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Die Piratenpartei verzichtet darauf, gegen einzelnen Mitglieder Parteiausschlussverfahren (PAV) durchzuführen.  +
'''Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir grundsätzlich ab. Einsatzszenarien sehen wir nur in einem zeitlich und örtlich stark begrenzten Rahmen unter der Voraussetzung, dass nicht nur aufgezeichnet, sondern vordergründig beobachtet wird.''' Ausgehend von der beständig steigenden Überwachung öffentlicher Gebäude und Plätze (mittels Videoüberwachung/Kamerasystemen), beabsichtigen Piraten auf Landes- und Kommunalebene in diesem Bereich für eine Aufklärung der Öffentlichkeit sorgen. Wie schon das Bundesverfassungsgericht in etlichen Urteilsbegründungen, wie unter anderem beim "Volkszählungsurteil" dargelegt hat, erzeugen sämtliche Überwachungssysteme einen starken sozialen Anpassungsdruck bei den Überwachten. Somit schränken solche Systeme das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und das Recht auf Privatheit (Grundrechts-Charta der EU) ein. Jegliche Überwachungsmaßnahme ohne vorhergehendes, begründetes Verdachtsmoment sehen wir als Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig, zehntausende von Personen zu überwachen, um eine äußerst kleine Anzahl von Tätern zu ermitteln. Zwar ermöglichen geltende Gesetze den Einsatz der Videoüberwachung – doch werden diese Regelungen immer weiter ausgedehnt. '''Deshalb kritisieren wir insbesondere, dass''' * Videokameras keine Straftaten verhindern und den Opfern nicht helfen. * Videoüberwachung Täter nicht von der Begehung von Straftaten abhält. * Keine Verbesserung der Sicherheitslage in den überwachten Räumen festzustellen ist. * Die Furcht, Opfer einer Straftat zu werden, durch Videoüberwachung nicht verringert wird. Da die wenigsten Videokameras im öffentlichen Raum genutzt werden, um zu beobachten und stattdessen nur eine Aufzeichnung stattfindet, wäre dieses Gefühl auch trügerisch. Es zu vermitteln, wie es vereinzelt Parteien den Bürgern weis zu machen versuchen, wiegt die Bürger nur in falscher Sicherheit und ist sogar gefährlich für die individuelle Sicherheit. * Zwar können Videoaufzeichnungen manchmal bei der Aufklärung von Straftaten helfen, die Verwendung als Beweismittel kommt aber äußerst selten vor. Es bleibt festzustellen, dass Videoüberwachung die polizeiliche Aufklärungsrate nicht steigert – die meisten Straftaten werden auf andere Weise aufgeklärt. '''Videoüberwachung ist aber nicht nur wirkungslos und unverhältnismäßig, sondern auch schädlich, denn''' * Mitmenschen, die Straftaten beobachten, vertrauen eher auf die Videoüberwachung und das rechtzeitige Eintreffen der Polizei, als den Opfern zu helfen. Doch sind Videoüberwachungssysteme zumeist nur zur Aufzeichnung angelegt, eine Echtzeit-Beobachtung findet kaum statt. * Menschen ändern unter Videoüberwachung ihr Verhalten. Kreatives, unbefangenes und individuelles Verhalten wird verringert, um nicht aufzufallen. Wir sehen hier die große Gefahr einer zunehmend gleichförmigen Gesellschaft. * Die aufgezeichneten Daten wurden schon oft zweckentfremdet und führten zu schweren Fehlern. '''Dennoch wird der Ausbau von Videoüberwachung mit Statistiken begründet, die einer näheren Überprüfung jedoch nicht standhalten. ''' * Die meisten Untersuchungen wurden nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt, sondern von der Stelle, die Videoüberwachung gerne einsetzen würde. * Der Vergleich der Kriminalitätsentwicklung in überwachten Bereichen wird oft nicht mit einem Vergleichsbereich durchgeführt. Sinkt die Kriminalität allgemein, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben. * Die Einrichtung von Video-Überwachungssystemen geht oft mit verbesserter Beleuchtung und baulichen Maßnahmen einher. Sinkt die Kriminalität nun, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben. * Zumeist fehlt bei Untersuchungen die Prüfung von Alternativen wie bauliche Maßnahmen, Verbesserung von Angeboten für ein bestimmtes Milieu, Verbesserung der Sauberkeit oder auch verstärkte Präsenz der Sicherheitsbehörden. Kommen zur Gefahrenabwehr keine geeigneteren Mittel in Frage und liegt ein begründeter Verdacht vor, kann ausnahmsweise auf das Mittel der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zurückgegriffen werden. Dies darf aber nur unter folgenden, '''zusätzlichen Vorraussetzungen geschehen:''' * die Überwachungsmaßnahme wird zeitlich und örtlich strikt begrenzt und muss durch einen Richter angeordnet werden * die Maßnahmen dürfen nicht verdeckt ergriffen werden. Neben Hinweisschildern sind die Kameras mit einen System auszustatten, welches den Bürgern ermöglicht, zu erkennen, ob im Moment nur aufgezeichnet oder auch beobachtet wird. * werden die Aufnahmen nicht zur Ermittlung von Straftaten benötigt, müssen diese unverzüglich gelöscht werden  
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: '''Grundsätzliches''' In den letzten Jahren wächst die Überwachung des öffentlichen und halb-öffentlichen Raumes durch Kameras immer weiter. Begründung ist der vermeintliche Gewinn an Sicherheit und die Prävention von Straftaten. Bürger und Zivilgesellschaft haben jedoch in einem demokratischen Rechtsstaat einen Anspruch auf eine freie, unüberwachte Öffentlichkeit. Der Hang zur Überwachung muss gestoppt und der Wildwuchs der entsprechenden technischen Systeme eingedämmt werden. Außerdem sind in Zukunft zum Schutz vor ausufernder Überwachung angebrachte Regeln zu schaffen. Diese Forderungen beziehen sich auf dauerhafte Videoüberwachung im öffentlichen Raum (z. B. Straßen, Parks und Marktplätze) bzw. öffentlich zugänglichen Räumen (auch Kaufhäuser, Museen oder Gaststätten). Diese findet durch zuständige staatliche Stellen oder den Besitzer bzw. Betreiber der Räumlichkeiten (z. B. Gastwirte) statt. Hier nicht betroffen sind temporäre Nutzung (etwa Fernsehteams), die eigene Verwendung durch Einzelne in der Öffentlichkeit (z. B. Smartphone-Kamera) oder die Überwachung von nur privat genutzten Grundstücken und Häusern durch deren Besitzer. '''Einschränkungen''' Derartige Überwachungsmaßnahmen sollen grundsätzlich unzulässig und nur der Ausnahmefall sein. Durch Gesetze vorgeschriebene Überwachungsvorrichtungen mit eigenen Regelungen sind davon auszunehmen. Heutzutage ist dies bereits unter anderem bei Kassenräumen von Banken und bestimmten sicherheitskritischen Industrieanlagen der Fall. Die zuständigen staatlichen bzw. kommunalen Stellen sind für den öffentlichen Bereich zuständig, für private, lediglich öffentlich zugängliche Räumlichkeiten hingegen deren Besitzer. Aufstellen und Betrieb einer Videoüberwachungsanlage soll eine Prüfung und Genehmigung durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten voraussetzen, für deren Bestehen bestimmte Kriterien zu erfüllen sind. Nehmen staatliche Stellen die Überwachung vor, muss zusätzlich ein Richter und dessen Einverständnis hinzugezogen werden. Die Prüfung durch die Datenschutzbehörde ist jährlich durchzuführen. Dabei ist zu prüfen *ob der Zweck bzw. Anlass der Überwachung vorhanden und legitim sind *inwiefern die Überwachungsmaßnahme sich überhaupt für den gedachten Zweck eignet *ob sie