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L
Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern, fordert den Deutschen Bundestag auf, die Beschneidung von männlichen Kindern aus religiösen oder anderen nicht medizinisch notwendigen Gründen nicht zu legalisieren. Der gesellschaftliche Diskurs darüber muss abschließend geführt werden. Den betroffenen Religionsgemeinschaften soll eine Übergangsfrist eingeräumt werden, um ihre Rituale an die Rechtslage in Deutschland anzupassen.
Die Verjährungsfrist für diese Straftat soll erst ab Volljährigkeit des Opfers beginnen. +
''Die Wähler sollen bei öffentlichen Wahlen die Möglichkeit haben, ihre Stimmen für eine "Keine der Alternativen" Wahlalternative zu vergeben. Diese Wahlalternative soll bei der Wahl wie ein weiterer Bewerber bzw. Partei behandelt werden.''
''Bei Wahlen für Parlamente oder Gremien (Landtag, Bezirkstag, Kreistag, Gemeinderat etc.) sollen die von dieser Wahlalternative gewonnenen Sitze unbesetzt bleiben. Gewinnt diese Wahlalternative bei der ersten Wahl - insbesondere bei Wahlen zu einzelnen Ämtern - mehr als die Hälfte der Stimmen oder können weniger als eine gewisse Mindestanzahl an Sitzen besetzt werden, so soll die Wahl einmalig wiederholt werden. Dabei sollen andere Bewerber aufgestellt bzw. Parteien teilnehmen können. Bei der Neuwahl soll die Wahlalternative lediglich als Enthaltung gelten.''
Dadurch sollen Wähler ihre Unzufriedenheit mit allen angetretenen Kandidaten oder Parteien ausdrücken können. Bisher haben sie dafür folgende Optionen:
# sie lassen durch Fernbleiben von der Wahl oder Abgabe von ungültigen Stimmen die anderen Wähler entscheiden;
# sie wählen aus Protest extremistische bzw. populistische Parteien und verhelfen diesen teils in die Parlamente;
# sie gehen selber in die Politik.
Da 3. nur für wenige eine Option ist, soll hiermit vor allem 2. verhindert werden und die Sitze statt an extremistische Parteien lieber an niemandem vergeben werden.
Der Zwang zur Wahl zwischen Pech und Schwefel soll entfallen und zu mehr tatsächlicher Wahlfreiheit führen. Die Wähler sollen wirksam zu einer Neugestaltung des bisherigen Angebots der Parteien auffordern können.
Die Wahlbeteiligungen sinken seit Jahrzehnten immer mehr. Doch die Parteien haben bisher keinen Grund etwas dagegen zu unternehmen, da ihre Macht nur im Verhältnis zu den Stimmen für alle Parteien, jedoch nicht nach dem absoluten Anteil aller Wahlberechtigten verteilt werden.
Parteien und Kandidaten sollen dadurch motiviert werden, sich mehr um die Belange der Wähler zu kümmern und eine Rückmeldung über ihren Rückhalt in der Bevölkerung erhalten.
Durch das Freibleiben von Parlamentssitzen können die Wähler auch auf die Grösse und damit Kosten des Parlaments Einfluss nehmen und dem Parlament vorhalten, wie wenig sie die Bürger repräsentieren.
Eine Neuwahl bei Parlamentswahlen ist im Vergleich zu Wahlen von Einzelpersonen (z.B. Bürgermeister) zwar sehr unwahrscheinlich. Indem aber nur bei der ersten Wahl eine Neuwahl erwirkt werden kann, wären die Parlamente jedoch selbst dann spätestens nach der Neuwahl handlungsfähig.
Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und andere Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen einen Beruf auszuüben.
Deshalb wollen wir es aus Landesmitteln ermöglichen, dass der Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem ersten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos angeboten wird. Damit erhalten alle Kinder, unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund, möglichst gleiche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg. +
'''Präambel'''<br>
"Kultur kostet Geld. Kultur ist kein Luxus, den wir uns entweder leisten oder nach Belieben auch streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere innere Überlebensfähigkeit sichert."
-- Richard von Weizsäcker<br>
Im Grunde war es die Kultur selbst, die den Stein des Anstoßes zur Gründung der Piratenparteien auf der ganzen Welt gab. Wir treten für eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kultur ein: für eine Kultur, die uns in Toleranz, Respekt und gesellschaftlicher Teilhabe einander näher bringt. Für eine Kultur, die keiner Deutungshoheit unterworfen ist und jedem Menschen in unserer Gesellschaft zur freien Mitgestaltung offen steht. Für uns ist Kultur in allen Facetten, digital wie analog, gleichberechtigt, sinnvoll und förderungswürdig. Während momentan einige wenige Kulturbereiche und -projekte mit Subventionen gestützt werden, müssen alternative Kulturszenen ums Überleben am Markt oder in der Soziokultur kämpfen. Dies gilt es zu ändern. <br>
'''Kultur vernetzen und partizipativ gestalten'''<br>
Piratige Kulturpolitik bedeutet vor allem Vernetzung; Vernetzung von Menschen, Ideen und Ressourcen. Kunst und Kultur sind nicht "brotlos" oder "leider sehr teuer", sondern die Grundlage unserer Zivilisation. Bevor man von den viel zitierten "immensen Kosten" spricht, sollte man über Ressourcenbündelung und Synergieeffekte zwischen Kommunen, Land und Bezirk nachdenken. Die kulturellen Gegebenheiten der zentralen Orte in Bayern lassen sich häufig alleine durch kluge Ressourcenverteilung und überlegtes, bürgernahes Management verbessern. Kultur ist nur gut, wenn sie vielfältig und reichhaltig ist, und wenn sie sich frei entfalten kann. Kultur ist der Nährboden unserer Gesellschaft, sie ist nichts, woran man öffentliche Gelder, die anderswo fehlen, wieder einsparen kann. Die Piraten stehen für die Idee, dass jeder Mensch kreatives Potenzial und kulturelles Interesse hat, das es zu unterstützen und zu fördern gilt und dass Kultur - ganz wie das Internet - grundsätzlich offen angelegt sein sollte.
'''Plattformneutralität - Auch für Kunst und Kultur '''
Der Kern piratiger Politik ist die Plattformneutralität. Für die Kulturpolitik bedeutet dies für uns, dass jeder daraus folgend die Möglichkeit haben soll, Kunst und Kultur zu genießen und auch selbst zu schaffen. Für uns Piraten ist es nicht relevant ob Kultur im analogen oder im digitalen Raum stattfindet. Die Barrieren dafür müssen verringert und letztendlich beseitigt werden. Wichtig dafür sind die aus Landesgeldern geförderten überregional bedeutsamen Kulturbetriebe, die in die Pflicht genommen werden müssen, sich als Ermöglicher stark in die kommunale Kultur einzubringen. Wir wollen Anreize zu ebenjener Vernetzung zum einen zwischen verschiedenen Kunst- und Kulturschaffenden in kommunalem und überregionalem Kontext und zum anderen zwischen Kulturpolitikern und -ämtern schaffen und dadurch ein lebendiges Miteinander und Synergieeffekte fördern.
'''1. Transparente Kulturförderung'''
<b>1.1. Punktesystem als positive Bestärkung.</b> Die momentane Vergabepraxis bei finanziellen Förderungen auf Landesebene ist intransparent, langsam und verwaltungsintensiv. Wir treten für eine gerechtere und transparente Vergabepraxis ein. Deshalb schlagen wir eine auflagenunabhängige Sockelförderung vor. Da diese Sockelförderung nur einen Teil der laufenden Betriebskosten abdecken kann, werden weitere Zuschüsse für die künstlerische Arbeit vergeben. Diese Zuschüsse werden nach einem festen Punktesystem vergeben und honorieren zum Beispiel interkulturelle Vernetzung, kommunales Engagement, Jugendarbeit, etc. Diese positive Verstärkung verschlankt den Verwaltungsapparat auf Landesebene, wodurch wiederum mehr Mittel für die eigentliche Kulturförderung freigemacht werden können.
<b>1.2. Stärkung der freien Kunstszene.</b> Freischaffende Künstler sind bei der momentanen Vergabepraxis deutlich benachteiligt. Es gilt, die Förderrichtlinien des Freistaats Bayern so anzupassen, dass große Institutionen nicht priorisiert gefördert werden, sondern freie Kunstkollektive und Einzelpersonen eine reelle Chance auf projektbasierte finanzielle Förderung haben.
<b>1.3. Checks and Balances.</b> Wir streben eine Besetzung der Gremien für die Fördervergabe an, die zur Hälfte aus bayerischen Kunstschaffenden, und zur anderen Hälfte aus Verwaltungsangestellten besteht. Dieser gleichberechtigte Einsatz von Verwaltung und Kulturschaffenden in den Vergabegremien soll weiterhin für eine Vernetzung und Transparenz der Vergabepraxis von Förderung aus Steuermitteln sorgen.
'''2. Vernetzung und Ressourcenbündelung'''
<b>2.1. Überregional fördern, kommunal agieren.</b>
Die durch öffentliche Landesmittel geförderte Kultur (wie überregional bedeutsame Theater, Museen, soziokulturelle Institutionen oder Projekte freier Träger) ist zentral für unsere Gemeinschaft. Im Sinne eines von den Piraten angestrebten Paradigmenwechsels hin zu einer partizipativen Kultur gilt es, die Vernetzung der Kulturbetriebe untereinander, sowie den Dialog mit Vertretern und Gruppen der freien Szene und der engagierten Laienkultur auszubauen. Ebenso streben wir danach, die Unterscheidung von Hoch- und Populärkultur einzuebnen und statt eines kommunikationslosen Nebeneinanders ein fruchtbares und inspirierendes Miteinander zu fördern. Deshalb wollen wir die Kommunikationsstrukturen ausbauen. Mit der Vernetzung von freien Kulturprojekten und der kommunalen Soziokultur etablieren wir einen Austausch zwischen den großen Kulturinstitutionen und der Gesellschaft, in deren Mitte sie sich befinden.
