraum München weiterhin ein starkes Bevölkerungswachstum vorweist. Auf den Strecken mit Mischbetrieb sehen wir Verbesserungspotenzial im Bereich der Signaldichte, um engere Blockabstände zu ermöglichen. Auf den Strecken nach Fürstenfeldbruck, Neufahrn und Markt Schwaben sehen wir dringenden weiteren Baubedarf um S-Bahnen vom anderen Verkehr zu trennen.
Weiterhin treten wir dafür ein, dass möglichst alle Bahnsteige im S-Bahn-Bereich sowie Wende- und Abstellgleise für Langzüge ausgebaut werden.
Das Ablängen und Verstärken von S-Bahnen auf ihrem Laufweg verlängert die Fahrzeiten unnötig und sorgt für Instabilitäten im Betrieb. Deshalb sollen S-Bahnen möglichst nur an Ihren Endstationen verlängert oder verkürzt werden.
''2.4. Stadtexpress statt Express-S-Bahnen''
Wir fordern anstelle der Express-S-Bahnen, dass ein Teil der nach München verkehrenden Regionalbahnen und Regionalexpresszüge die Haltestellenpolitik des ehemaligen Nahverkehrsproduktes „Stadtexpress“ (SE) anwendet. Die Haltestellenpolitik des SE sieht außerhalb von Ballungszentren einen Express-Verkehr vor. In Ballungszentren hält er an weiteren wichtigen
Umsteige- bzw. Quell- und Zielbahnhöfen. Im Umland von München hat zum Beispiel die Bayerische Oberlandbahn die Haltestellenpolitik des SE beibehalten und hält in München auch an Siemenswerke, Harras und Donnersberger Brücke. Diese genannten Halte haben jeweils eine Umsteigemöglichkeit zu einer U-Bahnlinie oder mit bahnsteiggleichem Übergang in die S-Bahnen der Stammstrecke. In den Haltestellen Moosach, Feldmoching, Trudering, Riem (anstelle eines kostspieligen eigenen Messebahnhofs), sowie allen Grenzpunkten des 10-Minuten-Takts sehen wir ähnliche Kandidaten für attraktive Umstiege aus dem Regionalverkehr in die S-Bahnen. Das Ende des 10-Minuten-Taktes soll von den Regionalverkehren mitbedient werden, da in der aktuellen Situation Pendler vom Land in den sich immer stärker entwickelnden, suburbanen Raum zum Teil ohne Halt an Ihrem Zielbahnhof vorbeifahren.
Wir sprechen uns vor allem aus fahrplantechnischen Überlegungen gegen Express-S-Bahnen aus: S-Bahnen können einander nicht auf ihren Gleisen überholen. Inklusive der Zeit, die beim Beschleunigen und Bremsen gebraucht wird, kann man sagen, dass jede Haltestelle etwa 2 Minuten Zeit kostet. Eine durchfahrende Express-S-Bahn spart diese Zeit. Wenn eine Express-S-Bahn an 4 Haltestellen nicht hält, wird ein attraktiver 10-Minuten-Takt schon wieder unmöglich. Die Express-S-Bahn würde zu dicht auf die reguläre S-Bahn auffahren. Doch im direkten Umland von München wohnen deutlich mehr Menschen und somit potenzielle Fahrgäste. Express-S-Bahnen würden somit der attraktiven Bedienung des deutlich größeren Fahrgastpotenzials im 10-Minuten-Takt widersprechen.
Der Parteitag möge beschließen, in Abschnitt A §13 den Satz 1 als eigenständigen Absatz zu formulieren und folgenden Absatz hinzu zu fügen und entsprechend zu nummerieren:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz_in_.C2.A713">neuer Absatz in §13</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Ämterkumulation liegt vor, wenn ein Mitglied mehr als eines der folgenden Ämter erlangt:
* auf Dauer angelegtes auf Wahl beruhendes Parteiamt;
* Mandat in einem Parlament oder einer kommunalen Vertretungskörperschaft;
* Regierungsmitglied oder kommunaler Wahlbeamter.
In diesem Fall ruhen jene von dem Mitglied ausgeübte Parteiämter in Gliederungen solange, bis deren Mitgliederversammlung die Zulassung der Ämterkumulation des Mitglieds explizit im Einzelfall beschlossen hat. Eine Wahl zu einem Parteiamt bei vorheriger Bekanntgabe aller anderen in Satz 1 genannten Ämter gilt als Zulassung der Ämterkumulation.
<div style="clear:left;"></div></div> +
'''Es wird beantragt, der Landesparteitag möge beschließen:'''<br/><br/>
1. Die Kreisverbände Bremen-Stadt und Bremerhaven werden aufgelöst, wenn deren Kreismitgliederversammlungen ihre Auflösung beschließen.
2. Die Verbände werden als „virtuelle Kreisverbände“ weitergeführt.
3. Da es keine Regelung in der Landessatzung gibt, gilt bis zum nächsten Landesparteitag für die virtuellen Kreisverbände Bremerhaven und Bremen-Stadt: <br/>
#Mitglieder aus Bremerhaven oder Bremen können sich in einem virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. Das Gebiet des vKV entspricht dem der jeweiligen Stadt. <br/> <br/>
# Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte werden weiterhin vom Landesvorstand geführt. Der Landesvorstand hat in seiner Jahresplanung für jedem vKV ein angemessenes Budget einzuplanen. <br/> <br/>
# Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. Die Mitglieder wählen folgende Piraten: <br/> <br/> a)Orgapirat des vKV, verantwortlich für die Organisation innerhalb des vKV <br/> b) Pressepirat des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse <br/> c) Verwaltungspirat des vKV, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder des vKV und Beantragung der Gelder beim Landesverband. <br/> <br/>
# Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom Landesvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr bis der Landesvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben oder die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen. <br/>
4. Dem Landesvorstand wird aufgetragen, zum nächsten Landesparteitag eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten und fristgerecht zum Beschluss vorzulegen.
5. Der Beschluss wird zum 01.06.2016 wirksam, wenn nicht Widerspruch eingelegt wird.
6. Der Beschluss gilt nur als angenommen, wenn kein akkreditiertes Mitglied des LPT 2016.01 diesen ablehnt.<br/><br/><br/>