notwendig und im Vergleich zu möglichen Alternativen verhältnismäßig ist Der eingesehene Bereich muss auf die eigenen Räumlichkeiten des Überwachenden eingeschränkt werden. Alle Möglichkeiten (beispielsweise Sichtsperren) sind zu nutzen, um keine Wohnungsfenster, Hauseingänge oder - bei privater Videoüberwachung - Bürgersteige zu erfassen. Für Prüfung und Zulassung durch die Datenschutzbehörde sind Gebühren einzuführen, welche die entstehenden Kosten mindestens decken. Der Allgemeinheit kann schließlich nicht zugemutet werden, die Kosten für das Bedürfnis Einzelner zu tragen, ihre Mitmenschen zu überwachen. '''Dokumentation''' Es soll eine Dokumentationspflicht für aufgestellte Videokameras bzw. Überwachungssysteme eingeführt werden. Diese Dokumentation soll enthalten: *was für eine Überwachung durchgeführt wird und mit welchen Mitteln *zu welchem Zweck und aus welchem Anlass diese durchgeführt wird *in welchem Umfang (z. B. Betriebszeiten, Wirkungsbereich der Überwachung) *Speicherfristen (falls gespeichert wird), diese sind zu begründen Mit erfolgreicher Prüfung wird die Anlage und die Dokumentation bei der Datenschutzbehörde registriert. Dieses Register und die aktuelle Dokumentation sind vollständig öffentlich zugänglich zu machen sowie jeweils durch den Betreiber vorzuhalten. Werden Änderungen an der Überwachungsanlage vorgenommen, unterliegt der Betreiber einer Aktualisierungspflicht für die Dokumentation und hat die Änderung den zuständigen Datenschützern anzuzeigen. Diese haben ein Widerspruchsrecht. Ein überwachter Bereich muss durch Hinweisschilder oder vergleichbare Hinweise - wie auch heute schon - gekennzeichnet sein. Dies ist Bedingung für die Zulassung. Derartige Hinweise sind neutral zu halten und kein Ort für Überwachungspropaganda ("Zu Ihrer Sicherheit" oder ähnliches) wie z. B. bei der Deutschen Bahn. '''Haftung''' Existiert eine Videoüberwachungsanlage, unterliegt deren Datenstrom grundsätzlich einer Beobachtungspflicht durch Personal. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn die Überwachung aus allen anderen Gesichtspunkten heraus angemessen ist und man sonst kleine Betreiber (z. B. im Einzelhandel) systematisch benachteiligen würde, weil diese eine Beobachtung nicht umfassend sicherstellen können. Der Betreiber der Anlage haftet explizit für die Folgen von Straftaten und Schadensfällen im überwachten Bereich, soweit diese aus unzureichender Beobachtung resultieren. Wer der Meinung ist, seine Umwelt überwachen zu müssen, der hat auch die Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen. Wenn die Bereitschaft dazu fehlt, stellt sich die Frage nach dem Sinn der Videoüberwachung. Letztlich ist dies das Äquivalent zur unterlassenen Hilfeleistung im Falle persönlicher Anwesenheit. Ebenso soll der Betreiber gegenüber den Betroffenen haften, wenn Daten aus der Überwachung an die Öffentlichkeit gelangen. Dies kann z. B. passieren, wenn die Kamera ihren Datenstrom unverschlüsselt überträgt oder die Überwachungsdaten unberechtigt gespeichert bzw. entwendet werden. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Wenn ein Wachmann während seines üblichen Rundgangs seine Bildschirme nicht beobachten kann, führt dies nicht zu einer Haftung im Schadensfall, da ein solcher Rundgang zu seinen normalen Aufgaben gehört. Die Belangbarkeit des Personals ist im Übrigen auf Fahrlässigkeit und Vorsatz zu begrenzen. '''Sanktionen''' Es muss auf jeden Fall die Möglichkeit eingeführt werden, die Datenschutzbehörden Bußgelder für Verstöße gegen Regelungen zur Videoüberwachung erteilen zu lassen. Bisher ist es nur möglich, mit viel Aufwand mittels einer Klage gegen eine Überwachungsanlage vorzugehen. Bei andauernder Nichteinhaltung der Vorschriften - z. B. einer unzulässigen Installation oder Ausweitung einer Überwachungsmaßnahme - kann über den Bußgeldbescheid auch ein Gerichtsverfahren oder Maßnahmen der Exekutive angestrebt werden. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde sollen Betroffene auch weiterhin über den zivilgerichtlichen Weg gegen Videoüberwachung klagen können. Betroffener ist, wer regelmäßig oder häufig von der Überwachung betroffen ist. Im Erfolgsfall steht dem Kläger Schadensersatz für die Verletzung seiner Grundrechte zu.  
'''Grundsätzliches''' Ausgehend von der beständig steigenden Überwachung öffentlicher Gebäude und Plätze (mittels Videoüberwachung/Kamerasystemen), beabsichtigen Piraten auf Landes- und Kommunalebene in diesem Bereich für eine Aufklärung der Öffentlichkeit zu sorgen. Wie schon das Bundesverfassungsgericht in etlichen Urteilsbegründungen, wie unter anderem beim "Volkszählungsurteil" dargelegt hat, erzeugen sämtliche Überwachungssysteme einen starken sozialen Anpassungsdruck bei den Überwachten. Somit schränken solche Systeme das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und das Recht auf Privatheit (Grundrechts-Charta der EU) ein. Jegliche Überwachungsmaßnahme ohne vorhergehendes, begründetes Verdachtsmoment bedeutet einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig, zehntausende von Personen zu überwachen, um eventuell und möglicherweise eine äußerst kleine Anzahl von Tätern zu ermitteln. Zwar ermöglichen geltende Gesetze den Einsatz der Videoüberwachung – doch werden diese Regelungen immer weiter ausgedehnt. Zu kritisieren ist insbesondere, dass * Videokameras keine Straftaten verhindern und den Opfern nicht helfen. * Videoüberwachung Täter nicht von der Begehung von Straftaten abhält. * Keine Verbesserung der Sicherheitslage in den überwachten Räumen festzustellen ist. * Da die wenigsten Videokameras im öffentlichen Raum genutzt werden, um zu beobachten und stattdessen nur eine Aufzeichnung stattfindet, entsteht ein falsches Gefühl der Sicherheit. Dieses zu propagieren, wie es vereinzelt Parteien den Bürgern gegenüber tun, wiegt die Bürger nur in falscher Sicherheit und ist sogar gefährlich für die individuelle Sicherheit. * Zwar können Videoaufzeichnungen manchmal bei der Aufklärung von Straftaten helfen, die Verwendung als Beweismittel kommt aber äußerst selten vor. Es bleibt festzustellen, dass Videoüberwachung die polizeiliche Aufklärungsrate nicht steigert – die meisten Straftaten werden auf andere Weise aufgeklärt. Videoüberwachung ist aber nicht nur wirkungslos und unverhältnismäßig, sondern auch schädlich, denn * Mitmenschen, die Straftaten beobachten, vertrauen eher auf die Videoüberwachung und das rechtzeitige Eintreffen der Polizei, als den Opfern zu helfen. Doch sind Videoüberwachungssysteme zumeist nur zur Aufzeichnung angelegt, eine Echtzeit-Beobachtung findet kaum statt. * Menschen ändern unter Videoüberwachung ihr Verhalten. Kreatives, unbefangenes und individuelles Verhalten wird verringert, um nicht aufzufallen. Es besteht hier die große Gefahr einer zunehmend gleichförmigen Gesellschaft. * Die aufgezeichneten Daten wurden schon oft zweckentfremdet und führten zu schweren Fehlern. Dennoch wird der Ausbau von Videoüberwachung mit Statistiken begründet, die einer näheren Überprüfung jedoch nicht standhalten: * Die meisten Untersuchungen wurden nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt, sondern von der Stelle, die Videoüberwachung