<b>2.2. Dezentralisierung.</b>
München als Kulturhauptstadt Bayerns genießt bisher einen besonderen Förderstatus und ein besonderes Ansehen in der momentanen Kulturpolitik des Freistaats. Um jedoch allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung zu stehen, müssen Vorhaben aus allen Teilen Bayerns gefördert und ausgebaut werden. Es ist unser Vorschlag, dass viele lokale Zentren der Kultur entstehen können, manche mit überregionalem, manche vor allem mit kommunalem Bezug.
<b>2.3. Nachhaltige Kulturentwicklung.</b>
Das Land Bayern ist ein Flächenstaat: ländliche Gebiete dürfen nicht zur kulturellen Diaspora werden, während wenige kulturelle Großprojekte in Millionenhöhe gefördert werden. Eine Vernetzung von Kommunen, Bezirken und dem Freistaat in Dingen der Kulturförderung ist deshalb unumgänglich. Ziel ist eine nachhaltige Kulturentwicklung und Ideensammlung in Zusammenarbeit mit bayerischen Kunstschaffenden, den Kommunen, freien Trägern, Jugendkulturgruppierungen und Institutionen der öffentlichen Hand.
<b>2.4. Kulturelle Zwischennutzung von Gebäuden.</b>
In vielen bayerischen Städten stehen Wohnhäuser, Geschäftshäuser, ehemalige Fabriken oder Gebäude aus öffentlicher Hand oder in Privatbesitz leer und warten auf den Verkauf, den Abriss oder die Neubebauung. Auf der anderen Seite gibt es viele Kulturschaffende, die an einer zeitlich befristeten Raumlösung für ihre Ateliers, Probenräume, Aufführungsstätten, co-working spaces etc. interessiert wären. Im Zuge der Vernetzung und Ermöglichung der kulturellen Vielfalt sprechen wir uns dafür aus, temporär leerstehende Immobilien für künstlerische und kulturelle Zwecke befristet für mindestens ein Kalenderjahr zur Zwischennutzung bereitzustellen. Alternativ sollen Privateigentümer motiviert werden, selbständig mit Künstlern diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Durch kulturelle Zwischennutzung leerstehender Immobilien werden Nachbarschaften aufgewertet und lebendig gemacht.
<b>2.5. Public Private Partnership (PPP) in der Kulturförderung.</b>
Die Piraten befürworten es, wenn Firmen die Kultur finanziell unterstützen und daher PPP-Kulturprojekte fördern. Wenn hierbei Verträge mit der öffentlichen Hand notwendig werden, sind diese in ihrer Gesamtheit offenzulegen. Die finanzielle Unterstützung kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen darf aber keinesfalls dazu führen, dass der Staat sich aus seiner Verantwortung stiehlt und Kultur auf Gelder aus der Wirtschaft zwingend angewiesen ist. Eine solche Abhängigkeit birgt insbesondere die Gefahr, dass Kultur "weggespart" wird, sobald Firmen Einsparungen machen müssen. Die Sicherstellung kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen obliegt dem Staat und kann aus der freien Wirtschaft durch weiterführende Finanzierung unterstützt werden. Public Private Partnership (PPP) soll ergänzend zur staatlichen Kulturförderung stattfinden und diese weder ersetzen noch selbst zur Bedingung werden.
<b>2.6 Neue Kulturförderung.</b>
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, daß neue progressive Finanzierungskonzepte wie beispielsweise Crowdfunding aktiv in ihrem Ausbau gefördert werden; Privatpersonen sollen hierdurch die Möglichkeit erhalten, unmittelbar den Kulturbetrieb zu stützen.
'''3. Kulturelle Teilhabe'''
<b>3.1. Open Commons.</b>
Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland spricht sich für Open Commons aus - die öffentliche Verbreitung von Ergebnissen oder Erzeugnissen aus Institutionen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Open Commons in der Kulturbranche bedeutet, dass kulturelle Erzeugnisse wie Musik, Theater, Literatur, Malerei und Tanz digital archiviert, geteilt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
<b>3.2. Teilhabe ohne Stigma.</b>
Kultur sollte unabhängig von sozialem oder finanziellem Status genossen werden können. Kulturelle Teilhabe in einer Gesellschaft bedeutet auch, mit wenig finanziellen Mitteln regelmäßig an qualitativ hochwertigen Kulturereignissen teilnehmen zu können, ohne sozial stigmatisiert zu werden.
<b>3.3. Kultur in ländlichen Gebieten.</b>
Gerade im ländlichen Bereich gibt es ein reiches Kulturleben, welches kommunal tief verwurzelt ist. Wir setzen uns für regionale Ansprechpartner ein, die den kulturschaffenden Initiativen technische, finanzielle und logistische Unterstützung bieten. Die bayerische Kultur muß vielfältig bleiben und erhalten werden.
'''4. Nachwuchsförderung'''
Nicht nur das Erleben kultureller Ereignisse gehört in das Leben jedes Heranwachsenen, sondern auch die aktive Teilnahme und Produktion von Kunst und Kultur. Kunst- und Kulturangebote jenseits des Kunstunterrichtes sind deshalb an allen Schulformen zu erhalten, zu fördern oder zu entwickeln. Dabei spielt die Vernetzung der Schulen mit Institutionen der Soziokultur, der Laienkultur, sowie der in öffentlicher Hand befindlichen Kulturbetriebe eine maßgebliche Rolle. Ebenso fordern wir die Anerkennung künstlerischer und kultureller Freizeitprojekte Jugendlicher durch die Schulen.
'''5. Förderung von Museen und Kunstsammlungen'''
<b>5.1. Zugang zur Museumskultur erleichtern.</b>
Museen bieten viele Möglichkeiten den eigenen kulturellen Horizont zu erweitern, Altes und Neues kennenzulernen, zu lernen und Spaß am Entdecken zu haben. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Museen und eine zeitgemäße Museumspädagogik gefördert werden, da sie sowohl Bildung als auch Freizeit gestalten können. Jeder Bürger muss, unabhängig von sozialem oder finanziellem Status, barrierefreien und erschwinglichen Zugang zu Museen, und damit zu Wissen, Geschichte und Kultur haben können. Wir sprechen uns explizit für eine weitergehende Vernetzung von staatlichen und nicht-staatlichen Museen aus mit einer lebendigen Verleihpraxis zwischen den Museen, die nicht durch überirdisch hohe Versicherungssummen sabotiert wird.
<b>5.2. Digitalisierung von Kulturgut in Museen und Kunstsammlungen.</b>
Wir fordern den umgehenden Beginn nicht nur der Indizierung von Sammlungen, sondern vielmehr einer umfassenden Digitalisierung aller Objekte, die sich in staatlichen und nicht-staatlichen Archiven, Kunstsammlungen oder Museen befinden. Um das digitalisierte Sammeln, Vermitteln und Erhalten von Kulturgut dauerhaft leisten zu können, ist es erforderlich, langfristig die dazu benötigten Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und durch eine zentrale Abrufstelle dieser Digitalisierungen diese der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
<b>5.3. Museumspädagogik.</b>
Die Zusammenstellung, Aufbereitung und zeitgemäße Vermittlung von musealen Objekten nicht nur einer einzigen Zielgruppe, sondern vielen heterogenen gesellschaftlichen Gruppierungen wird im Zeitalter der immersiven Bildung immer wichtiger. Nicht nur Kinder brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zu musealer Bildung, auch Erwachsene sollen unter dem Stichwort "lebenslanges Lernen" zu neuen Impulsen und Denkmustern angeregt werden. Eine radikal modernisierte Museumspädagogik kann helfen, angestaubte Inhalte neu zu kontextuieren und größeren Publikumsgruppen näher zu bringen. Kunst zu den Menschen, statt Menschen zur Kunst.
'''6. Bibliotheken im digitalen Zeitalter'''
Wir setzen uns ein für eine Hinführung von Bibliotheken in den digitalen Raum - für uns ist die Digitale Bibliothek die Bibliothek der Zukunft. Sinnvolle Ausleihmodelle und eine Ablehnung der künstlichen Verknappung der Bestände gehört für uns genauso dazu wie die Digitalisierung ebenjener Bestände und eine uneingeschränkte globale Vernetzung von Bibliotheken und deren Bestände. Die künstliche Verknappung von Bibliotheken durch DRM Maßnahmen lehnen wir ab.
'''7. Freie Lizenzen fördern.'''
Freie Lizenzen bieten Künstlern eine alternative Möglichkeit, ihre Werke einfach und flexibel und ohne bürokratischen oder finanziellen Aufwand nach eigenen Wünschen zu schützen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Creative Commons Modell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Die Piraten wollen daher freie Lizenzen thematisieren und fördern.
'''8. Digitale und Analoge Spiele als Kulturgut'''
<b>8.1. Spielkultur</b>
Spiele, ob in klassischer analoger oder in digitaler Form sind Bestandteil unseres sozialen Zusammenlebens. Die Piraten erkennen den Vorgang des Spielens als wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung an. Insbesondere im Bereich der Jugendkultur sind moderne Spiele wie Computer- und Actionspiele nicht mehr wegzudenken.
