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''Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in fortlaufender Nummerierung in das Positionspapier mit dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Erhaltung einer menschenwürdigen Altenpflege“ aufzunehmen:'' '''Verstaatlichung privater Pflegeheime''' Das Geschäft mit den Alten ist lukrativ: Noch immer schießen neue Altenheime privater Träger wie Pilze aus dem Boden. Vielen dieser großen Ketten geht es dabei einzig und allein um ihren eigenen Profit. Das Wohl der alten Menschen steht meist im Hintergrund. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass private Pflegeheime verstaatlicht werden, deren Zweck dann nicht mehr die Vermehrung des eigenen Stammkapitals darstellt, sondern das Wohlergehen der Bewohner. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass hierfür eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.  +
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: Bei Anschaffungen bezüglich Software und bei deren Nutzung sollen in der bayerischen Verwaltung interoperable Protokolle und Dateiformate zum Einsatz kommen. Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen. Hierbei sind technische, juristische und wirtschaftliche Umstände zu berücksichtigen: *keine gültigen, einschränkenden Softwarepatente oder ähnliche rechtliche Restriktionen *ausreichende, frei verfügbare Dokumentation muss existieren *eindeutige Standardisierung und Benennung ist Pflicht *es muss eine ausreichende Beteiligung an der Weiterentwicklung möglich sein Zwischen verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie der öffentlichen Verwaltung und Dritten muss in Bayern die Nutzung offener Protokolle und Dateiformate möglich sein. Dazu soll ein dokumentierendes Repository aus hierfür qualifizierten Lösungen aufgebaut werden, um mögliche Standards für alle transparent und einheitlich aufzuzeigen. Dies soll mindestens auf Landesebene erfolgen, besser noch wäre eine noch breitere Aufstellung auf Bundes- oder europäischer Ebene oder eine Kombination. Ausnahmen sollen nur gemacht werden, wenn keine nutzbare Alternative zu herstellerspezifischen Angeboten existiert und die Schaffung einer solchen Alternative einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde oder wenn unzumutbare Migrationskosten entstehen würden. Öffentliche Stellen sollen außerdem prüfen ob es Sinn macht Software und Schnittstellen selbst oder im Verbund zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Aus öffentlichen Geldern entwickelte Software muss quelloffen sein. Bei vergleichbarer Eignung ist Software mit liberaler Lizenzierung zu bevorzugen, da diese auf Dauer eine bessere Kontrolle und Anpassbarkeit bietet und es ermöglicht zwischen Dienstleistern und Nutzungsmodellen zu wählen. Über Interessenvertretung hinausgehende Kontrolle von Standardisierungs-Gremien oder Open-Source-Projekten durch staatliche oder kommunale Institutionen darf nicht angestrebt werden.  
Die Rentenversicherung wird wie folg reformiert: a)Einrichtung einer allgemeinen Rentenversicherung (Bürgerversicherung) in der jeder Bürger Pflichtmitglied ist.. Hier wird die Basisaltersversorgung gesichert, die mindestens über dem Sozialhilfesatz liegen soll.<br> b)Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze ( z.Zt. West EURO 5600, Ost EURO 4800) weil diese ebenso wie in der Krankenversicherung dazu führt, dass die niedrigen Einkommen die hohen subventionieren.<br> c)Eine zusätzliche Versorgung durch Versicherungen, Pensionskassen etc. ist wie bisher möglich und erwünscht.  +