gerne einsetzen würde. * Der Vergleich der Kriminalitätsentwicklung in überwachten Bereichen wird oft nicht mit einem Vergleichsbereich durchgeführt. Sinkt die Kriminalität allgemein, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben. * Die Einrichtung von Video-Überwachungssystemen geht oft mit verbesserter Beleuchtung und baulichen Maßnahmen einher. Sinkt die Kriminalität nun, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben. * Zumeist fehlt bei Untersuchungen die Prüfung von Alternativen wie bauliche Maßnahmen, Verbesserung von Angeboten für ein bestimmtes Milieu, Verbesserung der Sauberkeit oder auch verstärkte Präsenz der Sicherheitsbehörden. In den letzten Jahren wächst die Überwachung des öffentlichen und halb-öffentlichen Raumes durch Kameras immer weiter. Begründung ist der vermeintliche Gewinn an Sicherheit und die Prävention von Straftaten. Bürger und Zivilgesellschaft haben jedoch in einem demokratischen Rechtsstaat einen Anspruch auf eine freie, unüberwachte Öffentlichkeit. Der Hang zur Überwachung muss gestoppt und der Wildwuchs der entsprechenden technischen Systeme eingedämmt werden. Außerdem sind in Zukunft zum Schutz vor ausufernder Überwachung angebrachte Regeln zu schaffen. Diese Forderungen beziehen sich auf dauerhafte Videoüberwachung im öffentlichen Raum (z. B. Straßen, Parks und Marktplätze) bzw. öffentlich zugänglichen Räumen (auch Kaufhäuser, Museen oder Gaststätten). Diese findet durch zuständige staatliche Stellen oder den Besitzer bzw. Betreiber der Räumlichkeiten (z. B. Gastwirte) statt. Hier nicht betroffen sind temporäre Nutzung (etwa Fernsehteams), die eigene Verwendung durch Einzelne in der Öffentlichkeit (z. B. Smartphone-Kamera) oder die Überwachung von nur privat genutzten Grundstücken und Häusern durch deren Besitzer. '''Einschränkungen''' Derartige Überwachungsmaßnahmen sollen grundsätzlich unzulässig und nur der Ausnahmefall sein. Durch Gesetze vorgeschriebene Überwachungsvorrichtungen mit eigenen Regelungen sind davon auszunehmen. Heutzutage ist dies bereits unter anderem bei Kassenräumen von Banken und bestimmten sicherheitskritischen Industrieanlagen der Fall. Die zuständigen staatlichen bzw. kommunalen Stellen sind für den öffentlichen Bereich zuständig, für private, lediglich öffentlich zugängliche Räumlichkeiten hingegen deren Besitzer. Aufstellen und Betrieb einer Videoüberwachungsanlage soll eine Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Datenschutzaufsicht voraussetzen, für deren Bestehen bestimmte Kriterien zu erfüllen sind. Nehmen staatliche Stellen die Überwachung vor, muss zusätzlich ein Richter und dessen Einverständnis hinzugezogen werden. Die Prüfung durch die Datenschutzbehörde ist jährlich durchzuführen. Dabei ist zu prüfen *ob der Zweck bzw. Anlass der Überwachung vorhanden und legitim sind *inwiefern die Überwachungsmaßnahme sich überhaupt für den gedachten Zweck eignet *ob sie notwendig und im Vergleich zu möglichen Alternativen verhältnismäßig ist Der eingesehene Bereich muss auf die eigenen Räumlichkeiten des Überwachenden eingeschränkt werden. Alle Möglichkeiten (beispielsweise Sichtsperren) sind zu nutzen, um keine Wohnungsfenster, Hauseingänge oder - bei privater Videoüberwachung - Bürgersteige zu erfassen. Für Prüfung und Zulassung durch die Datenschutzbehörde sind Gebühren einzuführen, welche die entstehenden Kosten mindestens decken. Der Allgemeinheit kann schließlich nicht zugemutet werden, die Kosten für das Bedürfnis Einzelner zu tragen, ihre Mitmenschen zu überwachen. '''Dokumentation''' Es soll eine Dokumentationspflicht für aufgestellte Videokameras bzw. Überwachungssysteme eingeführt werden. Diese Dokumentation soll enthalten: *was für eine Überwachung durchgeführt wird und mit welchen Mitteln *zu welchem Zweck und aus welchem Anlass diese durchgeführt wird *in welchem Umfang (z. B. Betriebszeiten, Wirkungsbereich der Überwachung) *Speicherfristen (falls gespeichert wird), diese sind zu begründen Mit erfolgreicher Prüfung wird die Anlage und die Dokumentation bei der Datenschutzbehörde registriert. Dieses Register und die aktuelle Dokumentation sind vollständig öffentlich zugänglich zu machen sowie jeweils durch den Betreiber vorzuhalten. Werden Änderungen an der Überwachungsanlage vorgenommen, unterliegt der Betreiber einer Aktualisierungspflicht für die Dokumentation und hat die Änderung den zuständigen Datenschützern anzuzeigen. Diese haben ein Widerspruchsrecht. Ein überwachter Bereich muss durch Hinweisschilder oder vergleichbare Hinweise - wie auch heute schon - gekennzeichnet sein. Dies ist Bedingung für die Zulassung. Derartige Hinweise sind neutral zu halten und kein Ort für Überwachungspropaganda ("Zu Ihrer Sicherheit" oder ähnliches) wie z. B. bei der Deutschen Bahn. '''Haftung''' Existiert eine Videoüberwachungsanlage, unterliegt deren Datenstrom grundsätzlich einer Beobachtungspflicht durch Personal. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn die Überwachung aus allen anderen Gesichtspunkten heraus angemessen ist und man sonst kleine Betreiber (z. B. im Einzelhandel) systematisch benachteiligen würde, weil diese eine Beobachtung nicht umfassend sicherstellen können. Der Betreiber der Anlage haftet explizit für die Folgen von Straftaten und Schadensfällen im überwachten Bereich, soweit diese aus unzureichender Beobachtung resultieren. Wer der Meinung ist, seine Umwelt überwachen zu müssen, der hat auch die Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen. Wenn die Bereitschaft dazu fehlt, stellt sich die Frage nach dem Sinn der Videoüberwachung. Letztlich ist dies das Äquivalent zur unterlassenen Hilfeleistung im Falle persönlicher Anwesenheit. Ebenso soll der Betreiber gegenüber den Betroffenen haften, wenn Daten aus der Überwachung an die Öffentlichkeit gelangen. Dies kann z. B. passieren, wenn die Kamera ihren Datenstrom unverschlüsselt überträgt oder die Überwachungsdaten unberechtigt gespeichert bzw. entwendet werden. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Wenn ein Wachmann während seines üblichen Rundgangs seine Bildschirme nicht beobachten kann, führt dies nicht zu einer Haftung im Schadensfall, da ein solcher Rundgang zu seinen normalen Aufgaben gehört. Die Belangbarkeit des Personals ist im Übrigen auf Fahrlässigkeit und Vorsatz zu begrenzen. '''Sanktionen''' Es muss auf jeden Fall die Möglichkeit eingeführt werden, die Datenschutzbehörden Bußgelder für Verstöße gegen Regelungen zur Videoüberwachung erteilen zu lassen. Bisher ist es nur möglich, mit viel Aufwand mittels einer Klage gegen eine Überwachungsanlage vorzugehen. Bei andauernder Nichteinhaltung der Vorschriften - z. B. einer unzulässigen Installation oder Ausweitung einer Überwachungsmaßnahme - kann über den Bußgeldbescheid auch ein Gerichtsverfahren oder Maßnahmen der Exekutive angestrebt werden. Neben der Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde sollen Betroffene auch weiterhin über den zivilgerichtlichen Weg gegen Videoüberwachung klagen können. Betroffener ist, wer regelmäßig oder häufig von der Überwachung betroffen ist. Im Erfolgsfall steht dem Kläger Schadensersatz für die Verletzung seiner Grundrechte zu.  