Wir halten es für falsch, Spieler zu kriminalisieren, statt die eigentlichen, gesellschaftlichen Probleme zu lösen.
<b>8.2. Förderung von (digitalen) Spielen als Kulturgut</b>
Video- und Computerspiele, klassische Spiele wie Brett-, Karten- aber auch Rollenspiele oder das elektronisch unterstützte Geocaching sind Kulturgüter und sollten als solche anerkannt und gefördert werden. Spielen fördert unabhängig vom Medium stets Lernprozesse und Kommunikation, Vernetzung und soziale Interaktion. Da sich viele Aufgaben im Spiel nur im Team lösen lassen, fördern sie mit Führungskompetenz und Teamfähigkeit auch gerade die Qualitäten, die im Arbeitsleben des 21. Jahrhunderts von essentieller Bedeutung sind. Spiele werden nicht nur von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von Erwachsenen als Freizeitaktivität wahrgenommen. Sowohl Video- und Computerspiele als auch Actionsportarten sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Nutzung moderner Medien baut soziale sowie nationale Grenzen ab und fördert mit Online-Spielen das gegenseitige Verständnis. Video- und Computerspiele ermöglichen es Künstlern, neue Ausdrucksformen jenseits der klassischen Medien zu finden und bedürfen deswegen der Anerkennung als Kunstform. Aus diesen Gründen setzen sich die Piraten für die Anerkennung und Förderung der analogen und digitalen Spielekultur ein. Zensur- und Verbotsforderungen lehnen wir entschieden ab. Der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Medium Video- und Computerspiel soll nicht durch Verbote, sondern durch Aufklärung und Schaffung von Medienkompetenz erreicht werden. Dies gilt für Heranwachsende sowie für Eltern.
<b>8.3 Förderung von eSport</b>
eSport ist die Kurzbezeichnung für 'Elektronischer Sport', eine moderne Form des sportlichen Wettkampfs, die mit Computerspielen über das Internet oder auf LAN-Turnieren ausgetragen wird. Im Zuge des weltweiten Bandbreitenausbaus hat der eSport sich zu einer Breitensportart, insbesondere der Jugendkultur entwickelt. eSport schafft dabei ein soziales Netz für die zahlreichen, jugendlichen Konsumenten von Online-Spielen. eSport holt Jugendliche bei einer ihrer bevorzugten Freizeitaktivitäten ab, vermittelt die Werte von sportlicher Fairness und Teamgeist und lässt sie an sozialen Veranstaltungen teilnehmen, online sowie vor Ort. Daher engagieren sich die Piraten für die Förderung von eSport sowie dessen Vernetzung mit sozialen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz bei Eltern und Schülern. Hierzu werden Kooperationen mit Schulen und regionalen eSport Veranstaltern angestrebt.
'''9. Denkmalschutz transparent gestalten.'''
Denkmalschutz wird leider zu oft als Wirtschaftsförderung angesehen und vergisst dabei, dass viele denkmalgeschützte Bauten verfallen, weil niemand in diese Strukturen investieren will. Wir fordern, Denkmalschutz nicht mehr primär als Ankurbelung der privatwirtschaftlichen Investition anzusehen, sondern erhaltenswerte Strukturen nur noch unter kompletten Denkmalschutz zu stellen, wenn eine denkmalgerechte Sanierung durch den Freistaat Bayern zusammen mit den Kommunen sichergestellt werden kann. Langsam verfallende denkmalgeschützte Bauten, bei denen alle nur auf den Zusammenfall und den Abriss warten, braucht niemand. Stattdessen forden wir realistische Kompromisse zwischen Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz auf der einen und dem Bedürfnis nach lebendiger Infrastruktur auf der anderen Seite.
Kein Benutzer des LQFB-Systems darf dazu gezwungen werden, seinen vollen Namen ("realname") zu verwenden.
Benutzern im bayerischen LQFB System wird die Möglichkeit eingeräumt, jederzeit ihre personenbezogenen Daten löschen bzw. vor weiterem öffentlichen Zugriff und Verwendung sperren zu lassen. Die Namens-Historie-Funktion wird abgeschaltet, im Gegenzug verliert ein Account sämtliche eingehende Delegationen mit der Namensänderung. +
Es wird beantragt den §10 der Landessatzung durch folgenden zu ersetzen:
§10 (entfallen)
§ 10a - Zuständigkeiten und Ladungsmodalitäten für Bewerberaufstellung zu öffentlichen Wahlen
(1) Die Bestimmungen des §10a gelten für die Aufstellung von Bewerbern zu öffentlichen Wahlen, sofern das Wahlrecht eine Regelung durch die Satzung zulässt. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
(2) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt in einer eigenständigen wahlrechtlichen Mitgliederversammlung (nachfolgend Aufstellungsversammlung) der laut Gesetz stimmberechtigten Mitglieder.
(3) Die Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen beträgt vier Wochen. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzt sie sich auf fünf Tage.
(4) Zur Aufstellungsversammlung soll jedes Mitglied in Textform eingeladen werden. Zusätzlich ist die Aufstellungsversammlung auf der Webseite der zuständigen Gliederung anzukündigen.
(5) Zuständig für die Aufstellung der Landesliste zur Wahl zum Deutschen Bundestag ist der Landesverband. Für die Aufstellung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl zum Deutschen Bundestag ist der Bezirksverband zuständig, der das Gebiet des Wahlkreises vollständig umfasst. Umfasst das Gebiet eines Kreisverbandes vollständig das Gebiet eines Wahlkreises, kann der Bezirksvorstand den Kreisverband mit der Aufstellung des Kreiswahlvorschlages beauftragen. Liegt ein Wahlkreis in mehreren Bezirken, bestimmt der Landesvorstand den zuständigen Bezirk.
(6) Zuständig für die Aufstellung der Wahlkreisliste zu den Wahlen zum Bayerischen Landtag und den Bezirkstagen sind die jeweiligen Bezirksverbände. Wenn die Satzung des zuständigen Bezirksverband nichts anderweitiges bestimmt, ist der Kreisverband, der einen Stimmkreis vollständig umfasst, für diesen zuständig. Liegt das Gebiet eines Stimmkreises über mehrere Kreisverbände verteilt, so bestimmt der Bezirksvorstand den zuständigen Kreisverband.
(7) Zuständig ist bei Gemeindewahlen der Ortsverband, bei Landkreiswahlen der Kreisverband, in dessen Gebiet die Wahl stattfindet. Besteht auf entsprechender Ebene kein Verband, ist der nächst höhere Verband zuständig, der das Gebiet der Wahl vollständig umfasst.
Ergänzung zum Paragraph 5
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph_.C2.A75a">'''neuer''' Paragraph §5a</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
§5a Mandatsträger der bayerischen Piratenpartei wird empfohlen 5% ihrer Diäten an den Landes- oder Bundesverband zu spenden.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass in der bayerischen Instanz von Liquid Feedback oder einer vergleichbaren Meinungsbildungssoftware die Delegationen nach dem sog. Präferenzdelegationsverfahren implementiert werden sollen. D.h. delegierte Stimmen können nicht wie bei Liquid Democracy üblich weiterdelegiert werden. Stattdessen kann jeder Teilnehmer seine Stimme mehrmals delegieren, wobei die Delegationen in eine Reihenfolge gebracht werden müssen. Wenn ein Teilnehmer nicht abstimmt, geht sein Stimmgewicht an den abstimmenden Delegierten mit der höchstens Priorität (niedrigste Zahl in der Rangfolge). Des Weiteren soll die Möglichkeit einer Stimmgewichtsbeschränkung in das System eingebaut werden.
''Für weitere Informationen zu Präferenzdelegation und der daraus resultierenden Möglichkeit der Stimmgewichtsbeschränkung siehe [https://andipopp.wordpress.com/2012/04/02/discrete-democracy-ein-vorschlag-zur-weiterentwicklung-von-liquid-democracy/]'' +
<div style=" border: 1px solid #bb172b; background-color:#f7e3e5; padding: 5px; margin: 5px; float: ;">'''Ihr habt mich überzeugt, ich werde diesen Antrag nicht einreichen.''' --[[Benutzer:Cmrcx|cmrcx]] 02:17, 18. Aug. 2012 (CEST)</div>
In der Satzung des LV Bayern soll §7 folgende Fassung erhalten:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neue_Fassung">neue Fassung</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
'''§ 7 - Gliederung'''
(1) Die Gründung einer Untergliederung ist nur zulässig, wenn in deren Zuständigkeitsgebiet mindestens 50 stimmberechtigte Piraten ihren Wohnsitz haben. Dies gilt für alle Gliederungsebenen.
(2) Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
(3) Das Weitere regelt die Bundessatzung.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Es wird beantragt, in der Satzung Abschnitt A §9 (1) hinter "das Landesschiedsgericht" den Text ", die Mitgliederentscheidskommission" einzufügen und in der Satzung Abschnitt A an geeigneter Stelle folgenden Paragraphen hinzuzufügen, entsprechend zu nummerieren und der äußeren Form der Satzung anzupassen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">'''neuer''' Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
=== §X - Mitgliederentscheid, Mitgliederbefragung und Mitgliederbegehren ===
==== §Xa - Allgemeines ====
# Über politische, organisatorische oder personelle Sachverhalte kann ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung stattfinden. Mitgliederentscheide zu Sachverhalten, die laut Parteiengesetz dem Parteitag vorbehalten sind, gelten als Mitgliederbefragung.
