Attribut:Beschreibung
L
Modul 1 ist quasi der Hauptantrag, wird dieser angelehnt entfallen Modul 2 und 3.
Modul 2 und 3 sind dann konkurrierend.
Einen Entwurf zur Geschäftsordnung wird es auch noch geben. Der hat aber noch Zeit, da dass ja keine Satzungsänderung ist. +
Begründung:
Nach 60 Jahren staatlicher Wohnbauförderung stehen wir vor dem Scherbenhaufen einer sozial unverträglichen Wohraumversorgung. Sowohl im Westen als auch im Osten wurden unwirtliche Trabantenstädte errichtet oder ganze Stadtviertel mit einfallslosen Mietskasernen zu Tode saniert. Die Folge waren das Entstehen sozialer Brennpunkte und die Zerstörung der urbanen Stadtkultur. Kleine Wohneinheiten bis 45 Quadratmeter fehlen.
Selbst wenn die staatlichen Planer durch diese Misere gelernt hätten, ist es unwahrscheinlich, dass eine Neuauflage der Wohnbauförderung allein die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sichern kann. Das hier geforderte Verfahren bietet als Ergänzung die folgenden Vorteile: In allen Wohngebieten wird bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt. Die staatliche Subvention (Steuervorteil) wird gedeckelt und steht in direktem Verhältnis zum Nutzen.Gentrifizierung und Segregation kann sofort entgegengewirkt und nachhaltig vorgebeugt werden.
Wohnungsnot durch Energiewende:
In immer mehr Städten explodieren die Mieten nach teuren energetischen Modernisierungen. Denn die Kosten für Gebäudedämmungen, neue Heizungen und Isolierfenster können die Vermieter auf die Mieter abwälzen. Das trifft vor allem Geringverdiener, Wohngeld- und Hartz-IV-Empfänger. Hunderttausende müssen umziehen, weil sie sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten können. Entmietung brutal.
Chic und teuer, alt und billig:
Die Immobilienpreise explodieren, die Mieten steigen, das Wohnen wird für viele langsam unbezahlbar. Über die Entwicklung auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt spricht Jürgen Zurheide mit Hartmut Miksch, dem Präsidenten der Architektenkammer NRW.
Mieten, Makler, Nebenkosten - wird Wohnen zum Luxusgut?
Die Kosten für Heizung und Strom explodieren, Mieten und Wohnungspreise steigen oft schneller als die Einkommen. Und Makler kassieren fette Provisionen. Wird der Wohnungsmarkt zum Haifischbecken? Wer schützt die Bürger vor der Gier der Spekulanten? Wohnen unbezahlbar? Die Wohnungsnot treibt sie auf die Straße - und das mitten in Deutschland, in Freiburg und anderen Städten. Tausende protestierten am Wochenende gegen hohe Mieten. Und was machen die Piraten dagegen?
Dem Antrag fehlen noch Unterstützer aus dem Antragsbereich.
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer_Diskussion:Pirataleks1
Abstimmungen per Briefwahl wären - zwar ein analoger - aber dennoch sinnvoller Schritt hin zu der von uns gepredigten Basisbeteiligung, bis ein digitales Werkzeug zur Verfügung steht.
Vorteile: Auch offliner könnten mitstimmen, geheime Wahlen wären möglich. In der Landessatzung ist das bereits vorgesehen.
Nachteile: Kostet Porto, Umschläge, Papier, Toner/Tinte, Manpower für den Versand und die Auswertung notwendig. +
'''Sorry... aber um es nicht zu behandeln, hat das zuviele Wellen geschlagen.'''
== Gemeinsame Begründung und Argumente für die "Fahnenanträge" ==
Die Diskussionen im Anschluss an den BPT14.1 rund um die dort hängenden Fahnen haben eindrücklich gezeigt, daß eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Piraten ein Problem damit hat, wenn bestimmte Fahnen auf Parteiveranstaltungen hängen. Die vorgeschlagenen Anträge sollen zumindest auf NRW-Ebene für Klarheit sorgen, wie die Parteibasis sich den Umgang in Zukunft wünscht.