die Versammlung möge beschließen, sich folgende Position zur Rundfunkpolitik für die Piratenpartei Bayern zu eigen zu machen: Die Piratenpartei betrachtet die Trennung von Internet und "klassischen Medien" als willkürlich und nur durch den Kanal der technischen Verbreitung gerechtfertigt. Regulierung muss sich an den Menschen orientieren, die die Inhalte erstellen und nutzen. Daher nehmen wir den Vorschlag der Landesmedienanstalten gerne auf, um bei dieser Gelegenheit drei zentrale Punkte der Transformation vom Rundfunk zum Virtuellen Rundfunk klar zu stellen: a) Medienfreiheit die Piratenpartei sieht es grundsätzlich als richtig an, das Netz als Medienkanal neben Rundfunk zu setzen. Damit müssen endlich wichtige, demokratische Aspekte der Netzregulierung vergleichbar zur Rundfunkregulierung durchgesetzt werden. Dies sind insbesondere Netzneutralität, diskriminierungsfreier Zugang, Schutz der Meinungsfreiheit und der Schutz journalistischer Quellen. b) sinnvolle, angemessene Regulierung Während es durch die knappen Sendefrequenzen notwendig war, den Rundfunk einer strengen Regulierung zu unterwerfen, ist im Netz mit theoretisch unbegrenzt vielen "Sendern" eine Einschränkung durch Sendelizenzen nicht mehr sinnvoll. Daher sehen die Piraten eine an den klassischen Rundfunk angelehnte Lizenzpflicht ab, wie sie zur Zeit ab 500 gleichzeitigen potenziellen Streams verpflichtend ist. Ebenso halten wir die Meldepflicht für Internet-Radio für nicht zeitgemäß. Die übliche Vorgehensweise, zunächst Beschwerde beim Seitenbetreiber und ggf. Klage vor Gericht hat sich bewährt und ist völlig ausreichend, um gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. c) Gebühren für einen virtuellen Rundfunk Rundfunkgebühren garantieren seit Jahrzehnten Meinungsvielfalt und freien Zugang zum Medienangebot. Im Internet ist der freie, diskriminierungsfreie Zugang nicht in gleicher Weise garantiert. Wesentliche Teile der Infrastruktur, wie die Versorgung mit Internetverbindungen, Suchmaschinen, ohne die es de facto sehr schwer ist, auf Inhalte zuzugreifen und Social Networks, die einen wesentlichen Teil unserer Kommunikationskultur bestimmen, sind rein privatwirtschaftlich organisiert. Statt weiterhin nur öffentliche Rundfunkanstalten zu fördern, die nur ein eingeschränktes Programm anbieten, wollen wir einen Teil der Rundfunkgebühren dazu verwenden, öffentliche Freiräume im Netz schaffen. Diskriminierungsfreier Zugang und Netzneutralität können damit jedermann garantiert werden. Einige Angebote, die als förderungswürdig eingestuft werden, können durch Gebühren finanziert werden. Die Mittelzuteilung erfolgt transparent und offen: Anträge werden in Liquid Feedback erstellt und dort von der Öffentlichkeit direkt demokratisch beschlossen. Sämtliche Inhalte, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden - was die Rundfunkgebühren ausdrücklich mit einschließt - sind selbstverständlich gemeinfrei und stehen jedermann kostenlos zur Verfügung. Damit stehen wir für die Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einen virtuellen öffentlichen Kulturraum - einen virtuellen Rundfunk.  
Es soll ein Volksentscheid schnellstmoeglich (Quartal 3)stattfinden der bewirken soll, dass die Ergebnisse der Volksentscheide fuer die jeweiligen Regierungen stets bindend bleiben.  +
Es soll ein Volksentscheid schnelstmoeglich (Quartal 3)stattfinden der bewirken soll, dass die Ergebnisse der Volksentscheide fuer die jeweiligen Regierungen staets bindend bleiben.  +
Text des Antrages zweite Zeile etc.  +
Die Piratenpartei ist in den letzten Jahren wesentlich über das Internet aktiv geworden. Diese Tatsache hat zu einer gegenüber den Altparteien deutlich erhöhten Kompetenz in Sachen Internetkommunikation geführt. Jetzt, wo wir auf dem besten Wege zu einer Bürgerpartei sind, geht es darum, auch internetferne Bevölkerungskreise insbesondere in Wahlkämpfen anzusprechen, zu mobilisieren und für Wahl unserer Partei und Kandidaten zu gewinnen. Deshalb soll die Wahlkampfarbeit über die bisherigen Gremien der Partei und das Internet ergänzt werden durch „Face to Face“ Veranstaltungen. Bei allen Wahlkämpfen werden die Piraten in allen Groß- und Mittelstädten mit öffentlichen Veranstaltungen in Erscheinung treten. Für Kleinstädte und ländliche Regionen sind adäquate Formen öffentlichen Auftritts zu kreieren und zu praktizieren. Der Parteitag beauftragt den Parteivorstand ein zentrales Wahlkampfgremium/Büro einzurichten, das in Zusammenarbeit mit einer professionellen Werbeagentur die Wahlkämpfe der Piraten auf allen Ebenen unterstützt. Die Mitglieder dieses Gremiums sollten im Rahmen freier Mitarbeiterverträge angemessen bezahlt werden. Das Gremium bestimmt einen Vorsitzenden, der Mitglied des Bundesvorstandes ist und/oder an diesen direkt berichtet.  +
Der Landesparteitag möge folgendes beschließen: Zur Entwicklung des Wahlprogramms können für den Landesparteitag Positionspapiere und Programmanträge für das Wahlprogramm eingereicht werden. Der Landesvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Inhalte und Forderungen der Positionspapiere in das Landeswahlprogramm einfließen. Die Texte der Wahlprogrammanträge werden direkt in das Landeswahlprogramm übernommen. Weiterhin wird der Landesvorstand beauftragt, für eine hinreichende redaktionelle und formelle (Reihenfolge der Punkte) Ausarbeitung des Landeswahlprogramms zu sorgen. Dies soll zeitig nach dem Abschluss der inhaltlichen Arbeit stattfinden, sodass das Wahlprogramm spätestens im Frühjahr 2013 beschlossen werden kann. Falls ein Landesgrundsatzprogramm beschlossen wird, können analog Programmanträge für dieses gestellt werden. Für diesen Fall wird außerdem der Landesvorstand beauftragt, dafür zu sorgen, dass dieses redaktionell angemessen aufbereitet wird.  +
''Dieser Antrag gilt als Programmantrag eingereicht; auch die einzelnen Module sind eingereicht'' Wirtschaftspolitik: Die Gesetzeslage ist so zu gestalten, dass Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen und Ausgrenzungen keinen Nährboden finden. Wir stehen für eine Wirtschaftspolitik die sich an den freiheitlichen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft orientiert. *Landesbank: Die BayernLB wird massiv durch bayerische Steuergelder unterstützt und soll deswegen zu höchstmöglicher Transparenz verpflichtet werden. Ziel ist es, dass jeder Bürger möglichst genau weiß, was mit dem Steuergeld geschieht. *Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden: Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst. *Für liberale Ladenschlussgesetze: Die Piratenpartei Bayern setzt sich für die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Freistaat ein. Bayern gehört zu den wenigen Ländern, welche ihr Ladenschlussgesetz in den Jahren 2006-2007 nicht angepasst haben. Wir sind davon überzeugt, dass der Freistaat hierfür so wenig Einschränkungen wie möglich setzen sollte. Deswegen fordern wir die Ladenöffnungszeiten grundsätzlich den Gewerbetreibenden zu überlassen. *Transparenz belebt den Wettbewerb: Wir setzen uns für eine transparente und herstellerneutrale Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein. So können Korruption verhindert und Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer garantiert werden. *Vereinfachung von Genehmigungsverfahren: Für Anträge, Erlaubnisse und Genehmigungen verlangen Ämter regelmäßig die Vorlage von Schriftstücken wie Handelsregisterauszug, Eintrag in Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder andere Daten zur betreffenden Firma. Das Zusammentragen dieser Schriftstücke ist für Unternehmer zeitraubend und kostenaufwändig, obwohl die Daten größtenteils ohnehin in öffentlichen Registern verfügbar sind. In solchen Fällen brauchen Unternehmer nicht mit Ämtergängen behelligt werden. Stattdessen soll für diese Anträge ein Sammelformular online bereitgestellt oder zugeschickt werden. Auf diesem können Unternehmer mit einer einzigen Unterschrift einem Amt die Erlaubnis einräumen, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen. Auf diese Weise wird der bürokratische Aufwand von den Ämtern erledigt. Letztlich muss jeder Unternehmer selbst entscheiden dürfen, ob er diesen Service der Behörde nutzen will oder nicht. Er muss auch die Möglichkeit haben, Behördengänge selber zu erledigen, wenn er der Auffassung ist, nur so Herr über seine Daten bleiben zu können. Text des Antrages zweite Zeile etc.  