# Ein Mitgliederentscheid kann einen Beschluss des Parteitags ändern, aufheben, bestätigen oder anstelle dessen fassen. Das Ergebnis von Mitgliederentscheiden ist die Beschlusslage des Gebietsverbandes und steht einer Entscheidung des Parteitags gleich. Das Ergebnis von Mitgliederbefragungen hat lediglich empfehlenden bzw. bestätigenden Charakter für die Entscheidung des Parteitags, ist aber nicht bindend. Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird.
# Der Parteitag wählt eine Mitgliederentscheidskommission (nachfolgend MEK), die für die Erfassung von Mitgliederbegehren und die Durchführung von Mitgliederentscheiden zuständig ist. Auf Beschluss des Parteitags können stattdessen auch der Vorstand oder die Wahlleiter des Parteitags als MEK beauftragt werden. Die Amtszeit der MEK endet mit deren Rücktritt, Abberufung oder der Neuwahl des Vorstandes. Die MEK kann weitere Mitglieder als Helfer beauftragen. Die MEK gibt sich eine Geschäftsordnung.
# Teilnahmeberechtigt an Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden sind nur Mitglieder, die am Tag der Teilnahme stimmberechtigt sind. Quoren für Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheide werden relativ zur Anzahl der Teilnahmewilligen berechnet. Ein Teilnahmewilliger ist jedes teilnahmeberechtigte Mitglied, das innerhalb eines festgelegten Zeitraums an mindestens einem der seither statt gefundenen Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat oder der MEK den Willen zur Teilnahme erklärt hat.
# Ein Mitgliederbegehren ist dann erfolgreich, wenn mindestens der durch das festgelegte Quorum erforderliche Anteil der Teilnahmewilligen innerhalb eines festgelegten Zeitraums seine Unterstützung für einen Antrag erklärt hat.
# Als Folge eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Vorstandes oder des Parteitags führt die MEK einen Mitgliederentscheid durch. Ein Mitgliederentscheid zu einem Sachverhalt, der bereits innerhalb der letzten zwölf Monate in einem Mitgliederentscheid abgestimmt wurde, ist nur dann zulässig, wenn die Antragsteller glaubhaft machen können, dass sich die entscheidenden Umstände seitdem maßgeblich geändert haben. Mitgliederbefragungen sind dadurch nicht eingeschränkt. Ein Mitgliederentscheid kommt nicht zustande bzw. wird abgebrochen, wenn der Antragsgegenstand bereits erfüllt ist oder unmöglich erfüllt werden kann.
# Paragraph §X gilt sinngemäß auch für Untergliederungen, sofern diese in ihrer Satzung keine abweichenden Bestimmungen treffen. Das weitere Verfahren, Einschränkungen und Ergänzungen, die der Satzung nicht widersprechen dürfen, regelt die Mitgliederentscheidsordnung (nachfolgend MEO), welche durch den Parteitag beschlossen wird. Beschließt ein Gebietsverband keine eigene MEO, so gilt die beschlossene MEO der nächsthöheren Gliederung.
==== §Xb - Abstimmungen ====
# Die Stimmabgabe kann durch ein elektronisches Verfahren, Urnen- oder Briefabstimmung oder ein vergleichbares technisches Verfahren erfolgen. Geheime Abstimmungen sind der Urnen- und Briefabstimmung vorbehalten. Mitgliederentscheide, die mit Verfahren, die nicht den gesetzlichen Anforderungen für parteiinterne Abstimmungen genügen, durchgeführt werden, gelten lediglich als Mitgliederbefragung.
# Die MEK ist berechtigt, konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt als Abstimmungsalternativen in einem Mitgliederentscheid zu bündeln. Mitglieder haben stets die Möglichkeit, im Mitgliederentscheid eine Ablehnung aller Abstimmungsalternativen, eine explizite Stimmenthaltung oder keine Teilnahme zu wählen.
# Auf Verlangen eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens wird die Offenheit einer Abstimmung eingeschränkt. Die Pflicht für laut Gesetz oder Satzung geheim abzustimmende Sachverhalte gilt sinngemäß auch für Mitgliederentscheide. Soll eine geheime Abstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies zugelassen ist, so soll die Abstimmung auf dem nächstmöglichen Parteitag geheim durchgeführt werden.
==== §Xc - Ablauf ====
# Die MEK ist dazu angehalten, die Feststellung des Erreichen eines Quorums nicht zu verzögern und daraufhin unverzüglich Folge zu leisten.
# Abstimmungen für Mitgliederentscheide werden in einem regelmäßigen Rhythmus durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum mit festgelegter Dauer endet jeweils an einem periodischen Stichtag. Die Stichtage sind möglichst denen der übergeordneten Gebietsverbände anzugleichen.
# Die Mitgliederentscheide werden in der Reihenfolge des Eingangs abgestimmt. Die MEK kann die Abstimmung hinauszögern bis eine Mindestanzahl von anstehenden Abstimmungen für eine Periode erreicht ist. Kann ein Mitgliederentscheid nicht durchgeführt werden, so soll er am nächstmöglichen Parteitag abgestimmt werden. In Fällen mit besonders hoher Dringlichkeit kann auf begründeten Antrag ein Eilverfahren mit unabhängigem Abstimmungszeitraum durchgeführt werden.
# Die MEK und beauftragte Untergliederungen sind dazu verpflichtet, rechtzeitig vor der Abstimmung
## den Mitgliedern angemessene Zeit zur Einreichung von Abstimmungsalternativen mittels eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens zu geben;
## die Anträge zusammen mit Begründungen, die vom jeweiligen Antragsteller verfasst wurden, zu veröffentlichen;
## unparteiische Informationsveranstaltungen zu den Mitgliederentscheiden durchzuführen und die Möglichkeit zur Diskussion unter allen Mitgliedern zu gewährleisten;
## jedem stimmberechtigten Mitglied die Teilnahme an der Abstimmung mit möglichst geringem Aufwand und barrierefrei zu ermöglichen.
<div style="clear:left;"></div></div>
Falls der Parteitag den [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Mitgliederentscheid|Satzungsänderungantrag zur Einführung von Mitgliederentscheiden]] beschliesst,
er möge folgende Mitgliederentscheidsordnung zu verabschieden, um die Mitgliederentscheide zu ermöglichen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Mitgliederentscheidsordnung">Mitgliederentscheidsordnung</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
=== Mitgliederentscheidsordnung ===
==== §1 - Allgemeines ====
# Es werden ausschließlich halb-offene Abstimmungen zu politischen und organisatorischen Sachverhalten mit elektronischer Stimmabgabe oder auf Antrag per Brief durchgeführt.
# Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird.
# Die Mitgliederentscheidskommission wird nachfolgend MEK genannt.
# Für jeden Gebietsverbankd dürfen bis zu zwanzig Mitgliederentscheide in einem Abstimmungszeitraum abgestimmt werden.
# Alle stimmberechtigten Teilnehmer der Mitgliederversammlung eines Gebietsverbandes, auf der erstmalig eine MEK gewählt oder beauftragt wurde, und eine gültige Mitgliederentscheidsordnung existierte, gelten als Teilnahmewillige. Daraufhin beginnt die erste Abstimmungsperiode mit dem ersten Termin, der auf ein Vielfaches der Dauer einer Abstimmungsperiode nach dem 12. November 2012 fällt.
==== §2 - Ablauf ====
Eine Abstimmungsperiode hat folgenden Ablauf:
* Die für die Periode zur Abstimmung vorgesehenen Mitgliederentscheide werden öffentlich angekündigt. Abstimmungsalternativen für einen Mitgliederentscheid können diesem durch ein erfolgreiches Mitgliederbegehren oder auf Beschluss des Vorstands hinzugefügt werden und müssen umgehend veröffentlicht werden.
* Die Annahmefrist für erfolgreiche Mitgliederbegehren zu dem Mitgliederentscheid endet. Es beginnt der Zeitraum zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen.
* Der Abstimmungszeitraum beginnt.
* Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet.
* Die Frist für Abstimmungen endet am Stimmtag. Das Ergebnis wird ausgezählt und veröffentlicht. Die nächste Abstimmungsperiode beginnt.
* Die Frist zur Anfechtung der Abstimmung endet. Wird die Abstimmung nicht angefochten, so gilt das endgültige Abstimmungsergebnis.
==== §3 - Quoren, Fristen und Zeiträume ====
# Für ein Mitgliederbegehren werden lediglich die stimmberechtigten Mitglieder berücksichtigt, die innerhalb der letzten 12 Wochen ihre Unterstützung bekundet haben.
# Teilnahmewillig ist auch jedes stimmberechtigte Mitglied, das seit Beginn der vorherigen Abstimmungsperiode an mindestens einem der seither stattgefundenden Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat.
# Ein Mitgliederbegehren zur Durchführung eines Mitgliederentscheids erfordert ein Quorum von zehn Prozent, für eine Mitgliederbefragung fünf Prozent der Teilnahmewilligen. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einbringung einer Abstimmungsalternative beträgt ein Viertel des Quorums zur Durchführung des Mitgliederentscheids. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einschränkung der Offenheit der Abstimmung erfordert ein Prozent der Teilnahmewilligen.
# Das Quorum zur Gültigkeit des Ergebnisses eines Mitgliederentscheids beträgt ein Drittel der Teilnahmewilligen.
# Eine Abstimmungsperiode dauert acht Wochen.
# Der Abstimmungszeitraum dauert zwei Wochen und endet mit dem Verstreichen des Stichtags.
# Die Frist für die Annahme von Abstimmungsalternativen endet vier Wochen nach Beginn der Abstimmungsperiode.
# Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet eine Woche vor Ende des Abstimmungszeitraums.