=== Pro parteifremde Fahnen ===
* Es gibt inhaltliche Überschneidungen
=== Contra parteifremde Fahnen ===
* Die Überschneidungen sind für Aussenstehende teilweise nicht ohne erhebliche vor-Recherche erkennbar
* Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Übeschneidungen.
=== Pro Fahnen von Teilgruppen der Partei ===
* Es gibt AGs/Gruppen, die vergleichsweise Konsensfähig sind (z.B. Queeraten)
=== Contra Fahnen von Teilgruppen der Partei ===
* Es gibt sehr kontroverse AGs/Gruppen (z.B. Nuklearia)
* Es gibt keinen durchführbaren Vorschlag für Kriterien anhand derer man darf & darf-nicht festmachen könnte
=== Pro "die VL entscheidet" ===
* Unkompliziert
=== Contra "die VL entscheidet" ===
* BPT 2014.1 +
'''Sorry... aber um es nicht zu behandeln, hat das zuviele Wellen geschlagen.'''
== Gemeinsame Begründung und Argumente für die "Fahnenanträge" ==
Die Diskussionen im Anschluss an den BPT14.1 rund um die dort hängenden Fahnen haben eindrücklich gezeigt, daß eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Piraten ein Problem damit hat, wenn bestimmte Fahnen auf Parteiveranstaltungen hängen. Die vorgeschlagenen Anträge sollen zumindest auf NRW-Ebene für Klarheit sorgen, wie die Parteibasis sich den Umgang in Zukunft wünscht.
=== Pro parteifremde Fahnen ===
* Es gibt inhaltliche Überschneidungen
=== Contra parteifremde Fahnen ===
* Die Überschneidungen sind für Aussenstehende teilweise nicht ohne erhebliche vor-Recherche erkennbar
* Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Übeschneidungen.
=== Pro Fahnen von Teilgruppen der Partei ===
* Es gibt AGs/Gruppen, die vergleichsweise Konsensfähig sind (z.B. Queeraten)
=== Contra Fahnen von Teilgruppen der Partei ===
* Es gibt sehr kontroverse AGs/Gruppen (z.B. Nuklearia)
* Es gibt keinen durchführbaren Vorschlag für Kriterien anhand derer man darf & darf-nicht festmachen könnte
=== Pro "die VL entscheidet" ===
* Unkompliziert
=== Contra "die VL entscheidet" ===
* BPT 2014.1 +
'''Sorry... aber um es nicht zu behandeln, hat das zuviele Wellen geschlagen.'''
== Gemeinsame Begründung und Argumente für die "Fahnenanträge" ==
Die Diskussionen im Anschluss an den BPT14.1 rund um die dort hängenden Fahnen haben eindrücklich gezeigt, daß eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Piraten ein Problem damit hat, wenn bestimmte Fahnen auf Parteiveranstaltungen hängen. Die vorgeschlagenen Anträge sollen zumindest auf NRW-Ebene für Klarheit sorgen, wie die Parteibasis sich den Umgang in Zukunft wünscht.
=== Pro parteifremde Fahnen ===
* Es gibt inhaltliche Überschneidungen
=== Contra parteifremde Fahnen ===
* Die Überschneidungen sind für Aussenstehende teilweise nicht ohne erhebliche vor-Recherche erkennbar
* Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Übeschneidungen.
=== Pro Fahnen von Teilgruppen der Partei ===
* Es gibt AGs/Gruppen, die vergleichsweise Konsensfähig sind (z.B. Queeraten)
=== Contra Fahnen von Teilgruppen der Partei ===
* Es gibt sehr kontroverse AGs/Gruppen (z.B. Nuklearia)
* Es gibt keinen durchführbaren Vorschlag für Kriterien anhand derer man darf & darf-nicht festmachen könnte
=== Pro "die VL entscheidet" ===
* Unkompliziert
=== Contra "die VL entscheidet" ===
* BPT 2014.1 +
'''Sorry... aber um es nicht zu behandeln, hat das zuviele Wellen geschlagen.'''
== Gemeinsame Begründung und Argumente für die "Fahnenanträge" ==
Die Diskussionen im Anschluss an den BPT14.1 rund um die dort hängenden Fahnen haben eindrücklich gezeigt, daß eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Piraten ein Problem damit hat, wenn bestimmte Fahnen auf Parteiveranstaltungen hängen. Die vorgeschlagenen Anträge sollen zumindest auf NRW-Ebene für Klarheit sorgen, wie die Parteibasis sich den Umgang in Zukunft wünscht.