Im Hinblick auf kommende Bundesparteitage möchte ich den Landesverband bitten, über folgende ''Wirtschaftspolitische Grundsätze'' als Position abzustimmen: <div style="border:1px solid gray; margin:5px 3px 0px 3px; padding:0 5px 2px 5px; background-color:#EFEFEF"> '''Präambel''' Um klar verständlich wirtschaftspolitische Ordnungen zu gestalten, bedarf es gemeinsamer Grundsätze. Diese Grundsätze dienen dem Verständnis und stellen eine Information dar, wie PIRATEN Wirtschaftspolitik grundlegend argumentieren. Sie stellen gleichermaßen den initialen Lösungsraum für wirtschaftspolitische Aufgaben. Aufbauend auf dem Positionspapier "Politischer Standpunkt und Selbstverständnis"[http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Bayern/Positionspapiere/POS-009] ergibt sich folgende grundsätzliche wirtschaftspolitische Perspektive: '''Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem''' (1) Die Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dienen. Wirtschaftspolitik beschäftigt sich mit Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und insbesondere deren rechtlicher Ordnung. (2) Die Wirtschaftspolitik der PIRATEN ist am Wohle der Allgemeinheit orientiert. Die Allgemeinheit wird jedoch nicht als Kollektiv verstanden, sondern als Jedermann. (3) Die PIRATEN unterscheiden zwischen bürgerlichem und staatswesentlichem Wirtschaften: Das Bürgerliche Wirtschaften dient unmittelbar dem Bürger, das Staatswesentliche (Staatliche) Wirtschaften dient unmittelbar dem Staatswesen. Es ist zu betonen, daß für das Staatswesen jede Politik verantwortlich und vernünftig für sich selbst wirtschaftet. (4) Das Staatswesen stößt mit der Einflußnahme auf das bürgerliche Wirtschaften an seine durch die Grundrechte bestimmten Schranken. Die PIRATEN lehnen eine unmittelbare Einflußnahme auf das bürgerliche Wirtschaften durch den Staat ab. (5) Dagegen ist es gefordert, daß die Bürger das Staatliche Wirtschaften politisch gestalten. Das Staatswesen soll mit seinem Wirtschaften für den Staat bürgerbezogen der Allgemeinheit sowie den staatlich organisierten Gemeinwesen dienen. (6) Die PIRATEN sehen die Gefahr einer Staatswirtschaft, die die Bürger zu Ihrem Nutzen einspannt. Die PIRATEN erkennen einen Interessenkonflikt im Staatswesen bezüglich des bürgerlichen Wirtschaftens und dem Machterhalt herrschender Politik. Die PIRATEN sind gegen einen neuen Merkantilismus in dem das bürgerliche Wirtschaften einer Staatsfinanzierung sowie anderen politischen Interessen untergeordnet wird. (7) Die Soziale Marktwirtschaft erkennen die PIRATEN als wirtschaftspolitisches Leitbild an. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, daß durch geeignete Ordnungspolitik des der bürgerlichen Gesellschaft verpflichteten Staatswesens eine Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur sozialer Probleme einer Freien Marktwirtschaft. (8) Als Wirtschaftspolitische Aufgaben des Staates sehen die PIRATEN lediglich die Schaffung von Infrastrukturen, die dem bürgerlichen Wirtschaften dienen. (9) Der Anspruch eine einzige Wirtschaftsordnung zu schaffen, die alle Aspekte berücksischtigt und formal untereinander abgleicht, halten die PIRATEN für anmaßend. Stattdessen sehen die PIRATEN verschiedenste ordnungspolitische Komponenten, die insgesamt die Wirtschaftsordnung darstellen, auch wenn die Theorien der Komponenten untereinander als widersprüchlich erscheinen. So gibt es z.B. die marktwirtschaftliche Komponente, die ergänzend zu der Selbstversorgung ist. De facto sind parallel zur staatlich geordneten Marktwirtschaft effektiv auch zentralwirtschaftliche, sozialwirtschaftliche und andere Lehrmeinungen vielfältig politisch umgesetzt. Diese Vielfalt muss ordnungspolitisch berücksichtigt und klargestellt werden. (10) Die PIRATEN sehen es als notwendig an, daß vielfältige Theorien als ordnungspolitische Modelle für sich abgegrenzt entwickelt und umgesetzt werden können. So ist eine differenzierte, für die Öffentlichkeit verständliche, kritikfähige Wirtschaftsordnung machbar. (11) Die PIRATEN betrachten diese unterschiedlichen ordnungspolitischen Komponenten der Wirtschaftsordnung als parallele Minimalsysteme. Diese Minimalsysteme sind einfach und verständlich zu gestalten, für sich klar separiert. Über definierte Schnittstellen sind die Minimalsysteme verbunden. Für die Modellierung der Minimalsysteme gilt der Grundsatz der Parallelität: Eine Ebene, keine Schnittpunkte. So ist es möglich die Teilsysteme konkurrierend zu betreiben, zu testen, auszutauschen ohne die gesamten Wirtschaftssysteme bzw. die gesamte Wirtschaftsordnung zu gefährden. (12) Die PIRATEN sehen in der Selbstversorgung das ursprüngliche Wirtschaften der Menschen. Ein Recht zur Selbstversorgung begründet sich im Menschsein, als natürliches Recht jedes Menschen. Ein Mensch oder auch eine Gesellschaft von Menschen muß sich selbst mit dem versorgen können, was sie benötigen. Jedes weitere durch das Staatswesen geordnete Wirtschaftssystem wie das marktwirtschaftliche kann nur ergänzend zur Selbstversorgung gesehen werden. (13) Die rechtliche Ordnung der Wirtschaftssysteme durch das Staatswesen muß sich normativ an der Individuellen Freiheit der wirtschaftenden Menschen orientieren. (14) Aus einer globalen Perspektive stellen die PIRATEN fest, daß sie die verschiedenen Wirtschaftssysteme anderer Völker sowie Wirtschaftsordnungen anderer Staaten sowie Gemeinschaften anerkennen und respektieren. '''Natürliche Ressourcen''' (1) Natürliche Ressourcen sind ursprünglich kein Eigentum oder Besitz. (2) Natürliche Ressourcen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden sich im Besitz der Bürger. (3) Das Staatswesen übt auf dem Territorium der Bundesrepublik die Hoheit über die Natürlichen Ressourcen aus. Grundsätzlich ist ihre Verfügbarkeit vom Rechtsstaat so zu ordnen, daß diese Ressourcen mittel- sowie unmittelbar gleichermaßen allen Bürgern zur Verfügung stehen. (4) Ist es aus bestimmten Gründen - wie der potentiellen mißwirtschaftlichen Ausbeutung oder Zerstörung - nicht möglich, daß eine Natürliche Ressource allen Bürgern zur Verfügung steht, wird das Staatswesen aus dieser Gemeingut schöpfen bzw. schöpfen lassen. Wird das geschöpfte Gemeingut jemandem zugesprochen, ist zu berücksichtigen, daß er nur so viel durch seine Arbeit als Eigentum einfahren kann, wie er für