# Die Frist zur Anfechtung endet eine Woche nach Ende des Abstimmungszeitraums.
# Erfolgreich zustande gekommene mit besonders hoher Dringlichkeit begründete Mitgliederentscheide (Eilverfahren) werden unabhängig von Abstimmungsperioden durchgeführt. Die Frist für Abstimmungsalternativen endet zeitgleich mit dem Tag der Annahme des Mitgliederentscheids. Daraufhin beginnen der Zeitraum für die Abstimmung und die Information der Teilnahmewilligen, der eine Woche dauert. Das Ergebnis kann bis einen Tag nach der Abstimmung angefochten werden.
# Teilnahmeberechtigt an Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden sind nur Mitglieder, die am Tag der Teilnahme stimmberechtigt sind.
==== §4 - Arten von Abstimmungen ====
# Ist eine Abstimmung nicht geheim, werden die einzelnen Stimmen nach dem Stichtag veröffentlicht. Dabei muss jedes Mitglied nach seiner Stimmabgabe eine Kopie seiner Stimme in Textform erhalten, die zur Anfechtung der Abstimmung genutzt werden kann.
# Eine abgegebene Stimme ist endgültig.
# Sind bei einer Abstimmung die einzelnen Stimmen einem Mitglied mit bürgerlichem Namen oder Mitgliedsnummer zuordenbar, gilt diese als offen.
# Erhält bei einer Abstimmung jedes Mitglied einen nur der MEK und dem jeweiligen Mitglied bekannten, einmaligen und eindeutig zuordenbaren Codenamen für dessen Stimme, gilt diese als halb-offen.
# Sind bei einer Abstimmung die einzelnen abgegebenen Stimmen nur mit sehr hohem Aufwand einem Mitglied zuordenbar, so gilt diese als geheim.
# Steht nur eine Abstimmungsalternative zur Wahl, entscheidet die einfache Mehrheit.
# Steht mehr als eine Abstimmungsalternative zur Wahl, so wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Die Alternative, die die meisten und über die Hälfte der sich nicht enthaltenden gültigen Stimmen erhält, gewinnt. Erreichen mehrere Alternativen dieses Ergebnis, wird ein erneuter Mitgliederentscheid mit ausschließlich diesen Alternativen durchgeführt.
==== §5 - Stimmabgabe ====
===== §5a - elektronische Stimmabgabe =====
# Ist ausschließlich elektronische Stimmabgabe vorgesehen, so haben die MEK oder beauftragte Untergliederungen dafür zu Sorgen, dass jedem stimmberechtigten Mitglied auf Anfrage technische Hilfe zur Verfügung steht, um an der Abstimmung teilnehmen zu können.
# Die Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation zwischen MEK und Mitglied sowie bei der Stimmabgabe muss geboten werden. Versendet die MEK E-Mails, so müssen diese kryptographisch signiert und, falls das Mitglied seinen kryptographischen Schlüssel angibt, verschlüsselt sein.
===== §5b - Urnenabstimmung =====
# Jedem Mitglied im Gebietsverband muss die Möglichkeit gegeben werden, mit vertretbarem Aufwand an der Urnenabstimmung teilzunehmen. Andernfalls muss jedem Mitglied die Möglichkeit zur Abstimmung per Brief geboten werden.
===== §5c - Briefabstimmung =====
# Bei Abstimmung per Brief gilt der Tag des Erhalts des Briefes als Tag der Stimmgabe.
# Gibt es neben der Abstimmung per Brief noch weitere Möglichkeiten, so muss die Briefabstimmung vom Mitglied schriftlich bei der MEK beantragt werden.
# Die für einen Gebietsverband bestimmten Stimmzettel sind in einem einzelnen vorgegebenen Umschlag zu verschliessen und zusammen mit einer eidesstaatlichen Erklärung, dass die Stimmzettel vom Stimmberechtigten selbst und frei ausgefüllt wurden, an die MEK zukommen zu lassen.
# Die Unterlagen zur Briefabstimmung können auch von einem von der MEK beauftragten Helfer ausgehändigt und der Brief direkt bei diesem abgegeben werden.
==== §6 - Einladung und Information ====
# Eine schriftliche Einladung der Mitglieder für einen Mitgliederentscheid ist nicht erforderlich.
# Die stimmberechtigten Mitglieder werden von der MEK im Internet oder jährlich in Textform über die Abstimmungsperioden des folgenden Jahres informiert.
# Die Teilnahmewilligen werden von der MEK in Textform am Anfang der Abstimmungsperiode über die abzustimmenden Mitgliederentscheide informiert. Bei erfolgreich zustande gekommenen Eilverfahren sind die Teilnahmewilligen unverzüglich in Textform einzuladen.
# Die bisherigen und laufenden Mitgliederbegehren, Mitgliederentscheide mit allen Anträgen und Begründungen und die Abstimmungsergebnisse werden von der MEK im Internet veröffentlicht.
<div style="clear:left;"></div></div>
Der Parteitag möge beschliessen, Abschnitt A der Satzung folgenden Paragraphen hinzuzufügen und angemessen zu nummerieren:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">'''neuer''' Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
§ 14 - Mitgliederversammlungen
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Gliederungen des Landesverbandes Bayern und sind davon abweichenden Regelungen in deren Satzungen nachrangig.
(2) Eine Mitgliederversammlung ist beratungsfähig, wenn sie ordnungsgemäss eingeladen wurde.
Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie beratungsfähig ist und mindestens die Hälfte ihrer bisher an dem Tag akkreditierten Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird bei Veranstaltungsbeginn, sowie auf Antrag von mindestens fünf anwesenden akkreditierten Mitgliedern festgestellt. Bei Feststellung der Beschlussunfähigkeit wird die Mitgliedersammlung von der Versammlungsleitung vertagt oder abgebrochen.
(3) Für eine Mitgliederversammlung eines Gebiets ist die niedrigste Gliederung, deren Tätigkeitsgebiet das Gebiet vollständig umfasst, zuständig. Für deren Einberufung gelten die gleichen Regelungen wie für den Parteitag des zuständigen Gebietsverbandes. Existiert eine Gliederung auf einer Gebietsebene nicht, so ist deren Mitgliederversammlung durch den Vorstand der nächst höheren Gliederung einzuberufen, wenn der zehnte Teil der in diesem Gebiet wohnhaften stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung in Textform unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Unser westliches kapitalistisches Wirtschaftssystem beruht auf möglichst hohem Wachstum. Dieses Wachstum führt in endlichen Systemen zu zwangsläufigen Krisen.
Ziel dieses Antrags ist, das Dogma des Wachstums durch das Konzept der Nachhaltigkeit abzulösen. Das soll auf verschiedenen Sektoren geschehen: in
diesem Antrag werden Umwelt, Energie, Finanzen und Wirtschaft betrachtet.
Nachhaltig bedeutet im Folgenden für den jeweiligen Sektor, dass die
Vorgehensweise im Prinzip endlos fortgeschrieben werden kann, ohne dass das
System kollabiert.
Ich beantrage hiermit, dass die Piratenpartei die Umsetzung der
multidimensionalen Nachhaltigkeit beschließt. +
'''Kurzeinleitung'''
Seit der Regionalisierung ist die Verantwortung für Regionalverkehre auf die Länder übergegangen. Diese haben zur Erbringung eigene Zweckgesellschaften gegründet. In Bayern ist dies die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG). Diese plant, organisiert und überwacht die Erbringung der Regionalverkehrsleistungen durch privatwirtschaftliche Unternehmen.
'''Fahrzeugpool in Niedersachsen'''
Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) pflegt zur Erbringung der Nahverkehrsaufgaben einen eigenen Fahrzeugpool. Die privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen sollen aus diesem Pool die Fahrzeuge zur Erbringung des Nahverkehrs mieten. Dadurch können die Vorlaufzeiten bei einer Verkehrsübergabe massiv verkürzt werden, da die Fahrzeuge schon beschafft werden können, während die Ausschreibung noch läuft. Außerdem können im kapitalintensiven Eisenbahnbereich die Kosten stark gedrückt werden, da bei Sammelbestellungen entsprechend niedrigere Preise erzielt werden können und die öffentliche Hand sich Geld zur Beschaffung der Fahrzeuge deutlich billiger ausleihen kann wie privatwirtschaftliche Verkehrsunternehmen. Eine Beschwerde der DB AG gegen den landeseigenen Fahrzeugpool der LNVG wurde vom OLG Celle abgewiesen.
'''Fahrzeugpool für Bayern'''
Wir fordern, dass der Freistaat Bayern unter der BEG ebenfalls einen Fahrzeugpool einrichtet. Damit sollen wie in Niedersachsen die Vorlaufzeiten verkürzt und Kosten im Regionalverkehr eingespart werden. Außerdem soll die BEG prüfen, ob im Einzelfall Sammelbestellungen gemeinsam mit der LNVG oder anderen Landesverkehrsgesellschaften zur Kostenreduzierung im Einkauf Sinn machen.
Anders als in Niedersachsen sollen die Fahrzeuge, nicht von den privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen gemietet werden um dann einen höheren Zuschuss für die Durchführung des Verkehrs zu zahlen, sondern den Verkehrsunternehmen beigestellt werden. Dies erlaubt auch einen Austausch der Fahrzeuge wärend der Vertragslaufzeit.
Der Fahrzeugpool soll ebenfalls der Politik und den Fahrgästen/Bürgern erlauben, die Fahrzeuge ggf. zur Verbesserung der Kapazitäten auszutauschen und durch das Eigentum an den Fahrzeugen den Regionalverkehr auch zwischen den Ausschreibungen mitzugestalten.