Es wird ein nationaler Fonds eingerichtet, dessen Zweck es ist, alle Bürger am Produktivvermögen der Wirtschaft zu beteiligen. Der Fonds speist sich aus: a)Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die diese an den Fond abtreten,<br> b)Aus Gewinnbeteiligungen aus allen übrigen Unternehmen, die diese an den Fond abtreten,<br> c)Aus freiwilligem Vermögenstransfer (Stiftungen, Erbschaften etc.)<br> d)Sonstige Formen der Vermögensbildung werden überprüft, angepasst oder fallen weg.<br> e)Einzelheiten der rechtlichen Ausgestaltung des Fonds sind noch zu erörtern  +
Über die Kirchensteuer hinaus zahlt der Freistaat jährlich etwa 140 Millionen Euro an die Kirchen. Zudem soll der Freistaat den Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an Kirchengemeinden einzustellen. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.  +
Die bayerischen Piraten sprechen sich für die Einrichtung eines Nationalpark Steigerwald, gemäß den Ausführungen des "Freundeskreis Nationalpark Steigerwald e.V.", aus. Sie folgen damit nicht den Begründungen des "Unser Steigerwald e.V.".  +
Die bayerischen Piraten sprechen sich gegen die Einrichtung eines Nationalpark Steigerwald, gemäß den Ausführungen des "Freundeskreis Nationalpark Steigerwald e.V.", aus. Sie folgen den Begründungen des "Unser Steigerwald e.V."  +
Die Piratenpartei schafft innerhalb eines Jahres die Voraussetzungen zur Gründung der „Störtebeker-Stiftung“. Diese soll der staatsbürgerlichen Bildung dienen und sich schwerpunktmäßig mit Fragen zu alternativen Modellen staatbürgerlicher Emanzipation beschäftigen. Außerdem soll sie die wissenschaftliche Erforschung aller relevanter Politikfelder fördern sowie Länder der 3.Welt bei der Etablierung demokratischer Strukturen beraten und unterstützen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Arbeit soll im Bereich digitaler Kommunikation und freier Nutzung des Internets liegen.  +
Die PIRATEN Bayern begrüßen eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist hierbei der Tierschutz und deshalb für die PIRATEN Bayern besonders förderungsbedürftig.  +
Tierversuche sollen, insbesondere, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr verpflichtend sein.<br> Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschung an alternativen Methoden zu bewirken, ist es notwendig, Subventionen für Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden.<br><br> Tierversuche im nichtmedizinischen Bereich, wie Kosmetik, lehnen wir grundlegend ab.  +
Vorstandsmitgliedern ist die fernmündliche Kommunikation mit anderen Parteimitgliedern verboten. Aus Transparenzgründen haben sie den Einzelverbindungsnachweis sämtlicher Telefonanschlüsse unaufgefordertz spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu veröffentlichen. Nachrichten in Textform dürfen nur über öffentliche Mailinglisten gesendet werden, um die Transparenz sicherzustellen. Daher dürfen Vorstandsmitglieder nur noch ein überwachtes Partei-Mailkonto verwenden. Weiterhin sind sämtliche E-Mails mit Angabe des Empfängers, Zeitpunkt und Betreff in ein zentrales Transparenzregister einzutragen und werden dort fünf Jahre lang öffentlich vorgehalten. Briefe und andere Schriftstücke, die ein Vorstandsmitglied erreichen, sind ungeöffnet an das Transparenzgremium abzuliefen, das die Schriftstücke einscannt und veröffentlicht. Persönliche Gespräche dürfen nur auf Parteiveranstaltungen geführt werden, die mindestens zwei Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Gesprächsinhalt ist mit der Einladung in Stichpunkten zu veröffentlichen. Das Gespräch darf nur stattfinden, wenn ein Transparenzbeauftragter zugegen ist, der sämtliche Inhalte protokolliert und veröffentlicht.  +
Umsetzungsverordnung zur verpflichtenden Umsetzung der Bestimmungen d er EnEV2009 / 2012 in Form von * Anzeigeverpflichtung der Sanierung von Bestandsgebäuden bei der unteren Baubehörde * Verpflichtende Vorlage der energetischen Berechnung der betroffenen Gebäude zur Sanierung * Regelmäßig wiederkehrender Nachweis der technischen Begutachtung bei der unteren Baubehörde (Gebäude-TÜV alle 10 Jahre) * Direkter Kostenzuschuss des Freistaats bei der Energieberatung durch unabhängige Berater.  +