=== Pro parteifremde Fahnen ===
* Es gibt inhaltliche Überschneidungen
=== Contra parteifremde Fahnen ===
* Die Überschneidungen sind für Aussenstehende teilweise nicht ohne erhebliche vor-Recherche erkennbar
* Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Übeschneidungen.
=== Pro Fahnen von Teilgruppen der Partei ===
* Es gibt AGs/Gruppen, die vergleichsweise Konsensfähig sind (z.B. Queeraten)
=== Contra Fahnen von Teilgruppen der Partei ===
* Es gibt sehr kontroverse AGs/Gruppen (z.B. Nuklearia)
* Es gibt keinen durchführbaren Vorschlag für Kriterien anhand derer man darf & darf-nicht festmachen könnte
=== Pro "die VL entscheidet" ===
* Unkompliziert
=== Contra "die VL entscheidet" ===
* BPT 2014.1 +
Siehe Begründung zu SÄA019 +
In der Vergangenheit haben Mitglieder von Bundes- und Landesvorständen für Listenplätze bei verschiedenen Wahlen kandidiert. Dabei hatten sie zu dem Zeitpunkt Zugriff auf Ressourcen/Kontakte der Piratenpartei, die andere Bewerber nicht hatten.
Die Aufgabe im Landesvorstand ist davon geprägt, dass sie verschiedenen Strömungen und Gruppen innerhalb der Partei einen Zugriff auf die begrenzten Ressourcen der Partei gestatten.
Diese Ressourcen sollten originär nur für die Vorstandstätigkeit des Landesverbands eingesetzt werden. Um Missverständnis über diesen Punkt zu vermeiden, ist ein kurzes Statement seitens der Bewerber um ein Vorstandsamt für die Wähler auf dem Parteitag hilfreich, damit sie sich ein eigenes Bild über den Kandidaten machen können.
Der Antrag ist ein weiterer Baustein im Sinne der Strukturänderung (Trennung von Amtsinhaber und Mandatsträger), die beim Treffen der Fraktionsmitglieder in Düsseldorf gefordert wurde.
P.S: beachtet werden sollte, dass nicht jede Wahl immer zum dafür vorgesehenen Termin stattfindet und die Aussage hierzu bei Bedarf unabhängig vom Datum abverlangt werden kann! +
Der derzeitige Generalsekretär des Landesverbandes der Piraten NRW kommt seinen Aufgaben als Generalsekretär seit längerer Zeit nicht mehr nach.
Seine Aufgaben müssen von den anderen Vorstandsmitgliedern übernommen werden.
Er ist darüber hinaus seit mehreren Wochen weder per Mail, noch persönlich erreichbar.
Dies ist meines Erachtens ein unhaltbarer Zustand und sollte schnellstmöglichst geregelt werden, damit der Landesvorstand vollumfänglich handlungsfähig bleibt.
Landessatzung:
§6b(12) "Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein
Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des
Landesparteitags gestellt werden. Über die Durchführung einer so
beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der
Landesparteitag mit einfacher Mehrheit." +
Muss sein. +
Die Idee, diesen Kodex auf dem LPT zur Abstimmung zu stellen kam in der LaVo Sprechstunde am 6.3. auf.<br/>Der Text entspricht der Fassung von https://wiki.piratenpartei.de/Kodex und wurde lediglich um das abschliessende Gedicht gekürzt. +
Auf der Marina Kassel wurde durch alle anwesenden Landes- und Bundesvorstände eine gemeinsame Erklärung gefasst (http://vorstand.piratenpartei-nrw.de/?p=781 oben). Hiermit sollte ein Konsens zwischen allen Landesverbänden hergestellt, und eine Spaltung zwischen den Landesverbänden verhindert werden. Für sechs der Landesvorstände, darunter der aus NRW, war diese nicht ausreichend, diese haben dann eine eigene Erweiterung formuliert. (http://vorstand.piratenpartei-nrw.de/?p=781 unten)
Beides ist unbefriedigend - eine gemeinsame Erklärung, die offenbar nicht ausreicht, sowie eine Erweiterung, die nur von einem Teil der Verbände getragen wird.