'''Gerechterer Wettbewerb und nachhaltige Fahrzeugnutzung'''
Ind den Verkehrserbringungsverträgen werden oft Neufahrzeuge gefordert. Doch Neufahrzeuge können insbesondere kleinere Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht so günstig beschaffen wie der Zentraleinkauf von ehemaligen Staatsbahnen für deren Tochtergesellschaften. Dadurch ergeben sich alleine durch die Größe der Unternehmen Wettbewerbsverzerrungen.
Gleichzeitig laufen die Ausschreibungsverträge deutlich kürzer wie die Fahrzeuglebensdauer. Werden Neufahrzeuge ausgeschrieben, entstehen unnötig hohe Kosten, da brauchbare Fahrzeuge im Zweitmarkt unter dem Preis verscherbelt werden. Wird die Übernahme der Fahrzeuge vom nächsten Verkehrsunternehmen gefordert, so muss dieses einen Übernahmepreis mit dem Vorgänger verhandeln. Doch in der Regel will dieser selbst den Verkehr fortführen und benachteiligt alle Konkurrenten. U.a. hat sich aus diesem Grund die DB Regio AG aus der Ausschreibung um das BOB-Netz zurückgezogen.
Mit einem Fahrzeugpool können alle Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichermaßen am Wettbewerb teilnehmen.
Wir fordern:
# Sämtliche Lehr- und Lernmittel, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sollen als offene Bildungsressourcen (OER, engl. Open Educational Resources) bereitgestellt werden müssen.
# Alle öffentlichen Bildungseinrichtungen sollen ihren Bildungsauftrag durch den ausschließlichen Einsatz von OER erfüllen können müssen.
# Das Land Bayern soll dafür sorgen, dass eine freie, offene digitale Bildungsplattform bereitgestellt wird, auf der OER gefunden, geordnet, individuell abgerufen, veröffentlicht, ausgetauscht, kommentiert und gemeinsam verbessert werden können. Die Zusammenarbeit mit weltweiten OER-Initiativen soll gefördert werden.
OER sind frei zugängliche Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen, die gemeinfrei sind oder auf Basis freier Lizenzen und offener Formate und Standards die Verwendung und Veränderung ohne unnötige Hürden erlauben. OER umfassen insbesondere vollständige Kurse, Kursmaterialien oder -aufgaben, Lehrbücher, Tests, Bilder, Videos oder Software sowie andere Werkzeuge, Materialien oder Techniken, die genutzt werden, um den Wissenserwerb zu unterstützen und zu strukturieren.
Lehrende und Lernende sind bisher darauf angewiesen, zum großen Teil auf nicht frei verfügbare Inhalte oder Medien zurückzugreifen.
Hiermit sollen alle für den Bildungsauftrag relevanten Lehr- und Lernmedien in öffentlicher Hand sein bzw. der Gemeinschaft frei zur Verfügung stehen. Es steht Benutzern und Unternehmen frei, die Medien in andere Formate (z.B. Ausdruck eines E-Books) zu konvertieren, aufzubereiten, zu verkaufen oder zu verleihen. Dies würde jedoch für die Benutzung nicht mehr zwingend notwendig sein.
Die OER können auch im Auftrag der öffentlichen Hand von Autoren erstellt und damit "freigekauft" werden.
Durch die Nutzung von OER können die Kosten für Lernende und Lehrende deutlich reduziert werden und die Flexibilität erhöht werden.
Die Lehrenden haben bisher zu wenig Möglichkeiten oder Anreize, Lehrmedien mit anderen Lehrenden frei auszutauschen, und können daher kaum auf existierende erprobte Medien zurückgreifen. Daher wird das Rad immer wieder neu erfunden anstatt es gemeinsam zu verbessern. Die betroffenen Lernenden können auch nicht aktiv an der Verbesserung teilnehmen bzw. mitbestimmen.
Der Zugriff und die Verwendung existierender Medien soll deutlich vereinfacht werden. Dies soll durch eine offene Bildungsplattform geschehen, die als zentraler Anlaufpunkt dienen kann.
Dadurch sollen Synergieeffekte genutzt werden können und die Lehrenden zu mehr Zusammenarbeit angehalten werden, um eine Vielfalt von Medien zu schaffen, die den individuellen Bedürfnissen jedes Lernenden besser gerecht werden.
Die Piratenpartei Bayern bekennt sich zur bayrischen Heimat mit ihrer historisch gewachsenen Bevölkerung und in ihrer regionalen Vielfalt und ihren zahlreichen Traditionen. Die Piratenpartei Bayern will die regionalen Identitäten des Freistaats mit all ihrer Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben in einem vereinigten Europa bewahren und fördern. Insbesondere setzt sich die Piratenpartei Bayern dabei ein, für die Bewahrung und Förderung:
*der einmaligen Natur- und Kulturlandschaft, sowie freiem Zugang zu diesen
*der Sprache mit der Vielzahl ihrer Dialekte
*der Vereine und Kapellen (Musikgruppen) und ihrer Traditionen
*der Wirtshauskultur mit ihrer Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft
*der ortstypischen Baukultur in Dörfern und Städten<br><br> +
Die Piratenpartei Bayern lehnt jegliche Art von Antisemitismus kategorisch ab. Dabei verstehen wir den Antisemitismus nicht nur als offenen rassistischen Judenhass, wie er insbesondere von rechtsradikalen Gruppierungen verbreitet wird. Vielmehr hat antisemitisches Gedankengut zahlreiche Ausprägungen, die sich oftmals durch Verschleierung gesellschaftsfähig zu machen versuchen. Insbesondere sehen wir Haltungen kritisch, die nicht näher benannten Gruppen von "Strippenziehern" das Streben nach weltweiter Kontrolle über Wirtschaft und Politik unterstellen oder diese für die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise verantwortlich machen. Dabei werden in den meisten Fällen antisemitische Klischees und Stereotypen bedient. Ebenso erachten wir einseitig israelfeindliche und "antizionistische" Bestrebungen als antisemitisch, da diese die Verfolgung und Diskriminierung von Juden rechtfertigen oder verharmlosen.<br>
Die Piratenpartei Bayern erklärt weiter,
* keinerlei Zusammenarbeit mit antisemitischen und antizionistischen Gruppen, Organisationen und Bewegungen einzugehen,
* keinerlei Veranstaltungen mit antisemitischem und antizionistischen Inhalten zu unterstützen,
* die Teilnahme von Piraten an Gegenveranstaltungen zu antisemitischen und antizionistischen Auftritten unter Parteifahne zu erlauben und zu unterstützen. +
'''1. Stellungnahme zur den Planungen der Staatsregierung'''
Wir sehen die bisherigen Planungen der 2. Stammstrecke in München kritisch und fordern die vollständige Aufgabe der bestehenden Planungen. Diese Planungen werden trotz Investitionen jenseits der 2 Mrd. Euro nicht zu einem besserem S-Bahn-Verkehr in der Wirtschaftsmetropole München führen, sondern diesen verschlechtern:
Insbesondere kritisieren wir die geplante Aufgabe des attraktiven 10/20-Minuten-Takts für einen 15/30-Minuten-Takt als teuerste Standortschädigung Münchens und als schweren politischen Vandalismus am S-Bahn-Netz. In Summe werden trotz des Neubaus einer Stammstrecke kaum mehr Züge durch die Innenstadt fahren.
Die geplanten Express-S-Bahnen kritisieren wir, da diese das Angebot für viele Fahrgäste nicht verbessern werden. Der Großteil der Fahrgäste entsteht innerhalb der MVV-Ringe 6 und 7. Eine Fahrzeitverkürzung für die Ringe 8 bis 12 zu Lasten der Kapazitäten innerhalb der Ringe 1 bis 7 ist jedoch eine falsche Prioritätensetzung, da diese nur Fahrgäste in der entfernten Peripherie anspricht, aber die sehr dicht bevölkerten Gebiete an den Stadtgrenzen nicht oder nur kaum bedient. Damit wird für das kleinere Fahrgastpotenzial ein sehr kilometeraufwändiges Angebot erstellt.
Außerdem dauert der „Genehmigungszirkus“ seit mehreren Jahren an: Nach einer ersten Kostenschätzung sollte der zweite Stammstreckentunnel lediglich 500 Mio. Euro kosten. In diesem Preis waren zahlreiche Zwischenbahnhöfe enthalten. Außerdem war eine wendefreie Einfahrtsmöglichkeit, also eine Tunnelverzweigung, über den Ostbahnhof nach Giesing vorgesehen. Mit 500 Mio. Euro wurde damals der zweite Stammstreckentunnel gleich teuer geschätzt wie der Maximalausbau des Südrings, und damit der Südring verworfen. Doch die 500 Mio. Euro für die zweite Stammstrecke konnten die Planer nicht lange halten. Deswegen wurden die Tunnelverzweigung nach Giesing aufgegeben, etliche Zwischenbahnhöfe wieder gestrichen und an weiteren Stellschrauben der zweite Stammstreckentunnel verbilligt. Trotzdem deutet heute alles darauf hin, dass der Tunnel über 2 Mrd. Euro kosten wird. Außerdem ist keiner der Abschnitte endgültig planfestgestellt, da alle nochmal zur Verringerung der Kosten umgeplant werden mussten. Wir erklären, dass dieses Vorgehen der Bürgerverwirrung statt Aufklärung und Bürgerbeteiligung nicht hinnehmbar und tragbar ist. Wir wollen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der prüfen soll, ob schuldhaft und/oder taktisch die Kosten für den zweiten Stammstreckentunnel erst so niedrig angesetzt wurden, um einen Ausbau des Südrings zu verhindern, und wer die Verantwortung für diese inzwischen 10-jährige Verspätung des Netzausbaus durch die vielfachen Umplanungen trägt.