seinen Lebensvorteil davon Gebrauch machen kann, bevor es verdirbt. Was darüber hinausgeht, ist mehr als ihm zusteht. - Nichts in der Natur darf zu Eigentum gemacht werden, daß es verdirbt oder zerstört wird. (5) Die PIRATEN respektieren Natürliche Ressourcen auf dem Territorium anderer Völker und Staaten als in deren Besitz. Jedoch sehen die PIRATEN die einzelnen Bürger der Bundesrepublik als Mitglieder einer Welt-Gesellschaft an den Natürlichen Ressourcen der Welt beteiligt, die nicht territorial beansprucht werden, bzw. die nicht an Territorien gebunden sind. Das Staatswesen vertritt im internationalen Kontext die Bürger und ermöglicht ihnen umfassend selbstbestimmte transnationale Beziehungen. '''Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut''' (1) Das Grundgesetz garantiert dem einzelnen Bürger sein Eigentum. Eigentum stellt in unserer Wirtschaftsordnung eine wesentliche Komponente dar, da ihr Eigentum unmittelbar dem Bedürfniss einzelner Bürger bzw. ihrer Gemeinschaften dient: Eigentum befreit sie existentiell und sichert sie ebenso ab. Die grundrechtlich Gewährleistung des Eigentums und Erbrechts verpflichtet den Menschen jedoch dazu, daß er sein Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen soll. Das Wohl der Allgemeinheit liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Menschen nach ihrem Gewissen. Die Bindung von Eigentum an das Wohl der Allgemeinheit ermöglicht es jedem Menschen in seinem Sinne, wohltätigen Einfluß auf die Allgemeinheit zu nehmen. Was aus diesem Anspruch folgt, ist direkte Demokratie durch die Tat. (2) Eigentum entsteht durch schöpferische Kraft der Menschen, - aus ihrem individuellen Geist sowie ihren Bedürfnissen. (3) Jedem Menschen steht es frei sich mit seiner Schöpferischen Kraft an Gesell- oder Gemeinschaften zu beteiligen. (4) Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften sind politische Konstrukte. Juristische Personen genießen ihrem Wesen nach bedingt Schutz durch bürgerliche Grundrechte. Das Wesen der Juristische Personen bestimmt die Wirksamkeit des Schutzes und wird praktisch durch die Politik geordnet. (5) Eine wesentliche Angleichung der Juristische Personen mit Menschen lehnen die PIRATEN ab. Insbesondere die Interpretation, daß Gesellschaften bzw. juristische Personen eine ursprüngliche schöpferische Kraft besitzen. - Ein kritisches Augenmerk gilt dabei dem Begriff "Person", der zunehmend Gebrauch findet. (6) Gemeingut ist ein Gut, das für alle Nachfrager in der Regel frei zugänglich ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Gemeingut kann jedoch zu unwirtschaftlichem Verhalten führen. Das Gemeingut der Gesellschaft kann deshalb vom Staatswesen geordnet werden, um Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ähnliche Aspekte der Vernunft zu berücksichtigen. (7) Wird Gemeingut an sich jemandem als Eigentum zugesprochen, muß es jedem Bürger gleichermaßen als Eigentum zugesprochen werden, denn jeder Bürger ist ursprünglich an dem Gemeingut beteiligt. Denjenigen die das Gemeingut ebenso benötigen müssen weiter ein Nutzungsrecht haben. Es geht hierbei nicht um eine Kollektivierung von Gemeingut, sondern um das ursprüngliche Recht des einzelnen Bürgers / der Allgemeinheit / Jedermanns am Gemeingut. '''Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen''' (1) Infrastuktur ist der Unterbau einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft. (2) Die PIRATEN unterscheiden "private Infrastruktur" der bürgerlichen Gestaltung und "öffentliche Infrastruktur" der staatlichen Gestaltung als öffentlichen Angelegenheit. (3) Da öffentliche Infrastruktur von der bürgerlichen Gesellschaft politisch beauftragt und finanziert wird, ist sie Vermögen an dem jeder einzelne Bürger gleichermaßen beteiligt ist. Sie ist ein Ursprung von Gemeingut. (4) Private Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie ein natürliches Monopol darstellen. (5) Öffentliche Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie dem Bürger dienen bzw. ob Mißbrauch vorliegt. (6) Es steht den Staatswesen und Kommunen frei, durch politische Gestaltung öffentliche Infrastrukturen parallel zu privaten Infrastrukturen zu schaffen. (7) Die PIRATEN erkennen ''Öffentlich-rechtliche Anstalten'' ihrem Wesen nach als Behörde: Eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Diese sind nicht marktfähig. Hierbei handelt es sich um gemeinwesenliche Selbstversorgung. Die Finanzierung erfolgt über Steuern, Abgaben sowie Gebühren. Diese Einrichtungen müssen klar zur Privatwirtschaft abgegrenzt werden. Privatwirtschaftliche Geschäftsgegenstände stehen diesen Einrichtungen nicht zu. (8) Die PIRATEN erkennen ''Körperschaften des öffentlichen Rechts'' als öffentliche Angelegenheit. Jedoch sind insbesondere Personalkörperschaften auf die Notwendigkeit von Zwangsmitgliedschaft zu überprüfen. (9) Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter Gemeinwesen wie z.B. Kommunen sind, sind rein privatwirtschaftlichen Unternehmen gesetzlich gleichzustellen. '''Monopole, Kartelle, Patente''' (1) Ein "Monopol" bezeichnet einen einzelnen Aspekt (Punkt), der durch sein Potential die geschaffene Ordnung des ihn beinhaltenden Systems außer Kraft setzt - Der Zweck der Ordnung wird nicht mehr erreicht. Für ein Marktwirtschaftliches Monopol gilt so: Es stört die Marktwirtschaftliche Ordnung. (2) Ein Kartell bestehend als Bündnis eigentlicher Konkurrenten kann ebenfalls die derzeitige Marktwirtschaftliche Ordnung stören, wenn sie Preis- oder Mengen- bzw. Leistungs-Absprachen monopolbildend umsetzen. Ebenso sind Oligopole kritisch, die sich faktisch stillschweigend angleichen. (3) Die PIRATEN sehen es in einem marktwirtschaftlichen Zusammenhang als notwendig an, Monopol - sowie Kartellbildung zu unterbinden und Oligopolen entgegenzuwirken. (4) Alterativ ist für die PIRATEN denkbar, daß das ökonomisches Gut der Kartell- bzw. Monopolbildung als nicht marktfähig erkannt wird. Über die Legislative bzw. die politische Gestaltung werden dann strukturelle Änderungen in der Wirtschaftsordnung umgesetzt, so daß die betroffenen Güter sowie Dienstleistungen befreit werden. (5) Patente und ähnlich hoheitlich erteilte Schutzrechte sehen die PIRATEN als befristete Monopole, die das Staatswesen dem Nutznießer gewährt, wenn im Gegenzug ein Nutzen für die Allgemeinheit / die