Diese beiden #mk14-Erklärungen haben nicht zur Beruhigung der Lage geführt haben - solange Landesverbände ganz unterschiedlich sprechen, ist das für die Piratenpartei insgesamt nicht gut. Die Spaltung ist damit immer noch vorhanden, und sie zieht sich durch alle Gliederungen gleichermaßen.
Aus der Erweiterung habe ich einen Text formuliert, der der Intention der sechs Landesvorstände möglichst nahe kommt, aber kompromissfähiger formuliert ist, und den dann die übrigen Landesverbände vielleicht ebenfalls unterstützen könnten (und der Bund, womöglich). Dieser Antrag wurde in einem Pad öffentlich entwickelt, ich bitte Euch, ihn mit mir zu unterstützen. +
Wir bekennen uns zum Prinzip der Demokratie als Herrschaftsform (das heißt wirklich so, sorry). Und wir wollen diese stärken und weiter ausbauen.
Bei direkter Demokratie stößt man an Grenzen (Beispiel Schweiz), wo die Mehrheitsentscheidung Menschlichkeit, Menschen- oder Bürgerrechte verletzen. Hier ist dann mit Mehrheitsentscheidungen Schluss, und es muss Legalität gelten.
Ebenso gibt es keinen Grund, Mehrheitsmeinungen zu fassen, die Menschen in ihrer Selbstentfaltung beeinträchtigen, etwa aus moralischen oder religiösen Motiven. Jeder darf sich solange und soweit frei entfalten, solange er damit die anderen nicht einschränkt. Mehrheitsmeinungen dürfen auch daran nichts ändern.
Abgesehen davon kann man die Direkte Demokratie aber pratkisch überall ausdehnen und einsetzen.
Und als Netzpartei wollen wir natürlich prüfen, inwieweit sich das Internet dafür einsetzen lässt. +
Wir brauchen eine/n arbeitende/n GenSek.
Wenn dieser Antrag erst am Ende der Veranstaltung auf der TO steht, wird keine Zeit dafür mehr übrig
bleiben und den Piraten NRW wird weiterhin kein arbeitendner GenSek zur Verfügung stehen. +
Mitglieder des Landesverbandes müssen sich auf die unvoreingenommene Behandlung ihrer Anträge durch den Landesvorstand verlassen können. Das ist insbesondere bei Anträgen, die sich gegen die Arbeit des Vorstandes richten, nicht vollständig zu gewährleisten. Ombudsleute schaffen hier Abhilfe.
Ombudsleute werden aber nur in Anspruch genommen, wenn die Beteiligten sie respektieren. Daher sollte die Auswahl dem Landesparteitag obliegen. Und weil die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten weitgehend denen von Mediatoren entsprechen, könnten die Ombudsleute diese Tätigkeit ebenfalls übernehmen.
In einem nächsten Schritt kann die Inanspruchnahme der Ombudsleute evaluiert werden, um sie gegebenenfalls auf einem der kommenden Landesparteitage durch einen Satzungsänderungsantrag in der Satzung zu verankern. +
_
* Variante A: Während die Krankenversicherung die medizinische Versorgung gewährleistet und die Haftpflichtversicherung der Partei unbeabsichtigte Sachschäden bei Parteiveranstaltungen reguliert, sind die Mitglieder auf Veranstaltungen und während ihrer Tätigkeit für die Partei nicht gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls versichert. Die Kosten für eine Versicherung belaufen sich auf derzeit 2,73 EUR pro Person und Jahr, wobei die Anzahl der kalkulatorischen Beitragszahler auf eine geschätzte Zahl von Aktiven zu begrenzen ist. Zehn bis 15 Prozent der Mitglieder als aktiv einzuordnen, ist angemessen und zulässig. Die Versicherten müssen nicht individuell benannt werden. Diese Variante des Antrags ist die für den Einzelnen sicherste und für ihn und die Verwaltung einfachste.