'''2. Ziele der Piratenpartei bzgl. der S-Bahn München'''
Wir treten dafür ein, dass auf jedem S-Bahn-Ast ein 10-Minuten-Takt eingerichtet wird. Die bestehende Stammstrecke soll für einen 100-Sekunden-Takt der Züge ausgerüstet werden und der Südring soll ins Netz der S-Bahn einbezogen werden. Anstelle der Express-S-Bahnen soll ein Teil der Regionalbahnen und Regionalexpresszüge die Haltestellenpolitik des ehemaligen Nahverkehrsprodukts „Stadtexpress“ im Stadtgebiet wieder anwenden und einige wichtige Stationen mit vielen Zu-/Umsteigern bedienen.
Im Einzelnen bedeutet dies:
<u>2.1. bestehende Stammstrecke</u>
Wir möchten, dass die Abfertigungsprozesse verbessert werden: Die bestehende Stammstrecke soll eine Nachrüstung mit einer leistungsfähigeren Linienzugbeeinflussung (LZB) und eine Verlängerung der LZB bis zu jeweils der Station, ab der nur noch eine Linie verkehrt, bekommen. Die neue, verbesserte LZB soll durch „Automatisches Fahren und Bremsen“ (AFB) den Triebzug an der immer gleichen Stelle zum Stehen bringen. Dadurch wird es möglich, Einstiegs- und Aussteigsbereiche auf den Bahnsteigen zum Beispiel durch im Boden eingelassene Beleuchtungen oder Farbmarkierungen zu kennzeichnen. Dadurch soll insbesondere am Ostbahnhof, Rosenheimer Platz, Isartor, Donnersberger Brücke, Hirschgarten, Laim und Pasing der Fahrgastwechsel beschleunigt werden. Die Haltestelle Hackerbrücke soll wie die Stationen Marienplatz, Hauptbahnhof und Stachus mit doppelten Bahnsteigen für die „Wiesn“ ausgestattet werden. Zusammen mit dem punktgenauen Halt der Triebzüge lassen sich somit saisonal Geländer am Bahnsteig errichten, womit das Gleissturzrisiko alkoholisierter Personen nahezu gänzlich ausgeschlossen wird.
Weiterhin sollen auf der bestehenden Stammstrecke die Türen nicht mehr lichtschrankengesteuert und dezentral geschlossen werden, sondern es soll durch das am Bahnsteig arbeitende Abfertigungspersonal zentral ein Schließbefehl erteilt werden. Da das Abfertigungspersonal sicherstellt, dass alle Türen frei sind, kann ohne die Lichtschrankenautomatik und somit deutlich schneller geschlossen werden. Verzögerungen wegen blockierenden Fahrgästen werden weiter minimiert.
Die leistungsfähigere LZB sowie die Veränderungen bei der Abfertigung sollen eine feste Zugfolgezeit von 100 Sekunden ermöglichen und damit deutlich mehr S-Bahnen durch die Stammstrecke führen.
<u>2.2. neue Stammstrecke, der Südring</u>
Wir treten dafür ein, kurzfristig den von Stefan Baumgartner und Thomas Kantke vorgeschlagenen „Teilausbau Südring“ zu realisieren. Dieser belässt alle nötigen Baumaßnahmen auf bestehenden Gleiskörpern und kann somit besonders schnell genehmigt werden. Dabei soll auf einen ggf. langfristig folgenden Vollausbau des Südrings Rücksicht genommen werden. Fehlende Grundstücke für den Vollausbau entlang des Südrings sollen deshalb gesichert werden.
Weiterhin soll erweiternd zum Teilausbau des Südrings mit Weichenverbindungen in den Gleisvorfeldern von Ostbahnhof und Pasing/Laim sowie durch eine leistungsfähige LZB am Südring die Möglichkeit entstehen, im Störungsfall der bestehenden Stammstrecke einen Großteil des S-Bahn-Verkehrs auf den Südring umzuschwenken. Dadurch sollen am Südring die Passagierkapazitäten für die aus der U-Bahn umsteigenden Passagiere geschaffen werden. Ein komplettes Auseinanderbrechen des S-Bahn-Netzes in zwei Hälften wird damit verhindert.
Durch die neuen S-Bahn-Haltestellen Poccistraße, Kolumbusplatz und Friedenheimer Brücke sowie einen neuen Bahnsteig am Heimeranplatz entstehen neue Umsteigeverbindungen, und es werden neue Gebiete in München attraktiv erschlossen. Insbesondere am Heimeranplatz entstanden in jüngster Zeit mehrere Tausend Arbeitsplätze durch größere Büroneubauten, wie beispielsweise das Fraunhofer Institut oder der ADAC, und weitere Gelände erwarten eine Neubebauung. Die geplante 2. Stammstrecke der Staatsregierung erschließt lediglich bereits mit der S-Bahn gut erschlossene Gebiete in der Innenstadt und würde damit das Immobilienpreisgefälle weiter fördern. Der ohnehin gentrifizierungskranke Patient „München“ käme dem Gentrifizierungstod durch den Stammstreckentunnel der Staatsregierung deutlich näher.
<u>2.3. Außenbereich Münchens</u>
Des Weiteren treten wir dafür ein, im Außenbereich den Ausbau schneller voranzutreiben.
Hierbei sollen eingleisige Abschnitte, die bislang dafür sorgen, dass aus München kommende S-Bahnen die nach München fahrenden S-Bahnen an Kreuzungsbahnhöfen verzögern, so ausgebaut werden, dass eine aus München kommende, bis zu 10 Minuten verspätete S-Bahn, keine Verspätungsauswirkung auf nach München fahrende S-Bahnen durch Kreuzungskonflikte oder Fahrstraßenkonflikte hat. Um die Entkopplung zu vollenden, fordern wir, dass jede S-Bahn nach Fahrplan vor Beginn der Fahrt mindestens 10 Minuten bereit steht. Durch diese Entkopplung von Verspätungen der beiden Fahrtrichtungen kommen mehr S-Bahnen pünktlich an den Einfädelungsorten der Stammstrecke und des Südringes an, und die Gesamtpünktlichkeit erhöht sich.
Außerdem soll der 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit auf alle Linien (außer S20, S27) ausgedehnt werden, da der Großraum München weiterhin ein starkes Bevölkerungswachstum vorweist. Auf den Strecken mit Mischbetrieb sehen wir Verbesserungspotenzial im Bereich der Signaldichte, um engere Blockabstände zu ermöglichen. Auf den Strecken nach Fürstenfeldbruck, Neufahrn und Markt Schwaben sehen wir dringenden weiteren Baubedarf.
<u>2.4. Stadtexpress statt Express-S-Bahnen</u>
Wir fordern anstelle der Express-S-Bahnen, dass ein Teil der nach München verkehrenden Regionalbahnen und Regionalexpresszüge die Haltestellenpolitik des ehemaligen Nahverkehrsproduktes „Stadtexpress“ (SE) anwendet. Die Haltestellenpolitik des SE sieht außerhalb von Ballungszentren einen Express-Verkehr vor. In Ballungszentren hält er an weiteren wichtigen Umsteige- bzw. Quell- und Zielbahnhöfen. Im Umland von München hat zum Beispiel die Bayerische Oberlandbahn die Haltestellenpolitik des SE beibehalten und hält in München auch an Siemenswerke, Harras und Donnersberger Brücke. Diese Halte haben jeweils eine Umsteigemöglichkeit zu einer U-Bahnlinie oder mit bahnsteiggleichem Übergang in die S-Bahnen der Stammstrecke. In den Haltestellen Moosach, Feldmoching, Trudering, Riem (um schnell zur Messe zu kommen), sowie allen Grenzpunkten des 10-Minuten-Takts sehen wir ähnliche Kandidaten für attraktive Umstiege.
Wir sprechen uns aus fahrplantechnischen Überlegungen gegen Express-S-Bahnen aus: S-Bahnen können einander nicht auf ihren Gleisen überholen. Inklusive der Zeit, die beim Beschleunigen und Bremsen gebraucht wird, kann man sagen, dass jede Haltestelle etwa 2 Minuten Zeit kostet. Eine durchfahrende Express-S-Bahn spart diese Zeit. Wenn eine Express-S-Bahn an 4 Haltestellen nicht hält, wird ein attraktiver 10-Minuten-Takt schon wieder unmöglich. Die Express-S-Bahn würde zu dicht auf die reguläre S-Bahn auffahren. Doch im direkten Umland von München wohnen deutlich mehr Menschen und somit potenzielle Fahrgäste. Express-S-Bahnen würden somit der attraktiven Bedienung des deutlich größeren Fahrgastpotenzials im 10-Minuten-Takt widersprechen.
'''Positionspapier „Neuanfang bei der Güterverladung in Bayern“ '''
Wir setzen uns dafür ein, den Güterverkehr in Bayern auf die Schiene zu verlagern. Die Gründe sind vielfältiger Natur, beispielsweise der hohe Wasserkraftanteil im Bahnstrom Bayerns und damit verbundene Überlegungen hinsichtlich der Erdölautarkie, der deutlich energieeffizientere Transport großer Massen und Volumen über weite Wege auf der Bahn, die Entlastung der Straßenverkehrswege oder wirtschaftliche Überlegungen.