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: Staatsanwaltschaften unterliegen in Deutschland der Weisungsbefugnis der Justizministerien und damit letztlich der Regierung. Gleichzeitig sind sie Ermittlungsbehörde in Strafverfahren und entscheiden faktisch über die Durchführung eines solchen Verfahrens, da nur eine Staatsanwaltschaft die dazu notwendige Anklage vor Gericht erheben kann. Dies führt dazu, das die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig agieren können. Die Regierung hat die Möglichkeit, durch Anweisungen missliebige Verfahren zu unterbinden oder einzuschränken und damit weitere Ermittlungen und deren Folgen zu vermeiden. Ein Beispiel dafür ist das Vorgehen im Falle des Oktoberfestattentats von 1980, bei dem trotz Unstimmigkeiten weitere Ermittlungen nicht vorgenommen wurden. Das gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, weil es auch die Gerichte betrifft, die Strafverfahren ohne Initiative durch die Staatsanwaltschaft nicht führen können. Mit der Positionierung zwischen Polizei und Justizapparat und der Rolle als Vertreter des Staates und der Allgemeinheit vor Gericht fallen die Staatsanwaltschaften weder völlig eindeutig zur Exekutive noch zur Judikative. Mit der jetzigen Regelung werden sie jedoch zum Opfer von Tages- und Parteipolitik. Deshalb ist die Weisungsbefugnis der Regierung gegenüber den Staatsanwaltschaften abzuschaffen, sodass diese unabhängig agieren können. Insbesondere ist die Einflussnahme auf einzelne Verfahren und deren staatsanwaltschaftliche Behandlung zu unterbinden. Die allgemeine organisatorische Weisungsbefugnis - etwa für die längerfristige Zuteilung der Beamten zu Zuständigkeitsbereichen - kann erhalten bleiben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Notwendigkeit dieser Befugnis sowie eine eindeutige Einschränkung auf den allgemeinen Bereich. Die historische Rolle des Staatsanwalts als seinem Dienstherren unterstellter Beamter wird damit verändert. Ein Staatsanwalt macht sich in Deutschland jedoch strafbar, wenn er nicht ermittelt, obwohl er es müsste (§ 258a StGB - Strafvereitelung im Amt). Daher ist die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften auch ohne Weisungsabhängigkeit hinreichend sichergestellt.  
Der Landesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier beschließen: Die Piratenpartei Bayern setzt sich dafür ein, das Menschenrecht auf Asyl zu gewähren, anstatt die Asylbewerber jahrelang durch Ungewissheit und verordnetes Nichtstun zu zermürben. Die Zwangsunterbringung für Asylbewerber muss abgeschafft werden, da in diesen Gemeinschaftsunterkünften oft menschenunwürdige Zustände herrschen. Durch unwürdige Bedingungen in diesen "zentralen Rückführungsstellen" "die Rückkehrbereitschaft" der Asylbewerber zu fördern lehnen wir ab, da Sie in ihren Heimatländern mitunter verfolgt werden. Asylbewerber haben wie jeder andere Mensch ein Recht auf ihre Menschenwürde, ein Recht auf Bildung und Teilhabe, daher muss auch ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Deutschkurse zu belegen und Ihren Unterhalt selbst zu bestreiten. Die Residenzpflicht ist nicht begründbar und muss abgeschafft werden.  +
Die PIRATEN Bayern befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen.<br> Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, gibt es bisher keine entsprechende Gesetzgebung. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Bayern im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.  +