* Variante B: Während die Krankenversicherung die medizinische Versorgung gewährleistet und die Haftpflichtversicherung der Partei unbeabsichtigte Sachschäden bei Parteiveranstaltungen reguliert, sind die Mitglieder auf Veranstaltungen und während ihrer Tätigkeit für die Partei nicht gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls versichert. Die Kosten für eine Versicherung belaufen sich auf derzeit 2,73 EUR pro Person und Jahr, wobei die Anzahl der kalkulatorischen Beitragszahler auf eine geschätzte Zahl von Aktiven zu begrenzen ist. Zehn bis 15 Prozent der Mitglieder als aktiv einzuordnen, ist angemessen und zulässig. Die Versicherten müssen nicht individuell benannt werden. Diese Variante des Antrags ist die für den Landesverband kostengünstigste.
* Variante C: Während die Krankenversicherung die medizinische Versorgung gewährleistet und die Haftpflichtversicherung der Partei unbeabsichtigte Sachschäden bei Parteiveranstaltungen reguliert, sind die Mitglieder auf Veranstaltungen und während ihrer Tätigkeit für die Partei nicht gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls versichert. Die Kosten für eine Versicherung belaufen sich auf derzeit 2,73 EUR pro Person und Jahr, wobei die Anzahl der kalkulatorischen Beitragszahler auf eine geschätzte Zahl von Aktiven zu begrenzen ist. Zehn bis 15 Prozent der Mitglieder als aktiv einzuordnen, ist angemessen und zulässig. Die Versicherten müssen nicht individuell benannt werden. Diese Variante des Antrags ist die sozial ausgewogenste, wenngleich für die Verwaltung aufwendigste.
Diese Entscheidsordnung ist hervorgegangen aus der auf dem BPT 2013.1 in
Neumarkt beschlossenen Entscheidsordnung, die die wesentlichen
Eckpfeiler einer formalen Durchführung von Basisentscheiden festlegt
und den Verantwortlichen noch genügend Spielraum für sinnvolle Lösungen
lässt. Gleichwohl will die Projektgruppe Basisentscheid auf Grundlage
dieser Vorgaben Lücken schließen und eventuelle Unklarheiten bereinigen.
Dazu hat sie die in diesem Antrag beschriebenen detaillierten Verfahren
ausgearbeitet, die mit der Mitgliederverwaltung und einer
Software-Implementation abgestimmt sind und in die Erfahrungen
ausanderen Verfahren eingeflossen sind.
Durch diese neue Entscheidsordnung werden die Rechte der Mitglieder noch
besser geschützt und die für die Durchführung von Basisentscheiden
Verantwortlichen erhalten klarere Vorgaben.
Diese Entscheidsordnung berücksichtigt auch einen möglichen Beschluss
von Modul 2 des SÄA 030.
Außerdem sind gegenüber der anderen Entscheidsordnung hier längere
Fristen vorgesehen und die Reihenfolge, in der Anträge behandelt werden,
ist flexibilisiert. Hier wird ein Teil der Anträge nach Antragsalter zur
Abstimmung gestellt und ein anderer Teil nach Zahl der Unterstützer
(während bei der anderen Entscheidsordnung nur das Antragsalter
entscheidet). +
Die Satzungsänderung für den Basisentscheid erfordert eine Entscheidsordnung (quasi Geschäftsordnung) um weitere Details zu regeln.
Dies ist eine deutlich verbesserte und überarbeitete Version der bereits im Bund beschlossenen Entscheidsordnung.
Insbesondere die Pflichten der Verantwortlichen (Vorstand), die Durchführung von offline-Abstimmungen, die Anforderungen an das Online-System, der Umgang mit konkurrierenden Anträgen und die Bewertungsswahl wurden besser ausgearbeitet, vereinfacht und verbessert.
Für den Landesverband wurden die Mindestquoren (10%, jedoch mindest 25 Teilnehmer) entsprechend gesenkt.
Anforderungen an Stichtage sind wie im Bund, so dass im Idealfall die gleichen Termine verwendet und damit Synergieeffekte genutzt werden können.
Diese Entscheidsordnung erlaubt nur pseudonymisierte Online-Abstimmung und geheime Urnen/Brief Abstimmung. Anonymisierte Online-Verfahren müssten, falls sie die Satzung zulässt, durch einem weiteren expliziten Beschluß eingebaut werden. +
Die Satzungsänderung zur SMV erfordet eine Geschäftsordnung zur Regelung der eigentlichen Betriebsmodalitäten. +