Bürger entsteht. Die Praxis zeigt jedoch, daß der erwartete Nutzen für die Bürger meist nicht gegeben ist. - Im Gegenteil: Die PIRATEN sehen hier ein großes Potential des Mißbrauchs und lehnen deshalb hoheitlich erteilte ausschließliche Schutzrechte ab. (6) Natürliche Monopole entstehen von selbst, z. B. durch Marktvorsprung, Produktions-, Standortvorteil sowie aufgrund von Markteintrittsbarrieren. Hier ist regelmäßig zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist, bzw. ob der Monopolist seine Vormachtstellung gegenüber den Bürgern mißbraucht. '''Geldpolitik''' (1) Dem Geld kommt als Tauschmittel der Marktwirtschaft eine besonderer Stellenwert zu. Es ist ein Wertäquivalent für Güter sowie Dienstleistungen. (2) Geld entsteht durch den Prozeß der Geldschöpfung. Die PIRATEN sind sich bewußt, daß es verschiedenste Arten von Geld bzw. verschiedenste Systeme zur Geldschöpfung gibt. (3) Der Euro wird durch das Eurosystem geschöpft als "Zentralbankgeld". Die Bundesbank ist wie die Europäische Zentralbank (EZB) ein Teil des Eurosystems. Die EZB ist ein politisches Konstrukt, eine Rechtsperson. Die EZB ist allein befugt, die Ausgabe des Euro zu genehmigen. Die PIRATEN erkennen in der EZB die gemeinsame Währungsbehörde der Staaten Europas. Die PIRATEN befinden die Unabhängigkeit der EZB generell als fragwürdig. (4) Der Euro ist sogenanntes ''Fiat-Geld'', ein Kreditgeld, bei dem von Seiten des Emittenten keine Einlöseverpflichtung in einen bestimmten Gegenwert besteht. Seine Akzeptanz wird durch gesetzliche Vorschriften erreicht und sichergestellt, als gesetzliches Zahlungsmittel. (5) Auf Basis des Euro können zudem Geschäftsbanken Geld schöpfen: Das Giral- bzw. Geschäftsbankengeld. Dieses Geld entsteht ebenfalls durch Kredit, den die Geschäftsbanken gewähren. Oder durch das Eintauschen von Bargeld in sogenanntes ''Sichtguthaben''. Geschäftsbanken sind in der Lage auf Grundlage des eingezahlten Bargelds, ein Vielfaches an Giralgeld durch Kreditvergabe zu schöpfen. Zudem können sie durch den Kauf von Real-Vermögen weiteres Giralgeld schöpfen. (6) Neben dem Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel benutzt der Bürger hauptsächlich Giralgeld. Die PIRATEN sind sich des Unterschieds bewußt: Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. - Obwohl die Einheit "Euro" den Anschein gibt, besteht keine Deckung des Giralgeldes durch gesetzliches Zahlungsmittel. Die PIRATEN sehen diese Unterdeckung des Giralgeldes als systemkritisch an. Die PIRATEN fordern eine vollständige Unterlegung des Giralgeldes mit der dargestellten Währung. (7) EZB-Geld sowie Giralgeld entsteht durch Kredit. An jeden Kredit ist immer Zins und Tilgung als Schuld gebunden sowie Eigentum des Kreditnehmers als Sicherung. (8) Die PIRATEN erkennen die Verzinsung von Geldschuld insbesondere die rekursive Verzinsung komplexer vernetzter Finanzprodukte als Ursache für ein exponentielles Wachstum der Geld- bzw. Geldschuldmenge. Der daraus resultierende Geldwucher ist ebenso Antrieb einer zunehmenden Verschuldung, der keinerlei reale Vermögenswerte mehr gegenüberstehen. (9) Die PIRATEN sehen es zumindest als fragwürdig an (wertloses) Fiat-Geld bzw. Giralgeld als Schuld mit Eigentum des Schuldners abzusichern, da hier zur Tilgung der zinsbelasteten Schuld in Summe ein immer rasanter werdender Eigentumsübergang realer Vermögenswerte auf die geldschöpfenden Institute erzwungen wird. (11) Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Kapitaldeckung des Fiatgeldes durch natürliche Ressourcen wie Land. Diese monetäre Wertstellung führt zu einer Ausbeutung der Natürliche Ressourcen sowie zu einem Eigentumsübergang von Menschen ohne ausreichendes Geldeinkommen zu Menschen mit Geldvermögen bzw. Geldschöpfungsmonopol. Besonders wird das beschleunigt, wenn der Besitz von Realvermögen sowie die Erhaltung von Realvermögen Geldschuld entstehen läßt. (12) Die PIRATEN sehen in der ausschließlichen Möglichkeit zur Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken und Zentralbanken ein Quasi-Monopol der Geldschöpfung. Die PIRATEN wünschen die Aufhebung des Geldschöpfungsmonopols. (13) Die PIRATEN sehen es im Sinne einer Sozialen Marktwirtschaft als notwendig an, dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Staatswesens bürgerliche Währungen als Wertkorrektiv gegenüberzustellen. Diese müssen frei an Devisenbörsen auch gegen gesetzliches Zahlungsmittel gehandelt werden können. Spekulative Kursschwankungen bzw. -manipulationen können dann durch eine Tobin-Steuer gedämpft werden. Die Art und Weise der bürgerlichen Geldschöpfung ist frei. (14) Die PIRATEN erkennen Geld als definiertes Kunstprodukt. Geld sowie Geldschöpfung ist bestens geeignet für die mittelbare Ordnung bestimmter Märkte. So ist es denkbar, für verschiedene Märkte verschiedene Währungen herzustellen, die den ggf. speziellen Anforderungen entgegenkommen. (15) Die PIRATEN sehen in der Idee freier bürgerlicher Währungen eine Alternative zum Geldschöpfungsmonopol der Geldinstitute. Jedoch besteht die Notwendigkeit einheitlicher Verrechnungs- bzw. Umlaufwährungen als nicht ausschließliches gesetzliches Zahlungsmittel. '''Abgrenzung zu anderen Politiken: Finanzpolitik, Sozialpolitik, etc''' (1) Das Wirtschaften des Staates ist selbstverständlich auch von seinen Finanzen abhängig. Die Finanzen bestimmen den Haushalt, die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Staates. So fordert das Wirtschaften des Staates die Finanzpolitik, diese Finanzen bereitzustellen. Jedoch hat die Finanzierung der unterschiedlichen politischen Maßnahmen bzw. der Ministerien nichts mit Wirtschaftspolitik an sich zu tun, die dem bürgerlichen Wirtschaften dient. (2) Die Finanzpolitik des Staatswesens mit der Wirtschaftspolitik zu verweben, birgt für die PIRATEN die Gefahr eines neuen Merkantilismus, in dem das Wirtschaften der Bürger der Finanzierung des Staates untergeordnet wird. (3) Gleiches gilt für die Sozialpolitik. Hier sehen die PIRATEN die Gefahr der Instrumentalisierung des bürgerlichen Wirtschaftens. Die Sozialpolitik ist unabhängig von der Wirtschaftspolitik. Sie ist lediglich bestimmt durch die soziale Verpflichtung des Staatswesens gegenüber jedem einzelnem Bürger als der Allgemeinheit. (4) Die PIRATEN sind aus wirtschaftspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Machtkonzentration davon überzeugt, daß Wirtschaftspolitik für sich alleinstehen muß und nur dem bürgerlichen Wirtschaften dient. (5) Die PIRATEN halten eine klare systemische und fachliche Trennung zwischen den Politiken ein, ganz nach dem Grundsatz der Parallelität von Systemen. (6) Die PIRATEN fordern eine weitestgehende Befreiung des Bürgerlichen Wirtschaftens von staatlicher Büro- und Technokratie. Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Entwicklung zur Cyberkratie, die durch die zunehmende Vernetzung von Informationsmaschinen öffentlicher Institutionen entsteht. Hierbei bemerken die PIRATEN die Aufhebung der Gewaltenteilung in der entstehenden systemimmanenten Gewalt. (7) Die PIRATEN sind gegen die Erfassung des einzelnen Bürgers sowie der Gesellschaft als staatswirtschaftliches Personal oder ähnliches: Z.B. im Sinne von "Humankapital" (8) Die PIRATEN sehen die durch den Staat erhobenen Steuern und geschaffenen Abgaben zur Finanzierung des Staatswesens als ein nötiges ''Beisteuern'' und ''Beigeben'' der Bürger. Die Steuern und Abgaben müssen jedoch regelmäßig auf ihre Grundsätze und auf ihre Verhälnismäßigkeit geprüft werden. Zudem dürfen Steuern und Abgaben keinen maßgeblichen Einfluß auf das bürgerliche Wirtschaften haben. (9) Die Staatsverschuldung und das Schuldenmanagement ist Sache der Finanzpolitik. Aus wirtschaftspolitischer Sicht lehnen die PIRATEN eine Verschuldung des Staates ab, da zur Sicherung der Staatsschulden auf dem Geldmarkt die Zukunft der Bürger verpfändet wird. Staatsschulden sind abzubauen, die Kosten des Staatswesens zu reduzieren; - damit zukünftig das aus der Arbeit der Bürger entstandene Eigentum ihnen selbst und der Allgemeinheit zugute kommt und nicht durch Abgaben und Steuern mittels Geldschuld enteignet wird. '''Globalisierung''' (1) Die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Möglichkeit zu reisen, ermöglicht ein Bewußtsein des Einzelnen für die Welt und deren globale Zusammenhänge. (2) Aus dieser Globalisierung ihres Bewußtseins leiten die PIRATEN Respekt und Verantwortung vor der Welt ab. (3) Die Freiheiten der globalen Kommunikation sowie der Möglichkeit zu reisen, sind wesentlich für die Selbstbestimmung eines Menschen. (4) Die Möglichkeit unter Völkern sowie Staaten gemeinsame Verträge zu schließen, läßt eine politische Gestaltung globaler Wirtschaftssysteme zu und schafft so weitere Komponenten der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. (5) Das Staatswesen vertritt die Interessen seiner Bürger bei der Schaffung entsprechender internationaler Rechtsgrundlagen nach geltendem nationalem Recht. (6) In seinen internationalen Abkommen ermöglicht das Staatswesen den betroffenen Menschen selbstbestimmte transnationale Beziehungen, auf die an sich das Staatswesen keinen Einfluß nehmen darf. (7) Die PIRATEN lehnen eine Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit ohne die Freizügigkeit der Menschen ab. </div>  
*Zeitarbeiter sollen per Gesetz mindestens den doppelten Lohn bzw. Gehalt bekommen, dass in der entleihenden Branche für die jeweilige Position üblich ist. *Die Zeitarbeitsfirma hat die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter zu den Einsatzorten unabhängig von deren Höhe zu übernehmen. *Eine Befristung von Arbeitsverträgen mit Leiharbeitern ist nicht zulässig. *Die Entleihenden Firmen haben spätestens 4 Wochen vor ende der Entleihfrist verbindlich zu sagen ob sie den Leiharbeiter übernehmen oder nicht. *Nach 12 Monaten Entleihen durch die selbe Firma, auch nicht am Stück, entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Anstellung durch die Entleihfirma.   +
Es wird beantragt, in der Satzung Abschnitt §11 einen neuen Absatz 3 einzufügen. Der bisherige Absatz 3 wird dann Absatz 4. (3) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für die Annahme von Positionspapieren des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland.  +
''Die folgenden Regelungen sollen in die GO des Landesparteitags aufgenommen werden, falls die Satzungsänderung [[BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Antragstagung|"Antragstagung"]] die nötige Mehrheit erhält:'' An geeigneter Stelle ist in die GO einzufügen:<br> '''Programmanträge und Positionspapiere werden automatisch an die Programmtagung überwiesen, es sei denn der Landesparteitag beschließt auf Antrag des Antragstellers eines Programmantrags und Positionspapiers, daß sich der Landsparteitag direkt damit befaßt.<br> '''Die Anträge aus der Antragstagung werden als Programmpaket in einer einzigen Abstimmung beschlossen, es sei denn der Landesparteitag beschließt auf Antrag eines Piraten anders zu verfahren.'''  +
*'''Die Privatsphäre der Bürger hat absoluten Vorrang vor staatlichen Interessen!!!''' *Der rasch zunehmende Wildwuchs von Überwachungskameras von Behörden macht eindeutige Auflagen und Kontrollen zum Schutz der Privatsphäre der Bürger und des Datenschutzes notwendig. * Ich bitte die Piraten in Bayern diesen Antrag zu unterstützen und eine '''gesetzliche Regelung''' der Video-Überwachung des öffentlichen Raumes, die dazu notwendigen '''Genehmigungsverfahren''' und '''Kontrollen''' zur Einhaltung dieses Gesetzes, sowie die Einbeziehung des '''Datenschutzes''' zum '''Schutz der Privatsphäre der Bürger''', zu fordern und in das Parteiprogramm auf zunehmen.   +
Folgender Vorschlag soll als neue GO übernommen werden: [[Benutzer:Magnum/Vorschlag_GO_LPT_BY]]  +
Es wird beantragt der Satzung den §10 b hinzuzufügen: §10b Wahlverfahren der Landesliste zur Wahl zum Deutschen Bundestag (1) Eine Blockwahl ist zulässig, wenn die Kandidaten der Blockwahl sowie deren Reihenfolge in einer geheimen demokratischen Wahl durch die Aufstellungsversammlung festgelegt wurden. Diese Festlegung kann über mehrere Wahlgänge erfolgen, sofern allen Kandidaten durch die Versammlung die gleichen Chancen eingeräumt werden. Bei der Blockwahl ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der gültigen, abgegebenen Stimmen erforderlich. (2) Bei relativen Wahlverfahren kann das Kumulieren von Stimmen erlaubt werden. (3) Bei Wahlverfahren mit einfacher Mehrheit muss es den Abstimmenden möglich sein, sich bei den einzelnen Kandidaten zu enthalten. (4) Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung, die sich die Aufstellungsversammlung selbst gibt.  +