Änderung der Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch. Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter und nicht die Opfer. Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, muss die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert werden. Derzeit liegt die Frist bei zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren. Fristbeginn ist der 18. Geburtstag der Opfer. Wie lange die Strafverfolgungsbehörden den Täter belangen dürfen, hängt daher auch vom Alter des Opfers ab.  +
Die Piratenpartei Bayern setzt sich für die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im Freistaat ein. Bayern gehört zu den wenigen Ländern, welche ihr Ladenschlussgesetz in den Jahren 2006-2007 nicht angepasst haben. Wir sind der Überzeugung, dass die Verbraucher und der Einzelhandel von einer Verlängerung profitieren werden. Somit möchten wir die maximalen Öffnungszeiten auf 22 Uhr ändern.  +
1. Verpflichtung der Kommunen zur Erstellung kommunaler Energiekonzepte. Ziele: * Formulierung einer spezifischen kommunalen Energiepolitk * Verbindliche Zielsetzungen der Kommunen * Monitoring aller stattfindenden Energieströme aller Liegenschaften auf dem Gebiet der Kommunen * Kommunales Energiemanagement zur Umsetzung einer dezentral gestalteten Energieversorgung  +
Es wird beantragt, die Finanzordnung (Satzung) des Landesverbandes Bayern wie folgt zu ändern: Hinzugefügt wird: § 2 Abs. 3 Staatliche Mittel aus der Parteienfinanzierung an den Landesverband werden auf den Landesverband und auf die Bezirksverbände verteilt. Die Bezirksverbände verteilen die Mittel in eigener Verantwortung auf die unmittelbaren Untergliederungen. Von den staatlichen Mitteln aus der Parteienfinanzierung an den Landesverband erhält der Landesverband 25 % (Landesanteil). Vom verbleibenden Betrag (Bezirkeanteil) erhalten die Bezirksverbände 1. aus einem Viertel zu gleichen Teilen, 2. aus einem Viertel im Verhältnis von Bezirksfläche zu Landesfläche, 3. aus einem Viertel im Verhältnis von Bezirkseinwohnerzahl zu Landeseinwohnerzahl, 4. aus einem Viertel im Verhältnis von erreichtem Prozenteanteil im Bezirk zur Summe der erreichten Prozentanteile aller Bezirke der auf die Piratenpartei entfallenden Erst- und Zweitstimmen bei der letzten Landtags- und/oder Bundestagswahl. § 2 Abs. 4 Auszahlungen an die Bezirke sollen zeitnah, spätestens nach einem Monat erfolgen. Das gilt auch für erhaltene Vorschüsse. Rückzahlungen an den Landesverband sind vom Bezirksverband binnen zwei Wochen zu zahlen.  +
Der Finanzordnung des Landesverbands Bayern soll ein neuer Paragraph mit folgenden Punkten hinzugefügt werden: 1. Mittel aus der Parteienfinanzierung, werden anteilig auf den Landesverband und auf seine Bezirksverbände aufgeteilt. Die Bezirksverbände sollen in eigener Verantwortung für eine Weiterverteilung auf ihre jeweiligen Untergliederungen sorgen. 2. Von dem zu verteilenden Betrag<br> 2.1. behält der Landesverband 20% zur eigenen Verwendung.<br> 2.2. erhalten die Bezirke eine Zuweisung aufgeteilt durch den nachfolgenden Schlüssel: * 4,75 % als Sockelbetrag Der Restbetrag wird zu je 50% geteilt. Dabei wird der erste Teil, * Prozentual dem Verhältnis (Einwohner zu Fläche des Bezirks) in der Relation zum Verhältnis (Einwohner zu Fläche des gesamten Landes) unter den Bezirksverbänden aufteilt, der zweite Teil, * Prozentual dem Verhältnis (Mitglieder des jeweiligen Bezirks zur Mitgliederzahl des Landesverbands) unter den Bezirksverbänden aufgeteilt. 2.3. Mögliche Rundungsdifferenzen werden hierbei durch Mittel des Landesverbands ausgeglichen. 3. Grundlagen dieser Berechnung ermittelt der Schatzmeister des Landesverbands. Es werden jeweils aktuelle Daten des gleichen Zeitraums herangezogen. Mit Beschluss der Ausschüttungsbeträge gelten diese als anerkannt und gelten losgelöst von sich möglicherweise ergebenden neuen Erkenntnissen.  +