Wir sehen u.a. den Eisenbahngüterverkehr hindernde Defizite bei der Verladung, sowohl bei den zur Verfügung stehen Verladekapazitäten wie auch bei den sehr weit auseinander gestreuten Verladestationen, die wirklich neutral von jedem Spediteur und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) genutzt werden können.
'''Die letzten 2 Jahrzehnte'''
In den letzten zwei Jahrzehnten haben sich unter anderem massive Entwicklungen in der Siedlungs- und Gewerbestruktur bemerkbar gemacht. Innerorts wird nur noch selten produziert, dafür immer mehr gewohnt. Die Produktion von Gütern ist häufig an den Ortsrändern in neu ausgewiesenen Gewerbegebieten angesiedelt. Damit macht auch eine Güterverladung oder die Aufrechterhaltung von Laderampeninfrastruktur innerorts, wo diese historisch an den Bahnhöfen ihren angestammten Platz hatten, nur noch wenig Sinn. Die Lärmemissionen und die Verkehrsbelastungen des Hol- und Bringverkehrs zu solchen Verladestationen würde innerorts die Anlieger massiv stören.
Ebenfalls hat sich die Arbeits- und Gewerbestruktur im Markt verändert. Statt großer Betriebe, welche alleine einen Eisenbahnanschluss auslasten, sind immer mehr spezialisierte Betriebe mit einer kleineren Produktpalette und somit deutlich kleineren Warenströmen zu finden. Da die Eisenbahn nach wie vor ein Massentransportmittel ist, lohnt sich die Anbindung solcher mittelständischer Betriebe mit einem eigenen Anschluss an die Eisenbahn nicht und der Transport mit dem LKW hat massiv zugenommen.
'''Neuanfang'''
Doch fast alle Gewerbegebiete, die neu entstanden sind, haben eins gemeinsam: Die Anbindung an Fernstraßen ist oft Ampel- und höhengleich kreuzungsfrei. Die Rampen zum Be- und Entladen an modernen Lager- und Produktionsstätten sind fast durchgängig auf die Standardmaße von LKW-Aufliegern und Sattelzügen gebaut. An solchen standardisierten Rampen lassen sich aber auch auf LKW-Anhängern lagernde Container und Ladebrücken be- und entladen.
Damit sind seitens der Gewerbetreibenden die Grundvoraussetzungen für kombinierten Verkehr gegeben. Die Politik hat es jedoch dank der Ideologie, dass Staatsbetriebe, welche wesentliche Infrastrukturaufgaben erbringen, Gewinne erzielen müssten, versäumt, diese positiven Grundvoraussetzungen zu bemerken und darauf zu reagieren.
Wir treten daher dafür ein, dass Gemeinden, Städte oder Landkreise im Rahmen der Standort- und Wirtschaftsförderung Verladeinfrastrukturen errichten und dabei von der Staatsregierung gefördert werden. Diese sollten am besten an Kreuzungspunkten von Eisenbahnen und Fernstraßen, welche wiederum Gewerbegebiete erschließen, liegen. Um eine Abhängigkeit von zentralen Entscheidungsketten in Großkonzernen (Börsengang, DB AG; u.v.m.) zu vermeiden und aus Überlegungen der Neutralität dieser Infrastruktur gegenüber bedienenden Spediteuren und EVU, würden wir die Ansiedlung dieser Verladeinfrastruktur insbesondere in Gemeinde- und Stadtwerken oder eigenen kommunalen Zweckgesellschaften begrüßen.
'''Förderung'''
Die Förderung seitens des Freistaates soll vor allem durch Bürgschaften und eine Teilübernahme der Anschlusskosten an die bestehende Eisenbahninfrastruktur geschehen.
Auf Strecken mit modernen elektronischen Stellwerken (ESTW) haben die Aufwendungen für einen Anschluss an die Eisenbahninfrastruktur oft einen großen Anteil an einem solchen Projekt. Die Fähigkeit zur Güterverladung darf jedoch nicht im Interessenskonflikt mit moderner Eisenbahninfrastruktur stehen.
Ebensowenig darf die Güterverladung mit vorhandenen Verkehren, etwa Regional- oder Fernverkehr in einen Interessenskonflikt treten. Da viele Eisenbahnstrecken so weit zurückgebaut wurden, dass weiterer Verkehr defakto nicht mehr fahren kann, soll der Freistaat auch beim Ausbau der Schienenwege helfen. Beim Bau einer neuen Verladestation soll der Streckenbetreiber mindestens alle 6 Stunden eine Fahrplantrasse zur und von der Verladestation einkalkulieren. Ist dies aufgrund der Gegebenheiten der Strecke unmöglich, muss diese ausgebaut werden. Der Freistaat Bayern soll dabei dem Betreiber der Strecke ein zinsloses Darlehen anbieten und ein Drittel der Kosten des Ausbaus, jedoch maximal 15 Mio. Euro je Verladestation übernehmen.
Die Neutralität der Verladestation hinsichtlich der Bedienung von Straßen- wie von Eisenbahnseite sehen wir als ein zentrales Förderkriterium.
Ebenfalls sollen alle durch dieses Programm geförderten Maßnahmen (Verladestationen, Netzanschlüsse, Streckenausbau) erfasst, katalogisiert und dokumentiert werden. Dazu gehöhren unter anderem die Anzahl der abgehenden und ankommenden Züge, das Verladevolumen und die Ziele der Ladungen. Diese Dokumentation soll öffentlich einsehbar sein. Nach 10 Jahren soll diese Förderung hinsichtlich der Wirksamkeit bei der Verlagerung von Verkehr auf die Bahn wissenschaftlich untersucht werden um weitere Verbesserungspotenziale zu erkennen.
'''Ausgestaltung'''
Wir fordern, dass diese Verladeinfrastruktur mindestens den Anforderungen einer „Ausweichanschlussstelle“ (Awanst) im Sinne der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) entspricht. Optional könnte dies auch mit voller Hauptsignaldeckung als Abzweigstelle realisiert werden, damit die Güterzüge eine höhere Geschwindigkeit bis zum nächsten Bahnhof fahren dürfen. In der Station wäre ein Gleis zur Umfahrung der Lokomotive wünschenswert, eine Ausgestaltung des Schutzweichengleises zu einem Ausziehgleis würde Rangiermöglichkeiten eröffnen und somit die Nutzbarkeit weiter steigern.
Die Verladeeinrichtung sollte mit technisch minimalstem Aufwand betrieben werden können, damit man diese Stationen in eine Art „Ruhemodus“ versetzen kann. Mit diesem „Ruhemodus“ sollen die laufenden Kosten so weit gesenkt werden, dass ein Rückbau und die Aufgabe dieser Infrastruktur nicht mehr in Frage kommt. Deshalb sollen statt fest installierten Containerkränen eher Gabelstabler-ähnliche „Containerheber“ zum Einsatz kommen, welche man auch von einer Verladestation zu einer anderen ohne riesigen Demontageaufwand verlegen kann. Anstelle ferngestellter Weichen und der dazugehörenden aufwendigen Sicherungs-, Überwachungs- und Steuerungstechnik sollten in der Verladeeinrichtung lediglich handgestellte Weichen verwendet werden. Ebenfalls soll auf die Oberleitung in der Verladeeinrichtung verzichtet werden. Mit einer Oberleitung könnten Züge zwar elektrisch in die Awanst einfahren, jedoch macht diese auch den Ruhemodus unnötig teurer und erfordert ggf. bei der Verladung besondere Sicherungsmaßnahmen.
'''Saisonverladung und Agrarrohprodukte'''
Die Stationen sollten auch, je nach regionalen Gegebenheiten, auf die Verladung von Agrarrohprodukten oder zusätzliche Saisonverladungen ausgelegt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Zuckerrüben, Stärkekartoffeln, Getreide, Erden und Kiese oder Hölzer als Stamm- oder Hackgut. Hierbei kann mit erhöhten und abgesenkten Niveaus die Verladung durch Kippen und Schütten ohne weitere technische Hilfsmittel erfolgen. Stämme werden i.d.R. mit dem am LKW montiertem Greifer verladen. Der Bau einer Rampe zum Abkippen dieser Güter ist zwar einmalig relativ teuer, hat dafür aber kaum laufende Kosten.
'''Wirtschaftliche Auswirkungen'''
Die Neutralität und Verfügbarkeit solcher Verladestationen erlaubt es, dass jeder Betrieb darüber seine Warenströme abwickelt. Da auf sehr langen Strecken der LKW schon heute im Kostennachteil gegenüber der Bahn liegt, wird es damit dem bayerischen Mittelstand möglich, die eigenen Produkte billiger an die Seehäfen Europas zu bringen und zu exportieren. Gerade Bayern ist besonders weit von den Seehäfen entfernt und hat trotzdessen einen besonders stark vom Export abhängigen Mittelstand.
Die Piratenpartei Bayern sieht in der Fusionstechnologie das Potential, eine saubere, nachhaltige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten, die im Falle positiver Forschungsergebnisse sowohl bestehende Atomkraftwerke als auch die Energiegewinnung aus fossilen Stoffen ersetzen kann. Um diese Möglichkeit schnellstens zu eröffnen, soll die Forschung auf diesem Gebiet fortgesetzt und ausgeweitet werden.
Die durch die öffentlich finanzierte Forschung gewonnenen Erkenntnisse dürfen dabei nicht z.B. durch Vergabe von Patenten an private Unternehmen der Öffentlichkeit vorenthalten werden. +